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        죽을 권리를 둘러싼 논쟁 - 안락사에 대한 한국과 독일의 신문보도 비교

        이기식 한국헤세학회 2009 헤세연구 Vol.21 No.-

        In Korea und Deutschland gab es im Jahre 2008 Debatten über das Recht zu sterben. Am 28. November 2008 wurde erstmals In der koreanischen Geschichte ein Urteil gefällt, dass die passive Sterbehilfe juristisch anerkannt werden könnte. Der Rechts- prozess ist immer noch in Gang, da das betroffene Krankenhaus bei der höchsten Instanz, dem Obersten Gerichtshof, Revision beantragt hat. In Deutschland hat man über die Sterbehilfe heftig diskutiert, nachdem ein Jurist einer 79-jährigen Rentnerin beim Suizid half und am 30. Juni 2008 dies per Video der Welt kundtat. Die Tageszeitungen in beiden Ländern berichteten intensiv über die jeweiligen Ereignisse. In diesem Aufsatz werden die einflussreichsten Zeitungen in Korea mit einer deutschen Tageszeitung dahingehend verglichen, wie sie über dieses Thema berichteten. Die Ausgaben der koreanischen Tageszeitungen "Chosun", "Joongang" und "Donga" und die deutsche Tageszeitung "Süddeutsche Zeitung" wurden jeweils in der Woche, in der sie sich intensiv damit beschäftigten, analysiert. Die Untersuchung ergibt, dass die koreanischen Zeitungen sehr beschränkte Informationen über die Sterbehilfe zur Verfügung stellten und nicht zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe differenzierten. Sie berichteten über die Situation der Sterbehilfe im Ausland falsch, besonders über die Situation in den Niederlanden, dass nur passive Sterbehilfe, nicht aber aktive Sterbehilfe, dort erlaubt wäre. Sie analysierten die Sterbehilfe nicht in verschiedener Hinsicht, z.B. nicht im gesellschaftlichen, kulturellen, medizinischen, juristischen und finanziellen Kontext. Unter den drei koreanischen Tageszeitungen befürwortete die "Chosun" die passive Sterbehilfe klar, die "Joongang" indirekt, während die "Donga"-Tageszeitung eher neutral blieb. Die Süddeutsche Zeitung berichtete über den assistierten Suizid unter verschiedenen Aspekten: wie die deutschen Politiker darauf reagierten, um das neue Gesetz gegen Kommerzialisierung des Selbstmordes vorzubereiten, wie schwer aber ein solches Gesetz juristisch in die Praxis umzusetzen ist, warum diese Frau Selbstmord beging, obwohl sie keine unheilbare Krankheit hatte, wie schwer die todkranken Patienten an Schmerzen leiden, welche Probleme die alten Leute im Alltag haben, warum ältere Menschen häufig an Selbstmord denken...etc. Der Kulturunterschied oder der Unterschied des Niveaus in den Tageszeitungen der beiden Länder wird durch diese Forschung greifbar. Die Berichte der koreanischen Zeitungen blieben oberflächlich und zeigten die Thematik nicht unter verschiedenen Aspekten, während die Süddeutsche Zeitung das Ereignis konkret unter verschiedenen Aspekten beleuchtete. Die Süddeutsche Zeitung kann zur kritischen Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beitragen, während dies für die koreanischen Zeitungen nicht der Fall ist, weil ihre Berichte nicht sachlich, bzw. kritisch sind und weil sie keine fundierte Information über das Thema zu Verfügung stellen. In Korea und Deutschland gab es im Jahre 2008 Debatten über das Recht zu sterben. Am 28. November 2008 wurde erstmals In der koreanischen Geschichte ein Urteil gefällt, dass die passive Sterbehilfe juristisch anerkannt werden könnte. Der Rechts- prozess ist immer noch in Gang, da das betroffene Krankenhaus bei der höchsten Instanz, dem Obersten Gerichtshof, Revision beantragt hat. In Deutschland hat man über die Sterbehilfe heftig diskutiert, nachdem ein Jurist einer 79-jährigen Rentnerin beim Suizid half und am 30. Juni 2008 dies per Video der Welt kundtat. Die Tageszeitungen in beiden Ländern berichteten intensiv über die jeweiligen Ereignisse. In diesem Aufsatz werden die einflussreichsten Zeitungen in Korea mit einer deutschen Tageszeitung dahingehend verglichen, wie sie über dieses Thema berichteten. Die Ausgaben der koreanischen Tageszeitungen "Chosun", "Joongang" und "Donga" und die deutsche Tageszeitung "Süddeutsche Zeitung" wurden jeweils in der Woche, in der sie sich intensiv damit beschäftigten, analysiert. Die Untersuchung ergibt, dass die koreanischen Zeitungen sehr beschränkte Informationen über die Sterbehilfe zur Verfügung stellten und nicht zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe differenzierten. Sie berichteten über die Situation der Sterbehilfe im Ausland falsch, besonders über die Situation in den Niederlanden, dass nur passive Sterbehilfe, nicht aber aktive Sterbehilfe, dort erlaubt wäre. Sie analysierten die Sterbehilfe nicht in verschiedener Hinsicht, z.B. nicht im gesellschaftlichen, kulturellen, medizinischen, juristischen und finanziellen Kontext. Unter den drei koreanischen Tageszeitungen befürwortete die "Chosun" die passive Sterbehilfe klar, die "Joongang" indirekt, während die "Donga"-Tageszeitung eher neutral blieb. Die Süddeutsche Zeitung berichtete über den assistierten Suizid unter verschiedenen Aspekten: wie die deutschen Politiker darauf reagierten, um das neue Gesetz gegen Kommerzialisierung des Selbstmordes vorzubereiten, wie schwer aber ein solches Gesetz juristisch in die Praxis umzusetzen ist, warum diese Frau Selbstmord beging, obwohl sie keine unheilbare Krankheit hatte, wie schwer die todkranken Patienten an Schmerzen leiden, welche Probleme die alten Leute im Alltag haben, warum ältere Menschen häufig an Selbstmord denken...etc. Der Kulturunterschied oder der Unterschied des Niveaus in den Tageszeitungen der beiden Länder wird durch diese Forschung greifbar. Die Berichte der koreanischen Zeitungen blieben oberflächlich und zeigten die Thematik nicht unter verschiedenen Aspekten, während die Süddeutsche Zeitung das Ereignis konkret unter verschiedenen Aspekten beleuchtete. Die Süddeutsche Zeitung kann zur kritischen Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beitragen, während dies für die koreanischen Zeitungen nicht der Fall ist, weil ihre Berichte nicht sachlich, bzw. kritisch sind und weil sie keine fundierte Information über das Thema zu Verfügung stellen.

