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        낙태죄의 헌법불합치결정에 따른 개선입법의 법정책적 검토

        남복현 한국법정책학회 2019 법과 정책연구 Vol.19 No.3

        Das Koreanische Verfassungsgericht (KVerfG) hat am 11. April 2019 eine Unvereinbar-Entscheidung getroffen, nach der das betroffene Gesetz bis zum 31. Dezember 2020 verbessernd geändert werden soll und es noch bis dahin weiter gelten wird. Hier handelt es sich um die es zu verbessernde Gegesetzgebung, die insbesondere im Hinblick auf die rechtspolitische Seite bewertet wird. Bei dieser Arbeit werden also erstens die zu verbessernde Gesetzgebungs- und Wiederholungsverbotspflicht, denen die Legislative aufgrund der Unvereinbar-Entscheidung des KVerfG nachkommen sollte, unter die Lupe gezogen, und zweitens die Verhältnissen zwischen der zu verbessernden Gesetzgebungspflicht und den Grenzen für die gesetzgeberische Gesaltungsfreiheit bzw. die gesetzgeberischen Ermessensspielräumen. Bei der Auseinandersetzung mit derselben Verpflichtungsinhalten des Gesetzgebers und auch bei der Bewertung dessen Erfolges bzw. der späteren, sog. schon verbesserten Gesetzgebung, werden sowohl ihre hauptsächlichen Gründe als auch obiter dictum in Bezug genommen. Der Gesetzgeber sollte die gesetzgeberische Pflicht erfüllen, indem er die Absicht des KVerfGs bei der Unvereinbar-Entscheidung beachtend einhalten würde, dessen Grundsätzliches dabei von KVerfG selbst im großen und ganzen schon festgestellt war. Erstens sollte das Gesetzgebungsmacht beachtend nicht nur auf das Recht auf Leben von dem Embryo sondern auch das Selbstbestimmungsrecht von der Frauen ausgeübt werden, wobei insbesondere im Fall des erlaubten Schwangerschaftsabbruchs aus sozialen oder ökonomischen Gründen das Recht auf Leben von dem Embryo auf den höchsten Niveau beachtet werden sollte. Zweitens ist es zu betonen, dass jeder Schwangerschaftsabbruch durch diese Entscheidung vom KVerfG keinesfalls gerechtfertigt wird. Das bedeutet im allgemeinen eine Verpflichtung für den Gesetgeber, eine Form von der Gesetzgebung wie “es sei denn” beim zukünftigen verbesserten Gesetz zu wählen, indem die frühere Verbotsbestimmung im Strafgesetzbuch grundsätzlich ohne weiteres als Regel gilt, der nur einige Ausnahme aufnehmen kann. Im einzelnen Angelegenheiten kann der Gesetzgeber schon ausserhalb dieser Entscheidung des KVerfG das gesetzgeberische Ermessen ausüben. Es wäre viel besser, den Schwangeren die Wahlmöglichkeit zu geben, ob sie ihren Zustand weiter aufhalten oder abbrechen sollte, als auf das absolute Verbot von dem Schwangerschaftsabbruchsverbot zu bestehen. Der Gesetzgeber sollte diese Möglichkeit unterstützen, indem er umseitigen Umstände um die Auf- und Erziehungen konkreterweise Schritt für Schritt verbessern würde 헌법재판소는 2019. 4. 11. 낙태죄에 대해 2020. 12. 31.을 시한으로 개선입법촉구와 아울러 불합치법률의 계속적용을 명하는 헌법불합치결정을 선고하였다. 이 글은 그 결정에 따라 후속적으로 이루어져야 할 개선입법에 관해 법정책적인 측면에서 접근하고자 하였다. 이 글에서는 먼저, 헌법불합치결정이 입법자에게 부과하는 의무인 개선입법의무와 반복금지의무에 관해 살펴보았고, 이어서 개선입법의무와 입법재량권의 관계를 검토하였다. 이 사건 결정문에 설시된 개선입법의무, 입법재량권 및 방론 등을 찾아보았고, 그것이 실제적인 개선입법과정에 어떻게 반영되어야 하는지도 추적하였다. 입법자는 헌법재판소가 낙태죄에 대해 헌법불합치로 결정한 취지를 준수하면서 개선입법을 해야 하는바, 그 대체적인 방향을 제시하였다. 첫째로는 태아의 생명권과 여성의 자기결정권 모두 존중하는 방향으로 접근해야 하며, 사회적·경제적 사유로 인한 낙태를 허용한다 하더라도, 태아의 생명권이 최대한 존중되는 방안이 모색되어야 한다는 것이다. 둘째, 이 사건 결정이 낙태를 전면적으로 비범죄화하는 것은 아니라는 점이다. 그런 점은 실제 개선입법에 있어 현행 형법상 처벌 규정을 그대로 유지하면서 단서를 신설하는 형태로 보완되어야 함을 시사한다. 입법자는 보다 세부적인 사항에 관해서는 이 사건 결정에 기속됨이 없이 입법재량권을 가진다 할 것이다. 그리고 낙태의 절대적 금지로 문제해결을 모색할 것이 아니고 임신한 여성이 임신유지 여부의 갈등상황에서 임신유지를 통한 출산을 선택할 수 있도록 육아와 교육에 관한 주변여건을 개선해줌이 바람직하다

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        낙태죄의 헌법불합치결정에 있어 헌법소송법적 문제점 검토

