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심재한 안암법학회 2025 안암 법학 Vol.- No.70
In recent years, while the number of traditional fair trade laws has decreased, important cases in the field of distribution law have appeared. The basis of distribution law is unfair trade practices in the fair trade law, especially abuse of trading position. Therefore, the basic principles of legal interpretation are similar, but there are differences in each law that reflect the characteristics of each business type. However, if we look at the specific legal provisions, the standards for imposing fines are different, and the provisions on the subjects of application of the law are also different. If these differences accurately reflect the reality of each business type, there would be no better regulations, but the reality does not seem to be so. In addition, the economic situation is changing not only from the time of the enactment of the fair trade law but also from the time of the enactment of the distribution law. The standard of economic superiority seems to have changed a lot from the past as the Korean economy has expanded significantly. The application of the law must show suitability, and for this purpose, it is necessary to consider not only a reasonable legal inter- pretation but also a legal amendment that conforms to the reality if necessary.
심재한 한국상사판례학회 2004 상사판례연구 Vol.17 No.-
Jede Hersteller können die Erscheinungsform ihr Absatzsystem entscheiden. Als Absatzmittler wurden traditionell die Handelsvertreter oder die Kommissionsagenten im Vertriebsnetz eingesetzt. Aber zur Zeit bauen viele Hersteller ihr Absatzsystem mit dem Franchisevertrag. In den USA waren es die Franchise-Unternehmen, die ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Aufschwung waren. Diese Form der Unternehmensorganisation bietet dem Franchisegeber die Möglichkeit mit geringerem Kapital- und Personalaufwand zu expandieren. Natürlich gibt er einen Großteil der Verantwortung an den Franchisenehmer. Viele Hersteller setzen auch in ihrem Vertriebsweg Absatzmittler wie Vertragshändler ein. Vertragshändlersystem und Franchisesystem haben sehr große Ähnlichkeit. Trotzdem können die beiden System unterschieden werden. Im oben genannten Fall müßte eindeutig entschieden werden, ob der Mineralwasserhersteller in seinem Vertriebsnetz das Vertragshändlersystem oder das Franchisesystem eingebaut hat. Und auch müßte erklärt werden, was die Ausschließlichkeitsbindung ist und unter welchen Bedingungen Mißbrauchsaufsicht über Ausschließlichkeitsbindungen geltend gemacht werden kann. Aber eigentlich im oben genannten Fall handelt es sich um die vertikale Preisbindung des Mineralwasserherstellers.
심재한 한국경영법률학회 2005 經營法律 Vol.16 No.1
Am 8. 7. 2004 trat das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Nach der Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung wurde das alte UWG modernisierungsbedürftig angesehen. Auch unter europapolitischen Gesichtspunkten gilt es, das UWG zu liberlisieren. Außerdem sollte der Verbraucher in den Schutzbereich des Gesetzes aufgenommen werden. Daher wurde das alte UWG insgesamt neu gefasst. Das neue Gesetz enthält im Vergleich zur alten Rechtslage einige Neuerungen. Unter anderem hat die Generalklausel eine Bagatellschwelle aufgenommen. Unter altem UWG begründeten alle sittenwidrigen Wettbewerbshandlungen einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch der unmittelbar betroffenen Mitbewerber. Wegen der Bagatellschwelle ist nicht jede unlautere Wettbewerbshandlung als unzulässig anzusehen. Die Wettbewerbs- handlung muss geeignet sein, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Jedenfalls neu ist die Kodifizierung von Regelbeispielen unlauterer Handlungen. §4 UWG enthält dementsprechend eine nicht abschließende Aufzählung von typischen Handlungen, die als unlauter zu qualifizieren sind. Unter dem reformierten UWG werden die Rechtsfolgen aus den materiellen Tatbestanden in ein eigenes Kapitel verlagert. Inhaltlich haben sich einige Neuerungen ergeben. Zunächst sind der bisher gewohnheitsrechtlich anerkannte Beseitigungsanspruch und der Unterlassungsanspruch gesetzlich normiert worden. Gewinn- abschöpfungsanspruch ist auch neu eingeführt. Daher kann derjenige, der §3 UWG vorsätzlich zuwiderhandelt und dadurch auf Kosten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt, auf Herausgabe des Gewinns in Anspruch genommen werden. Auch die wesentliche Neuerung des neuen UWG ist der ersatzlose Wegfall des früher in §§7f. UWG a.F. geregelten Sonderveranstaltungs-, Jubiläumsverkaufs- und Räumungsverkaufsrechts.