      • KCI등재

        안락사 허용 여부에 관한 법철학적 연구

        김학태 ( Kim Hak-tai ) 한국외국어대학교 법학연구소 2008 외법논집 Vol.29 No.-

        Das Thema der Sterbehilfe wird immer wieder in allen Ländern der Welt von medizinischer, juristischer wie auch ethischer Seite erörtert. Die Grundlage dieser Überlegungen ist ein Fragenkatalog, in dem unter anderem folgende Fragen gestellt werden : Wo liegen die Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht? Ist eine Lebensverkurzung durch Behandlungsabbruch zulässig? Halten Sie eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen aufgrund der technischen Entwicklung in der Medizin oder aufgrund des veränderten Bewußtseins in der Bevölkerung fur notwendig? Reicht die Feststellung ärztlicher Richtlinien aus oder badarf es uberhaupt keiner Regelung? Soll eine zukunftige Regelung vorsehen, daß unter Voraussetzung aller Einwilligung eine Verpflichtung fur den Arzt besteht, Sterbehilfe zu leisten? Es wird dabei die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob die aktive bzw. passive Sterbehilfe ethisch oder normativ erlaubt werden kann. Vor allem in Bezug auf die Strafbarkeit der direckten aktive Sterbehilfe wird die zustimmende Auffassung vertretet, daß die direckte aktive Sterbehilfe ausnahmslos verboten bleiben muß. Eine andere Auffassung vertretet, daß direckte aktive Sterbehilfe im Hinblick des Selbstbestimmungsrechts des Sterbenden und der Verpflichtung von Ärzten zur Leidensminderung erlaubt werden muß. Aber gegen dierser Ansicht muß die direckte aktive Sterbehilfe als verboten angesehen werden, weil das Leben des Menschen absolut gewährleistet werdem muß und durch Dritte nicht vernichtet werden darf. Indirekte aktive Sterbehilfe bei dem Sterbenden läßt sich auch nicht erlauben, wenn sie als potentielle Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigt. Bei tödlichen Erkrankungen treten in der Endphase oft unerträgliche Schmerzen auf, welche nur durch den Einsazt von Medikamenten gelindert werden können, die als mögliche Nebenwirkung das Risiko einer Lebenverkurzung enthalten. Es handelt sich um die passive Sterbehilfe, daß im Unterlassen der Einsatzes von Mitteln, welche das Leben des sterbenden Patienten verlängern könnten, besteht. wenn ein Erfolg aufgrund gesicherter medizinischer Erkenntnisse nicht mehr möglich ist, ist bis heute das Nichtstun des Arztes umstritten, ethisch oder normativ zu erlauben. Verlangt ein urteilsfähiger Patient den Verzicht auf Behandlung oder auf lebenserhaltende Maßnahmen, so ist dieser Wille nach entsprechender Patientenaufklärung zu respektieren. Bei urteilsunfähigen und bewußtlosen Patienten läßt sich die passive Sterbehilfe nach einer schriftlichen Erklärung des Patienten, die in einem fruheren Zeitpunkt im Zustand der Urteilsfähigkeit abgegeben wird, nicht erlauben.

