RISS 학술연구정보서비스

검색
다국어 입력

http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.

변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.

예시)
  • 中文 을 입력하시려면 zhongwen을 입력하시고 space를누르시면됩니다.
  • 北京 을 입력하시려면 beijing을 입력하시고 space를 누르시면 됩니다.
닫기
    인기검색어 순위 펼치기

    RISS 인기검색어

      소비자단체소송에 관한 연구

      한글로보기

      https://www.riss.kr/link?id=T13692812

      • 저자
      • 발행사항

        서울 : 高麗大學校 大學院, 2015

      • 학위논문사항

        學位論文(博士) -- 高麗大學校 大學院 , 法學科 , 2015. 2

      • 발행연도

        2015

      • 작성언어

        한국어

      • 주제어
      • 발행국(도시)

        서울

      • 기타서명

        Forschung uber die Verbraucherverbandsklage

      • 형태사항

        v, 235 p. ; 26 cm

      • 일반주기명

        지도교수: 鄭永煥
        부록: 1. Code de la consommation (소비법), 2. 消費者契約法
        참고문헌: p. 217-222

      • DOI식별코드
      • 소장기관
        • 고려대학교 도서관 소장기관정보
        • 국립중앙도서관 국립중앙도서관 우편복사 서비스
      • 0

        상세조회
      • 0

        다운로드
      서지정보 열기
      • 내보내기
      • 내책장담기
      • 공유하기
      • 오류접수

      부가정보

      다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

      I. Ziel und Gegenstand

      In der modernen Gesellscaft bricht der Gruppenstreit durch die Massenproduktion und den Massenverbrauch häufig aus. Deswegen gibt es viele Probleme in der Welt. Es gibt Streuschäden, wenn man ein Produkt kauft und dieses Produkt kaputt gemacht wird. Es ist möglich, den Gruppenstreit zu schaffen, wenn es viele verletzende Menschen gibt. Um diesen Gruppenstreit zu lösen, wurd in vielen Ländern der Gruppenprozess im Zusammenhangt mit dem Verbraucher eingeführt. Die Verbraucherverbandsklage wurde in Deutschland eingeführt, insbesondere um den Gruppenstreit im Zusammenhang mit dem Verbraucher zu lösen. Auch in Korea ist in Anlehnung an die deutsche Verbandsklage im Jahr 2008 die Verbraucherverbandsklage im Verbrauchergrundgesetz neu geregelt worden. In Deutschland wurde die EG-Richtlinie nach 98/27/EG inzwischen den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt, um das Verbraucherinteresse kollektive zu schützen. In Deutschland wurde die Forschung über das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz fokussiert.

      II. Forschungsinhalt

      1. Allegmeines über die Verbandsklage in Deutschland

      Zuerst habe ich Allgemeines über die Verbandsklage in Deutschland erforscht. Ich will hier die Bedeutung der Verbandsklage, die geschichtliche Entwicklung der Verbandksklage (Verbandsklage im UWG, Klage im AGB, Allgemein Verbraucherverbandsklage, Gewinnabschöpfung, Musterprozess nach das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz und EG-Richtlinie nach 98/27/EG), die Rechtsnatur der Verbandsklage und das deutsche Verfahren der Verbandsklage(Zuständigkeit, Klageerhebung, Gegner, Urteil, uws) in Deutschland untersuchen. Die Gesetzesideologie des "Verbandsgedankens" begründet die von Otto von Gierke entwickelte Verbandsklage. Die Klageberechtigung wurde dem Verband im Privatrecht im "Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" im Jahre 1896, sowie im "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs : UWG" im Jahre 1909 zu anerkennt und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs : UWG" im Jahre 1965 und im "Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen : AGBG" im Jahre 1976 bis zum Verbraucherverband anerkennt. Man versucht im Falle des Verbrauchergruppenstreits durch das Zurückfallen des illegalen Gewinns an die Staatskasse (Gewinnabschöpfung : UWG §10), die Verbandsmusterklage und die Ausübung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz(KapMuG) den Gruppenstreit im Zusammenhang mit Verbraucher zu lösen. Die Europäischen Union setzte darüber hinaus, die "Richtlinie 98/27/EG" von 19.6.1998, um mit dem Ziel die Unterlassungsklage zum Schutz von Verbraucherinteressen für den Schutz des Verbrauchergruppengewinns in der Europäischen Union unter den EU-Ländern reibungslos zu garantieren.

      2. Verbraucherverbandsklage nach der Unterlassungsklage

      Ich habe hier Rechtsgrundlagen der Verbraucherverbandsklage, Parteien der Verbraucherverbandsklage (Kläger, Beklagter), Umfang der Verbraucherverbandsklage (Streitsgegenstand und Urteilsauswirkung), gerichtliche Zuständigkeit(internationale Zuständigkeit, örtliche und sachliche Zuständigkeit und Gerichtsstand) und Verbraucherverbandsansprüche überprüft. Der §6 UKlaG regelt sowohl die sachliche als auch die örtliche Zuständigkeit für die Verbandsklagen nach dem UKlaG. Das Landgericht ist sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich gemäß §6 Abs. 1 Satz 1 UKlaG nach dem Ort der gewerblichen Niederlassung des Beklagten oder in Ermangelung einer solchen nach dessen Wohnsitz (§§ 7 bis 11 BGB). Falls des Beklagte im Inland weder eine gewerbliche Niederlassung, noch einen Wohnsitz hat, so ist das Gericht des inländischen Aufenthaltsorts zuständig. §13 Abs. 2 AGBG regelt die Frage, von wem die Einhaltung der in Abs. 1 normierten Verpflichtungen geltend gemacht werden kann. Nach dessen Wortlaut legt Abs. 2 in abschlißender Weise fest, dass nur den aufgeführten Verbänden die Klagebefugnis zusteht. Ergeht ein Urteil in einer Streitssache, die aus einer Rechtskraft erwächst, so hat dies zur Folge, dass eine weitere Klageerhebung wegen desselben Streitsgegenstandes ausgeschlossen ist. Eine rechtskräftige Entscheidung steht in der Sache entgegen, die gemäß §322 Abs. 1 ZPO materielle Rechtskraft ausübt. Die materielle Rechtskraft eigene Bindungswirkung wird als Feststellungswirkung bezeichnet.

