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朴紀秉 관동대학교 1996 關大論文集 Vol.24 No.2
Die offentliche Hand verfolgt mit Subvention stets einen offentlichen Zweck. Das Subventionsrecht kennt keine allgemeinen gesetzliche Vorschriften uber die Ausgestaltung und Abwicklung von Subventionsverhaltnissen, insbesondere nicht zu den moglichen Handlungsformen bei der Subventionsevergabe. Dabei Kommen als Handlungsformen grundsatzlich der Verwaltungsakt oder der Abschluβ eines offentlish-rechtlichen Vertrags in Betracht. Erfolgt die subventionierung durch den offentlich-rechtliche vertrag, kann der nichtsubventionierte Konkurrent durch die Feststellungsklage sein rechtsschtzbegehren effektiv durchsetzen. Nach § 43 Abs. 1 VwGO muβder Klager gegenuber den Beklagten ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben. Als berechtigtes Interesse ist jedes nach vernuftigen Erwagungen nach Lage des Falles aufgrund einer gesetzilchen regelung oder nach allgemeinen rechtsrundsatzen anzuerkennende schutzurdiges Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeler oder rein personlicher Art anzusehen. Angesichts der Ermangelung einer der Klagebegugnis entsprechenden Zulassigkeitsvoraussetzung bei der Feststellungsklage besteht gerade hier die Gefahr, daβ Querulanten ohne Grund alle moglichen Rechtseverhaltnisse durch die Gerichte feststellen lassen. Aus Diesen Grund ist die analoge Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO auf die Feststellungsklage des Drittrechtsverhaltnisses nicht zu beanstanden. Wenn man die Klagebefugnis des nichtsubventionierten Konkurrenten gegen willkurliche Subventionierung durch Verwaltungsakt anerkennt, ist die Klagebefugnis des Klagers bei der Kondurrentenfeststellungsklage ohne weiteres anzuerkennen, wenn nach seinem Vortrag es moglich erscheint, daβder Subventionsvertrag den grundrechtlich geschutzten Bereich beeintrachtigt.
朴紀秉 관동대학교 1998 關大論文集 Vol.26 No.1
Fruher gab es die Auffassung, die strikt dagegen ist, den Vertrag als Mittel zur Regelung des Verhaltnisses zwischen Verwaltung und Burger zu ubernehmen. Jedoch ist die Frage nach der prinzipiellen Zulassigkeit des offentlich-rechtlichen Vertrages zwischen einem Trager offentlicher Verwaltung und dem Burger heute positiv zu beantworten. Deroffentlich-rechtliche Vertrag wird in §54 S.2 VwVfG ausdrucklich fur zulassig erkart. Daher kann die Verwaltung nach §54 VwVfG subordinationsrechtliche Vertrage zur Begrundung, Anderung oder Aufhebung eines Rechtsverhaltnisses auf dem Gebiet des offentlichen Rechts abschlieBen, soweit Rechtsvorschrift nicht entegenstehen. Da die Probleme des offentlich-rechtlichen Vertages mit den Bestimmungen im VwVfG(§54 bis §61 VwVfG ) nicht genug erledigt werden konnen, konnen die Vorshriften des BGB nach §62 VwVfG entsprechend angewandt werden. Im Republik Korea wird das Verwaltungsverfahrensgesetz am 31.12.1996 verkundet und tritt erst ab 1998 in kraft. Leider enthalt das Gesetz die Vorschriften uber offentlich-rechtlichen Vertrag nicht. Die Frage nach offentlich-rechtlichen Vertrage muB noch theoretisch gepruft werden. Dabei die theorien, die im BRD entwichelt worden sind, uben groBen EinfluB. Im folgenden wird gepruft, in wieweit die Bestimmungen des BGB auf den offentlich-rechtlichen Vertrag angewandt werden konnen.
박기병,주용성,박덕근,Park, Ki-Byung,Joo, Yong-Sung,Park, Dug-Keun 한국데이터정보과학회 2011 한국데이터정보과학회지 Vol.22 No.4
현재까지 우리나라뿐만 아니라 세계적으로 급경사지 붕괴는 대표적인 자연재해로 알려져 있다. 급경사지 붕괴 피해를 방지하기 위해 행해진 많은 선행 연구를 바탕으로 일부 국내기관에서는 급경사지 평가표를 만들어 붕괴 예측에 활용하고 있다. 하지만, 대부분의 기존 연구는 비통계전문가들에 의해 행해졌기 때문에 평가표 구성의 통계적 타당성을 제시하지 못했다. 본 연구는 전국 지역을 대상으로 급경사지 (암반사면, 토사사면) 붕괴에 영향을 미칠 것으로 예상되는 인자들의 자료를 수집하고 그 인자들의 가중치를 판정하기 위하여 로지스틱 회귀분석 방법을 사용하였다. 선행연구들 중에 로지스틱 회귀분석을 이용한 기존의 연구들이 있었지만 다중공선성을 전혀 고려하지 않았기 때문에 결과가 신뢰할 만하지 못하다. 본 연구에서는 다중공선성을 제거된 급경사지 붕괴 예측모형을 제시하였다. Land sliding is one of well-known nature disaster. As a part of effort to reduce damage from land sliding, many researchers worked on increasing prediction ability. However, because previous studies are conducted mostly by non-statisticians, previously proposed models were hardly statistically justifiable. In this paper, we predicted the probability of land sliding using the logistic regression model. Since most explanatory variables under consideration were correlated, we proposed the final model after backward elimination process.