      • KCI등재후보
      • KCI등재

        생명공학과 의료기술의 발전에 따른 형사법적 쟁점과 과제

        김재윤 전남대학교 법학연구소 2011 법학논총 Vol.31 No.2

        Die Entwicklung der Biotechnologie und Medizintechnik stellt sich eine neue Frage, inwieweit das Recht, insbesondere das Strafrecht zum Schutz des menschlichen Lebens einbezogen werden sollte. Wie man sagt, das 21. Jahrhundert ist “Lebensalter”, der Schutz des Lebens ist die wichtige Aufgabe der globalen Dimensionen. Damit wird im vorliegenden Beitrag die Probleme, die zum Schutz des Lebens im Bereich des Strafrechts nach der Entwicklung der Biotechnologie und Medizintechnik neue aufgeworfenen werden, behandelt und einige Vorschläge gemacht. Es folgt eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Folgerungen. Erstens, in Bezug auf Schutz des Lebens von Embryonen wird das Klonen von Menschen nach dem Gesetz über die Bioethik und Sicherheit völlig verboten. Dabei ist das Rechtsgut in erster Linie das Recht auf Leben des Embryos, und nebensächlich die große Gefahr der Öffentlichkeit Ruhe und Ordnung nach dem Auftreten des Klonens von Menschen zu verhindern. Allerdings sind Einwände gegen das Grundsatz der Angemessenheit der Strafe erhoben worden, weil Strafe als Strafe des Schwangerschaftsabbruchs härter ist. Im Hinblick auf den Schutz des fötalen Lebens ist es notwendig, “den sozialen und wirtschaftlichen Grund” als Rechtsfertigungsgrund des Schwangerschaftsabbruchs nach dem Gesetz über den Gesundheitsschutz der Mutter und Kinder einzuführen, um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen mehr treu zu schützen. Nächtens, eine transsexuelle Frau(MzF) sollte unter Berücksichtigung nicht des biologischen Geschlechts, sondern des psychischen und sozialen Geschlechts (sog. Gender) als Frau, die als ein Handlungsobjekt der Vergewaltigung angesehen wird,interpretiert werden. In Bezug auf Ablehnung der Bluttransfusion sollte die Anforderung der medizinischen Behandlung ohne die Bluttransfusion von erwachsenen Patient auf der Ebene des Selbstbestimmungsrechts des Patienten geschützt werden. Und selbst wenn er wegen der medizinischen Behandlung ohne die Bluttransfusion stirbt, der Arzt ist wegen der fahrlässigen Tötung nach § 268korStGB nicht strafbar, weil Einwilligung des Opfers gemäß § 24 korStGB wirksam ist. Drittens, das Recht auf Leben des Hirntotens sollte als eine lebende Person durch Strafrecht geschützt werden, weil er noch nicht tot ist, bevor Kommission zur Bestimmung des Hirntodes ihn zum Hirntod verurteilt hat. An dieser Stelle ist nicht mehr unterstütztbar, die Kommission zur Bestimmung des Hirntodes selbst aufzuheben, weil unter die Bestimmung des Hirntodes ein Todesurteil zu einer Person, die noch am Leben ist, verstehen ist. Und passive Sterbehilfe(sog. Euthanasie) ist im Prinzip nicht zulässig. Aber sie kann ausnahmeweise durch prozessuale Rechtfertigung, z.B. sog. “Nationale Medizinische Ethik Kommission”,zugelassen werden. Darüber hinaus sollte als Mittel der passiven Sterbehilfe, vor allem für ein Patient im “anhaltenden vegetativen Zustand”, neben der Entfernung von ein Beatmungsgerät die Versorgung der künstlichen Ernährung und Wasser nicht zu stoppen dürfen. 생명공학과 의학기술의 발전은 법, 특히 형법에 있어 인간의 생명보호를 위해 어느 정도까지 개입해야 하는가라는 새로운 문제를 제기한다. 21세기는 “생명의 시대”라고 하듯이, 생명의 보호는 전지구적 차원의 중요한 과제이다. 이에 따라 본 논문에서는 형법의 영역에서 생명공학과 의학기술의 발전에 따라 생명보호를 위해 새롭게 제기되는 관련 쟁점을 검토하고 몇 가지 제안을 하였다. 이를 간략히 요약하면 다음과 같다. 우선, 배아의 생명보호와 관련하여 생명윤리법은 인간개체복제를 전면금지하고 있다. 이때 형법상 법익은 일차적으로 배아의 생명권이며 부수적으로 복제인간의 출현에 따른 공공의 안녕질서에 중대한 위해발생을 방지하기 위함이다. 다만 낙태죄보다 중한 형벌은 형벌의 적정성의 원칙에 위배되는 것은 아닌지 의문이다. 태아의 생명보호와 관련하여 모자보건법상 인공임신중절술의 허용사유로 “사회적ㆍ경제적 사유”를 도입하여 여성의 자기결정권을 보다 충실히 보호할 필요가 있다. 다음으로, 성전환자(MTF)는 생물학적인 성이 아닌 정신적ㆍ사회적인 성(이른바 젠더)로서의 관점을 고려하여 강간죄의 객체인 부녀로 해석되어야 한다. 수혈거부와 관련하여 성년 환자의 무수혈 치료 요구는 환자의 자기결정권의 차원에서 보호되어야 한다. 그리고 그에 따라 환가 사망하더라도 의사의 진료는 피해자의 승낙에 의한 것으로 업무상과실치사죄가 성립하지 않는다. 셋째, 뇌사자의 생명권은 살아 있는 사람으로서의 형법적 보호를 받아야 한다. 뇌사판정위원회의 뇌사판정이 있기까지는 사망한 것이 아니기 때문이다. 뇌사판정은 아직 살아 있는 자에 대한 사망선고를 하는 것이므로 현 시점에서 뇌사판정위원회 자체를 폐지하는 것은 바람직하지 않다. 그리고 소극적 안락사(존엄사)는 원칙적으로 허용될 수 없지만 가칭 “국가의료윤리심의위원회”와 같은 제3의 공적 기구를 통한 절차적 정당화에 의해 예외적으로 허용될 수 있다. 나아가 소극적 안락사의 방법으로서, 특히 지속적 식물상태의 환자에 대해 인공호흡기의 제거 이외에 인공영양이나 수분의 공급 정지가 허용되어서는 안 된다.