        남복현 한국헌법학회 2019 憲法學硏究 Vol.25 No.3

        Das Koreanische Verfassungsgericht (KVerfG) hat am 11. April 2019 eine Unvereinbar-Entscheidung über den Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch getroffen, nach der das betroffene Gesetz bis zum 31. Dezember 2020 verbessernd geändert werden soll und es gleichzeitig noch bis dahin weiter gelten. Hier handelt es sich um verfassungsprozessrechtliche Probleme bei dieser Entscheidung. Dabei hat das KVerfG diese mit der Verfassung nicht vereinbare Vorschrift bis zum verbessernden Änderung des Gesetzes weiter aber vorläufig gelten lassen, das dennoch im Fall seiner Nicht-Änderung danach verwirkt würde. Dies bedeutet in der Wirklichkeit, dass dem Antragsteller keine Vorteile gegeben wird, indem die schwangere Frauen und die Ärzte für den Schwangerschaftsabbruch bis dahin ohne weiteres bestraft werden dürfte. Es bedürfe darüber noch ausführlicher Überprüfungen. Wenn das KVerfG ernsthaft eine Absicht hätte, eine richtige Unvereinbar-Entscheidung zu erteilen, dann hätte es den Anwender des Gesetzes lassen, das jetzige Verfahren der Gesetzesanwendungen einzuhalten, und dennoch später das danach verbesserte Gesetz anzuwenden, wobei gleichzeitig irgendeine Übergangsmaßnahme von dem Zeitpunkt der Unvereinbar-Entscheidung bis zum Zeitpunkt der zu verbessernden Änderung des Gesetzes dafür bereitzustellen wäre. KVerfG hat dabei die Gegenstände der Entscheidung noch zu weit befasst, die auch den verfassungsmäßigen Teil einschließen dürfte, so dass ihre Rechtfolge auch dementsprechend unnötig zu weit gefasst wurde, indem das unvereinbare Gesetz vorläufig aber weiter angewendet werden dürfte. Das musste verbessernd korrigiert werden. Es ist hinzuzüglich als unverhältnismässig zu bewerten, dass die Gegenstände dieser Entscheidung vom KVerfG auf einen Teil “Arzt” im § 270 I KStGB beschränkt ist. Es wäre viel besser, wenn die Gegenstände der Überprüfung durch diese Entscheidung bis zu den medizinischen Personen (wie Arzt, Kräuterarzt, Hebamme, Apotheker oder Drogist) erweitert werden würden. 헌법재판소는 2019. 4. 11. 낙태죄에 대해 2020. 12. 31.을 시한으로 개선입법촉구와 아울러 불합치법률의 계속적용을 명하는 헌법불합치결정을 선고하였다. 이 글에서는 이 결정이 헌법소송법적으로 지닌 문제점을 검토하였다. 이 사건 결정에서 헌법재판소는 낙태죄를 개선입법시한까지 잠정적으로 계속 적용함은 물론이고 개선입법시한을 도과하는 경우 불합치법률의 효력상실을 명하도록 하였다. 이는 심판청구인에게 실질적으로 아무런 편익도 돌아가지 않으며, 낙태를 원하는 여성들이나 이를 시술할 의료인들을 개선입법시점까지 계속 처벌하도록 하는 의미를 지닌다. 그래서 이 글에서는 이를 둘러싼 제반 문제점을 세부적으로 검토하였다. 헌법재판소가 낙태죄에 대해 꼭 헌법불합치결정을 하고자 하였으면, 법적용자로 하여금 불합치법률의 적용절차를 중지하고 개선입법에 따라 처리하도록 함과 아울러 불합치결정시점부터 개선입법시점까지 경과조치를 명하였음이 타당하였을 것이다. 또한 헌법재판소는 심판대상을 지나치게 확장해서 합헌인 부분까지 포함시켜 판단하고 이로 인해 불필요하게 불합치법률의 잠정적인 계속적용이라는 법적 효과를 포함시키게 되었다. 이에 대한 개선이 요구된다. 이 사건 심판대상에 있어 형법 제270조 제1항의 ‘의사’ 부분으로 한정하였는바, 이 역시 부적절하였다. 차라리 결정대상의 확장을 통해 의료인(의사, 한의사, 조산사, 약제사 또는 약종상) 전체로 함이 타당하였을 것이다.

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        낙태죄 조항에 대한 헌법불합치결정의 문제점

        허완중 전남대학교 법학연구소 2020 법학논총 Vol.40 No.3

        낙태죄 조항에 대해서 헌법불합치결정이 내려지기 전에 낙태죄의 위헌성에 관한 다양한 논의가 있었다. 특히 독일 연방헌법재판소가 비슷한 내용의 형법 조항에 관해서 무효선언을 하면서 임시규율을 마련하였다. 태아가 모체를 떠난 상태에서 독자적으로 생존할 수 있는 시점인 임신 22주 내외에 도달하기 전이면서 동시에 임신 유지와 출산 여부에 관한 자기결정권을 행사하기에 충분한 시간이 보장되는 시기까지의 낙태에 관해서는 국가가 생명 보호의 수단과 정도를 달리 정할 수 있다는 헌법불합치의견은 나름 합리적인 입법기준으로 제시한 것으로 볼 수 있다. 그런데도 헌법불합치의견은 다양한 논의를 수렴하고 낙태죄 조항의 위헌이라는 결론에 이르고 그에 따른 문제를 해결하는 데 부족함이 보인다. 특히 낙태행위 형사처벌이 기본권 충돌 사안임을 애써 무시하는 듯한 모습은 태아의 생명권을 외면하고 임신한 여성의 자기결정권에 치중하는 것으로 보인다. 이것은 기본권 충돌을 실제적 조화의 원칙에 따라 해결하여도 헌법불합치의견과 같은 결론이 나올 수 있다는 점에서 법리적으로 큰 문제로 볼 수 있다. 그리고 과잉금지원칙에 따른 위헌심사는 본질에서 벗어나 형식화하고 섞이는 모습을 보여준다. 이것은 헌법재판소가 충실한 논증을 하지 않았다는 인상을 준다. 나아가 헌법재판소가 결과를 미리 내놓고 심사내용을 맞추어간다는 의심을 피하기 어렵게 한다. 낙태행위 처벌행위와 관련하여 헌법재판소가 단순위헌결정을 내리면 법적 공백이나 혼란을 피할 수 없다. 그러나 죄형법정원칙 중 적정성원칙에 어긋나고 당사자 구제를 외면한다는 점에서 계속 적용 헌법불합치결정도 내릴 수 없다. 결국, 새로운 유형의 헌법재판소 결정을 발명하지 않는 한 헌법재판소는 단순위헌결정을 내리거나 적용 중지 헌법불합치결정을 내릴 수밖에 없다. 이때 낙태죄 조항이 위헌성 확인으로 그 효력을 상실하면 태아의 생명권은 전혀 보장받지 못하게 된다. 그리고 이것은 태아의 생명권과 임신한 여성의 자기결정권의 충돌을 이익형량을 통해서 임신한 여성의 자기결정권만 보장하는 것으로 양자 사이의 우열 관계가 인정되지 않아서 선택할 수 없는 해결책이다. 이때 헌법재판소는 사법적 긴급권 행사의 일환으로 임시규율이라는 법관법을 형성하여 법적 공백을 메워야 한다. 하지만 헌법불합치의견은 헌법불합치결정 선고요건에 관한 검토를 제대로 하지 않았을 뿐 아니라 임시규율 형성 가능성은 전혀 살피지 않았다. Es gab verschiedene Diskussionen über die Verfassungswidrigkeit der Bestrafung für Schwangerschaftsabbruchs, bevor die Unvereinbarkeitserklärung für Regelung des Schwangerschaftsabbruchs getroffen wurde. Insbesondere das Bundesverfassungsgericht hat eine Regelige Regelung mit der Nichtigerklärung für die ähnlichen Bestimmung des Strafgesetzbuches erlassen. Die Stellungnahme der Unvereinbarkeitserklärung wurde als angemessener Rechtsstandard dargestellt. Die Stellungnahme der Unvereinbarkeitserklärung ist jedoch rechtlich problematisch. Insbesondere hat sie ignoriert, dass die strafrechtliche Bestrafung des Schwanger- schaftsabbruchs ein Grundrechtskonflikt ist. Dies kann als großes rechtliches Problem angesehen werden, da die gleiche Schlussfolgerung gezogen werden kann, selbst wenn der Grundrechtskonflikt nach dem Prinzip parktischer Konkordanz gelöst wird. Darüber hinaus zeigt die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit nach Verhältnismäßigkeit- sprinzip eine Form, die vom Wesen abweicht. Dies erweckt den Eindruck, dass das Verfassungsgericht kein treues Argument vorgebracht hat. Es macht es sogar schwierig, den Verdacht zu vermeiden, dass das Verfassungsgericht die Ergebnisse im Voraus vorlegen und die Überprüfung maßschneidern wird. Wenn das Verfassungsgericht eine einfache Verfassungswidrigerklärung in Bezug auf die strafrechtliche Bestrafung des Schwangerschaftsabbruchs trifft, kann die Rechtsvakuum oder Rechtsverwirrung nicht vermieden werden. Die Unvereinbarer- klärung mit der Weiteranwendung kann jedoch nicht dahingehend getroffen werden, dass sie gegen den Grundsatz der Angemessenheit verstößt. Sofern nicht eine neue Art von Entscheidung erfunden wird, muss das Verfassungsgericht schließlich eine einfache Verfassungswidrigerklärung oder eine Unvereinbarerklärung mit Anwendungs- sperre treffen. Wenn zu diesem Zeitpunkt die Wirkung der Regelung des Schwanger- schaftsabbruchs verloren geht, ist das Recht des Fötus auf Leben überhaupt nicht garantiert. Und dies kann nicht gewählt werden, weil das Selbstbestimmungsrecht einer schwangeren Frau dem Recht auf Leben des Fötus nicht überlegen ist. Insbesondere muss das Verfassungsgericht zu diesem Zeitpunkt die Rechtslücke füllen, indem es ein Richterrecht namens "vorläufige Regelung" bildet. In der Stellungnahme der Unvereinbarkeitserklärung wurden jedoch nicht ordnungsgemäß geprüft, ob eine Unvereinbarkeitserklärung getroffen werden konnte, und die Möglichkeit vorläufiger Regelung nicht geprüft.

