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        Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Lehre von der positiven Vertragsverletzung in historischer und rechtsvergleichender Perspektive

        성승현 전남대학교 법학연구소 2017 법학논총 Vol.37 No.2

        Die Lehre von der positiven Vertragsverletzung wurde erst im Jahre 1902 von Hermann Samuel Staub ins Leben gerufen und hatte bald nach ihrer Entstehung sowohl Anhänger als auch Gegner in der deutschen Zivilrechtswissenschaft. Der hohe Rang der deutschen Lehre von der positiven Vertragsverletzung ist sowohl im deutschen Sprachraum, einschließlich Österreich und der Schweiz, als auch in Ostasien wie in Japan und Korea anerkannt. Die vorliegende Arbeit greift vor allem auf den Rechtszustand vor Inkrafttreten des ZGB zurück, denn für die Auslegung des geltenden ZGB ist die Berücksichtigung der historischen Vorläufer unerlässlich. Bei der historischen Auslegung, soweit sie das koreanische ZGB betrifft, geht es besonders darum, dass sich der volle Sinn des Gesetzestextes wegen der engen Verbindung des ZGB mit dem japanischen ZGB erst dann erschließen kann, wenn man den früheren Rechtszustand des japanischen Rechts im Auge behält. Dabei muss man sich fragen, wie die japanische Zivilrechtsdogmatik die ausländische Rechtslehre einschließlich der deutschen rezipiert hat, und dann auf die Frage eingehen, ob die Rezeption der fremden Rechtslehre in Japan und in Korea auch für die Auslegung des einheimischen Rechts erforderlich ist. Im Zusammenhang mit der Rezeption der deutschen Lehre von der positiven Vertragsverletzung durch die Zivilrechtslehre in Korea wurde die Frage, ob diese deutsche Lehre für die Auslegung des ZGB wirklich notwendig ist und, wenn ja, inwieweit, bis heute noch nicht befriedigend beantwortet. Aus der bisherigen Untersuchung ergibt sich allerdings, dass es bei der vergleichenden Untersuchung des koreanischen und des deutschen Rechts nicht selten vorkommt, dass heute noch versucht wird, die deutsche Rechtslehre ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Gesetzesnormen heranzuziehen. Der Systemaufbau des koreanischen Zivilrechts, gestützt auf das deutsche Pandektensystem, kann daher in wesentlichen Aspekten mit Recht in Frage gestellt werden. Darüber hinaus kann kritisiert werden, dass in aktuellen koreanischen Rechtsabhandlungen ausschließlich der jeweils neueste Stand der Theorie im deutschen Recht Berücksichtigung findet. Was das deutsche Recht angeht, ist bis heute die Rechtsvergleichung nur die Dienerin der Rechtsdogmatik. Rechtssystem verschiedener Länder zu vergleichen, setzt Kenntnisse der Rechtsgeschichte beider Länder voraus. Vor der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 bestand teilweise noch die Meinung, dass das deutsche BGB keine Lücke habe, weil man § 276 BGB von 1900 als Grundsatznorm der Verschuldenshaftung für die Nichterfüllung betrachtete. Dieselbe Ansicht wurde auch in Arbeiten zum Leistungsstörungsrecht, die sich mit den historischen Fragestellungen beschäftigten, vertreten. In der Tat sind die Stimmen von Stoll und Himmelschein, die sich gegen die Lehre von der positiven Vertragsverletzung in den letzten Jahrhundert wandten, heute noch nicht genügend in der koreanischen Zivilrechtswissenschaft bekannt. Die Meinung, dass die Lehre von der positiven Vertragsverletzung für die Auslegung des ZGB nicht weiter nötig sei, weil der Rechtszustand in Korea von dem in Deutschland abweicht, ist erst im Jahr 1990 in der Zivilrechtslehre aufgekommen. Was bedeutet das, auch angesichts dessen, dass in der vorliegenden Arbeit die Rezeption der Lehre von der positiven Vertragsverletzung als geglückte Fortbildung des rezipierten Rechts bewertet wurde? Mit Blick auf die deutschen Lehre von der positiven Vertragsverletzung gibt es eine weitere wichtige Frage: Bei den rechtsvergleichenden Studien zum deutschen Leistungsstörungsrecht sollte man nicht nur den Begriff der „Pflichtverletzung“ im Auge behalten, sondern auch den der „Nichterfüllung“, da das deutsche BGB auch nach der Schuldrechtsmodernisierung 2002 weiterhin beide Begriffe verwendet, „Nichterfüllung“ und „nicht gehörige Erfüllung“, insbesondere in Bezug auf die Vorschriften für Strafversprechen und f...