      • KCI등재

        존엄사 - 법적 안락사의 유형과 규범적 기초 -

        Gunnar Duttge,김성은 한국형사정책연구원 2008 형사정책연구 Vol.76 No.-

        안락사문제가 등장할 때 법적, 의료윤리적 관점에서 고려되는 규범적 기준은 ‘인간존엄에 부합하게’ 결정하라는 요청이다. 이러한 결정에서는 개인의 자기결정권을 존중해야 함과 동시에, 생명보호의 측면도 함께 고려해야 한다. 생명보호와 자기결정권 중 어느 한 쪽을 절대화하는 것은 다른 한 쪽을 부정하는 데로 이르게 될 뿐만 아니라 인간존엄의 근본적 의미를 오해하게 될 것이다. 따라서 생명보호와 자기결정권의 가치가 충돌하는 안락사문제에서는 각 안락사유형마다 어떤 가치원칙들을 어디까지 적용할 것인지를 특히 가치평가의 우위라는 관점에서 판단할 필요가 있다. 다만 이러한 관점에서 다른 가치를 제한하려면, 이를 정당화할 수 있는 가치의 우위가 매우 구체적으로 존재해야 한다. 그리고 결정권을 가진 사람은 결정에 대한 규범적 정당화의 의무도 함께 져야 한다. 또한 통제문제나 권한문제 등으로 인한 남용이나 오용의 위험에 대비하여 모든 안락사상황에서 충분한 ‘규범적 주의’를 기울여야 하고, 충분한 안전절차를 마련하는 것도 필요하다. 나아가, 안락사를 정당화하는 확실한 상황이 존재하더라도 의학의 진보에 따른 새로운 가능성, 인간의도의 불분명성이나 변화 및 착오가능성을 고려하여 신중한 결정을 내려야만 한다. 여기서 법은 인간존엄에 부합하는 삶과 죽음의 조건들을 가능하게 해주는 틀이며, 우리는 주의 깊게 이러한 법의 틀을 채워나가야 한다.