      3. Europäische Richtung

      Ich will die Ziele des KapMuG, Hintergrund und das Musterentscheidungsverfahren nach dem KapMuG (Voraussetzungen und Ablauf des Musterverfahrens, Streitgegenstand, Beteiligte, Bindungswirkung des Musterentscheids, Tauglichkeit, verfassungsrechtliche Bewertung und Verbesserungsvorschläge) überprüfen. Darüber hinaus möchte ich die Verbraucherverbandsklage in Deutschland und später die EG-Richtlinie nach 98/27/EG untersuchen. Das Musterverfahren gliedert sich in drei Abschnitte: Im ersten Abschnitt können sowohl Kläger als auch Beklagter eines Rechtsstreits über einen Schadenersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation oder einen Erfüllungsanspruch und einen Antrag auf Feststellung einer entscheidungserheblichen Anspruchsvoraussetzung in einem Musterverfahren stellen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 KapMuG). Im zweiten Abschnitt wird das eigentliche Musterverfahren vor dem OLG durchgeführt. Das OLG bestimmt nach § 8 Abs. 2 KapMuG einen Musterkläger und veröffentlicht gemäß§ 6 KapMuG dessen Namen und Adresse, das Feststellungsziel des Musterverfahrens, den zuständigen Senat und den Inhalt des Vorlagebeschlusses im Klageregister. Im dritten Abschnitt werden die Verfahren vor den jeweiligen Prozessgerichten fortgeführt. Der Musterentscheid bindet die Prozessgerichte. Die Entscheidung hängt von dem im Musterverfahren getroffenen Feststellungen oder der im Musterverfahren zu klärenden Rechtsfrage ab. Der Musterentscheidung entfaltet für den Beigeladenen gemäß§ 16 Abs. 1 und 2 KapMuG eine vergleichbare Bindungswirkung der Nebeninterventionswirkung des § 68 ZPO. Die Bindung tritt für die Entscheidung tragenden tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen ein. Ziel dieser EU-Richtlinie ist der Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher(EU-Richtlinie §1). Die EU-Richtlinie beinhalten, dass die Gegenstände, die eine ergehende Anordnung der Einstellung oder des Verbots eines Verstoßes und Maßnahmen wie die Veröffentlichung der Entscheidung, um die fortdauernde Wirkung der Verstoßes abzustellen sind (EU-Richtlinie §2 I a und b). Die unterlegene beklagte Partei muss im Fall der Nichtbeachtung der Entscheidung, innerhalb von den Gerichten oder Verwaltungsbehörden festgesetzten Frist, in eine öffentliche Kasse oder andere Einrichtung, einen bestimmen Betrag für jeden Tag der Nichtbeachtung oder jede andere Summe zahlen(EU-Richtlinie §2 I c).

      4. Verbraucherverbandsklage im Verbrauchergrundgesetz in Korea

      Für die Lösung des Verbraucherverbandstreits wurde eine neue Verbraucherverbandsklageim koreanischen Verbrauchergrundgesetz eingeführt. Die Verbraucherverbandsklage im koreanischen Verbrauchergrundgesetz (im Folgenden: KVGG) ist im §§ 70 - 76 geregelt und die Überschriften lauten wie folgt:
      § 70 regelt (über) den Gegenstand einer Verbandsklage
      § 71 regelt (über) die Zuständigkeit
      § 72 regelt (über) einen Prozessbevollmächtigten
      § 73 regelt (über) die Prozesserlaubnis-Anmeldung
      § 74 regelt (über) Vorbedingung und das Verfahren einer Verbraucherverbandsklage
      § 75 regelt (über) die Wirkung eines Entscheidungsurteils
      § 76 regelt (über) die Anwendung im Zivilprozessrecht

      Die Verbraucherverbandsklage in Korea hat im Vergleich zu Deutschland ein Problem, da es in Korea kleine klare gesetzliche Regelung über den Schadensersatz gibt.


      III. Weitergehende Richtung

      Mein Ziel ist es das Ideal im Zivilprozessrecht, "Treu und Glauben", Allgemeine Theorie für die koreanische Verbraucherverbandsklage im KVGG zu erforschen (öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Wertung).
      Die koreanische Verbraucherverbandsklage ist aus der deutschen Verbandsklage hervorgegangen. Wir sollen die deutsche Verbandsklage überprüfen. Die Gesetzideologie des "Verbandsgedankens", ist auf Otto von Gierkezurückzuführen. Im Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs aus dem Jahre 1896 und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von 1909 wurde die Klageberechtigung dem Verband zu erkannt und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus dem Jahre 1965 und im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) wurde die Verbraucherverbandsklage anerkannt. Im Falle des Verbrauchergruppenstreits kann der Versuch unternommen werden, den illegalen Gewinnan die Staatskasse zurückfallen zu lassen (Gewinnabschöpfungsanspruch: UWG §10).
      Die Verbraucherverbandsklage in Korea hat im Vergleich zu Deutschland ein realistisches Problem, da es in Korea keine klare gesetzliche Regelung über den Schadenersatz gibt. Weil die Verbandsklage für die Verbrauchern in Deutschland im Zusammenhang mit dem System in Europa besteht und das Registrierungssystem in Europa die Verbandsklage in Deutschland beeinflusst, sollen wir das Registrierungssystem in Europa überprüfen und einführen. Die Regelung für den Verbrauchern wird erst in das loi Royer im Jahre 1973 in Frankreich eingeführt und durch der Regelung über der Verbraucherverbandsklage in Code de la Consommation ausgeführt. Die Verbraucherverbandsklage in Japan wird früherer als in Korea eingeführt und der Gruppenstreit 2006 durch die Verbraucherverbandsklage gelöst. Die Gruppenklage (Class Action) in den U.S.A. wird durch FRCP (Federal Rules of Civil Procedure) Artikel 23 im Zivilprozessrecht geregelt. Da die Gesetzgebung ähnlich wie Deutschland gestaltet worden ist, sollten die Eingliederungsmöglichkeit im allgemeinen Zivilprozess überprüfen und untersuchen werden, um das kurze und ökonomische Prozessverfahren in Zivilprozess zu bemühen.
      번역하기