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        낙태죄의 구조와 문제점 - 독일형법에서의 낙태죄 규제와의 비교를 중심으로 -

        이정원 한국법제연구원 2018 법제연구 Vol.- No.54

        The life of the fetus must be in itself a legal interest that requires sufficient protection under criminal law. Therefore, even a mother cannot be allowed to remove her fetus without restriction. However, from the point of view of the mother who conceived the fetus, special acceptability can only be considered by her interests, such as unlimited responsibility for the fetus. As already confirmed by the German Federal Constitutional Court, the life of the fetus should not be recognized as being ostracized from criminal protection, and in special cases, the infringement can only be permitted. Since the scope of exceptional permission for infringement of legal interests should be identified in detail according to the times and circumstances, specific discussions on the scope of permission for abortion can begin by clearly establishing the scope of protection of the criminal law on the life protection of fetuses. Criminal law so far has so lightly assessed the legal interest of fetal life that it sets a very low legal penalty for abortion. Low court sentences for abortion pose the risk of unfairly expanding the permissible range of abortion. In addition, the basic component of abortion should be limited to the crime of consenting abortion, and the crime of self-abortion, which is less illegal or responsible, should be composed of the sensitive component. It is also a way to appreciate the legal value of the right to self-determination of pregnant women. Abortion is usually done by the person in charge, but there is no reason to reduce the number of people who are not in charge and punish them. Therefore, it is not necessary to recognize additional work-related abortion charges that are subject to additional punishment in addition to the crime of consent abortion. On the contrary, what is necessary is to raise the legal penalty for abortion in consent. Finally, if the purpose of abortion is to protect the life of the fetus, whether or not it violates the life of the fetus should be acknowledged in the illegal content. In other words, the attempted abortion needs to be specially punished. By doing so, if the basic crime of abortion is attempted, the dispute over the establishment of the crime of abortion can also be ended. 태아의 생명은 그 자체로 형법에 의하여 충분한 보호가 필요한 법익임에 틀림이 없다. 따라서 산모라 하더라도 자신이 잉태한 태아를 제거하는 행위가 제한 없이 허용될 수는 없다. 다만 태아를 잉태한 산모의 입장에서는 태아에 대해서 가지게 되는 무한정의 책임 등 이해관계에 의해서 특별한 허용가능성이 고려될 수 있을 뿐이다. 독일 연방헌법재판소가 이미 확인한 바와 같이 태아의 생명은 형법적 보호에서 배척되는 부분이 인정되어서는 안 되고, 특별한 경우에 예외적으로 그 침해가 허용될 수 있을 뿐이어야 한다. 법익침해에 대한 예외적 허용범위는 시대와 환경에 따라 구체적으로 규명되어야 할 문제이므로, 낙태죄의 허용범위에 대한 구체적 논의는 태아의 생명보호에 관한 형법의 보호범위를 명확하게 정립함으로써 시작할 수 있다. 형법은 지금까지 태아의 생명이라는 법익을 너무 가벼이 평가하여 낙태죄에 대한 법정형을 매우 낮게 규정하고 있다. 낙태죄에 대한 낮은 법정형은 낙태죄의 허용범위를 부당하게 확대시킬 위험을 내포하게 된다. 또한 낙태죄의 기본적 구성요건은 동의낙태죄에 한정하고, 이보다 불법이나 책임이 경미한 자기낙태죄는 감경적 구성요건으로 구성해야 한다. 이는임부의 자기결정권에 대한 법적 가치를 높이 평가하는 방법이기도 하다. 일반적으로 낙태는 업무자에 의해서 이루어지지만 업무자가 아니라고해서 감경해서 처벌할 이유를 찾을 수 없다. 따라서 동의낙태죄 이외에가중처벌해야 하는 업무상낙태죄를 추가로 인정할 필요는 없다. 오히려필요한 것은 동의낙태죄의 법정형을 상향해야 한다. 마지막으로 낙태죄의목적이 태아의 생명보호에 있다면 태아의 생명에 대한 침해 여부는 불법내용에서 그 차이를 인정해야 한다. 즉 낙태죄에서는 그 미수를 특별히처벌할 필요가 있다. 이를 통하여 기본범죄인 낙태죄가 미수인 경우에 낙태치사상죄의 성립 여부에 관한 학설의 다툼도 종식시킬 수 있다.

