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      • KCI등재

        인터넷에서의 명예보호를 위한 자율적 대응방안에 관한 헌법적 검토

        박진애(Jin-Ae Park) 사이버커뮤니케이션학회 2007 사이버 커뮤니케이션 학보 Vol.21 No.1

        우리생활의 일부로 자리매김하고 있는 인터넷환경에서 제기되는 다양한 도전들은 기존의 법제도적 틀의 개선을 요구하고 있다. 특히 명예보호와 관련하여 자율적 대응방안으로 제시되는 다양한 시도들은 헌법의 테두리에서 순화되고 지지되어야 한다. 이 글에서는 자율적 성항에로 성장해 온 인터넷의 탄생과 발전으로부터 논의를 시작하여 인터넷에서의 의사소통방식이 가지는 특성과 활동주체들의 역할과 기능을 통해 인터넷에서 형성되는 문화적 잠재성을 발견한 후 인터넷에서의 명예보호가 지니는 헌법적 의미와 법적 대응빙안과 자율적 대응빙안을 독일의 현황과 논의를 중심으로 검토하였다. 특히 자율적 대응방 안으로서 필터시스템, 네티켓과 계몽, 그리고 핫라인으로 대별하여 장점과 취약점 등을 살펴보았다. 특히 명예보호와 관련된 사안들은 국가 간의 상이한 문화적ㆍ역사적 배경으로 인해 서로 다름에 대한 존중과 참여적인 대화가 요구된다. 인터넷에서의 명예보호는 의사표현의 자유와 동전의 앙면을 이루는 기능법적 보완관계에 놓여 있기 때문에, 인터넷에서의 명예보호와 의사표현의 자유의 실현을 동시에 이루어내기 위해서 국가는 형사법적 제재권능을 자제하고 시민사회의 자발적인 의사소통의 활성화와 미디어활용능력의 신장을 위한 지원을 통해 쌍방향의 의사소통과 참여적 대화가 활발히 이루어질 수 있도록 헌법적 틀에서 환경을 조성하는 중재자적 역할을 할 것이 요구된다. The internet has become an essential part of our daily lives. As a result, the legal framework and the legal system, as well, are forced to adapt to changes brought by the overall internet settings. The primary focus of this paper will be on the constitutional aspects of the self-regulatory schemes for protection of ones reputation within the internet. This paper, first, discusses the self-regulatory aspects of the internet and then considers the various cultural potentials that are formed within the internet itself. It is the author's view that freedom of speech and protection of reputation are basically two sides of the same coin and both function as to complement each other. In order to balance freedom of speech and protection of ones reputation, the author takes the position that the government should refrain from assuming the role as a regulator, but rather, should support voluntary and mutual communication among the internet users.

      • KCI등재후보

        뉴미디어 환경에서의 청소년보호 - "청소년보호담당자" 제도를 중심으로 한 청소년보호법제에 관한 비교법적 연구 -

        박진애 ( Jin Ae Park ) 고려대학교 법학연구원 2007 고려법학 Vol.0 No.49

        Mit der rasanten Entwicklung der neuen Medien kommt dem Thema ``Jugendschutz`` eine stark gewachsene Bedeutung zu. Diese Untersuchung setzt eine verfassungsrechtliche Grundlegung des Jugendschutzes voraus. So sind Jugendliche als Individuen wie auch als Angehorige des verfassungsmaßig definierten ``Volkes`` zunachst und zuallererst Grundrechtstrager. Aus der Menschenwurde sowie den Personlichkeitsrechten des Jugendlichen leiten sich hierbei dessen Personlichkeitsentfaltungs- und Menschwerdungsrechte ab. Heutzutage ubt das Milieu Neuer Medien in hohem Maße Einfluss auf Jugendliche aus. Auf der Seite des Jugendschutzes, angewandt auf das Milieu Neuer Medien, ist insbesondere das Erfordernis eines ausgeglichenen Zusammenspiels zwischen staatlicher Regulierung und freiwilliger Selbstregulierung auf Gesellschaftsebene hervorzuheben. Auf Basis einer solcher gelungenen Kooperation konnten kunftige, unvorhersehbare Risiken im Bereich Neuer Medien eingehegt und als neue Chancen fur die Jugendlichen aufrechterhalten werden. Die Institution der Jugend- schutzbeauftragten in Korea hat zwar das deutsche Beispiel zum Vorbild genommen, jedoch fehlt in Korea - im Gegensatz zum deutschen Jugendschutzrechtssystem - weitgehend die Seite des Selbstregulierungs- ansatzes. So ist unter organisatorischen Gesichtspunkten in Korea uberwiegend die staatliche Jugendschutzkommission fur das Thema Jugendschutz zustandig. Demgegenuber beruht Jugendschutz in Deutschland auf einer progressiveren Strategie: durch eines starkere Einbeziehung des Selbstregulierungsansatzes kann hier den Herausforderungen des Milieus Neuer Medien aktiver und adaquater begegnet werden. Organ- isatorisch stellt die Kommission fur Jugendmedienschutz (KJM) in der BRD ein neues Modell im Spannungsfeld zwischen Selbstregulierung und staatlicher Medienkontrolle dar. Jugendmedienschutz bedarf einer sachgerecht ausgerichteten Selbstregulierung, damit das verfassungsrechtliche Grundrecht der Jugend auf Personlichkeitsentfaltung auch im Milieu Neuer Medien gewahrleistet werden kann.

