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      • KCI등재

        연명치료중단에서 이익형량의 구조와 내용

        고봉진 한국법철학회 2010 법철학연구 Vol.13 No.2

        Behandlungsabbruch des lebenserhaltenden Massnahmen kann durch die Festsetzung einer bedingten Vorrangrelation gelöst werden: (P P P) C. Als Symbol für die Vorrangrelation soll das Zeichen P verwendet werden. Für die Bedingungen, unter denen das eine Prinzip dem anderen vorgeht, sei C notiert. In diesem Beitrag schlage ich drei Möglichkeiten vor, den Fall des Behandlungsabbruchs des lebenserhaltenden Massnahmen im Wege der Auflösung einer Prinzipienkollision zu entscheiden:(das Recht der Todesentscheidung P das Lebensrecht) C (das Recht der Todesbegrüssung P das Lebensrecht) C (das Interesse des Todesbegrüssung P das Interesse der Lebenserhaltung). Die entscheidende Frage lautet, unter welchen Bedingungen welches Prinzip vorzugehen und welches zurückzuweichen hat. (zit. Robert Alexy, Theorie der Grundrechte, S. 82.)Meiner Meinung nach ist der Begriff der bedingten Vorrangrelation für das Verständnis der vier Urteilen über das Behandlungsabbruch des leben- serhaltenden Massnahmen von grundlegender Bedeutung. Mit der bedingten Vorrangrelation kann man die Struktur und Inhalte der Interessenabwägung beim Behandlungsabbruch des lebenserhaltenden Massnahmen verstehen.

      • KCI등재

        독일 연방대법원 판결을 통해서 본 연명치료중단 관련 논의의 몇 가지 쟁점

        김현조 경북대학교 법학연구원 2012 법학논고 Vol.0 No.40

        Es bleiben jedoch noch mehrere ungelöste Probleme im Rahmen der Diskussionen über den Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen, obwohl der koreanische höchste Gerichtshof in einer zivilrechtlichen Entscheidung am 21.5. 2009 bereits dazu eine Stellung genommen hatte. In Deutschland hatten sich mehrere Rechtsprechungen befassen auf Behandlungsabbruch und Selbstbestimmungsrecht. Vor allem die Rechtsprechungen des BGH, z. B. Kempten Fall, Lübeck Fall, und Fulda Fall, hatten versucht klar zu machen, wer das Selbstbestimmungsrecht hat, ob ein mutmaßlicher Patientenwille als ein Rechtfertigungsgrund angenommen werden kann, ob künstliche Ernährung abgebrochen werden kann, und wenn eine betreuungsgerichtliche Genehmigung for den Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen nötig ist. usw.. Und nach dem BGH, sog. beim Behandlungsabbruch sind alle Handlungen, die mit einer solchen Beendigung einer ärtzlichen Behandlung im Zusammenhang stehen, in einem normativ-wertenden Oberbegriff des Behandlungsabbruchs zusammenzufassen, der neben objektiven Handlungselementen auch die subjektiven Zielsetzung des Handelnden umfasst, eine bereits begonnene medizinische Behandlungsmaßnahme gemäß dem Willen des Patienten insgesamt zu beenden oder ihren Umfang entsprechend dem Willen des Betroffenen oder seines Betreuers nach Maßgabe jeweils indizierter Pflege- und Versorgungserfordernisse zu reduzieren. Deshalb hat diese Arbeit versucht zu klären und zeigen, was uns die bisherigen Rechtsprechungen des BGH andeutet, und an welchen Richtungen sich unsere Diskussionen über den Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen zuwenden soll. 연명치료의 중단, 즉 인공호흡기를 통한 생명 연장의 중단은 당사자의 명시적 혹은 추정적 의사가 인정되고 그의 질병이 불가역적인 사망의 단계에 접어든 경우에 정당화될 수 있다는 2009년 대법원의 판결은 우리 사법사에 하나의 획을 그은 판결이라 평가할 수 있을 것이다. 그러나 내용적으로 여전히 많은 문제들에 대해 함구하고 있으며, 본질적인 문제는 회피해버리는 판결이 아닌가라는 의심을 지울 수 없다. 독일 연방대법원의 경우 1994년 이후 인공적인 생명유지ㆍ연장의 중단과 관련하여 비록 환자가 불가역적인 사망의 단계에 접어들지 않은 경우일지라도 그의 추정적 의사에 부합한다면, 법원의 동의나 승인이 없어도 인공호흡기의 제거는 물론 인공영양공급까지도 당연히 중단할 수 있다는 입장을 밝히면서, 사실상 2009년 민법상 후견법원과 관련한 환자의 사전지시서의 내용과 범위를 결정하는 선도적인 역할을 해오고 있다고 해도 과언이 아니다. 나아가 작위와 부작위의 구별이라는 전통적인 형법의 도그마에 대해서도 ‘치료중단’이라는 작위와 부작위를 포괄하는 상위개념의 활용을 제안하면서, 법적 비난의 중점설이나 인과관계 혹은 작위우선설 등의 기존의 해석학에 대해 편견과 기교의 개념에서 벗어날 것을 요구하고 있다. 따라서 이 글에서는 소위 연명치료중단 혹은 소극적 안락사 등으로 다루어지는 사안에있어서 대법원에 의해 제시된 기준들을 독일 연방대법원이 관련 판결에서 제시한 기준과 비교․검토해 보면서, 우리의 관련 논의에서 실질적으로 다루어져야 할 쟁점은 무엇인지, 이러한 문제를 논의하기 위해 우리의 관심방향은 이제 어디로 향해져야 할지에 대해 논구해 보았다.