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        낙태에 관한 법이론적 담론과 법정책적 판단에 관한 연구

        김학태 ( Kim Hak-tai ) 한국외국어대학교 법학연구소 2009 외법논집 Vol.33 No.3

        Der Hauptbegriff Menschenwurde ist die vernunftgeleitete moralische Selbstbestimmung. Es handelt sich um die kategorischer Imperativ von Kant. Der Mensch kann von keinem Menschen (weder von anderen, noch sogar von sich selbst) bloß als Mittel, sondern muß jederzeit als Zweck gebraucht werden, und darin besteht eben seine Wurde. Der Gedanke wurde vor allem als Objektmodell in die Auslegung der Art. 10 des koreanischen Verfassungsrechts eingefuhrt. Das System der Grundrechte findet seinen Mittelpunkt in der innnerhalb der sozialen Gemeinschaft sich frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit und ihre Wurde. Ziel meines Aufsatzes ist es, um die Schutzwurdigkeit ungeborenes Lebens zu uberblicken und im Hinblck auf koreanische Reformarbeit zum Recht des Schwangerschaftsabbruchs mögliche Regelungsgrundmodelle unter Berucksichtigung seiner Ausgestaltung in anderen Ländern aufzuzeigen. Der Schutz des werdenden Lebens ist in verschiedenen Kulturen sehr unterschiedlich behandelt worden. Die meisten modernen Rechtsordnung gehen einen mittleren Weg und bewegen sich zwischen zwei Lösungsmedellen, Indikationenmodell und Fristenmodell. Nach der Indikationenmodell ist die Abtreibung prinzipiell strafbar. Nach der Fristenmodell ist demgegenuber ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer bestimmten Frist zulässig. z.B. 12 Wochen in Deutschland, 28 Wochen in Korea. Vielleicht wäre auch heute das beste Modell zum Schutz des werdenden Lebens, eine Indikationenmodell mit großzugigen finanziellen, sozialen, humanitären und familiären Hilfe zu verknupfen. Die Indikation, daß bei Gefahr fur Leben, physische und psychische Gesundheit der Schwangeren ein Abbruch erlaubt wird, besteht in allen Ländern. Hauptmotiv fur diese Regelung war, daß eine Schwangerschaft nicht auf Kosten des Lebens und der Gesundheit der Frau ausgetragen werden muß. Nur noch relativ selten ist ein Schwanerschaftsabbruch aus sozialen, insbesondere flnanziellen Grunden zulässig. Nachteil dieser Indikation ist, daß ihre Feststellung weitgehend von den nur schwerlich nachprufbaren Angaben der Frau abhängt. Zudem besteht wegen ihrer Unbestimmtheit die Gefahr einer Ausdehnung, indem man jeden von der Schwangeren geltend gemachten Grund genugen läßt. In den meisten Ländern werden zumindest die eugenische, kriminologische und soziale Indikationen zeitlich eingegrenzt. Die Fristen fur die eugenische Indikation enden dabei zwischen der 12. und 28. Woche. Der Grund fur diese oft späte Frist ist, daß eine Diagnose der zu erwartenden Schädigung des Kindes häufig erst spät möglich ist bzw. diesbezugliche Prognosen erst in einem späten Zeitpunkt relativ sicher getroffen werden können. Die medizinische Indikation wird teilweise von Fristen, die zwischen der 10. und 28. Woche der Schwangerschaft liegen können, eingrenzt. Dies fuhrt dazu, daß ein Abbruch aufgrund von den die Indikation erweiternden Aspekte zeitlich eingeschränkt wird. Die Zahl der Länder mit Fristenlösungsmodell ist zunehmend. Indem Abbruchshandlungen innerhalb einer bestimmten Frist stets zulässig sind, wird grundsätzlich dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gegenuber den ubrigen Schutzgutern der Vorrang eingeräumt. In der Mehrzahl der Länder liegt diese Frist zwischen der 10. und der 12. Woche. Begrundet wird die Frist damit, daß innerhalb dieses Zeitraums die Risiken eines Abbruchs geringer sind als bei der Geburt, danach aber stetig steigen. Desweiteren wird dadurch die fortschreitende Entwicklung des Embryos berucksichtigt. Demgegenuber wird ein Abbruch im Fruhstadium der Schwangerschaft weniger als kriminell empfunden bzw. sogar akzeptiert.

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        낙태죄 헌법불합치 결정 이후 합헌적 법제정비 방안에 관한 연구