      I. Ziel und Gegenstand In der modernen Gesellscaft bricht der Gruppenstreit durch die Massenproduktion und den Massenverbrauch häufig aus. Deswegen gibt es viele Probleme in der Welt. Es gibt Streuschäden, wenn man ein Produkt kauft und dieses Pro...

      I. Ziel und Gegenstand

      In der modernen Gesellscaft bricht der Gruppenstreit durch die Massenproduktion und den Massenverbrauch häufig aus. Deswegen gibt es viele Probleme in der Welt. Es gibt Streuschäden, wenn man ein Produkt kauft und dieses Produkt kaputt gemacht wird. Es ist möglich, den Gruppenstreit zu schaffen, wenn es viele verletzende Menschen gibt. Um diesen Gruppenstreit zu lösen, wurd in vielen Ländern der Gruppenprozess im Zusammenhangt mit dem Verbraucher eingeführt. Die Verbraucherverbandsklage wurde in Deutschland eingeführt, insbesondere um den Gruppenstreit im Zusammenhang mit dem Verbraucher zu lösen. Auch in Korea ist in Anlehnung an die deutsche Verbandsklage im Jahr 2008 die Verbraucherverbandsklage im Verbrauchergrundgesetz neu geregelt worden. In Deutschland wurde die EG-Richtlinie nach 98/27/EG inzwischen den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt, um das Verbraucherinteresse kollektive zu schützen. In Deutschland wurde die Forschung über das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz fokussiert.

      II. Forschungsinhalt

      1. Allegmeines über die Verbandsklage in Deutschland

      Zuerst habe ich Allgemeines über die Verbandsklage in Deutschland erforscht. Ich will hier die Bedeutung der Verbandsklage, die geschichtliche Entwicklung der Verbandksklage (Verbandsklage im UWG, Klage im AGB, Allgemein Verbraucherverbandsklage, Gewinnabschöpfung, Musterprozess nach das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz und EG-Richtlinie nach 98/27/EG), die Rechtsnatur der Verbandsklage und das deutsche Verfahren der Verbandsklage(Zuständigkeit, Klageerhebung, Gegner, Urteil, uws) in Deutschland untersuchen. Die Gesetzesideologie des "Verbandsgedankens" begründet die von Otto von Gierke entwickelte Verbandsklage. Die Klageberechtigung wurde dem Verband im Privatrecht im "Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" im Jahre 1896, sowie im "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs : UWG" im Jahre 1909 zu anerkennt und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs : UWG" im Jahre 1965 und im "Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen : AGBG" im Jahre 1976 bis zum Verbraucherverband anerkennt. Man versucht im Falle des Verbrauchergruppenstreits durch das Zurückfallen des illegalen Gewinns an die Staatskasse (Gewinnabschöpfung : UWG §10), die Verbandsmusterklage und die Ausübung des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz(KapMuG) den Gruppenstreit im Zusammenhang mit Verbraucher zu lösen. Die Europäischen Union setzte darüber hinaus, die "Richtlinie 98/27/EG" von 19.6.1998, um mit dem Ziel die Unterlassungsklage zum Schutz von Verbraucherinteressen für den Schutz des Verbrauchergruppengewinns in der Europäischen Union unter den EU-Ländern reibungslos zu garantieren.

      2. Verbraucherverbandsklage nach der Unterlassungsklage

      Ich habe hier Rechtsgrundlagen der Verbraucherverbandsklage, Parteien der Verbraucherverbandsklage (Kläger, Beklagter), Umfang der Verbraucherverbandsklage (Streitsgegenstand und Urteilsauswirkung), gerichtliche Zuständigkeit(internationale Zuständigkeit, örtliche und sachliche Zuständigkeit und Gerichtsstand) und Verbraucherverbandsansprüche überprüft. Der §6 UKlaG regelt sowohl die sachliche als auch die örtliche Zuständigkeit für die Verbandsklagen nach dem UKlaG. Das Landgericht ist sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich gemäß §6 Abs. 1 Satz 1 UKlaG nach dem Ort der gewerblichen Niederlassung des Beklagten oder in Ermangelung einer solchen nach dessen Wohnsitz (§§ 7 bis 11 BGB). Falls des Beklagte im Inland weder eine gewerbliche Niederlassung, noch einen Wohnsitz hat, so ist das Gericht des inländischen Aufenthaltsorts zuständig. §13 Abs. 2 AGBG regelt die Frage, von wem die Einhaltung der in Abs. 1 normierten Verpflichtungen geltend gemacht werden kann. Nach dessen Wortlaut legt Abs. 2 in abschlißender Weise fest, dass nur den aufgeführten Verbänden die Klagebefugnis zusteht. Ergeht ein Urteil in einer Streitssache, die aus einer Rechtskraft erwächst, so hat dies zur Folge, dass eine weitere Klageerhebung wegen desselben Streitsgegenstandes ausgeschlossen ist. Eine rechtskräftige Entscheidung steht in der Sache entgegen, die gemäß §322 Abs. 1 ZPO materielle Rechtskraft ausübt. Die materielle Rechtskraft eigene Bindungswirkung wird als Feststellungswirkung bezeichnet.