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        이행기 전의 이행거절 법리에 관한 재고

        성승현 전남대학교 법학연구소 2021 법학논총 Vol.41 No.2

        Die Erfüllungsverweigerung betrifft diejenige Fälle, in denen sich abzeichnet, dass eine Partei des Vertrages (Schuldner) die Schuld nicht erfüllen will, und die Zivilrechtswissenschaft teilt die Fälle der Erfüllugsverweigerung nach der Zeitpunkt vor und nach Fälligkeit der Schuld ein. Das Zivilgesetzbuch in Korea regelt die Erfüllungsverweigerung in Art. 544 wie folgendes; § 544 (Schuldnerverzug und Rücktritt) Hat der Schuldner seine Verpflichtung nicht erfüllt, so kann der Gläubiger ihn mit der angemesswernen Frist zur nachträglichen Erüllung auffordern und dann vom Vertrag zurcütreten, wenn der Schuldner ungeachtet der Mahnung des Gläubigers die ihm auferlegten Schuld nicht innnerhalb der bestimmten Frist erfüllt. Die Mahnung ist nicht erforderlich, wenn der sich im Verzug befindene Schuldner ihm gegenüber bereits vor Mahnung erklrt, dass er seine Verpflichtung nicht erfüllen will. § 544 S. 2 regelt nur den Fall der Erfüllungsverweigerung nach der Fälligkeit der Schuld. Es gibt dennoch verschiedene Meinungen über die Bedeutung § 544 S. 2, besonders ob § 544 S. 2 alle Fälle der Erfüllungsverweigerung erfassen kann und die Erfüllungsverweigerung als selbständige Art der Nichterfüllung neben des Verzges und der Unmäglichkeit des Schuldners anerkannt werden kann. Die vorliegende Arbeit sucht nach der Entwicklung der Lehre von der Erfüllungsverweigerung aus dogmengeschichtlicher Sicht und stellt die Frage, ob der Gläubiger den Erfüllungsanspruch vom Schuldner vor Fälligkeit sogleich ausüben darf, wenn der Schuldner nicht begehren will, die Schuld zu erfüllen. Denn die Mehrheitsmeinungen gehen davon aus, dass der Gläubiger auf die Fälligkeit Abzuwarten hat, um den Erfüllungsanspruch auszuüben, wenn der Schuldner die Schuld vor Fälligkeit nicht erfüllen will. Die Gründe für die Mehrheitsmeinungen bestehen in Artt. 154 Abs. 2 und 388; § 153 Abs. 2 (Vorteil der Zeitbestimmung und Verzicht auf den Vorteil der Zeitbestimmung zur Erfüllung) (2) Auf den Voirteil der Zeitbestimmung zur Erfüllung kann verzichtet werden. Das Interesse des anderen Teils kann jedoch dadurch nicht beeinträchtigt werden. § 388 (Verlust des Vorteils der Zeitbestimmung zur Erfüllung) In folgenden Fällen kann sich der Schuldner dem Gläubiger gegenüber nicht darauf berugen, dass die Schuld noch nicht fällig ist, entweder (1) wenn er die dem Gläubiger geleistete Sicherheit verschlechtert, vermindert oder zerstört hat, oder (2) wenn er seine Verpflichtung für einer Sicherheitslesitung nicht erfüllt hat. Der Urteile des Reichsgerichts in Deutschalnd (RGZ 51, 347 und RGZ 52, 150) geben Anlass, die Bedeutung der Nichtbegehren vom Schuldner zur Erfüllung zu überlegen. Besonders ist der RGZ 51, 352 fragewürdig, was die Erfüllungsverweigerung des Beklagten bedeutet, ob die Verweigerung nur auf die Frist zur nachträglichen Erfüllung verzichtet. Die vorliegende Arbeit geht davon aus, dass die Verweigerung des Schuldners stillschweigend den Verzicht auf den Vorteil der Zeitbestimmung zur Erfüllung im Sinne Art. 153 Abs. 2 enthält und die Verweigerung des Schuldners als einen Grund für den Verlust des Vorteils im Sinne Art. 388 anerkannt werden kann. Aus diesem Grund kann der Gläubiger die Erfüllung vom Schuldner vor Fälligkeit zur Erfüllung der Schuld außer des Schadensersatzes statt der Erfüllung und des Rücktrittsrechts verlangen kann. 채무불이행으로서 이행거절은 이행기 전과 후의 경우로 구분된다. 우리 민법은 이행거절에 대해 제544조 단서에서 규정한다. 우리 민법학에서 그 규정의 의미에 대해 이행거절의 유형 모두를 포섭할 수 있다는 견해, 이행기 도래 후의 이행거절의 경우만을 직접적으로 규정하기에 이행기 도래 전의 이행거절의 경우에는 확대 또는 유추 적용의 문제라는 견해, 제544조가 이행지체를 규율대상으로 하기에, 그 단서는 이행지체의 하위유형으로 다루어도 충분하다는 견해가 있다. 이는 이행기 전 이행거절을 이행지체, 이행불능, 적극적 계약침해와 구분되는 채무불이행의 독자적인 한 유형으로 인정할 것인가에 대한 논의와도 결부된다. 우리 민법학에서 채무자의 이행거절에 대한 법적 구제책으로 이행청구권, 손해배상청구권, 계약해제권을 인정하고, 그 행사 시기와 관련하여 채권자는 채무자의 이행거절 의사가 있으면 곧바로 손해배상청구권과 계약해제권을 행사할 수 있지만, 이행청구권을 행사하기 위해서는 반드시 이행기가 도래하기를 기다려야만 한다는 것이 일반적인 견해이다. 이는 이행기 도래 후 이행거절의 경우에 채권자에게 인정되는 법적 구제책에 관한 법리를 이행기 도래 전 이행거절의 경우에 적용하려는 데에서 비롯된 것이다. 이행거절의 경우에 인정되는 손해배상청구권이 이행청구권에 갈음하여 인정되는 제2차적 법적 구제책이라는 점에서 그 법리에 대한 재고의 여지가 크다. 이는 우리 민법이 규정하는 기한의 이익과 기한이익의 상실과 관계가 있다. 본고는 이행기 전 이행거절을 채무불이행의 독자적인 한 유형으로 인정할 필요성에 대해 숙고하였다. 그 경우에 채무자의 이행거절 의사표시가 과연 기한의 이익을 포기하는 의사까지를 포함하는 것으로 이해할 수 있는지, 이행거절 의사가 계약목적 달성을 위태롭게 하는 사유로서 이해될 수 있는가, 특히 당사자가 기한이익 상실사유를 명시적으로 계약에서 정하지 않았다고 하더라도, 계약을 체결하는 당사자 일방이 상대방에 대해 계약을 체결하는 과정에서 계약을 이행할 것이라는데 갖게 되는 신뢰를 저버리게 되는 경우인 이행거절의 경우를 묵시적인 기한이익 상실사유로 삼을 수는 있는가에 대해 살펴보았다. 또한 이행불능과의 준별을 위해 매도인이 동일 목적물에 대해 이중으로 매매계약을 체결하는 행위를 한 경우를 이행기 전 이행거절의 유형으로 삼을 수 있는가에 대해 함께 고찰하였다. 끝으로 본고는 이행기 전 이행거절을 규율하고자 했던 2004년 민법 개정안과 2013년 민법 개정안의 내용을 검토하고, 이를 통해 장래 우리 민법학에서의 이행기 전 이행거절에 관한 논의 및 민법개정작업에서 염두에 두어야 할 점들을 제시하였다.