      • KCI등재후보

        Die gegenwärtige Diskussion um die Sterbehilfe in Korea -anhand eines aktuellen Falles-

        김영환 한양대학교 법학연구소 2011 법학논총 Vol.28 No.4

        1. 최근 대법원은 전원합의체 판결로서 최초로 연명치료중단을 결정한 바 있다. 이 판결에서대법원의 다수의견은 첫째 치료가 계속되더라도 회복가능성이 없어 짧은 시간 내에 사망에 이를 수 있음이 명백한 경우, 둘째 환자가 이런 상황에 대배해서 의료인에게 사전의료지시를 한경우 또는 이러한 지시가 없는 경우 환자의 평소 가치관이나 신념에 비추어 보아 연명치료를중단하는 것이 환자의 최선의 이익에 부합된다고 인정되어 환자가 의식이 있다면 연명치료중단을 선택할 것이 추정되는 경우 연명치료를 중단할 수 있다고 판시하고 있다. 더 나아가 환자가 회복 불가능한 사망의 단계에 이르렀는지 여부에 대해서는 전문의사 등으로 구성된 위원회 등의 판단을 거치는 것이 바람직하다는 입장도 밝히고 있다. 2. 그러나 이에 대해서는 두 종류의 반대의견이 제시되었는데, 그것을 종합하면 다음과 같다. 첫째 환자의 자기결정권은 소극적으로 진료거부의 방법으로 행사될 수 있지만 생명유지장치를제거하는 적극적인 방법으로 행사되는 것은 허용되지 않는다는 것이다. 왜냐하면 생명유지장치를 제거하거나 그 장치에 의한 치료를 중단하라는 환자의 요구는 자살로 평가되어야 하고,이와 같은 환자의 요구에 응하는 것은 자살에 관여하는 것으로서 원칙적으로 허용되지 않기때문이다. 둘째 이 사건의 경우 다수의견이 인정하는 것과 같이, 환자의 예후상태가 좋지는 않지만, 비가역적 죽음의 상태에 들어간 것은 아니라는 것이다. 셋째 이 사건에서 설령 원고가회복 불가능한 사망의 단계에 이르렀다고 하더라도, 연명치료 중단을 구하는 원고의 ‘추정적의사’가 있다고는 할 수 없다는 것이다. 왜냐하면 추정적 의사란 어떠한 표현행위를 하는 사람이 현실적으로 가진 의사를 제반 정황으로부터 추단하여 그의 의사표시로 인정하는 것을 의미하는 반면, 문제된 상황에서 판단자가 해당인의 의사를 추측하는 것은 가정적 의사에 불과하기 때문이다. 그러나 이 소수의견은 연명치료의 중단에 관한 환자의 추정적 의사가 인정되지않더라도 연명치료의 중단이 예외적으로 허용될 수 있다고 한다. 즉 연명치료의 중단은 의료계약이 일반적으로 부담하는 “위임”의 내용에 따라 허용될 수도 있다는 것이다. 3. 안락사 문제에서는 생명의 불처분성 원칙과 환자의 자기 결정권 원칙이 서로 충돌한다. 그러나 이 두 원칙은 상대적으로만 효력이 있는 것으로 밝혀 졌다. 즉 전자는 사형이나 전쟁에서의 살인의 경우 타당하지 않으며, 또한 후자에는 연명치료를 거부할 소극적 권리는 포함되더라도 타인에게 자신을 죽여달라는 적극적인 의미로는 파악될 수 없는 것이다. 그러므로이 두 근본 원칙의 상대적인 효력범위 안에서 학설과 판례에 따르면 적극적인 직접적 안락사는 전적으로 금지되는 반면, 간접적이거나 소극적인 안락사는 일정한 요건하에서 허용되는 것으로 파악된다. 4. 연명치료 중단이라는 소극적 안락사는 일반적으로 다음의 요건 하에 허용된다. 1) 비가역적인 사망에 근접할 것, 2) 환자가 이에 대해 명시적으로 동의하거나 환자의 추정적 의사가 있을 것. 그러나 이 두 가지 요건에 대한 대법원의 반대의견은 다음과 같은 이유로 설득력이 없다. 첫째 우선 사망에 근접하지 않았다는 사실을 다투는 것은 경험적인 사망판단에 대한전문가의 역할을 법관이 규범적인 관점에서 침범하기 때문에 ...