        신옥주 한국공법학회 2019 공법연구 Vol.47 No.4

        Das von der Menschenwürde des Art. 10 abgeleitete Selbstbestimmungsrecht beinhaltet, dass Frauen selbst über die Fortpflanzung, Schwangerschaft und den Abbruch entscheiden können. 2019.4.11. entschied das Verfassungsgericht Koreas, dass der Staat zwar Grundrechtsschutzpflicht für das Leben von ungeborenen Föten hat, aber das Selbstbestimmungsrecht von Frauen auf den Schwangerschaftsabbruch, das Frauen hinsichtlich des sozialen, wirtschaftlichen, körperlichen und seelische Zustands sich entscheiden, auch als Grundrecht gewährleistet werden muss. Das Gericht erklärt § 269 des Strafgesetzbuchs, das allen Schwangerschaftabbruch im Prinzip verbietet, für verfassungswidrig und fordert dem Gesetzgebungsorgan die verfassungsmässige Verbesserung bis zum 31.12.2010. Dabei sagte das Gericht dasss, der Gesetzgeber die Ermessensfreiheit im Bezug auf die Fragen von der zeitlichen Grenzen für die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrecht, der Beratungspflicht, der Einfügen von neuen sozialen・wirtschaftlichen Berechtigungsgründen im Rahmen von den Gründen der Verfassungswidrigkeit des Gerichts hat. Bei der Rechtsvergleichung für die Revision des Schwangerschaftsabbruchsparagrapfs ist zu achten, ob in der Verfassung des jeweiligen untersuchten Staates das Selbstbestimmungsrecht , Lebensschutzpflicht des Staates sich verankert. Und es ist zu bemerken, dass der Umfang der Gewährleistung des Frauensselbstbestimmungsrechts von politischer Macht, Bevolkerungs- und anderen Biopolitiken, Medizin und Biowissenschaften, der Entwicklung reproduktiver Technologien, dem Aufbau transnationaler Geschaftsbeziehungen und von progressiven und konservativen Kraften abhängig und daher von Staat zu Staat unterschiedlich ist. Bei der Revision muss der Paragrapf 251 “Infanticide” und 272 “Abandoning Baby” auch ausser Kraft gesetzt werden. MOTHER AND CHILD HEALTH ACT, das das Gesichtspunkt der Geburtskontroll des Staates im Hintergrund hat, muss auch gänzlich revisioniert werden. Weil die Theorie und die Praxis von der Lebensschutzpflicht des Staates, Frauensselbstbestimmungsrecht nach dem Grundgesez Deutschlands mit Koreanischer vergleichbar ähnlich ist, können den entsprechenden deutschen Regelungen bezüglich des Schwangerschftsabbruchs folgt modifiziert eingeführt werden: Erstens, innerhalb von 12 Wochen kann auf dem Verlangen von Schwangerer die Schwangerschaft abgebrochen werden. Zweiten, ist der Schwangerschaftabbruch aus dem medizinischem Grund, ist er ohne zeitlichen Grenzen zu ermöglichen. Drittens, ist der Schwangerschaftabbruch wegen des kriminellen Grundes innerhalb von 22 Wochen zu rechtfertigen. Viertens, kann Schwangere von 12. Wo. bis 22. Wo. ohne oben genannten bestimmten Grund der Schwangerschaft abbrechen lassen. Der Arzt ist straflos, wenn er nachweisen kann, dass die Operation wegen der Not von der Schwangere unternommen worden ist. Vor Schwangerschaftsabbruch ist die Beratung unabdingbar. Es gibt einfache ärztliche Beratung wie in Frankreich und komplete umfangreiche Beratung mit dem Beratungsystem wie in Deutschland. Es muss überlegt werden, welche Beratungmöglichkeit hinsichtlich der Situation und des Anspruchs seitens von Frauen noch geeignetet ist. Der jetzige eugenische Rechtsfertigungsgrund nach § 14 MOTHER AND CHILD HEALTH ACT muss gestrichen werden. Die Einführung des sozialen・wirtschaftlichen Rechtsfertigungsgrunds wäre überfüssig, wenn das Gesetz den obigen Vorschlag beinhalten wird. 임신한 여성의 임신중절은 헌법 제10조 인간의 존엄과 가치에서 도출되는 자기결정권의 한 내용이다. 여성의 임신과 임신중절 또는 출산에 관한 결정은 여성의 삶에 중대한 영향을 미치므로 자기결정권에는 여성이 그의 존엄한 인격권을 바탕으로 하여 자율적으로 자신의 생활영역을 형성해 나갈 수 있는 권리가 포함되어 있다. 2019.4.11. 2017헌바127 결정에서 헌법재판소는 태아의 생명권과 이에 따른 국가의 태아에 대한 생명보호의무가 인정되지만, 태아의 생명을 임신 전기간에 걸쳐 동일한 수준으로 절대적으로 보호해야 한다고 볼 수는 없고, 임신한 여성의 전인적 결정인 임신유지 또는 종결결정은 인생관・사회관을 바탕으로 자신이 처한 신체적・심리적・사회적・경제적 상황에 대한 깊은 고민을 한 결과를 반영한 자기결정권으로서 보호받아야 한다고 판시하고 있다. 헌법재판소는 형법상 낙태죄에 대하여 헌법불합치 결정을 내리면서 입법자가 헌법재판소가 설시한 한계 내에서 입법재량을 가진다고 하고 있다. 헌법재판소의 요청에 부응하기 위하여 입법자들은 2020.12.31.까지 형법 낙태죄의 위헌을 제거해야 한다. 임신중절 관련 외국의 입법례들을 참조하여 개선입법을 마련하는 경우 먼저 각 나라의 헌법상 태아의 생명과 국가의 태아생명보호의무, 여성의 자기결정권이 보호되는지 여부를 파악하여야 한다. 또한 임신중절은 한 사회의 가치와 이념, 문화, 보조생식술 관련의 바이오의약・바이오의료의 발달과 바이오시장 등 여러 요인들이 매우 복잡하게 얽혀 있기 때문에 나라마다 임신, 출산, 임신중절에 관한 법・정책이 상이하다는 점도 상기할 필요가 있다. 형법상 낙태죄규정들을 정비함에 있어 영아유기죄와 영아살해죄의 폐지도 함께 검토되어야 하며, 모자보건법의 전면 개정을 통해서 여성의 몸과 관련된 법 규정들이 체계적이고 유기적으로 정비되도록 할 필요가 있다. 태아가 독자적으로 생존할 수 있는 시점인 임신 22주 내의 여성의 자기결정권을 어떻게 보호할 지에 대하여는 다양한 입법례들이 존재한다. 필자는 헌법상 여성의 자기결정권, 태아의 생명권과 국가의 생명보호의무를 인정하는 논리와 논거가 매우 유사하기 때문에 독일 형법상 규정을 참조하여 임신 12주내에 여성의 요청에 따른 자유로운 임신중절, 의학적 정당화 사유에 따른 기한제한이 없는 임신중절, 강간 등 범죄적 사유로 인한 임신 22주까지의 임신중절, 그리고 특정의 사유 없이 임신 후 12주-22주(최후 생리 14-24주 사이) 사이의 임신중절에 대하여는 산모는 처벌대상이 되지 않도록 하고, 수술의사에게는 ‘궁박’을 사유로 처벌하지 않는 규정을 둘 수 있다는 방안을 제시한다. 또 다른 방안으로는 네덜란등의 입법례에 따라 형법에서 임신중절을 처벌하면서, 임신중절법을 제정하여 임신 22주까지 임산부의 ‘궁박’을 사유로 하는 임신이 자유롭게 이루어 질 수 있도록 하는 것이다. 정당화 사유 중 우생학적 사유는 장애인차별의 문제가 있으므로 삭제가 필요하며, 사회・경제적 사유는 위와 같은 개정이 이루어진다면 새로운 정당화 사유로 규정될 필요가 없다고 본다. 더욱이 사회・경제적 임신중절의 정당화 사유는 국가가 사회경제적 사유로 임신이 중단되지 않도록 여건을 조성할 의무를 다 하지 않고 개인에게 그 책임을 회피하는 측면이 있으므로 좀 더 신중한 자세가 요구된다고 본다. 임신과...

