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      • 誘發된 侵害에 대한 正當防衛

        元瀅植 건국대학교 1998 학술논문집 : 건국대 대학원 Vol.46 No.1

        Die Fa¨lle der provozierter Notwehrlage lassen rich nach der subjektiver Seite des Provokateurs in drei Konstellationen teilen: 1) Absichtsprovokation, 2) Vorsa¨tzliche Herbeifu¨hrung der Notwehrlage, 3) fahrla¨ssige Herbeifu¨hrung der Notwehrlage. Diese Fa¨11e ko¨nnen loch je nach der objektiven Qualita¨t des provoziernden Verhaltens in drei Foemen geteilt werden: Das provoziernde Verhalten int a) rechtma¨ßig odter sogar rechtlich geboten, b) rechtswidrig, c) rechtma¨ßig, abet sozialethisch mißbilligenswert. Die Ergebnisse der U¨berpriifu¨ng der Grundmuster, die lurch Kombination der objektiven unto suhjektiven Gegebenheiten erhalten werden, lassen rich folgendermaßen zusammenfassen: ① Unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit ist die relativ klare Abgrenzung zwischen rechtma¨ßig/rechtswidrig der wenig griffigen Differenzierung in sozialethisch gobilligt/mißbilligenswert vorzuziehen . ② Es entspricht den allgemeinen Grundsa¨tzen des Strafrechts, daß Absichtsprovokation und vorsa¨tzliche Herbeifu¨hrung der Notwehrlage derselber Beurteilung unterliegen, weir unser Strafrecht grundsa¨tzlich zwischen Absicht und Vorsatz nicht unterscheidet, und bedingte Vorsatz als eine Art des Vorsatzes vie andere Arten des Vorsatzes gleich behandelt wird. ③ Wenn der Angriff durch rechtma¨ßiges Verhalten provoziert wird, ist die Verteidigung gegenu¨ber dem Angriff kein MiBbrauch des Notwehrrechts und wird deshalb gerechtfertigt, unabha¨ngig davon, ob der Angriff absichtlich, vorsa¨tzlich odor fahrla¨ssig provoziert wird. ④ In Fa¨11e der Angriffsprovokation durch rechtswidriges Verhalten kommt es bei der BeruteilBung des Rechtsmißbrauchs darauf an, ob der Angriff vermeidbar oder nicht. Wenn der Angrifr vermeidbar, stellt die Verteidigungshandlung einen Mißbrauch des Notwehrrechts dar und somit unangemessen. Wenn der Angrif unvermeidbar, wird die Vetorteidigung gerechtfertigt. ⑤ Ein entgu¨ltiges Urteil u¨ber die Tat des Provokateurs wird noch nicht gefa¨11t, wenn such die Verteidigung gegenu¨ber unvermeidbarem Angriff lurch Notwehr gerechtfertigt ist. Sein Vorverhalten, also provozierendes Verhalten muß noch nach dem Gedanken der actio illicita in causa gepru¨ft werden. Wenn der Provokateur den unvermeidbaren Angriff mix Absicht oder bedingtem Vorsatz provoziert, ist er wegen vorsa¨tzlicher Tat strafbar. Wenn der Provokateur die Herbeifu¨hrung der Notwehrlage nicht bewußt hat, aber diese voraussehbar war, so int or wegen Fahrla¨ssigkeit zu bestrafen.