위아전절제술 후 상태에서 발생된 하인두암 환자에서전인두후두식도적출술 및 대장치환술 치험 1예
심재한,홍준표,김충배,최은창 대한이비인후과학회 2007 대한이비인후과학회지 두경부외과학 Vol.50 No.8
The choice of reconstruction in hypopharynx cancer is dependent on oncologic needs of the situation. If the cervical or thoracic esophagus is involved in hypopharynx cancer, esophagectomy and gastric pul-up or jejunal fre flap graft or colon interposition are indicated. Colon interposition for esophageal reconstruction in hypopharynx cancer is performed only in patients whose recently experienced a case of total pharyngo-laryngo-esophagectomy and colon interposition in a patient with hypopharynx cancer who had received subtotal gastrectomy due to stomach cancer in the past. We provided a review of the current literature regarding colon interposition for esophageal reconstruction in hypopharynx cancer. (Korean J Otorhinolaryngol-Head Neck Surg 2007 ;50 :729-33) :Gastrectomies· Hypopharyngeal cancer· Reconstructive surgical procedures.
지적재산권 라이선스 계약과 경쟁법 - EU의 기술이전합의에 대한 일괄면제규칙 772/2004와 비교하여 -
심재한 한국경영법률학회 2007 經營法律 Vol.17 No.4
【Zusammenfassung】 Technologietransferverträge und Wettbewerbsrecht - Im Vergleich mit der EG-Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 772/2004 Sim, Jae-Han In dieser Zeit bekommen gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht mehr und mehr Bedeutung. Mit den gewerblichen Schutzrechte und dem Urheberrecht können die Unternehmen im Markt gegen den Wettbewerber bessere Position erhalten. Patent- oder Gebrauchsmusterinhaber können mit Technologie-Lizenzverträge ihre Rechte verwerten. Aber Technologie-Lizenzverträge enthalten oftmals Vereinbarungen, die im Hinblick auf das Kartellrecht problematisch sind. Deswegen gab es die Debatte, ob das koreanische ‘MONOPOLY REGULATION AND FAIR TRADE ACT' über Technologie-Lizenzverträge anwendbar ist. Die gewerblichen Schutzrechte verleihen ihrem Inhaber ein Verwertung- smonopol. Der Schutzrechtsinhaber hat das alleinige Benutzungsrecht an seinem Schutzrecht und Verbietungsrecht gegenüber dem Dritten, der sein Schutzrecht unberechtigt nutzt. Diese Monopolstellung kann das Ziel des Kartellrechts drohen. Aber nicht nur gewerbliche Schutzrechte als auch das Kartellrecht sind beabsichtigt, Wettbewerb zu fördern. Unter diesem Blickpunkt hat die koreanische ‘Fair Trade Commission' zwei Leitlinien veröffentlicht, damit die problematische Technologie- Lizenzverträge beseitigt werden sollen. In diesem Aufsatz werden diese zwei koreanische Leitlinien gegen die unlauteren Technologie- Lizenzverträge und die Verordnungen(EG) Nr. 772/2004 zusammengestellt. Dadurch können die gewerblichen Schutzrechte ohne kartellrechtliche Probleme verwert werden und damit dynamischer Wettbewerb im Bereich Technologie-Transfer ermöglicht werden.