      • 사이버보안 특집 : 연명치료의 중단에 대한 형사법적 검토 -대법원 2009.5.21. 선고 2009다17417 전원합의체 판결을 중심으로-

        전지연 ( Ji Yun Jun ),최아랑 ( Ah Rang Choi ) 연세대학교 법학연구원 의료·과학기술과 법센터 2011 연세 의료·과학기술과 법 Vol.2 No.2

        This decision which reflects the existing theories and discussion has a significant value as the first ruling to pronounce the legal grounds, objective and subjective requirements, and the procedure of terminating meaningless life-sustaining treatment. A majority opinion refer that the legal ground for stopping treatment is founded on the right of self-determination based on the Article 10 of the Constitution which is the human dignity and the right to pursue of happiness, on the other, a minority opinion insist that the right of self-determination is not the only criteria, ceasing meaningless care could be justified by the sense based on the general terms of law and order. The right of self-determination should be understood as the right to choose death with dignity within a limited range rather than the right of unrestricted aggressive disposal. In that sense, this holding is reasonable that the right of self-determination has a certain boundary by the objective and subjective requirements of interrupting meaningless life-sustaining treatment. In terms of this understanding, the illegitimacy of discontinuing meaningless life-supporting care is carved by the Article 24 of criminal acts which is victim`s permission. Regarding the allowance of terminating life-sustaining treatment, this ruling upheld that the status of a patient must objectively come to irreversible stages of death, and patient`s intention to withdrawal of life-sustaining treatment must be confirmed as a subjective requirement. As method to make sure of patient`s intention, his will should be regarded if it was clearly expressed, otherwise the judgement concerned with objective assumption of the intention should be made under the considerable hypothetical circumstances. The problem is that, how can be able to presume patient`s thought objectively, when he comes to unrecoverable stages of death without any expression of his own intent. It is medically senseless compulsion of the law if a meaningless treatment must be continued only owing to an unidentifiable intention of a patient, and as a result, if a sufferer treated by meaningless life-supporting increase, it is hard to avoid heavy criticism that it is not serious consideration of limited health care resources in the real world. Thus, theoretical experiment of a majority opinion, which the removal of life-support device can be flexibly accepted as the right of self-determination even if patient`s intention cannot be recognized, is resonable ruling not only in terms of logical consistency, but also in the aspects of the actual necessity. Even though the major and the opposite opinion have no significant differences in terms of the conditions of withdrawing meaningless care, the fact that each party has a different conclusion in this case with the same factors means that still there is a part of ambiguity or uncertainty. It is worried that the Supreme Court did not establish a procedural device by due process of law regarding problems of fabrication about patient`s will that may be incurred by third parties in the process of ascertaining sufferer`s presumptive intention. Therefore, it is needed to prepare the standards to presume patient`s intention as exact as possible or to consider the system of living will which a patient indicates his will in advance of the case that he is actually unable to express his own thoughts. Henceforth, it is appropriate that through the sufficient social consensus, the National Assembly should legislate for discontinuing a meaningless life-sustaining treatment to embody patient`s right of self-determination as the positive law, at the same time to relax the criminal liability for the medical profession.