      • KCI등재

        사기죄에서 처분의사 및 재산상 손해 -대법원 2017. 2. 16. 선고 2016도13362 전원합의체 판결-

        원형식 ( Won Hyung-sig ) 건국대학교 법학연구소 2017 一鑑法學 Vol.0 No.38

        1. 처분행위에서 말하는 재산상 손해는 ‘재산가치에 대한 구체적 위험’도 포함한다(다수설). 다수설이 침해범인 사기죄를 구체적 위험범으로 변질시킬 위험이 있다는 비판은 책략절도와 재물사기의 구분이 문제된 경우에는 타당하나, 이익사기의 경우에는 타당하지 않다. 2. ‘재산상 구체적 위험’은 피기망자가 위험이 현실적인 손해로 실현되는 것을 저지할 수 있는 수단이 없는 경우 또는 기망자가 ‘임의로 타인의 재산을 처분할 수 있는 상태’에 있으면 인정된다. 그러나 처분행위로 인하여 현실적인 손해가 발생하는데 장애요인이 있는 경우, 예컨대 피기망자의 처분행위로 인하여 위험을 야기하였더라도 피기망자의 추가적인 행위가 있어야 현실적인 손해가 발생할 수 있는 경우에는 구체적 위험이 발생한 것이 아니다. 3. 대상판례에서 피고인은 피해자가 기망당한 사실을 알고 이의를 제기하기 전까지는 임의로 근저당권설정등기를 경료할 수 있으므로 재산상 구체적 위험이 발생하였다고 할 수 있다. 따라서 근저당권설정계약서의 서명·날인을 사취한 경우에 사기죄가 성립한다고 보는 대상판례의 다수의견이 타당하다고 생각한다. 4. 민법상 처분행위는 권리변동을 목적으로 하는 법률행위로서 처분의사는 처분행위의 필수적인 구성요소이다. 이에 대하여 사기죄에서 처분행위는 법률행위에 국한되지 않으며 순수한 사실행위도 포함하므로 반드시 처분의사가 있을 것을 요하지 않는다. 5. 절도죄는 탈취죄인데 대하여 사기죄는 편취죄로서, 양자는 서로 양립할 수 없는 택일관계에 있다. 따라서 절도죄와 사기죄의 구분은 점유가 점유자의 점유이전 의사, 즉 처분의사에 근거하여 이루어졌는가의 여부에 의할 수밖에 없다. 재물사기죄에서 처분의사를 재물에 대한 점유이전 의사로 이해하는 이상은 처분의사는 재물사기죄의 성립요소가 될 수밖에 없다. 6. 사기죄는 기망을 수단으로 재물을 교부받거나 재산상 이익을 취득하는 범죄이므로 본죄의 불법내용은 신뢰침해(행위반가치)와 재산침해(결과반가치)로 구성된다. 따라서 이익사기죄는 피기망자가 착오에 의하여 처분행위를 하고 이로 인하여 직접적으로 재산상 손해가 발생하면 족하며, 처분의사는 이익사기죄의 불법을 구성하는 요소가 아니다. 요컨대 재물사기죄의 성립을 위하여는 재물에 대한 점유이전 의사, 즉 처분의사를 요하지만 이익사기죄의 성립에는 처분의사를 요하지 않는다는 이원설이 타당하다. 7. 대상판례에 의하면 - 재물사기죄에서 의미하는 처분의사는 ‘점유이전의 의사’인데 대하여 - 이익사기에서 말하는 처분의사는 재산상 손해에 대한 인식이 아니라 ‘자연적 행위에 대한 인식’으로서 그 내용에 차이가 있다. 대상판례가 처분의사의 개념을 재물사기와 이익사기에 따라 이원적으로 이해하거나, 이원설이 전자에 대하여만 처분의사를 요구하고 후자에 대하여는 처분의사를 요하지 않는 것은 이론상 일관성을 결한 것이 아니라 범죄의 객체가 재물인가 재산상 이익인가, 처분행위가 재물의 교부인가 아니면 그 이외의 방법으로 재산상 손해를 초래하는 행위인가의 차이에서 나오는 자연스런 결과라고 할 수 있다. 1. According to the majority opinion the financial loss in sense of a property disposition involves ‘concrete risk against property values’. The criticism that this opinion transforms the fraud as a injury offense into a indangering offense. Such a criticism can be justified so long as it concerns with the problem of distinguishing between theft by a deception and a fraud of movable property, but no more with regard to a fraud of profit. 2. ‘Concrete risk against property values’ exists when a deceived person is not capable to prevent that a financial risk turns into a real demage or when a deceiver can dispose another’s property at his discretion. 3. In this case of the Supreme Coury ‘a concrete risk against property values’ can be accepted, because the accused can carry out the registration of a establishment of the right to collateral security. Therefore the majority opinion in this precedent of the Supreme Coury that the obtaining a signature by deception in a contract to establish the right to collateral security conforms to fraud(Article 347 of the Penal Code) has right. 4. In case of a fraud of movable property the awareness of property disposition is a element of a fraud. On the other hand it is not so in case of a fraud of profit. 5. According to the precedent of the Supreme Coury the awareness of property disposition means the awareness of transfer of occupation in case of a fraud of movable property. But in case of a fraud of profit it means the awareness of the action itself. Such a dualistic interpretion of the meaning of awareness of property disposition is not a lack of consistency, but an inevitable result that comes from the differences of objects and criminal acts between two types of frauds.