      • KCI등재

        의료분야에서 성년후견제도의 활용에 관한 연구

        이재경 성균관대학교 법학연구원 2009 성균관법학 Vol.21 No.3

        Diese Arbeit zielt auf die Studien nach neuem Betreuungsrecht über Anwendung auf dem Betreuungsrecht in den medizinischen Bereich ab. In diesem Zusammenhang vertrete ich meiner Auffassung, um den Verbesserungsvorschlag vom Justizministerium zur Änderung des Betreuungsrechts zu auslegen. Am 28. 9. 2009. hat Justizministerium den Verbesserungsvorschlag zur Änderung des Betreuungsrechts geäußert. Nach dem Verbesserungsvorschlag(§ 947-2) kann der Betreute, der selbst einwilligen kann, selbst entscheinden, ob er sich einem ärztlichen Eingriff unterziehen will, obwohl eine Betreuer bestellt ist. Kann der Betreuer Einwilligung erteilen, wenn der Betreute keine eigene und selbständige Einwilligung in die ärztliche Maßnahme erteilen kann. Bei besonders gefährlichen ärztlischen Maßnahmen braucht der Betreuer die Genehmigung des Gerichts. Zum Beispeil lautet der Verbesserungsvorschlag § 947-2 Absatz 3 Satz 2: Die Einwilligung des Betreuers in eine medizinische Behandlung, die ein Körper des Betreutes verlezt, bedarf der Genehmigung des Gerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aus direktem Grund der Maßnahme stirbt oder erhebliche Behinderung erleidet. Aber wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, darf die Maßnahme ohne die Genehmigung durchgeführt werden. In dem Verbesserunfsvorschlag aber nur stehen zwei Paragraph, mit der man alles Problem der Einwilligung des Betreuers nicht lösen kann. In der aktuellen Diskussion um eine Änderung des Betreuungsrechts die Studien über Anwendung auf dem Betreuungsrecht in den medizinischen Bereich fordert werden. Und diese Studien soll auch die folgende Inhalte, die in den medizinischen Bereich problematisch ist aber Verbesserungsvorschlag nicht voraussetzt, enthalten: Befugnisse des Betreuers in einem Behandlungsabbruch des lebenserhalten Maßnahmen.