      • KCI등재

        공법 : 한국에서의 안락사에 관한 최근 논의에 관해

        김영환 ( Young Whan Kim ) 한양대학교 법학연구소 2011 법학논총 Vol.28 No.4

        1. 최근 대법원은 전원합의체 판결로서 최초로 연명치료중단을 결정한 바 있다. 이 판결에서 대법원의 다수의견은 첫째 치료가 계속되더라도 회복가능성이 없어 짧은 시간 내에 사망에 이를 수 있음이 명백한 경우, 둘째 환자가 이런 상황에 대배해서 의료인에게 사전의료지시를 한 경우 또는 이러한 지시가 없는 경우 환자의 평소 가치관이나 신념에 비추어 보아 연명치료를 중단하는 것이 환자의 최선의 이익에 부합된다고 인정되어 환자가 의식이 있다면 연명치료중단을 선택할 것이 추정되는 경우 연명치료를 중단할 수 있다고 판시하고 있다. 더 나아가 환자가 회복 불가능한 사망의 단계에 이르렀는지 여부에 대해서는 전문의사 등으로 구성된 위원회 등의 판단을 거치는 것이 바람직하다는 입장도 밝히고 있다. 2. 그러나 이에 대해서는 두 종류의 반대의견이 제시되었는데, 그것을 종합하면 다음과 같다. 첫째 환자의 자기결정권은 소극적으로 진료거부의 방법으로 행사될 수 있지만 생명유지장치를 제거하는 적극적인 방법으로 행사되는 것은 허용되지 않는다는 것이다. 왜냐하면 생명유지장치를 제거하거나 그 장치에 의한 치료를 중단하라는 환자의 요구는 자살로 평가되어야 하고, 이와 같은 환자의 요구에 응하는 것은 자살에 관여하는 것으로서 원칙적으로 허용되지 않기 때문이다. 둘째 이 사건의 경우 다수의견이 인정하는 것과 같이, 환자의 예후상태가 좋지는 않지만, 비가역적 죽음의 상태에 들어간 것은 아니라는 것이다. 셋째 이 사건에서 설령 원고가 회복 불가능한 사망의 단계에 이르렀다고 하더라도, 연명치료 중단을 구하는 원고의 ``추정적 의사``가 있다고는 할 수 없다는 것이다. 왜냐하면 추정적 의사란 어떠한 표현행위를 하는 사람이 현실적으로 가진 의사를 제반 정황으로부터 추단하여 그의 의사표시로 인정하는 것을 의미하는 반면, 문제된 상황에서 판단자가 해당인의 의사를 추측하는 것은 가정적 의사에 불과하기 때문이다. 그러나 이 소수의견은 연명치료의 중단에 관한 환자의 추정적 의사가 인정되지 않더라도 연명치료의 중단이 예외적으로 허용될 수 있다고 한다. 즉 연명치료의 중단은 의료계약이 일반적으로 부담하는 "위임"의 내용에 따라 허용될 수도 있다는 것이다. 3. 안락사 문제에서는 생명의 불처분성 원칙과 환자의 자기 결정권 원칙이 서로 충돌한다. 그러나 이 두 원칙은 상대적으로만 효력이 있는 것으로 밝혀 졌다. 즉 전자는 사형이나 전쟁에서의 살인의 경우 타당하지 않으며, 또한 후자에는 연명치료를 거부할 소극적 권리는 포함되더라도 타인에게 자신을 죽여달라는 적극적인 의미로는 파악될 수 없는 것이다. 그러므로 이 두 근본 원칙의 상대적인 효력범위 안에서 학설과 판례에 따르면 적극적인 직접적 안락사는 전적으로 금지되는 반면, 간접적이거나 소극적인 안락사는 일정한 요건하에서 허용되는 것으로 파악된다. 4. 연명치료 중단이라는 소극적 안락사는 일반적으로 다음의 요건 하에 허용된다. 1) 비가역적인 사망에 근접할 것, 2) 환자가 이에 대해 명시적으로 동의하거나 환자의 추정적 의사가 있을 것. 그러나 이 두 가지 요건에 대한 대법원의 반대의견은 다음과 같은 이유로 설득력이 없다. 첫째 우선 사망에 근접하지 않았다는 사실을 다투는 것은 경험적인 사망판단에 대한전문가의 역할을 법관이 규범적인 관점에서 침범하기 때문에 부당하다. 그리고 다른 한편 이 요건은 너무 협소한데, 왜냐하면 이 사건에서 문제된 바의 식물인간들은 아직 사망단계에 들어서지 않았기 때문에 이 요건을 충족하기 힘들기 때문이다. 그러므로 이 논문은 지속적인 식물인간의 상태도 이 요건에 포함할 것을 주장한다. 둘째 이 사건의 경우 환자의 추정적 의사를 발견할 수 없다는 것은 이러한 판단기준을 제대로 이해하지 못한 결과인 것 같다. 즉 이것은 다음의 세 단계로 이루어지는데, 첫째 환자의 사전 지시 등의 명시적인 근거, 둘째 이러한 증거가 없을 때에는 그의 일상생활태도, 가치관이나 종교관, 환자의 나이, 회복 불가능한 사망의 단계 등에 의해 확인하며, 셋째 만약 그러한 사실적인 근거조차 발견할 수 없을 때에는 일반적인 가치표상에 의해서 판단되기 때문이다. 그러므로 이 사례의 경우에는 환자의 추정적 의사가 없다고 할 수 없다. 5. 반대의견이 주장하는 환자의 동의 없는 일방적인 안락사는 여러 가지 방식으로 주장되기는 한다. 이 의견들의 출발점은 식물인간에게는 환자의 승인을 필요로 하는 내적인 가치충돌이 존재하지 않는다는 것이다. 이에 근거해서 우선 치료임무로부터의 규범적인 기대불가능성을 원용 한다. 즉 자기인지조차 가능하지 않다면 생명유지 의무는 한계에 도달한다는 것이다. 더 나아가 치료의 적극적인 중단은 작위범으로 파악되기는 하지만, 생명유지라는 보증인적 의무의 탈락으로 구성요건에 해당하지 않는다고 주장된다. 또한 비가역적인 의식이 없는 환자는 자신의 생명에 대해 아무런 이해관계도 가지지 않기 때문에 정당화적 긴급피난에 의해 문제를 해결할 수 있다는 것이다. 즉 의식이 완전히 없다면, 환자의 생명이라는 법익도 침해하는 것은 아니라는 것이다. 마지막으로 생명유지라는 의무와 사망단계에서 환자를 도울 위무와의 의무충돌을 주장하기도 한다. 그러나 이 모든 견해들의 맹점은 환자의 의사를 원용하지 않는다는 것이다. 그러나 환자의 자기 결정권에 핵심적인 가치를 부여하는 자유주의 법질서에서 환자 스스로의 결정은 안락사와 같은 생명이라는 중대한 법익이 문제되는 한 절대적인 위치를 차지한다. 그러므로 환자의 자기 결정권의 원용 없이 안락사는 결코 정당화될 수 없다. 이런 관점에서 고찰할 때 비록 그 논거에서는 불충분하지만 대법원의 연명장치중단에 관한 판결의 중요성은 아무리 강조해도 부족함이 없다.