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        생명공학과 의료기술의 발전에 따른 형사법적 쟁점과 과제

        김재윤 전남대학교 법학연구소 2011 법학논총 Vol.31 No.2

        Die Entwicklung der Biotechnologie und Medizintechnik stellt sich eine neue Frage, inwieweit das Recht, insbesondere das Strafrecht zum Schutz des menschlichen Lebens einbezogen werden sollte. Wie man sagt, das 21. Jahrhundert ist “Lebensalter”, der Schutz des Lebens ist die wichtige Aufgabe der globalen Dimensionen. Damit wird im vorliegenden Beitrag die Probleme, die zum Schutz des Lebens im Bereich des Strafrechts nach der Entwicklung der Biotechnologie und Medizintechnik neue aufgeworfenen werden, behandelt und einige Vorschläge gemacht. Es folgt eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Folgerungen. Erstens, in Bezug auf Schutz des Lebens von Embryonen wird das Klonen von Menschen nach dem Gesetz über die Bioethik und Sicherheit völlig verboten. Dabei ist das Rechtsgut in erster Linie das Recht auf Leben des Embryos, und nebensächlich die große Gefahr der Öffentlichkeit Ruhe und Ordnung nach dem Auftreten des Klonens von Menschen zu verhindern. Allerdings sind Einwände gegen das Grundsatz der Angemessenheit der Strafe erhoben worden, weil Strafe als Strafe des Schwangerschaftsabbruchs härter ist. Im Hinblick auf den Schutz des fötalen Lebens ist es notwendig, “den sozialen und wirtschaftlichen Grund” als Rechtsfertigungsgrund des Schwangerschaftsabbruchs nach dem Gesetz über den Gesundheitsschutz der Mutter und Kinder einzuführen, um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen mehr treu zu schützen. Nächtens, eine transsexuelle Frau(MzF) sollte unter Berücksichtigung nicht des biologischen Geschlechts, sondern des psychischen und sozialen Geschlechts (sog. Gender) als Frau, die als ein Handlungsobjekt der Vergewaltigung angesehen wird,interpretiert werden. In Bezug auf Ablehnung der Bluttransfusion sollte die Anforderung der medizinischen Behandlung ohne die Bluttransfusion von erwachsenen Patient auf der Ebene des Selbstbestimmungsrechts des Patienten geschützt werden. Und selbst wenn er wegen der medizinischen Behandlung ohne die Bluttransfusion stirbt, der Arzt ist wegen der fahrlässigen Tötung nach § 268korStGB nicht strafbar, weil Einwilligung des Opfers gemäß § 24 korStGB wirksam ist. Drittens, das Recht auf Leben des Hirntotens sollte als eine lebende Person durch Strafrecht geschützt werden, weil er noch nicht tot ist, bevor Kommission zur Bestimmung des Hirntodes ihn zum Hirntod verurteilt hat. An dieser Stelle ist nicht mehr unterstütztbar, die Kommission zur Bestimmung des Hirntodes selbst aufzuheben, weil unter die Bestimmung des Hirntodes ein Todesurteil zu einer Person, die noch am Leben ist, verstehen ist. Und passive Sterbehilfe(sog. Euthanasie) ist im Prinzip nicht zulässig. Aber sie kann ausnahmeweise durch prozessuale Rechtfertigung, z.B. sog. “Nationale Medizinische Ethik Kommission”,zugelassen werden. Darüber hinaus sollte als Mittel der passiven Sterbehilfe, vor allem für ein Patient im “anhaltenden vegetativen Zustand”, neben der Entfernung von ein Beatmungsgerät die Versorgung der künstlichen Ernährung und Wasser nicht zu stoppen dürfen. 생명공학과 의학기술의 발전은 법, 특히 형법에 있어 인간의 생명보호를 위해 어느 정도까지 개입해야 하는가라는 새로운 문제를 제기한다. 21세기는 “생명의 시대”라고 하듯이, 생명의 보호는 전지구적 차원의 중요한 과제이다. 이에 따라 본 논문에서는 형법의 영역에서 생명공학과 의학기술의 발전에 따라 생명보호를 위해 새롭게 제기되는 관련 쟁점을 검토하고 몇 가지 제안을 하였다. 이를 간략히 요약하면 다음과 같다. 우선, 배아의 생명보호와 관련하여 생명윤리법은 인간개체복제를 전면금지하고 있다. 이때 형법상 법익은 일차적으로 배아의 생명권이며 부수적으로 복제인간의 출현에 따른 공공의 안녕질서에 중대한 위해발생을 방지하기 위함이다. 다만 낙태죄보다 중한 형벌은 형벌의 적정성의 원칙에 위배되는 것은 아닌지 의문이다. 태아의 생명보호와 관련하여 모자보건법상 인공임신중절술의 허용사유로 “사회적ㆍ경제적 사유”를 도입하여 여성의 자기결정권을 보다 충실히 보호할 필요가 있다. 다음으로, 성전환자(MTF)는 생물학적인 성이 아닌 정신적ㆍ사회적인 성(이른바 젠더)로서의 관점을 고려하여 강간죄의 객체인 부녀로 해석되어야 한다. 수혈거부와 관련하여 성년 환자의 무수혈 치료 요구는 환자의 자기결정권의 차원에서 보호되어야 한다. 그리고 그에 따라 환가 사망하더라도 의사의 진료는 피해자의 승낙에 의한 것으로 업무상과실치사죄가 성립하지 않는다. 셋째, 뇌사자의 생명권은 살아 있는 사람으로서의 형법적 보호를 받아야 한다. 뇌사판정위원회의 뇌사판정이 있기까지는 사망한 것이 아니기 때문이다. 뇌사판정은 아직 살아 있는 자에 대한 사망선고를 하는 것이므로 현 시점에서 뇌사판정위원회 자체를 폐지하는 것은 바람직하지 않다. 그리고 소극적 안락사(존엄사)는 원칙적으로 허용될 수 없지만 가칭 “국가의료윤리심의위원회”와 같은 제3의 공적 기구를 통한 절차적 정당화에 의해 예외적으로 허용될 수 있다. 나아가 소극적 안락사의 방법으로서, 특히 지속적 식물상태의 환자에 대해 인공호흡기의 제거 이외에 인공영양이나 수분의 공급 정지가 허용되어서는 안 된다.