      • KCI등재후보
      • KCI등재

        독일 켐프테너 판결에 대한 비판적 검토

        이석배 대한의료법학회 2008 의료법학 Vol.9 No.1

        Im sog. Kemptener-Fall aus dem Jahre 1994 in Deutschland hat der 1. Strafsenat des BGH die Bedeutung des Patientenwillens erstmals für einen solchen Fall hervorgehoben, in dem die Krankheit noch keinen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat. Der 1. Senat des BGH entwickelt aus den Prämissen, die er in drei Leitsätzen festhält, schlüssig und im geläufigen Modus der Dogmatik eine Begründung, die gleichwohl den weitaus überwiegenden Teil der eigentlichen Probleme des Falles nicht einmal sichtbar genacht, geschweige denn einer Lösung nähbar brächte. Die Leitsätze formulieren rechtliche Prinzipien, beziehen aber unvermeidlich zugleich und selbstverständlich Stellung zu einigen der schwierrigsten und ungelösten ethischen Fragen der modernen Medizin. Im sog. Kemptener-Fall brachte die Lösung des Senat für Mediziner, Ethiker und Juristen keine befriegende Lösun, sondern allein zahlose Zweifel und Unklarheiten. Denn dabei geht es nicht um moralisch unerwünschten Ergebnis der Rechtsanwendung im Einzelfall. Vielmehr hat die moderne Medizin für den ärztlichen Eintscheidungsbereich zwischen Leben und Tod einen Typus professionellen Alltagshandelns gebracht. Deshalb ist es eine Illusion, wollte man von der strafrechtlichen Dogmatik befriegende Resoltate erwarten. Trotzdem kann man nicht die dogmatische Untersuchung aufhören, weil eine Gesetzgebungslehre oder eine Strafrechtspolitik von den dogmatischen Probleme ausgehen muss. In diesem Hintegrund im Beitrag wurde dieser Fall durch kritische Auseinandersetzung strafrechtsdogmatisch zu begründen versucht, Dabei wird die Interessenabwägung zwischen Lebens- und Sterbensinteressen als der Rechtfertigungsbegründung beim tödlichen Behandlungsabbruch vertreten.

      • KCI등재후보

        ‘코로나-환자분류’와 관련하여 정당화적 의무충돌 판단에 대한 재고찰의 필요성

        크리스티안예거(지음) ( Christian Jäger ),요하네스그륀델(옮김) ( Johannes Gründel ),신상현 ( Sang-hyun Shin ) 안암법학회 2021 안암 법학 Vol.- No.62