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        공소사실의 동일성

        원형식(Won, Hyung-Sig) 한국형사법학회 2013 刑事法硏究 Vol.25 No.3

        Die Ergebnisse dieses Aufsatzes über die Normativierung des Tatbegriffs lassen sich folgendermaßen zusammenzufassen: 1. Nach der h. L. sei eine Straftat eine prozessuale Tat. Aber der Ausdruck, daß eine Handlungseinheit eine prozessuale Tat ist, ist noch richtiger, weil nach § 40 StGB nicht die Einheit von Straftat, sondern die Handlungseinheit zwischen dem Ideal- und Realkonkurrenz unterscheidet. 2. Nach der These, daß eine Handlungseinheit eine prozessuale Tat ist, kann bei Vorliegen von Alternativität oder Gesetzeskonkurrenz, insbesondere von der Haupttat und der straflosen Nachtat zwei prozessuale Taten angenommen werden, weil die beiden Straftaten von der Handlungsmehrheit ausgeführt werden. 3. Zur Vermeidung der übermäßigen Erweiterung von Tatidentität und dadurch herbeigeführten Vernachlässigung der materiellen Gerechtigkeit ist die Einschränkung der Rechtskraft durch Normativierung des Tatbegriffs ausnahmsweise erforderlich. 4. Das Problem der Unklarheit des normativen Elements kann dadurch gelöst werden, daß die Verneinung der Tatidentität nur auf den Fällen des wesentlichen Unterschieds der Unrechtsdimension beschränkt wird. 5. Trotz der Einführung des normativen Kriteriums ist die Kongruenz der Tat als Prozeßgegenstand mit der Reichweite von dem Grundsatz 'ne bis in idem' nach Art. 13 Verfassungsrecht aufrechtzuerhalten. 6. Das normative Element muß ausnahmsweise nur in den Fällen angewandt werden, in denen die faktischen Elemente, wie Alternativität oder enger raümliche und zeitliche Zusammenhang zur Entscheidung der Tatidentität nicht ausreichend bestimmt sind und den Umfang der Rechtskraft übermäßig erweitern. 7. Die Einführung des normativen Element ist nur im Bereich der Handlungsmehrheit, also des Realkonkurrenz und der Alternativität möglich, weil die Handlungseinheit ohne Ausnahme zur Tateinheit führt. 8. Grundsätzlich bilden realkonkurrierende Taten eine prozessuale Tat, mit der Ausnahme, daß beim Vorliegen des faktischen und zugleich normativen Element eine Tatidentität anzunehmen ist. 9. Das Kriterium der Tatidentität für Realkonkurrenz gilt auch für die Fälle der Alternativität, die auch Handlungsmehrheit wie Realkonkurrenz voraussetzt. Somit ist dem im 1994 erlassenen Urtei des Koreanischen Höchsten Gerichtshofs zuzustimmen, das die Tatidentität zwischen Hehlerei und Raub mit Körperverletzung verneint hat.

