Mittelbarer Täter ist der, wer die Straftat durch einen anderen, einen menschlichen Werkzeug, begeht. Seit der Verkündigung des kor. StGB im Jahr 1953 besteht die gegenwärtige Regelung im Bezug auf mittelbare Täterschaft ohne Änderung. De lege fe...

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Mittelbarer Täter ist der, wer die Straftat durch einen anderen, einen menschlichen Werkzeug, begeht. Seit der Verkündigung des kor. StGB im Jahr 1953 besteht die gegenwärtige Regelung im Bezug auf mittelbare Täterschaft ohne Änderung. De lege fe...
Mittelbarer Täter ist der, wer die Straftat durch einen anderen, einen menschlichen Werkzeug, begeht. Seit der Verkündigung des kor. StGB im Jahr 1953 besteht die gegenwärtige Regelung im Bezug auf mittelbare Täterschaft ohne Änderung. De lege ferenda hat es aber die Diskussionen über die Schaffung des neuen Artikels der unmittelbaren Täterschaft gegeben. In diesem Aufsatz sind folgende Vorschläge auf Grund der Forschungen und der inzwischen vorgeschlagenen Entwürfe gemacht.
Mittelbare Täterschaft, die kraft seines planvoll lenkenden Willens die andere als Werkzeug ausnutzt, ist als Täterschaft wie unmittelbare Täterschaft im Änderungsentwurf zu schreiben. In Bezug auf die Rechtsfolgen ist sie nicht als Anstiftung oder Beihilfe, sondern als Täterschaft zu bestrafen. Der Tatmittler in Gestalt eines menschlichen Werkzeugs soll in bezug auf seine Eigenschaft nicht beschränkt werden. Nur die Willensherrschaft soll für das Bestehen mittelbarer Täterschaft maßgebend sein. Damit ist Täter hinter dem Täter zu ermöglichen. Außerdem ist §34 Abs. 2 des gegenwärtigen kor. StGB abzuschaffen.
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Mittelbarer Täter ist der, wer die Straftat durch einen anderen, einen menschlichen Werkzeug, begeht. Seit der Verkündigung des kor. StGB im Jahr 1953 besteht die gegenwärtige Regelung im Bezug auf mittelbare Täterschaft ohne Änderung. De lege fe...
Mittelbarer Täter ist der, wer die Straftat durch einen anderen, einen menschlichen Werkzeug, begeht. Seit der Verkündigung des kor. StGB im Jahr 1953 besteht die gegenwärtige Regelung im Bezug auf mittelbare Täterschaft ohne Änderung. De lege ferenda hat es aber die Diskussionen über die Schaffung des neuen Artikels der unmittelbaren Täterschaft gegeben. In diesem Aufsatz sind folgende Vorschläge auf Grund der Forschungen und der inzwischen vorgeschlagenen Entwürfe gemacht.
Mittelbare Täterschaft, die kraft seines planvoll lenkenden Willens die andere als Werkzeug ausnutzt, ist als Täterschaft wie unmittelbare Täterschaft im Änderungsentwurf zu schreiben. In Bezug auf die Rechtsfolgen ist sie nicht als Anstiftung oder Beihilfe, sondern als Täterschaft zu bestrafen. Der Tatmittler in Gestalt eines menschlichen Werkzeugs soll in bezug auf seine Eigenschaft nicht beschränkt werden. Nur die Willensherrschaft soll für das Bestehen mittelbarer Täterschaft maßgebend sein. Damit ist Täter hinter dem Täter zu ermöglichen. Außerdem ist §34 Abs. 2 des gegenwärtigen kor. StGB abzuschaffen.
참고문헌 (Reference)
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2 차용석, "형사법강좌(II)" 박영사 1984
3 박상기, "형법총론" 박영사 2004
4 배종대, "형법총론" 홍문사 2005
5 손동권, "형법총론" 율곡출판사 2004
6 손해목, "형법총론" 법문사 1996
7 신동운, "형법총론" 법문사 2001
8 안동준, "형법총론" 전남대학교출판부 1998
9 오영근, "형법총론" 박영사 2005
10 유기천, "형법총론" 일조각 1974
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24 "법무부 형법개정법률안 제안이유서 in : 형사법개정자료(XIV)"
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34 Roxin, "Bemerkungen zum Täter hinter dem Täter"
35 Maurach, "AT, Bd. 2"
The Crisis of the Bar Exam and Legal Education in Japan
'patent troll(소위"특허괴물")'에 대한 법적 고찰
일본 전기통신사업법상 방송통신분야의 금지행위와 그의 처리절차에 관한 고찰
Pending Issues and Challenges on Legal Education in Korea after the Introduction of New Law School
학술지 이력
| 연월일 | 이력구분 | 이력상세 | 등재구분 |
|---|---|---|---|
| 2022 | 평가 | 재인증평가 신청대상 (재인증) | |
| 2019-01-01 | 등재 | 등재학술지 유지 (계속평가) | ![]() |
| 2016-01-01 | 등재 | 등재학술지 유지 (계속평가) | ![]() |
| 2012-01-01 | 등재 | 등재 1차 FAIL (등재유지) | ![]() |
| 2009-01-01 | 등재 | 등재학술지 선정 (등재후보2차) | ![]() |
| 2008-01-01 | 등재 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | ![]() |
| 2006-01-01 | 등재 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) | ![]() |
학술지 인용정보
| 기준연도 | WOS-KCI 통합IF(2년) | KCIF(2년) | KCIF(3년) |
|---|---|---|---|
| 2016 | 1.14 | 1.14 | 1.17 |
| KCIF(4년) | KCIF(5년) | 중심성지수(3년) | 즉시성지수 |
| 1.05 | 0.94 | 1.239 | 0.25 |