        우선, 두 명의 중환자가 동시에 입원하였는데 오직 한 개의 인공호흡기만 남아 있는 경우 의사가 누구에게 인공호흡기를 제공해야 하는지의 문제가 있다. 이를 개시(입원) 환자분류(Aufnahme-Triage) 또는 사전적 충돌(ex-ante-Konkurrenz)이라 한다. 이 경우는 동가치 작위의무 충돌의 사례로서, 의사는 누구를 치료하더라도 - 설령 살아날 가능성이 적은 환자를 치료했더라도 - 위법성이 조각된다. 이 경우 책임이 조각된다는 견해에 따르면 인공호흡기를 제공받지 못한 모든 환자는 이론적으로 언제나 정당방위권을 행사하여 다른 환자에게 인공호흡기를 연결하는 의사의 행위를 방해할 수 있게 되므로, 이러한 면책설은 타당하지 않다. 다음으로, 한 중환자에게 인공호흡기를 연결하여 치료하고 있던 중 다른 중환자가 입원한 경우 이미 전자에게 연결된 인공호흡기를 떼어 - 치료가능성이 더 높은 - 후자에게 제공할 수 있는지의 문제가 있다. 이를 지속-환자분류(Fortsetzungs-Triage) 또는 사후적 충돌(ex-post-Konkurrenz)이라 부른다. 통설에 따르면, 이 경우는 작위의무(다른 환자에게 인공호흡기를 제공할 의무)와 부작위의무(기존의 환자에게서 인공호흡기를 떼지 말아야 할 의무)가 충돌하는 사례이다. 통설은 이 때 부작위의무가 작위의무보다 우월하다고 보므로, 작위의무를 택하여 다른 환자의 치료를 위해 이미 한 환자에게 연결된 인공호흡기를 떼어 낸 의사의 행위는 위법하고, 기껏해야 면책되는 것만이 가능할 뿐이다. 하지만 이러한 통설은 타당하지 않다. 왜냐하면 인공호흡기가 제거된 기존의 환자는 이론적으로 정당방위권을 행사할 수 있게 될 뿐만 아니라, 의료자원이 부족한 상황에서 어쩔 수 없는 한 명을 선택한 의사의 행위를 위법한 것으로 보기 때문이다. 특히 환자가 도착한 순서, 의사의 치료결정의 시점 등의 우연적 요소에 따라 의사의 행위가 사전적 충돌에 해당하여 위법성이 조각될 수도 있고 사후적 충돌에 해당하여 위법성이 인정될 수도 있다고 한다면 문제가 있다. 독일연방대법원(BGH)은 소극적 안락사와 관련한 판례에서, 의사의 여러 치료(중단)행위를 - 작위와 부작위의 구별에 관한 기존의 견해나 판례의 기준에 따르지 않고 - ‘치료중단(Behandlungsabbruch)’이라는 통합적인 상위개념 안에 포함시켜 판단하였다. 이 판례의 취지는 정당화적 의무충돌의 경우에도 적용될 수 있다. 따라서 코로나 환자분류의 상황에서도, 두 개의 작위의무가 충돌하거나 작위의무와 부작위의무가 충돌하는 것이 아니라, 두 개의 ‘치료 및 구조의무(Behandlungs- bzw. Rettungspflichten)’가 서로 충돌하는 것으로 이해해야 한다. 더 정확히 말하면, 의료자원이 부족(Ressourcenknappheit)한 상황, 즉 ‘위난 및 구조공동체(Gefahren- und Rettungsgemeinschaft)’ 상황에 놓인 의사가 한 명의 환자를 구조하지 않았다(Nicht-Rettung)는 사실 자체를 주목해야 한다. 다른 환자를 구조하기 위해 처음부터 당해 환자의 구조를 개시하지 않은 경우(사전적 충돌의 상황)뿐만 아니라 이미 당해 환자에게 개시한 구조를 중단(하여 다른 환자를 구조)하는 경우(사후적 충돌의 상황)에도 동일하게 그러한 사실이 인정되고, 생명이라는 법익은 형량이 불가능하기 때문에 이 치료 및 구조의무들은 서로 동가치로 보아야 한다. 따라서 어느 경우든 간에 정당화적 의무충돌 상황이 존재하게 되는 것이다. 그러므로 의사는 - 통용되는 의학적 기준을 명백히 그리고 자의적으로 위반한 경우가 아닌 한 - 어떠한 환자를 먼저 치료할 것인지를 자유롭게 결정할 수 있어야 하고, 그 선택결정에 따라 그 중 한 명의 환자가 사망하는 결과가 발생하였다고 하더라도 위법성이 조각되어야 한다. Bei der ersten Fallgruppe “Aufnahme-Triage” oder “ex-ante-Konkurrenz” gibt es die Kollision zweier gleichwertiger Handlungspflichten, von denen jedoch nur eine erfüllt werden kann. Hierbei wird nach der h.M. stets eine Rechtfertigung angenommen, auch wenn ein Arzt dafür entscheidet, einen Patient mit vergleichsweise schlechten Überlebenschancen zu retten. Bei der zweiten Fallgruppe “Fortsetzungs-Triage” oder “ex-post- Konkurrenz” soll nach der h.M. kein Fall der rechtfertigenden Pflichtenkollision bestehen, weil dort eine Handlungspflicht (Rettung des einen Patienten durch Anschließen an das Beatmungsgerät) nur mit einer Unterlassungspflicht (Unterlassen der Tötung des anderen durch Abnahme vom Beatmungsgerät) kollidiere. Wenn der Arzt die lebenserhaltende Behandlung des anderen Patienten durch die Abnahme vom Beatmungsgerät beendet, sei er daher nicht gerechtfertigt, sondern höchstens entschuldigt. Jedoch ist es problematisch, dass die Frage danach, ob der Arzt gerechtfertigt oder bestenfalls entschuldigt ist, vom bloßen Zufall oder davon abhängt, ob der Abbruch der Rettungsbemühungen als ein aktives Tun oder ein Unterlassen bewertet wird. In Pandemiesituationen geht es indes nicht um die Kollision zweier Handlungspflichten miteinander oder einer Handlungspflicht mit einer Unterlassungspflicht, sondern um die Kollision zweier Behandlungs- bzw. Rettungspflichten miteinander. Entscheidend ist nämlich die Tatsache der Nicht-Rettung in der Situation der Ressourcenknappheit, in der sich Patienten in einer Gefahren- und Rettungsgemeinschaft befinden. Da diese Behandlungspflichten aufgrund der Unabwägbarkeit des Rechtsguts Lebens als gleichwertig zu betrachten sind, ist dem Arzt grundsätzlich weitestgehende Entscheidungsfreiheit einzuräumen, es sei denn, er verletzt medizinische Standards deutlich und willkürlich. Unabhängig davon, was - entweder die Fortsetzung der bereits laufenden Behandlung oder die Aufnahme der Behandlung eines neuen Patienten - der Arzt auswählt, ist er somit gerechtfertigt.