      3. Europäische Richtung

      Ich will die Ziele des KapMuG, Hintergrund und das Musterentscheidungsverfahren nach dem KapMuG (Voraussetzungen und Ablauf des Musterverfahrens, Streitgegenstand, Beteiligte, Bindungswirkung des Musterentscheids, Tauglichkeit, verfassungsrechtliche Bewertung und Verbesserungsvorschläge) überprüfen. Darüber hinaus möchte ich die Verbraucherverbandsklage in Deutschland und später die EG-Richtlinie nach 98/27/EG untersuchen. Das Musterverfahren gliedert sich in drei Abschnitte: Im ersten Abschnitt können sowohl Kläger als auch Beklagter eines Rechtsstreits über einen Schadenersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation oder einen Erfüllungsanspruch und einen Antrag auf Feststellung einer entscheidungserheblichen Anspruchsvoraussetzung in einem Musterverfahren stellen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 KapMuG). Im zweiten Abschnitt wird das eigentliche Musterverfahren vor dem OLG durchgeführt. Das OLG bestimmt nach § 8 Abs. 2 KapMuG einen Musterkläger und veröffentlicht gemäß§ 6 KapMuG dessen Namen und Adresse, das Feststellungsziel des Musterverfahrens, den zuständigen Senat und den Inhalt des Vorlagebeschlusses im Klageregister. Im dritten Abschnitt werden die Verfahren vor den jeweiligen Prozessgerichten fortgeführt. Der Musterentscheid bindet die Prozessgerichte. Die Entscheidung hängt von dem im Musterverfahren getroffenen Feststellungen oder der im Musterverfahren zu klärenden Rechtsfrage ab. Der Musterentscheidung entfaltet für den Beigeladenen gemäß§ 16 Abs. 1 und 2 KapMuG eine vergleichbare Bindungswirkung der Nebeninterventionswirkung des § 68 ZPO. Die Bindung tritt für die Entscheidung tragenden tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen ein. Ziel dieser EU-Richtlinie ist der Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher(EU-Richtlinie §1). Die EU-Richtlinie beinhalten, dass die Gegenstände, die eine ergehende Anordnung der Einstellung oder des Verbots eines Verstoßes und Maßnahmen wie die Veröffentlichung der Entscheidung, um die fortdauernde Wirkung der Verstoßes abzustellen sind (EU-Richtlinie §2 I a und b). Die unterlegene beklagte Partei muss im Fall der Nichtbeachtung der Entscheidung, innerhalb von den Gerichten oder Verwaltungsbehörden festgesetzten Frist, in eine öffentliche Kasse oder andere Einrichtung, einen bestimmen Betrag für jeden Tag der Nichtbeachtung oder jede andere Summe zahlen(EU-Richtlinie §2 I c).

      4. Verbraucherverbandsklage im Verbrauchergrundgesetz in Korea

      Für die Lösung des Verbraucherverbandstreits wurde eine neue Verbraucherverbandsklageim koreanischen Verbrauchergrundgesetz eingeführt. Die Verbraucherverbandsklage im koreanischen Verbrauchergrundgesetz (im Folgenden: KVGG) ist im §§ 70 - 76 geregelt und die Überschriften lauten wie folgt:
      § 70 regelt (über) den Gegenstand einer Verbandsklage
      § 71 regelt (über) die Zuständigkeit
      § 72 regelt (über) einen Prozessbevollmächtigten
      § 73 regelt (über) die Prozesserlaubnis-Anmeldung
      § 74 regelt (über) Vorbedingung und das Verfahren einer Verbraucherverbandsklage
      § 75 regelt (über) die Wirkung eines Entscheidungsurteils
      § 76 regelt (über) die Anwendung im Zivilprozessrecht

      Die Verbraucherverbandsklage in Korea hat im Vergleich zu Deutschland ein Problem, da es in Korea kleine klare gesetzliche Regelung über den Schadensersatz gibt.


      III. Weitergehende Richtung

      Mein Ziel ist es das Ideal im Zivilprozessrecht, "Treu und Glauben", Allgemeine Theorie für die koreanische Verbraucherverbandsklage im KVGG zu erforschen (öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Wertung).
      Die koreanische Verbraucherverbandsklage ist aus der deutschen Verbandsklage hervorgegangen. Wir sollen die deutsche Verbandsklage überprüfen. Die Gesetzideologie des "Verbandsgedankens", ist auf Otto von Gierkezurückzuführen. Im Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs aus dem Jahre 1896 und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von 1909 wurde die Klageberechtigung dem Verband zu erkannt und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus dem Jahre 1965 und im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) wurde die Verbraucherverbandsklage anerkannt. Im Falle des Verbrauchergruppenstreits kann der Versuch unternommen werden, den illegalen Gewinnan die Staatskasse zurückfallen zu lassen (Gewinnabschöpfungsanspruch: UWG §10).
      Die Verbraucherverbandsklage in Korea hat im Vergleich zu Deutschland ein realistisches Problem, da es in Korea keine klare gesetzliche Regelung über den Schadenersatz gibt. Weil die Verbandsklage für die Verbrauchern in Deutschland im Zusammenhang mit dem System in Europa besteht und das Registrierungssystem in Europa die Verbandsklage in Deutschland beeinflusst, sollen wir das Registrierungssystem in Europa überprüfen und einführen. Die Regelung für den Verbrauchern wird erst in das loi Royer im Jahre 1973 in Frankreich eingeführt und durch der Regelung über der Verbraucherverbandsklage in Code de la Consommation ausgeführt. Die Verbraucherverbandsklage in Japan wird früherer als in Korea eingeführt und der Gruppenstreit 2006 durch die Verbraucherverbandsklage gelöst. Die Gruppenklage (Class Action) in den U.S.A. wird durch FRCP (Federal Rules of Civil Procedure) Artikel 23 im Zivilprozessrecht geregelt. Da die Gesetzgebung ähnlich wie Deutschland gestaltet worden ist, sollten die Eingliederungsmöglichkeit im allgemeinen Zivilprozess überprüfen und untersuchen werden, um das kurze und ökonomische Prozessverfahren in Zivilprozess zu bemühen.