      • 합리적인 낙태규제 방안 : 낙태는 자유인가 살인인가?

        김재윤 한국입법정책학회 2013 입법정책 Vol.7 No.2

        낙태의 허용은 인류의 영원한 주제이다. 낙태 논쟁에는 종교적·윤 리적 견해, 사회적 요청, 여성의 자기결정권과 배아 내지 태아의 생명 권이 혼재해 있다. 이 때문에 서로 다른 윤리적 판단과 법률규정이 도출된다. 즉 임부의 결정권을 폭넓게 보호하는 곳에서부터 엄격한 형벌로 금지하는 곳까지 다양하다. 우리나라에서 낙태는 원칙적으로 고의로 행하여지는 한 형벌로 금지되어 있다. 형벌은 자기낙태죄인지 (형법 제269조 제1항), 의사 등에 의한 업무상낙태죄(형법 제270조 제1항)인지, 동의낙태죄인지(형법 제269조 제2항), 비동의낙태죄(형 법 제270조 제2항)인지에 따라 서로 다르게 부과된다. 우리나라에서 낙태규정(형법 제269조, 제270조)에 대한 개정 논의 는 1990년대부터 시작되어 격렬한 논쟁이 이루어졌다. 여성계를 중심 으로 한 일부에서는 획일적인 형벌위협은 이미 아무런 효과가 없음이 입증되었고 단지 수많은 여성들로 하여금 불법적인 낙태시술을 선택 하게 하고 그 결과 여성의 건강에 대한 현저한 위험을 감수하게 할 뿐이어서 낙태 관련 법률이 개정될 필요가 있음을 강조하고 있다. 이 때문에 본 연구에서는 낙태규정의 내용과 문제점, 그리고 낙태의 합리적인 규제방안에 대한 검토가 이루어졌다. 결론적으로 태아생명의 보호와 관련하여 여성의 자기결정권을 보다 충실히 보호하기 위해 모자보건법상 낙태의 정당화사유로서 “사 회적·경제적 사유”가 도입될 필요가 있다고 본다. 나아가 임부에게 낙태를 직접적으로 시술하지 않는 의사로부터 문서로 된 확인서, 의 학적 상담 및 사회적 원조의 제공, 그리고 이를 통해 의사에게 접근이 열려져 있게 함으로써 지금보다 더 태아의 생명이 보호되어야 할 것 이다.

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        형법상 부작위범이 인정되기 위한 요건

        하태영 한국비교형사법학회 2003 비교형사법연구 Vol.5 No.1

        Das Urteil des Koreanischen Ho chsten Genchts vom 22. Januar 2002-2001 StR 2254[Sachverhalt] Der Angeklagte A, der der Chef einer Frauenklinik ist, hat am 6. 4. 1998 gegen 9:40 Uhr in seiner Klinik seine Patientin C, die in der 32-Woche schwanger war, nach ihrer Einwiligung operiert, um einen Schwanger-schaftsabbruch vorzunehmen. Dabei hat A Sulproston (sog Nalador) als Uterotonic, und Nalbuphine-Hydrochloride und Valium als Beta ubungshilfs-mittel benutzt. Der Schwangerschaftsabbruch gelang jedoch nicht. Vielmehr gebar C ein etwa 2kg schweres Fru hchen (Opfer). Wegen Atembeschwer-den hatte der Sa ugling nach der Geburt das schwere Cyanosis (Zyanose). Es beruhte darauf, dass die in der Operation benutrten Medikamente dzu einer mangelhaften Sauerstoff- zufuhr fu hrten und zudem die Atmungsor-gane des Opfers unreif waren. Der Angeklagte A ging nach seinem medizi-nischen Wissen davon aus, dass der Sterbeprozess des Opfers begonnen hatte oder in Ku rze wegen der tedlichen Nebenwirkungen des Sulproston (Nalador) eingehen werde. Nach Einwilligung der Mutter C leitete der Angeklagte A deshalb keine weiteren lebenserhaltenden MaBnahmen, z. B. U benveisung in eine den Inkubator einsetzende grp Bere Klinik, sondem nor minimale MaBnahmen wie den Wa rmeschutf und die Flu ssigkeitzufuhr ein. Nach 38 Stunden starb das Opfer am 7. 4. 1998 gegen 23:30 Uhr wegen der Aternbeschwerden. In dieser Entscheidung hat sich das Gericht mit den Voraussetzungen elnes To tungsdelikts durch Unterlassen auseinandergesetzt. Diese Entschei-dung erregt zur Zeit o ffentliche Aufmerksamkeit, weil sie direkt die Beziehung zwischen der Abtreibungsta tigkeit des Arztes und der Behand-lung der Fru hgeburt zum Inhalt hat. In erster Instanz hat das AG Seoul-Nord die Handlungen der Angeklagten A nach § 250 Abs. 1 (To tungsdelikt) und § 18 (Unterlassungsdelikt) kStGB als begangene To tung durch Unterlassung angesehen. In Berufungsinstanz hat das OG Seoul das Urteil des AG aufgehoben und den Anklagepunkte freigesprochen. Das Ho chste Gericht hat die eingelegte Revision des Staats-anwalts verworfen und die Entscheidung des OG Seoul fu r zutreffend angesehen. In dieser Entscheidung ging es um drei Flagon; (Ⅰ) ob vom Angeklagten die Lebensrettung zu erwarten war, d. h. ob die Rettungspflicht oblag, (Ⅱ) ob der Angeklagte den Vorsatz der To tung hatte, (Ⅲ) ob das Unterlassen und der Erfolg kausal waren. Die erste Instanz ging nur auf die erste und zweite Frage ein, wa¨ hrend in Berufungsinstanz die alle drei Flagon. Vor diesem Hintergrund werde ich in diesem Beitrag die Schwerpunkte auf die oben dargestellten drei Flagon legen und zu diesel Entscheidung Stellung nehmen. Dabei werde ich zu den umstrittenen Bereichen, soweit es no tig ist, die konkreten Slellungsnahrnen des Angeklagten, des Staatsanwalt und der Gerichte vorstellen. SchlieBlich werde ich mick sowohl mil der Bedeutung diesel Entscheidung als auch mil derm Lebensschutz des Fo tus und der Straf- zumessung des Gerichts auseinandersetzen.