      • KCI우수등재

        연명치료중단의 기준과 절차 : 대법원 2009. 5. 21. 선고 2009다17417 판결이 가지는 문제점을 중심으로

        이석배(Lee Seok-Bae) 한국형사법학회 2009 刑事法硏究 Vol.21 No.2

        Die jetzt 77-jährige Ptientin erlitt im Februar 2008 infolge eines Herzstillstandes durch eine ärztliche Fahrlässigkeit einen hypoxischen Gehirnschaden im Sinne eines apallischen Syndroms (persistent vegetative state; permanent vegetative state: PVS). Seither wird sie vom Beatmungsgerät abhängt und über eine PEG-Sonde ernährt; eine Kontaktaufnahme mit ihr ist nicht möglich. Die Tochter der Patientin als eine spezielle Bevollmächtigte hat den Antrag auf die gerichtliche Genehmigung zum Abschalten des Beatmungsgeräts gestellt. Am 21. 5. 2009 hat the Supreme Court of Korea für den vorliegenden Fall die Zulässigkeit des Abschaltens des Beatmungsgeräts bejaht. Es hat dabei die Voraussetzungen des zulässigen Behandlungsabbruchs des lebenserhaltenden oder -verlängernden Maßnahmen allgemein Stellung genommen und auch die Bedeutung sog. Patientenverfügungen unterstrichen: Sei ein Patient einwilligungsunfähig und habe sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, so könnten lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem zuvor - etwa in Form einer sog. Patientenverfügung - geäußerten Willen entspreche. Dies folge aus der Würde des Menschen, die es gebiete, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage sei. Nur wenn ein solcher erklärter Wille des Patienten nicht festgestellt werden könne, beurteile sich die Zulässigkeit solcher Maßnahmen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten, der dann individuell - also aus dessen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen - zu ermitteln sei. In diesem Beitrag habe ich diese Entscheidung anmerkt udn aber auch eigeneLösungsvorschlag gemacht.

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        독일에 있어서 존엄사의 법제화와 향후과제

