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김백유 성균관대학교 법학연구원 2004 성균관법학 Vol.16 No.1
[Zusammenfassung] Die rechtswegfreie Hoheitsakte und die Begrenzung der gerichtlichen Nachprüfung Kim, Baik-Yu Regierungsakt(gerichtsfreie Hoheitsakte) ist ein einzeln umstrittner Begriff, der zur Abgrenzung gewisser ihrer natur nach einer gerichtlichen Überprüfung nicht oder nur bedingt zugänglichen Regierungshandlungen von den anfechtbaren Verwaltungsakten dienen soll. Von einem Teil der Lehre wird dem Regierungsakt eine rechtliche Sonderstellung versagt, weil er meist keine unmittelbare Rechtswirkungen nach außen entfalte und deshalb ohnehin die Begriffsmerkmale des Verwaltungsakte nicht erfülle. Das Gebot wirksamen Rechtsschutzes hat Konsequenzen für die Kontrolldichte. Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf vollständige Nachprüfung der angefochteten maßnahme in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Es gibt Enzelmaßnahmen innenpolitischer Art, die sich nicht als Verwaktungsakte qualifizieren lassen, sondern als Regierungsakte eine andere Qualität besitzen; zu ihnen gehört z.B. der Antrag der Regierung, den Gesetzgebungsnotstand(Staatsnotstand, political question, usw.,) zu erklären.
憲法守護(Verfassungsschutz) II - 非常的 憲法守護手段으로서의 抵抗權 理論을 中心으로
김백유 성균관대학교 법학연구원 2007 성균관법학 Vol.19 No.1
[Abstract] Widerstandsrecht als Verfassungsschutzrecht Kim, Baek-Yoo Die Theorie des Widerstandsrechts im mittelalter ist nur vor dem Hintergrund der Veranwortlichkeit jedermanns, so auch der Regierung, für den Schutz des objektiven Rechts und des Fehlens einen einigen Staatsrechts zu verstehen. Das Widerstandsrecht umfaßt sowohl passiven Widerstand durch Gehorsamsverweigerung als auch aktiven Widerstand durch Gewalt (vis absoluta), steht aber unter absoluter Subsidiarität durch die im gleichen Satz genannte Voraussetzung, daß andere Abhilfe nicht möglich ist(Subsidiarität, ultima ratio). Das Widerstandsrecht steht in einem bewußten Antagonismus zum Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols. Das Widerstandsrecht ist eine Positivierung (=Fassung in geschriebenes Recht) des ansonsten überpositiven (ungeschriebenen, über dem geschriebenen Recht stehenden) Rechtsgedankens, daß staatliche Organe durchaus rechtswidrig handeln können, selbst wenn sie durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes handeln: Auch geschriebenes Recht kann Unrecht sein; diese Erfahrung ist in Deutschland direkt aus der Zeit der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945 erwachsen und steht am Ende einer langen historischen Entwicklung, die zunächst davon ausging, daß staatliches Handeln nie Unrecht sein könne: "The King can do no wrong". Dieses Widerstandsrechts ist seit seiner Einfügung ins GG im Schriftum ausführlich, zumeist ablehnend, behandelt worden. Widerstand gegen Umsturz von unten bei schwacher Staatsgewalt bedeutet Bürgerkrieg. Und was Widerstand gegen die öffentliche Gewalt anbelangt, muß vor dem Hintergrund der Entwicklung des Widerstands in der Tat festgestellt werden, daß es, soweit die Möglichkeiten des positiven Rechts reichen, in den verfassungsstaatlichen Institutionen aufgegeangen ist.
인터넷과 基本權 : 表現의 自由 및 個人情報保護를 中心으로
김백유 東國大學校 比較法文化硏究所 2005 比較法硏究 Vol.6 No.1
Datenschutz bezeichnete ursprünglich den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Der Begriff wurde gleichgesetzt mit Schutz der Daten, Schutz vor Daten oder auch Schutz vor _(")Verdatung". Im europäischen Rechtsraum wird in der Gesetzgebung der Begriff _(")data protection" verwendet. Im englischen Sprachraum spricht man von _(")privacy" (Schutz der Privatsphäre) und von _(")data privacy" (Datenschutz im engeren Sinne). Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, daß er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird. Datenschutz steht für die Idee, daß jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genanten gläsernen Menschen verhindern. Die Bedeutung des Datenschutzes ist seit der Entwicklung der Digitaltechnik stetig gestiegen, weil Datenerfassung, Datenhaltung, Datenweitergabe und Datenanalyse immer einfacher werden. Technische Entwicklungen wie Internet, E-Mail, Mobiltelefonie, Videoüberwachung und elektronische Zahlungsmethoden schaffen neue Möglichkeiten zur Datenerfassung. Interesse an personenbezogenen Informationen haben sowohl staatliche Stellen als auch private Unternehmen. Sicherheitsbehörden möchten beispielsweise durch Rasterfahndung und Telekommunikationsüberwachung die Verbrechensbekämpfung verbessern, Zu den grundlegenden Datenschutzanforderungen gehören ferner die unabdingbaren Rechte der Betroffenen (insb. das Recht auf Auskunft über die zu der jeweiligen Person gespeicherten Daten) und eine unabhängige Datenschutzaufsicht.