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        방조범의 인과관계와 객관적 귀속

        원형식(Won, Hyung-Sig) 한국형사법학회 2009 刑事法硏究 Vol.21 No.3

        Die Ergebnisse voliegender Untersuchung über die Kausalität und objektive Zurechnung bei der Beihilfe lassen sich folgendermaßen zusammenzufassen: Nach der Konzeption der Teilnahme als 'Rechtsgutsangriff durch akzessorische Verursachung' besteht das Unrecht der Teilnahme nicht nur in akzessorischen Elementen, also Verursachung des Täterunrechts, sonder auch in selbständigen Elementen, also Rechtsgutsangriff. Die Kausalität der Beihilfe ist danach festzustellen, ob der ‘konkrete' Erfolg ohne den Gehilfenbeitrag entfallen wäre. Somit ist die hypothetische Kausalverlauf auf Kausalität der Beihilfe ohne Einfluß. Nach dem Grundsatz der objektiven Zurechnung muß der Gehilfe durch seinen Beitrag ein unerlaubtes Risiko für das Opfer geschaffen haben. Deswegen kann eine 'erfolgsneutrale Handlung', die kein Risiko für das Opfer erhöht, nicht Beihilfe sein. Die Strafbarkeit von Beihilfe durch 'neutrale Handlung' hängt davon ab, ob sie einen 'deliktischen Sinnbezug' aufweist. Wenn sie keinen 'deliktischen Sinnbezug' aufweist, muß die objektive Zurechnung nach dem Prinzip des erlaubten Risikos ausgeschlossen werden. Zuerst ist ein deliktischer Sinnbezug gegeben, wenn der Teilnehmer zwecks Verursachung der Haupttat ein Sonderverhalten vornimmt. In den Fällen, indenen er mit dolus directus eine deliktische Handlung unterstützt, liegt ein deliktischer Sinnbezug vor, wenn der fördernde Beitrag ohne die strafbare Handlungen des Täters für ihn keinen Sinn mehr hat. In den Fällen von dolus eventualis ist die Haupttat nach dem Vertrauensgrundsatz dem Gehilfen nicht zuzurechnen, soweit es sich nicht um eine Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters handelt.

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        환자의 수혈거부와 자기결정권의 한계

        원형식(Won, Hyung-Sig) 한국형사법학회 2016 刑事法硏究 Vol.28 No.1

        여호와의 증인인 환자가 수술 전에 표시한 수혈거부 의사에 따라 수술도중 생명을 구하기 위하여 요구되는 수혈을 행하지 않아 환자가 사망한 경우 의사의 형사책임에 대하여 대법원은 (1) 환자의 생명 보호 의무와 자기결정권을 존중하여야 할 의 무가 대등한 가치를 가지는 경우 그리고 (2) 환자의 생명과 자기결정권을 비교형량하기 어려운 특별한 사정이 있다고 인정되는 경우에 의사가 자신의 직업적 양심에 따라 환자의 양립할 수 없는 두 개의 가치 중 어느 하나를 존중하는 방향으로 행위 한 경우 그 의사의 행위는 불가벌이라고 판단하였다. 대법원은 (1)의 경우 피해자의 승낙을 적용한 것으로 보인다. 환자의 생명 보호의무와 자기결정권을 존중하여야 할 의무가 '대등한 가치'를 가지는 경우에도 피해자의 승낙에 의한 행위가 사회윤리에 부합하는가에 대하여는 논란이 있지만 다음과 같은 이유에서 판례의 견해가 타당하다: ➀ 피해자의 승낙에서 이익교량은 사전판단에 의하므로 이익교량의 부정적 요소는 현실적으로 실현된 사망의 결과(생명의 침해)가 아니라 수술 당시 ‘생명의 위험’이다. ➁ 승낙에 의한 행위가 사회윤리에 반한 다는 평가는 이익교량의 결과 부정적 요소(생명의 위험)가 긍정적 요소(환자의 종교적신념에 근거한 자기결정의 자유, 고관절 수술을 통한 건강의 개선)보다 우위에 있는 경우에만 가능하다. 이러한 이익교량의 척도에 의하면 전자와 후자가 ‘대등한 가치’를 갖 는 경우에 피해자의 승낙에 의한 행위는 사회윤리에 반한다고 할 수 없다. (2)에서 대법원은 환자의 생명과 자기결정권을 비교형량하기 어려운 경우 의사가 '어느 하나의 가치를 선택하더라도' 불가벌이라고 판단하였다. 그러나 본고에서 제시한 이익형량의 기준에 의하면 승낙에 의한 행위는 부정적 요소가 긍정적 요소보다 우위에 있는 경우에만 사회윤리에 반하므로 ‘이익형량이 불가능’한 경우에도 사회윤리에 반하지 않는다. 따라서 (2)의 경우를 굳이 (1)의 경우, 즉 양자가 '대등한 가치'를 가지는 경우와 구분하여 취급할 필요 없이 두 경우 모두 피해자의 승낙에 의하여 위법성이 조각된다고 보는 것이 타당할 것으로 생각된다. 1. According to the decision of the Supreme Court the negligent homicide as a result of the omission of the blood transfusion by the doctor can be justified, (1) when the obligation to save the life of a patient and that to respect the right of selfdetermination can be evaluated as equivalent or (2) when the doctor makes a choice between two conflicting values according to his professional conscience in case of having difficulties in evaluating the superiority of the one of them. 2. It seems that in the case of (1) above mentioned the Supreme Court applied Article 24 of the Criminal Act. There's a controversy about whether the omission of a blood transfusion as per the consent of the patient is not contrary to social ethic. This thesis agrees to the decision of the Supreme Court for the following reasons: ➀ The interest conflicting with the right of selfdetermination is not the life itself, but the danger of death, because the point of time for weighing of conflicting interests is located according to ex-ante decision not after, but before the death of patient. ➁ To decide that an act as per a consent of an injured person goes against social ethic, the negative factors of interest evalution must outbalance the positive factots According to this criteria the omission of the doctor can be justified in the case that both of conflicting interests are of equal value. 3. In relation to the case of (2) the decision of the Supreme court can be edxplained theoretically only when it applies the thoery of 'law free zone'. But this thesis doesn’t agree with the theory of 'law free zone' because it has on the one hand an advantage to protect the doctor from legal instability, but on the other hand a disadvantage of violating legal stability seriously

