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박효근,김동만,김동현,조윤모,정재훈,Park, Hyo-Geun,Kim, Dong-Man,Kim, Dong-Hyun,Cho, Yun-Mo,Chung, Jae-Hoon 한국군사과학기술학회 2008 한국군사과학기술학회지 Vol.11 No.5
In this study, the dynamic characteristics for the wheel-type landing gear system of helicopter have been analyzed. Nonlinear multi-body dynamic models of the landing gear system are constructed and the equations of motion, kinematics and internal forces of shock strut are considered. In addition, flexibility effect of the wheel axle with equivalent beam element is taken into account. General purpose commercial finite code, SAMCEF which includes MECANO module is applied. The results of dynamic simulation for various landing and weight conditions are presented and compared with each other. Based on the results, characteristics of impact dynamic behaviors of the landing gear system are practically investigated.
박효근(Hyo Keun Park) 중앙법학회 2007 中央法學 Vol.9 No.3
Die meisten novellierten Bauordnungen enthalten sog. "vereinfachte Genehmigungsverfahren". Gemeinsam ist diesen Verfahren, daβ der Prufungsumfang der Genehmigungsbe horden eingesehrankt. Ausgenommen ist im wesentlichen das gesamte "technisehe" Baurecht. Zu priifen sind regelmaβig das Bauplanungsrecht, Kemmaterien des Bauordnungsrechts z.B. die Einhaltung des Abstandsflachenrechts, die Erfullung der Abstandsflachenrechts die Erfullung der Stellplatzpflicht nnd die sonstigen offentlichnechlichen Rechtsvorschriften. Eine Sonderstellung kommt der Rheinland-Pfalzisehen Bauordnung zu, da dart nach § 65 RhPfBauO auch die Einhaltung der Abstandsflaehen nieht zu prufen ist. Auwerndungsbereich der vereinfachten Genehmigungsverfahre ist in allen Landesbauordnungen im wesentlichen deckungsgleich. Erfaβt warden bestimmte Wolhnauvorhabe, die nicht bereits ohnehin genehmigungsfrei sind, landwirtschaftliehe Betriebsgebaude und eingesehossige, sonstige Gebaude. Um das Ziel ````Beschleunigtes Bauen" zu fordern, statuieren die B auordnungen Fristen, innerhalb derer die Genelunigungsbehorden uber den Antrag zu entseheiden haben. Einige Bauordnungen bestimmen, daβ bei Nichteinhaltung dieser Fristen die beantragte Genehmigung als erteilt gilt. Hier ist das Rechtsinstitut der ````fiktiven Baugenehmigung" eingefuhrt worden. 1m vereinfaehten Genehmig ungsverfahren wird - wie im "herkommlichen" Verfahren eine Baugenehrnigung erteilt. Ein Nachbarwiderspruch entfaltet nach § 80 I V wGO regelmaβig aufschiebende Wirkung. 1m Fall der gesetzhehen Anordnung des Sofortvollzngs (z.B. nach § 10 II Ba uGBMβnG) oder einer gesonderten Vollziehungsanordnung kommt vorlaufiger Rechtsschutz des Nachbarn nach § 80a i.V. mit § 80 V V wGO in Betracht. lnsoweit b estehen also zunachst keine Besonderheiten. Da die Ge nehmigung im vereinfachten Verfahren jedoch nur bezuglich der Materien eine feststellende Wirkung besitzt, die P rufgegenstand sind, kann ein Widerspruch des Nachbarn nur erfolgreich sein, wenn dieser die Verletzung gerade derartiger (nachbarschutzender) Normen rugt. Sieht sich der Nachbar nur hinsichtlich solcher Bestimmungen in seinen Rechten beruhrt, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren aus der Prufung ausgeklammert sind, so ist sein Widersprueh bzw. Antrag auf vorlaufigen Rechtsschutz nach § 80a i.V. mit § 80 V VwGO nicht nur unbegriindet, sondem unzulassig. Aus dem Vorstehenden ergibt sich fur den Nachbarrechtsschutz folgende Konsequenz: Wird (nur) eine Verletzung solcher Bestimm ungen ge1tend gemacht die nicht Prufgegenstand im vereinfachten Genehmigungsverfahren sind, so bleibt dem Nachbam nur die oben hinsichtlich der genehmigungsfreien Verfahren dargestellte Vorgehensweise: Er kann die Bauaufsichtsbehorde zum Einschreiten bzw. zum Erlaβ einer Stillegungs- oder Abbruchverfugung auffordern. Lehnt die Behorde ein Eingreifen ab, so ist nach Durchfuhrung eines Widerspruchsverfahrens die Erhebung einer Verpflich tungsklage zulassig . Einstweiliger Rechtsschutz kann nur uber § 123 VwG0 erreicht werden. Hinsichtlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Nachbar einen Rechtsanspruch auf Einschreiten besi zt und welche Entscheidungsmaβstabe im Verfahren nach § 123 VwGO gelten, kann auf die oben gemachten A usfuhrungen zum Freistellungsverfahren verwiesen werden. Der Nachbarrechtsschutz im "vereinfachten" Genehmigungsverfahren kann also moglicherweise besonders komphziert sein. Es kommt namlich eine Verdoppelung bzw. Zweigleisigkeit der (offentlichrechtlichen) Rechtsbehe1fe in Betracht: Fuhlt sich ein Nachbar sowohl bezuglich der im vereinfach ten Verfahren zu prufenden Vorschriften als auch bezuglich der ausgeklammerten Vorschrifte nin seinen Rechten verletzt so kann(muβ) der Nachbar einerseits Widersprueh einlegen; andererseits kommt (hinsichthch der Verstoβe gegen ausgeklammerte Vorschriften) ein Antrag bei der Bauaufsichtsbehorde und wenn dieser keinen Erfolg hat, ein - zusatzlicher - Widerspruch wegen Nicht- Einschreitens in B