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        기본권으로서의 생명

        정문식 전남대학교 법학연구소 2011 법학논총 Vol.31 No.2

        Das Recht auf Leben ist das Recht aller Menschen zu leben. Dieser Grundrecht ist als Voraussetzung für alle Grundrechte verstanden, obwohl es in Koreanischer Verfassung nicht verankert ist. Im Unterschied zum Koreanischen BGB, nach dessen §3 die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt beginnt, und zum Koreanischen StGB, das als zeitlichen Anknüfungspunkt für das menschliche Leben, an dem Tötungsdelikte begangen werden können, den Beginn der Ggburt festlegt, soll der grundrechtliche Schutz des Lebens nach der herrschenden Meinung von Koreanischen Verfassungsgericht jedenfalls für das Fetus bzw. Embryo bestehen,aber vor der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter, der Nidation,nicht. Als Abwehrrecht bietet das Grundrecht auf Leben nicht nur einen umfassenden Schutzsrecht, sondern auch als objektiv-rechtliche Wert nach Art.10 Koreanische Verfassung eine Grundlage für staatlichen Schutzpflicht. Staatliche Schutpflicht bietet den staatlichen Gewalten, menschliche Leben sich schützend und fördernd zu stellen und sie insbesonderer vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren. Weil Leben nicht erst durch ihre Verletzung, sondern schon durch ihre Gefährderung beeinträchtigt werden können, wird in zeitlicher Hinsicht ein Handeln des Staates bereits vor der Grundrechtsverletzung im Stadium der Grundrechtsgefährderung erforderlich. Grundrechtsbeschränkungen sind auf Grund eines Gesetzes zulässig. Dieser Gesetzesvorbehalt erstarkt zum Parlamentsvorbehalt mit dem Ergebnis, dass Eingriffe in das Recht auf leben allein durch Parlamentsgesetz zu rechtfertigen sind. Neben gesetzlichen Regelungen kann insbesondere die Einwilligung des Grundrechtsträgers einen staatlichen Eingriff in die Lebensrechte rechtfertigen. Beschränkungen sind im Übrigen nur im Rahmen des Übermaßverbots zulässig,besonders im Todesstrafe. In Bezug auf den Verfassungsanspruch des Rechts auf Leben rückt in den letzten Jahren weniger der Anspruch der Verfassung selbst als vielmehr der Anspruch an die Verfassung in den rechtlichen und rechtspolitsichen Vordergrund. Einschränkungen des Rechts auf Leben führen etwa im Bereich der Biopolitik, z. B. Stammzellforschung, Präimplantationsdiagnostik(PID), Schwangerschaftsabbruch,Sterbehilfe, Hirntod und Organtransplantationsmedizin, aber auch bei der Sicherheitspolitik, z. B. finaler Rettungsschuß. In wertskomplexe morderne Gesellschaft ist die staatliche Schutzpflicht für das Recht auf Leben zu konkretisieren und damit einen Ausgleich zwischen den widerstreitenden bzw. verfassungsrechtlichen Interessen zu finden, in derster Linie dem konfliktlösenden Gesetzgeber zugewiesen, dessen weite Einschätzungs-,Wertungs- und Gestaltungsprärogative zu einer nur begrenzten gerichtlichen Nachprüfbarkeit durch Verfassungsgericht führt. 생명은 과거 신의 영역에 속하는 것으로서 인간의 조작이 불가능한 것으로 여겨졌지만, 과학기술의 발전과 함께 생명의 창조와 조작, 연구영역이 확장됨에 따라 중대한 윤리적ㆍ법적 논란의 주제가 되어가고 있다. 비록 헌법조문에는 생명에 관한 내용이 명시적으로 규정되지 않았지만, 헌법재판소의 견해에 따르면 생명은 인간존엄의 물리적 기초로서 모든 기본권의 전제가 되는 기본권으로서 이해된다. 인간으로서 존엄과 가치를 보장하는 헌법 제10조에 근거하여, 인간존엄을 인정한다는 것 자체가 생명권을 전제한 것으로서 이해될 수 있기 때문이다. 민법이나 형법에서는 인간에 대한 권리능력을 출생 시로부터 인정하고 있지만, 헌법재판소의 다수견해에 따르면, 인간생명은 이미 태아인 상태에서도 인정될 수 있다. 다만 체외수정을 통해 형성된 초기배아라 할지라도, 아직 자궁에 착상하지 못하거나 원시선이 생기지 않은 상태에서는 기본권의 주체성이 인정되지 않는다. 초기배아에 대해서는 과학적 인식수준이나 사회적 승인이 없기 때문이다. 그러나 이러한 헌법재판소의 입장은 초기배아의 생명보호에 있어서는 불리하게 작용할 수 있다. 생명권은 모든 인간생명체의 신체적ㆍ생물학적 생존을 보호하고, 생명의 시작부터 종료시까지 이를 유지할 권리를 의미한다. 이는 주관적 방어권으로서 모든 공권력 행사로부터 생명을 보호할 뿐만 아니라, 객관적 가치질서로서 국가의 생명보호의무를 도출해내기도 한다. 또한 생명은 한 번 제한되면 죽음을 의미하고 되돌이킬 수 없기 때문에, 생명에 대한 위험이나 위협도 생명권에 대한 제한으로 이해될 수 있다. 물론 이러한 생명권도 생명권주체의 동의가 있거나, 의회유보로 이해되는 법률유보원칙, 과잉금지원칙, 과소보호원칙 또는 본질적 내용의 침해금지 등에 위반되지 않으면 합헌적으로 제한될 수 있다. 생명권에 대한 제한은 특히, 인간복제문제, 배아줄기세포연구, 착상 전 유전자진단, 낙태, 사형, 뇌사와 장기이식, 안락사 등의 생명윤리 문제에 있어서, 또는 인명구조를 위한 저격이나 군인이나 경찰, 소방관 등 특수신분의 공공안전질서를 유지하는 문제에 있어서 합헌적으로 제한될 가능성이 있다. 결국 점점 발전해가고 복잡해지는 현대사회에서 생명보호에 대한 책임이나, 새로운 문제에 대한 헌법적 해답은 헌법 자체에서 직접 도출할 수 있는 것은 아니다. 오히려 모든 국민의 가치를 종합하여 대표할 수 있어서 민주적 정당성을 가지는 국민의 대표, 의회에서 먼저 책임을 지고 이를 이행해야 하는 것이며, 헌법재판소는 보충적으로 제한적으로 의회의 결정에 대해 헌법적 평가를 내릴 수 있을 뿐이다.

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