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        이행기 전의 이행거절과 민법 제544조의 단서

        성승현 법조협회 2004 法曹 Vol.53 No.4

        민법의 해석론은 이행거절을 기존에 삼분되고 있는 채무불이행의 유형과는 다른 독자적인 채무불이행의 일유형으로 인정할 것인가에 대해 일치하지 않는다. 판례에서도 이 점은 불분명하다. 해석론과 판례는 민법 제544조 단서가 이행거절을 규정하고 있음을 주목하지만, 그 규정이 일본민법의 해석론과 실무의 태도와는 다른 입장을 취하고자 했던 입법자의 고유한 결단임을 고려하지 않는다. 이 연구는 민법 제544조 단서의 역사성과 그 규정이 이행거절의 모든 경우를 포섭할 수 있는가를 고찰대상으로 하고, 서구에서의 이행거절법리의 형성·발전과정과 일본민법의 해석론을 비교법사적 시각에서 고찰한다. 그리고 민법 제544조 단서의 의미와 그 입법과정을 살핀 후, 이행거절을 기존의 삼분화된 채무불이행유형과는 다른 독자적인 채무불이행의 유형으로 인정하는 경우에 그 법리구성을 시도한다. 끝으로 이 연구는 채무불이행유형의 삼분화가 입법자의 의사에 부합하는 해석론인가의 여부와 기존의 삼분론을 극복할 필요성의 여지를 재고한다.