        주호노 경희대학교 법학연구소 2013 경희법학 Vol.48 No.1

        이 논문은 독일에 있어서의 존엄사에 관한 법제화의 전과정을 입법전단계, 입법화단계 및 입법완성단계로 나누어 고찰하고 있다. 존엄사의 법제화는 몇 가지의 점을 특징으로 하고 있지만, 그에 상응하여 앞으로 해결하여야 할 새로운 과제도 동시에 가져왔다고 평가할 수 있다. 우선, 존엄사의 법제화의 특징을 다음과 같이 요약할 수 있을 것이다. 첫째, 관행의 법제화이다. 독일에서의 존엄사는 환자의 자기결정권을 존중한다는 입장에서 환자의 추정적 의사 또는 사전의료지시를 근거로 하여 입법전단계에서부터 이미 관행적으로 인정되어 오고 있었다. 둘째, 존엄사의 민사법화이다. 독일에서는 존엄사의 문제를 민사문제로 전환하여 법제화한 것이다. 왜냐하면 회복불가능한 질병으로 죽음이 진행된 상태에서 의사결정을 할 수 없는 환자에 관하여라면 이를 형사문제로 다루는 것은 적절하지 않다고 보았기 때문이다. 셋째, 존엄사의 법제화는 민법의 개정에 이은 형법의 개정에 의하여 완성하려고 하고 있다. 형법의 개정안은 존엄사의 합법화로 인한 남용의 방지에 초점을 맞추고 있다고 판단된다. 여기서 형법의 개정안은 ‘자살의 상업적 조장’이라는 죄를 신설하는 방식에 의하고 있다. 다음으로, 독일에 있어서 존엄사의 법제화는 몇 가지 점에서 앞으로 해결하여야 할 새로운 과제를 가져왔다고 지적할 수 있다. 첫째, 환자의 자율을 보장할 뿐인 사전의료지시의 제도화 내지 법제화에 의하여 ‘사망에의 자유’가 ‘생존에의 부자유’로 역전할 가능성도 우려된다. 즉, 사전의료지시의 법제화는 무언의 압력으로 환자에게 사망을 강제하는 도구로서가 아니라 삶의 질(quality of life)을 보장함으로써 생존의 자유를 실현하기 위한 도구로서의 기능을 다하도록 하여야 한다. 둘째, 존엄사의 문제가 민법으로 전환되어 법제화됨으로써 형법과의 정합성이 문제될 수 있다. 민법과의 정합성을 강조하면 할수록 형법의 적법성의 판단은 민법에 종속되게 된다. 따라서 존엄사에 관한 형법의 적법성의 판단에 있어서 독자성을 어떻게 확보할 것인가가 또 하나의 과제가 아닐 수 없다. 셋째, 존엄사의 법제화는 연방의사회로 하여금 자살방조(의사조력자살)을 용인하도록 하였다. 그러나 의사조력자살에 대한 용인은 키일에서 개최된 독일의사대회에서 거부되었고, 오히려 직업윤리규칙 제16조에 의사조력자살에 대한 금지가 명문으로 규정되게 되었다. 여기서 연방의사회의 원칙과 직업윤리규칙 사이의 간극을 어떻게 극복할 것인가가 또 다른 과제로 남게 되었다. Dieses Papier beschreibt den gesamten Prozess der Legalisierung des Todes mit Würde in Deutschland, die in den Phasen des prelegalization, der Legalisierung und des Abschlusses der Legalisierung aufgeteilt wird. Die Legalisierung des Todes mit Würde hat einige Eigenschaften, aber wird gleichzeitig dementsprechend neue Probleme in der Zukunft ausgelöst. Zunächst einmal können Merkmale der Legalisierung des Todes in Würde wie folgt zusammengefasst werden. Die erste ist als die Legalisierung der Praxis gekennzeichnet. In Deutschland hat ein Tod mit Würde basierend auf mutmaßliche Einwilligung oder Patientenverfügung unter Berücksichtigung des Patientenselbstbestimmung seit der Phase der prelegalization bereits erkannt. Die zweite ist die Lösung des Familienrechts im Zusammenhang mit dem Tod mit Würde. Das “Patientenverfügung”-Gesetz in Deutschland hat in Zivilsachen verankert legalisiert worden. Denn es war nicht geeignet, um mit Strafsachen befassen, wenn ein Patient aufgrund irreversibler Erkrankung nicht entscheiden könnte. Anschliessend ist es durch eine Änderung des Strafgesetzbuches abgeschlossen. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches soll vor Missbrauch der legalisierten Tod mit Würde zu schützen. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches hat die Absicht, den kommerziellen Selbstmord zu verbieten. Weiterhin hat neue Probleme und Aufgeben zu bemerken. Erstens ist es in Gefahr, aufgrund Legalisierung oder Institutionalisierung der Patientenverfügung die Autonomie des Patienten nicht zu gewährleisten. Die Legalisierung der Patientenverfügung sollte dazu beitragen, nicht als Werkzeug zum Tod unter unausgesprochenen Druck zu zwingen, die Freiheit des Lebens durch Qualitätssicherung des Lebens zu gewährleisten. Zweitens kann es das Problem über die Kompatibilität zwischen BGB und StGB durch Einschalten der Zivilsachen im Bezug auf Angelegenheiten des Todes mit Würde sein. Daher ist es eine der großen Herausforderungen, um die Eindeutigkeit in der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Strafrechts zur Sterbehilfe zu gewährleisten. Drittens is es in Konflikt geraten, wie man die Lücke zwischen Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung und den deutschen MBO überwinden kann. Die Bundesärztekammer hat den ärztlich assistierten Suizid durch die Legalisierung akzeptiert. Aber die Akzeptanz für ärztlich assistierten Suizid wurde von deutschen Ärztetag in Kiel wieder abgelehnt und wurde eher unter § 16 der MBO geregelt. Die Harmonisierung mit den Grundsätzen der Bundesärztekammer und berufsrechtlichen Regelungen sind erforderlich.

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