      더보기

      목차 (Table of Contents)

      • 제1장 서론 1
      • 제1절 연구의 목적 1
      • I. 연구의 배경 1
      • II. 연구의 목적 4
      • 제2절 연구의 범위 및 방법 6
      • 제1장 서론 1
      • 제1절 연구의 목적 1
      • I. 연구의 배경 1
      • II. 연구의 목적 4
      • 제2절 연구의 범위 및 방법 6
      • 제2장 우리나라의 소비자단체소송 8
      • 제1절 서설 8
      • 제2절 소비자단체소송의 개념 9
      • I. 소비자단체소송의 의의 9
      • II. 소비자단체소송의 연혁 13
      • 1. 1960년대 13
      • 2. 1970년대 14
      • 3. 1980년대 15
      • 4. 1990년대 16
      • 5. 2000년대 17
      • 6. 소결-소비자보호와 소비자단체소송 19
      • III. 소비자단체소송의 필요성 20
      • 1. 공동소송제도와 선정당사자제도의 한계 20
      • 2. 집단적 분쟁해결을 위한 제도적 필요성 22
      • 제3절 소비자단체소송의 실례 29
      • I. 집단분쟁의 사례 29
      • 1. 집단소송의 사례 29
      • 2. 소비자단체소송의 사례 32
      • II. 소비자집단분쟁의 주요판결 37
      • 1. 교복가격담합 판례 37
      • 2. 백화점 변칙세일 판례 40
      • 3. 고름우유 광고사건 판례 44
      • 제4절 소비자단체소송의 내용 48
      • I. 소비자단체소송의 목적 및 소비자의 권리 48
      • 1. 소비자단체소송의 목적 49
      • 2. 소비자의 권리 및 책무 49
      • II. 적격단체 49
      • 1. 제소권에 관한 학설 49
      • 2. 제소권 있는 단체 51
      • III. 단체소송의 대상 54
      • 1. 사업자의 소비자권익증진 관련 기준 준수의무규정 위반 55
      • 2. 소비자의 권익을 직접적으로 침해하고 그 침해가 계속될 때 56
      • IV. 관할 57
      • V. 판결의 효력 58
      • 1. 원고가 승소하는 경우 58
      • 2. 원고가 패소하는 경우 59
      • VI. 소송허가신청 60
      • 1. 소송허가신청의 의의 60
      • 2. 소송허가신청절차 61
      • VII. 변호사강제주의 65
      • 제5절 우리나라 소비자단체소송의 문제점 66
      • I. 제소적격의 협소성에 대한 논의 66
      • II. 소송허가신청의 일반화에 대한 우려 68
      • III. 금지중지청구의 범위에 대한 검토 70
      • IV. 불법행위지에서의 관할권 인정에 관한 문제 71
      • V. 기판력 확장의 문제 73
      • VI. 변호사강제주의의 강제성 필요 75
      • VII. 손해에 대한 구제책 미흡 75
      • 제3장 외국의 소비자단체소송 78
      • 제1절 서설 78
      • 제2절 유럽의 단체소송 79
      • I. 유럽연합지침 79
      • 1. 유럽연합지침의 개념 79
      • 2. 유럽연합지침의 연혁 81
      • 3. 유럽연합지침의 내용 82
      • II. 독일의 단체소송 87
      • 1. 단체소송의 개념 87
      • 2. 단체소송의 연혁 94
      • 3. 단체소송의 내용 103
      • III. 프랑스의 단체소송 114
      • 1. 단체소송의 개념 114
      • 2. 단체소송의 연혁 117
      • 3. 단체소송의 내용 119
      • 제3절 일본의 소비자단체소송 124
      • I. 소비자단체소송의 개념 124
      • II. 소비자단체소송의 연혁 125
      • III. 소비자단체소송의 내용 127
      • 1. 적격소비자단체 127
      • 2. 금지청구권 127
      • 3. 소송절차 등 특례 130
      • 4. 소비자집단소송제도의 창설 133
      • 제4절 미국의 대표당사자소송 134
      • I. 대표당사자소송의 개념 134
      • 1. 대표당사자소송의 의의 134
      • 2. 대표당사자소송과 단체소송의 용어의 차이 136
      • II. 대표당사자소송의 연혁 137
      • 1. 대표당사자소송의 기원 137
      • 2. 1938년 미국연방민사소송규칙 138
      • 3. 1966년 미국연방민사소송규칙 139
      • III. 대표당사자소송의 내용 140
      • 1. 소송의 전제요건 140
      • 2. 개시절차 142
      • 3. 소송절차 143
      • 4. 관할 145
      • 5. 판결 145
      • 6. 소송의 지휘 146
      • 7. 소송상의 화해 146
      • IV. 복수관할소송(MDL) 과의 비교 147
      • 제4장 우리나라 소비자단체소송의 개선방안 150
      • 제1절 서설 150
      • 제2절 소비자단체소송의 개선방안 151
      • I. 제소적격성의 확대 153
      • 1. 우리의 법문화 고려 153
      • 2. 제소적격성의 확대 가능성 155
      • II. 소송허가신청의 유지 161
      • 1. 집단분쟁 해결을 위한 제도의 남용방지 고려 161
      • 2. 소송허가신청주의 162
      • III. 단체소송의 구제수단으로서 예방청구포함 164
      • 1. 민사소송법에로의 소비자단체소송의 편입가능성 164
      • 2. 예방청구 165
      • IV. 행위지로까지 관할의 확장 170
      • 1. 관할조항의 수정 가능성 검토 170
      • 2. 불법행위지의 관할적법성 171
      • V. 제3자에로의 기판력 확장 174
      • 1. 집단적 분쟁해결 방안의 기본방향 174
      • 2. 기판력 확장의 이점 175
      • VI. 쌍면적 변호사강제주의 180
      • 1. 시장현실의 고려 180
      • 2. 쌍면적 변호사강제주의의 도입 181
      • VII. 징벌적 손해배상의 민법상 도입 184
      • 1. 외국의 운영경험 반영 184
      • 2. 소비자단체소송의 구제방안 185
      • 제5장 결론 191
      더보기