      • KCI등재후보
      • KCI등재
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        급부장애법 발전에 관한 비교법사학적 고찰

        성승현 전남대학교 법학연구소 2013 법학논총 Vol.33 No.3

        This study analyzes the historical development of the legal doctrine on 'Breachof Contract' under Korean civil code. Korean civil law and legal theory developed in closer connection with Japanesecivil law which has been strongly influenced by European legal writings,particularly German doctrines. This also applies to the legal theory of Breach of Contract. This article firstlydescribes the rules on rescission of contract and damages caused by breach ofcontract as contained in the Korean Civil Code as well as relevant tort lawprovisions. Art. 390 Korean Civil Code contains a general clause on breach ofcontract and is based on a widely framed notion of “non-performance” whichincludes im- possibility to perform, default and malperformance. Thus, in Korean- as in Japanese law - there is no gap which would suggest adoption of the Germandoctrine of Positive Vertragsverletzung(malperformance). Nevertheless, Korean doctrine embraced - by way of Japanese law - a systemwhich defined breach of contract either as impossibility to perform, default orpositive Vertragsverletzung. The latter is particularly important in Korean law as regards cases where thedebtor refuses to perform. The Korean Civil Code only provides for rescissionof contract in case the debtor refuses to perform after default but not for anyother remedies while there are no provisions at all on a refusal to performprior to default. Further, the Korean Civil Code lacks provisions on rescissionof contract in cases of non-performance other than impossibility or default. Again, Korean doctrine resorts to positive Vertragsverletzung and has furtherdeveloped it. Positive Vertragsverletzung as understood in Korean law, thus, differs from theoriginal theory developed by Hermann Samuel Staub in Germany. The reasonsbecome clear when looking at the process of adoption in Japan and later in Korea. This study finally looks at the plans to reform the law of breach of contract inKorea. 본고는 급부장애법의 발전과정에 관한 비교법사학적 연구이다. 종래 우리 민법학은급부장애의 유형을 이행불능, 이행지체, 적극적 계약침해(적극적 채권침해 또는 불완전이행)로 삼분하는 체계를 구축하였는데, 본고는 이러한 삼분체계가 어떤 과정을 통해우리 민법학에서 계수.정립되었는가에 대해 비교법사학적 시각에서 검토하였다. 특히삼분체계의 정립에 결정적인 동인이었던 적극적 계약침해론은 원래 독일의 Hermann Samuel Staub에 의해 처음으로 주장되었는데,1) 일본과 우리 민법해석학은 현재 채무불이행책임 및 그 유형론을 논하면서 그 학설을 빠트리지 않고 다루고 있고, 마치 양국의민법학에 고유한 학설로 여기기에 이르렀다. 이러한 시각에 비추어 보면, 우리 민법학에서도 적극적 계약침해론의 학설계수가 있었다고 할 수 있다. 이러한 독일민법학에서의 삼분론은 적극적 계약침해론을 수용하였던 오스트리아와스위스의 민법학에서도 그 이론과 함께 계수되었는데, 현재 일본을 비롯해 한국민법학에서 통설적 지위를 차지하고 있다. 그러나 적극적 계약침해론을 이행지체 및 이행불능에 속하지 않는 그 밖의 채무불이행 유형 전부를 포섭하고자 했던 그 이론의 원류와는 다르게, 종래 일본과 한국의 민법학은 불완전급부의 유형에 치중하여 적극적 계약침해론을 계수하였기에 이행거절의 유형을 적극적 계약침해의 유형에서 제외하였고, 그결과로 그 유형을 채무불이행의 독자적인 유형으로 인정하자는 해석론이 등장하기에이르렀다. 즉, 이행거절의 유형을 독일의 학설과는 달리, 이행지체의 하부유형 또는 독자적인 채무불이행의 유형으로 인정하자는 해석론이 주장됨으로써 그 해석론조차 통일되지 않을 뿐만 아니라, 이행거절을 적극적 계약침해의 일유형으로 파악하는 독일의 전통적인 해석론과는 분명 다른 모습이다. 특히 우리민법학에서는 이행거절유형을 독일의 경우처럼 적극적 계약침해의 유형으로 하자는 주장은 아직 없는 실정이다. 또한 일본과 한국의 민법학은 ‘적극적 계약침해’ 개념보다 ‘불완전이행’ 개념을 선호하였고, 학자에 따라서는 적극적 계약침해와 불완전이행 개념을 엄격하게 구별하여 이제 그 개념의 ‘변용’을 넘어, 이제는 학설의 변이에까지 이르게 되었다. 그렇다면 이러한 학설의변이는 어디에서부터 유래하는 것인가의 여부가 문제되는데, 이러한 문제에 접근하기위해서는 적극적 계약침해론의 태생과 그 발전과정을 비롯해, 일본 및 한국민법학에서의 학설계수과정에 대한 비교법사학적 접근이 비교민법연구방법론으로 고려할 필요가있는데, 아직 이러한 연구는 구체적으로 행해지지 않고 있는 실정이다. 끝으로 본고는 우리 민법학이 비교법 연구를 수행함에 있어서 각국의 민법학도 역사를 가지고 있다는 점과 그 발전과정에서 충분히 오류를 범할 수 있다는 점 또한 염두에둘 필요가 있기에 장래 비교민법연구는 법사학, 비교법학, 민법해석학을 모두 통섭하는방향으로 나아갈 필요가 있음을 강조하였다.

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