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Gesetzesfolgenabschätzung aus deutscher Perspektive
Gerrit Manssen 한국공법학회 2009 公法硏究 Vol.38 No.1
Die Gesetzesfolgenabschätzung ist ein auf sozialwissenschaftlicher Grundlage entwickeltes Verfahren. Es führt bei richtiger Durchführung zu Erkenntnissen, die für die politischen Kräften in den Parlamenten hilfreich sein können und die eine bessere Gesetzgebung fördern können. Ob die politischen Kräfte die Erkenntnisse auch nutzen, ist aber fraglich. Politiker sind nicht nur in Deutschland einer sachlichen Argumentation nicht immer zugänglich. Die Gesetzesfolgenabschätzung bietet deshalb wertvolle Erkenntnisse in Bereichen, die weder besonders dringlich, noch besonders umstritten, noch die Aufmerksamkeit der BILD-Zeitung oder anderer Boulevardblätter erregen. Dann können die zuständigen Mitarbeiter in den Ministerien in Ruhe arbeiten. Gegebenenfalls kann wissenschaftliche Beratung eingeholt werden, z. B. bei einer Reform des Bau- oder Umweltrechts, wo ohnehin nur Experten verstehen, worum es überhaupt geht. Entsteht hingegen eine öffentliche Diskussion, ist die Chance zu einer objektiven Gesetzesfolgenabschätzung vertan. Dann dominieren die politischen Sprechblasen, der Wille zum Machterhalt, der Beweis politischer Handlungsfähigkeit und was sonst zum politischen Spiel in der Demokratie dazu gehört. Was haben also Gesetze und Würste noch gemeinsam? Der preußische Reichskanzler und deutsche Reichsgründer Otto von Bismarck wusste es: Bei beiden ist es besser, wenn man nicht weiß, wie sie gemacht worden sind. Die Gesetzesfolgenabschätzung ist ein auf sozialwissenschaftlicher Grundlage entwickeltes Verfahren. Es führt bei richtiger Durchführung zu Erkenntnissen, die für die politischen Kräften in den Parlamenten hilfreich sein können und die eine bessere Gesetzgebung fördern können. Ob die politischen Kräfte die Erkenntnisse auch nutzen, ist aber fraglich. Politiker sind nicht nur in Deutschland einer sachlichen Argumentation nicht immer zugänglich. Die Gesetzesfolgenabschätzung bietet deshalb wertvolle Erkenntnisse in Bereichen, die weder besonders dringlich, noch besonders umstritten, noch die Aufmerksamkeit der BILD-Zeitung oder anderer Boulevardblätter erregen. Dann können die zuständigen Mitarbeiter in den Ministerien in Ruhe arbeiten. Gegebenenfalls kann wissenschaftliche Beratung eingeholt werden, z. B. bei einer Reform des Bau- oder Umweltrechts, wo ohnehin nur Experten verstehen, worum es überhaupt geht. Entsteht hingegen eine öffentliche Diskussion, ist die Chance zu einer objektiven Gesetzesfolgenabschätzung vertan. Dann dominieren die politischen Sprechblasen, der Wille zum Machterhalt, der Beweis politischer Handlungsfähigkeit und was sonst zum politischen Spiel in der Demokratie dazu gehört. Was haben also Gesetze und Würste noch gemeinsam? Der preußische Reichskanzler und deutsche Reichsgründer Otto von Bismarck wusste es: Bei beiden ist es besser, wenn man nicht weiß, wie sie gemacht worden sind.