      참고문헌 (Reference)

      1. 헌법학, 김백유, 조은, [제6판],(홍문사, , 2011

      2. 「경제법」, 이준길, 유비북스, (법문사, , 2000

      3. 「민법강의」, 지원림, 홍문사, [제10판],(홍문사, , 2012

      4. 소비자보호법, 고형석, [제2판],(세창출판사, , 2008

      5. 신민사소송법, 정영환, (세창출판사, , 2009

      6. “민사소송법”, 三ヶ月章, 有斐閣, [신정 6판],(박영사, , 2004

      7. 「민사소송법」, 박태신, 장은호, 고시계사, (삼영사, , 2008

      8. 「민사소송법」, 이규호, 김연, 김상균, 정영수, 고시계사, [제7판],(법문사, , 2009

      9. 「회사법강의」, 홍복기, 법문사, 제18판,(박영사, , 2010

      10. 소비자단체소송, 임선숙, (민사법연구 제14권 제1호, , 2006

      1. 헌법학, 김백유, 조은, [제6판],(홍문사, , 2011

      2. 「경제법」, 이준길, 유비북스, (법문사, , 2000

      3. 「민법강의」, 지원림, 홍문사, [제10판],(홍문사, , 2012

      4. 소비자보호법, 고형석, [제2판],(세창출판사, , 2008

      5. 신민사소송법, 정영환, (세창출판사, , 2009

      6. “민사소송법”, 三ヶ月章, 有斐閣, [신정 6판],(박영사, , 2004

      7. 「민사소송법」, 박태신, 장은호, 고시계사, (삼영사, , 2008

      8. 「민사소송법」, 이규호, 김연, 김상균, 정영수, 고시계사, [제7판],(법문사, , 2009

      9. 「회사법강의」, 홍복기, 법문사, 제18판,(박영사, , 2010

      10. 소비자단체소송, 임선숙, (민사법연구 제14권 제1호, , 2006

      11. “신민사소송법”, 이시윤, 박영사, 제8판,(박영사, , 2014

      12. 「소비자보호법」, 김원기, 대명, (대명출판사, , 2007

      13. “소비자단체소송”, 이영규, 한국법정책학회, (법과 정책연구 제12권 제3호, , 2012

      14. “소비자단체소송”, 정규상, 성균관대학교 비교법연구소, (성균관법학 제19권 제2호, , 2007

      15. “집단소송의 법리”, 金洪奎, 이화여자대학교 법학연구소, (법학논집 제4권 제1-2호, , 1999

      16. 집단소송에 관한 고찰, 沈重瑄, 李明雨, 순천대학교 사회과학연구소, (사회과학연구 제7권, , 1995

      17. 프랑스의 단체소송 제도, 권혁재, (법학논고 제35집, , 2011

      18. “독일의 부작위소송법”, 안법영, (한국소지자원, , 2005

      19. “집단소송에 관한 고찰”, 李明雨, 한국민사소송법학회, (한국민사소송법학회지, , 1999

      20. “집단소송에 관한 연구”, 권혁호, 東國大學校 大學院 法學科 商事法, (상사법 세미나 제1권, , 1996

      21. 독일경쟁법의 위상과 체계, 하헌주, (부산대학교 비교법연구소, , 2005

      22. “소비자보호와 단체소송”, 권오승, (인권과 정의 179, , 1991

      23. “주주총회결의취소의 소”, 오윤덕, (사법논집 제11집,법원행정처, , 1980

      24. 「소비자정책의 평가와 과제」, 강성진(Sung-Jin Kang), 송순영(Soon-Young Song), 박희주, 박성용(Sung-Yong Park), 김성천(Sung-Cheon Kim), 이득연(Deuk-Yeon Lee), 한국소비자원, (한국소비자원, , 2007