      • KCI등재

        학교사고에 대한 지방자치단체의 책임

        박진애(Park, Jin Ae) 성균관대학교 법학연구소 2008 성균관법학 Vol.20 No.3

        Die Schule ist der Raum, an dem Kinder und Jugendliche die meiste Zeit, verbringen. Hier, halten sie sich etwa länger auf als zu Hause, hier ist der Ort, an dem sie zu persönlichkeitsbewussten Menschen und demokratischen Bürger heran wachsen. Diesem Anspruch stehen allerdings Tatsachen aus der Schulrealität wie Schulgewalt, Schul-Mobbing sowie der Ausschluss einzelner Schüler und Schülerinnen aus der Gruppe, entgegen. Nach offizieller Sprachregelungwerden solche und andere Vorfälle generell als Schulunfälle bezeichnet. Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit der verfassungsrechtlichfestgestellten Verantwortung der Gemeinde, bzw. des Staats für solche Schulunfälle. Der Ansatz hierzu wird anhand einer Fallanalyse zur Entscheidung des koreanischen Supreme Court vom 15. Juni 2007 (Fallnummer: 2004Da48775) beleuchtet. Der untersuchte Sachverhalt betrifft einen Schadensersatzfall hinsichtlich eines Mordes, welcher an einer Mittelschule begangen wurde, die der Kommune von Seoul angehört. Das Supreme Court in Korea hat in diesem Fall eine Verletzung der Schutz- und Aufsichtspflicht durch die Gemeinde und damit deren Verantwortung für den Mordunfall in der Schule estgestellt. Die Untersuchung hat zum Ziel, die normative Struktur in der Verbindung von Verfassungsrecht zu Einzelrecht, welche den Hintergrund der betreffenden Entscheidung darstellt, nachzuvollziehen. Vorausgesetzt wird hierbei, dass Kindern und Jugendlichen aus dem Verfassungsrecht heraus ein Recht auf unversehrte Entwicklung hin zu mündigen Menschen und Bürgern zusteht. Um dieses Recht der Kinder und Jugendliche zu gewährleisten, ist eine Zusammenarbeit der staatlichen mit verschiedenen, gesellschaftlichen Ebene erforderlich. Verfassungsrechtlich ist das Erziehungsrecht des Staates von Seiten des Sozialstaatsprinzips und des Kulturstaatsprinzips flankierend zu schützen und zu unterstützen. Einen Lösungsansatz hierfür kann das Beispiel Deutschlands bieten. Die normative verfassungsrechtliche Struktur der BRD etwa lässt einen Schulunfall nicht nur in einem kontrollorientierten Licht erscheinen, sondern sie schließt einen möglichst weiten, gesellschaftlichen Kontext, soauch die Ebene der Sozialversicherung, mit ein. Auf solch einer breiten Basis, die außer Gerichtstätigkeit und Gesetzesanwendung weitergehende soziale und pädagogische Aspekte miteinbezieht, kann ein umfassenderer Prozess zur Vorbeugung von Schulunfällen in Gang gesetzt werden.

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