      • KCI등재

        부진정부작위범의 인과관계와 객관적 귀속

        원형식(Hyung Sig Won) 중앙법학회 2010 中央法學 Vol.12 No.4

        In diesem Aufsatz wird uber die Quasi-Kausalitat der unechten Unterlassungsdelikte und ``Mehrfachkausalitat`` behandelt. Die Ergebnisse dieses Aufsatzes daruber lassen sich folgendermaßen zusammenzufassen: 1. Die Unterlassungslkausalitat, also die Quasi-Kausalitat is zu bejahen, wenn fest steht, dass die dem Unterlassenden gebotene Handlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den tatbestandsmaßigen Erfolg abgewendete hatte. 2. Soweit man die Kausalitat als Seinskategorie auffasst, ist die Unterlassungskausalitat im naturwissenschaftlichen Sinne weder denkbar, noch erforderlich. Aber fur die objektive Zurechnung des Erfolges ist die Quasi-Kausalitat erforderlich. Wenn die gebotene Handlung auch den Erfolg nicht verhindert hatte, kann man nicht mehr sagen, dass sich die vom Unterlassenden pflichtwidrig nicht verhinderte, also rechtlich mißbilligte Gefahr in dem Erfolg verwirklicht hat. 3. Wenn nicht erwiesen ist, ob die gebotene Handlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Erfolg abgewendet hatte, ist der Grundsatz in dubio pro reo auzuwenden und somit ist die objektive Zurechnung des Erfolges zu verneinen. 4. Die ``Mehrfachkausalitat``, die in jungster Zeit bei Gremienentscheidungen, wie im Ledersprayfall oder Politburofall, praktische Bedeutung hat, kann als eine Konstellation der kummulativen Kausalitat aufgefasst werden, weil eine einzelne Stimme eines Geschaftsfuhrers fur sich gesehen fur den Erfolg nicht hinreichend ist. Nach der c.s.q.n.-Formel ist die einzelne Stimme fur die Gremienentscheidung ursachlich, weil die gebotene Handlung den Erfolg, also den rechtswidrigen Gremienenbeschluß in seiner konkreten Gestalt verhindert hatte.

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