      • KCI등재
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        독일 켐프테너 판결에 대한 비판적 검토

        이석배 대한의료법학회 2008 의료법학 Vol.9 No.1

        Im sog. Kemptener-Fall aus dem Jahre 1994 in Deutschland hat der 1. Strafsenat des BGH die Bedeutung des Patientenwillens erstmals für einen solchen Fall hervorgehoben, in dem die Krankheit noch keinen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat. Der 1. Senat des BGH entwickelt aus den Prämissen, die er in drei Leitsätzen festhält, schlüssig und im geläufigen Modus der Dogmatik eine Begründung, die gleichwohl den weitaus überwiegenden Teil der eigentlichen Probleme des Falles nicht einmal sichtbar genacht, geschweige denn einer Lösung nähbar brächte. Die Leitsätze formulieren rechtliche Prinzipien, beziehen aber unvermeidlich zugleich und selbstverständlich Stellung zu einigen der schwierrigsten und ungelösten ethischen Fragen der modernen Medizin. Im sog. Kemptener-Fall brachte die Lösung des Senat für Mediziner, Ethiker und Juristen keine befriegende Lösun, sondern allein zahlose Zweifel und Unklarheiten. Denn dabei geht es nicht um moralisch unerwünschten Ergebnis der Rechtsanwendung im Einzelfall. Vielmehr hat die moderne Medizin für den ärztlichen Eintscheidungsbereich zwischen Leben und Tod einen Typus professionellen Alltagshandelns gebracht. Deshalb ist es eine Illusion, wollte man von der strafrechtlichen Dogmatik befriegende Resoltate erwarten. Trotzdem kann man nicht die dogmatische Untersuchung aufhören, weil eine Gesetzgebungslehre oder eine Strafrechtspolitik von den dogmatischen Probleme ausgehen muss. In diesem Hintegrund im Beitrag wurde dieser Fall durch kritische Auseinandersetzung strafrechtsdogmatisch zu begründen versucht, Dabei wird die Interessenabwägung zwischen Lebens- und Sterbensinteressen als der Rechtfertigungsbegründung beim tödlichen Behandlungsabbruch vertreten.

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