      25. “기판력의 확장에 관한 연구”, 김주, 고려대학교 대학원, (고려대학교 박사학위논문, , 2010

      26. “소비자기본법상의 단체소송”, 김원기, 박수영, 전남대학교 법학연구소, (법학논총 제27권 제1호, , 2007

      27. “소비자단체소송에 관한 고찰”, 정영수, 법조협회, (법조 제56권 제3호, , 2007

      28. “소비자보호 입법정책의 방향”, 강창경, 한국소비자원, (한국소비자보호원, , 2006

      29. “한국 집단소송의 현황과 전망”, 김학기, 전북대학교 동북아법연구소, (동북아법연구 제1호, , 2007

      30. 독일의 단체소송제도에 관한 연구, 양병회, (건국대학교 학술지 제37권 제1호, , 1993

      31. “소비자문제와 다수당사자소송”, 권오승, (다수당사자소송연구 법무자료 제90집,법무부, , 1987

      32. “소비자단체소송에 관한 일고찰”, 김도연, (경성법학, , 2007

      33. “소비자단체소송의 도입과 전망”, 임상혁, 법과사회이론학회, (법과사회 제33권, , 2007

      34. “집단소송에 대한 입법론적 고찰”, 이시윤, (인권과 정의, , 1991

      35. “프랑스의 단체소송에 관한 소론”, 함영주, (국제법률경영 33, , 1997

      36. 일본소비자계약법상의 단체소송제도, 권혁재, 법조협회, (법조 제58권 제4호, , 2009

      37. “단체 및 집단소송에 대한 입법정책”, 강창경, 한국사회정책학회, (한국사회정책 제10집, , 2003

      38. 징벌적 손해배상제도 도입에 관한 소고, 김도형, (경성법학 제17권 제1호, , 2008

      39. “부정경쟁행위와 구제책에 관한 연구”, 박재영, (고려대학교 박사학위논문, , 2006

      40. “소비자보호의 계약법적 구성과 한계”, 권오승, 홍명수, (서울대학교 법학 제43권 제3호통권 124호, , 2002

      41. “주주총회결의의 효력을 다투는 소송”, 장완규, 고려대학교 대학원, (고려대학교 박사학위논문, , 2011

      42. “집단소송제도에 관한 입법론적 고찰”, 강태원, (연세대학교 박사학위논문, , 1993

      43. 부당한 공동행위로 인한 손해배상청구권, 장윤순, 가천대학교 법학연구소, (가천법학 제7권 제1호, , 2014

      44. “소비자기본법상 집단적 분쟁해결제도”, 김원기, 박수영, 한국상사판례학회, (상사판례연구 제20집 제2권, , 2007

      45. “일본에서 소비자집단소송제도의 창설”, 서희석, 고려대학교 법학연구원, (고려법학 제74호, , 2014

      46. “집단분쟁처리절차법의 제정에 관하여”, 김홍규, 한국민사법학회, (민사법학 제11?12호, , 1995

      47. “집단소송의 기반으로써의 법률가윤리”, 咸永輳(Young-Ju Hahm), 한국민사소송법학회, (한국민사소송법학회지, , 2002

      48. “집단소송제의 도입필요성과 도입방향”, 오대성, 한국법학원, (저스티스 통권 제95호, , 2006

      49. “집단소송법안의 입법형식에 대한 검토”, 함영주, 한국민사소송법학회, (민사소송 제9권 제1호, , 2005

      50. “미국 집단소송의 쿠폰화해에 관한 고찰”, 정영수, 법조협회, (법조 제57권 제11호, , 2008

      51. “집단분쟁에 관한 입법정책과 쟁점 검토”, 강창경, (법과 정책연구,제3권 제2호, , 2009

      52. “단체소송의 대상 범위 확대에 관한 연구”, 金映伸, 박희주, 한국소비자원, (정책연구보고서 제8호, , 2012

      53. “소비자단체소송제도에 관한 비교법 연구”, 박희주, 韓國消費者保護院, (소비자문제연구 제27호, , 2004

      54. “집단분쟁해결을 위한 소송구조 개선방안”, 함영주, (법무부, , 2011

      55. “소비자단체소송 및 집단소송에 관한 연구”, 한국소비자보호원, 한국소비자보호원, (한국소비자보호원, , 1988

      56. “소비자권익 실현을 위한 소비자 참여 역할”, 이득연, 韓國消費者保護院, (소비자문제연구 제27호, , 2004

      57. “소비자단체소송제도의 문제점과 개선방안”, 김상찬, 한국민사소송법학회, (민사소송 제17권 제2호, , 2013

      58. “증권관련집단소송의 소송허가에 관한 연구”, 최정식, 한국증권법학회, (증권법 연구 제6권 제2호, , 2005

      59. “소비자집단피해의 예방과 구제에 관한 연구”, 강창경, 한국소비자보호원, (한국소비자보호원, , 2001

      60. 실질적인 부정경쟁행위와 구제수단에 관한 고찰, 박윤석, (고려대학교 박사학위논문, , 2014

      61. 증권관련집단소송제의 활성화 방안에 관한 연구, 함영주, (법무부, , 2013

      62. 민사소송에서 변호사 강제주의 도입에 대한 검토, 정선주, (민사소송 제15권 제1호, , 2011

      63. “소비자기본법의 개정과정과 내용에 관한 연구”, 김성천, 한국경제법학회, (경제법 연구 제6권 제2호, , 2007

      64. 韓國에서의 集團訴訟制度의 도입과정 및 運營現況, 권혁재, 경북대학교 법학연구소, (법학논고 제28권, , 2008

      65. “集團紛爭處理の爲の特別手續法の制定に關して”, 김홍규, (民事訴訟1,韓國民事訴訟學會, , 1998

      66. “한국과 일본에서의 소비자단체소송제도의 도입”, 전병서, 법조협회, (법조, , 2007

      67. “집단소송에 있어서 제소기능의 성질에 관한 연구”, 강태원, -중복제소 및 기판력의범위를 중심으로 -,(법정논총 제8권, , 1993

      68. 대륙법에서 징벌적 손해배상 논의- 민법의 관점에서 -, 고세일, (법조 제63권 제1호, , 2014

      69. “소비자 근로자 보호관할 제도의 현황과 개선 방안”, 한충수, (민사소송 제17권 제1호, , 2013

      70. “소비자단체소송에서의 소송허가제도에 관한 고찰”, 김희동, 한국경제법학회, (경제법 연구 제7권 제2호, , 2008

      71. “소비자기본법상 집단분쟁해결제도의 보완과제(상)”, 남원식, 황창근, (손해보험 통권제463호, , 2007

      72. “소비자기본법에서의 집단분쟁해결제도에 관한 소고”, 김성천, 기업소송연구회, (기업소송연구 제6권, , 2008

      73. 「소비자단체소송제도의 운용평가 및 개선에 관한 연구」, 강창경, 박희주, 한국소비자원, (한국소비자원, , 2011

      74. “다수당사자소송연구-다수당사자소송의 구조와 문제점”, 정동윤, (법무자료 제90집,법무부, , 1987

      75. “독일 소비자단체소송의 민사소송법으로의 편입 가능성”, 이명민, 동아대학교 법학연구소, (동아법학 제59호, , 2013

      76. “소비자피해구제 활성화를 위한 소송제도 발전방안 연구”, 박희주, 한국소비자원, (한국소비자원, , 2007

      77. “현저한 소액다수피해사건의 법적 구제방법에 관한 고찰”, 鄭圭相, 한국재산법학회, (재산법연구 제8권제1호, , 1991

      78. “미국의 대표당사자소송-그 운용형태와 도입상의 문제점-”, 정동윤, (법무자료 제149집,법무부, , 1991

      79. 소비자기본법상 단체소송제도의 평가와 개선방안에 관한 연구, 강창경, (한국소비자보호원, , 2008

      80. 집단분쟁해결을 위한 새로운 민사소송제도의 도입에 관한 소고, 김경욱, (민사소송제17권 제2호, , 2013

      81. 소비자단체소송의 법적 성질과 집단분쟁해결 시스템의 구축 방향, 함영주, (법조 제58권 제6호, , 2009

      82. 역(ArthurR.Miller),“다수당사자소송연구-Class Action의 현황과 문제점”, 김성준, (법무자료 제90집, , 1987

      83. “집단소송제(대표당사자소송 단체소송)의 도입방안에 관한 연구”, 오대성, 사법제도개혁추진위원회, (사법제도개혁추진위원회, , 2005

      84. “부당공동행위의 적발유인제도-자진신고자 감면제도를 중심으로-”, 김현수, (경영법률제19권 제3호, , 2009

      85. 소비자법 내에서의 소비자기본법상 집단분쟁조정제도의 역할과 과제, 이병준, (중재연구 제18권 제3호, , 2008

      86. 독일민법상 징벌적 요소에 관한 역사적 고찰과 우리 민법에 끼친 영향, 이지윤, (재산법연구 제28권 제2호, , 2011

      87. “집단적 권리구제소송제도에 관한 고찰-2단계형 제도설계의 가능성-,”, 김희동, 경상대학교 법학연구소, (법학연구 제22권 제1호, , 2014

      88. “소비자기본법의 평가와 과제 -소비자기본법 제정 30주년을 맞이하여-”, 고형석, 한국법학원, (저스티스 120호, , 2010

      89. 집단분쟁의 효율적인 해결과 대량소송의 방지를 위한 대표소송제도의 신설, 정선주, (민사소송 제15권 제2호, , 2011

      90. “소비자단체소송에 있어서 단체의 제소권 -그 이론적 근거 및 앞으로의 과제 -”, 전병서, 법조협회, (법조 제58권 제2호, , 2009

      91. “소액다수 소비자피해구제의 실효성 제고방안 :공익소송 도입검토를중심으로”, 이규호, (광운대학교 산학협력단, , 2004

      92. Schadenersatzund Strafeim deutschen Zivilrechtam BeispielvonSchmerzensgeldundSchutzdesallgemeienePersonlichkeitrechts, Frank Bohn, (안암법학 제36권, , 2011

      93. “프랑스의 그룹소송(프랑스식 집단소송)도입에 관한 최근 동향,(소비자정책동향 제18호, 박희주, 한국소비자원, , 2010

      94. “민사소송법상의 국내토지관할규정에 대한 재검토와 입법론-국제재판관할과관련하여-”, 한충수, 한국민사소송법학회, (민사소송 제8권 제2호,한국민사소송법학회지, , 2004

      95. “손해의 상업적 평가 가능성과 징벌적 손해배상제도의 재검토-최근 독일의 논의를 중심으로-”, 소재선 , 김기영, (성균관법학 제21권 제1호, , 2009

      96. 징벌적 손해배상액의 산정기준- 소비자보호 등 개별법 분야에서의 징벌배상제 도입가능성을 전제로 -, 김현수, (법학논집 제18권 제1호, , 2013

      97. “소비자단체소송제도에 대한 연구 - 일본 소비자계약법상 소비자단체소송제도와 비교를 중심으로 -”, 고형석, 한국소비자학회, (소비자학연구 제19권 제2호, , 2008

      98. “소비자보호를 위한 바람직한 집단소송 시스템 -소비자보호법 개정안의 단체소송제도를 중심으로 -”, 한충수, (민사소송 제10권 제1호, , 2006

      99. “환경소송의 구체 사례를 통해 본 현 소송법의 한계 -환경관련 집단소송법의 필요성 및 도입 워크샾”, 박태현, (환경정의연구소, , 2004

      더보기

      분석정보

      View

      상세정보조회

      0

      Usage

      원문다운로드

      0

      대출신청

      0

      복사신청

      0

      EDDS신청

      0

      동일 주제 내 활용도 TOP

      더보기

      주제

      연도별 연구동향

      연도별 활용동향

      연관논문

      연구자 네트워크맵

      공동연구자 (7)

      유사연구자 (20) 활용도상위20명

      이 자료와 함께 이용한 RISS 자료

      나만을 위한 추천자료

      해외이동버튼