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    假登記에 관한 一考察 = (Eine) studie zur vormorkung

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    https://www.riss.kr/link?id=T173588

    • 저자
    • 발행사항

      광주 : 全南大學校 大學院, 1981

    • 학위논문사항

      학위논문(석사) -- 全南大學校 大學院 , 법학과 민사법전공 , 1982. 2

    • 발행연도

      1981

    • 작성언어

      한국어

    • 주제어
    • KDC

      365.72 판사항(3)

    • 발행국(도시)

      광주

    • 형태사항

      103 p. ; 26 cm.

    • 소장기관
      • 경북대학교 중앙도서관 소장기관정보
      • 단국대학교 율곡기념도서관(천안) 소장기관정보
      • 부산대학교 중앙도서관 소장기관정보
      • 숙명여자대학교 도서관 소장기관정보
      • 연세대학교 미래학술정보원 소장기관정보
      • 전남대학교 중앙도서관 소장기관정보
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      • 충북대학교 도서관 소장기관정보
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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Der Zweck dieses Aufsatzes ist die Theorie der Vormerkung von einem neuen Standpunkt zu systematisiren. Besonders untersuche ich die Entwicklungsgeschichte der Vormerkung, das Wesen der Vormerkung und die Wirkung der Vormerkung vor dor Eintragung, die bisher in Korea nicht sehr weit studiert worden sind.
    Die Hauptpunkte der Arbeit faßt man folgendermaßen zusammen.
    1. Zweck der Vormerkung
    Die Bindung des schuldrechtlichen vertrags hindert den Verpflichteten nicht, eine vertragswidrige, aber dennoch wirksame Verfu¨gung u¨ber das Grundstu¨ck zugunsten eines Dritten vorzunehmen und die Erfu¨llung des Rechtsgescha¨fts zu vereiteln. Zwar lo¨st diese Verfu¨gung fu¨r den obligatorisch Berechtigten einen Schadensersatzanspruch aus ; die dingliche Rechtsa¨nderung zu seinen Gunsten kann er jedoch nicht mehr herbeifu¨hren. Die schuldrechtlichen Rechtsbehelfe reichen somit fu¨r einen wirksaman Schutz des Berechtigten nicht aus. Erforderlich ist vielmehr ein dinglich wirkendes Sicherungsmittel. Diese Sichrung eines obligatorischen Anspruchs auf eine dingliche Rechtsa¨nderung am Grundstu¨ck erfolgt durch Entragung einer Vormerkung im Grundbuch.(KGBO §3)
    2. Das Wesen der Vormerkung
    (1) Der vorgemerkte Anspruch bleibt nach Eintragung der Vormerkung eine reine Obligation.
    (2) Die Vormerkung ist kein Recht, Sie ist ein Grundbuchvermerk, welcher dem perso¨nlichen Anspruch absoluten Schutz verleiht.
    (3) Ein neben dam vorgemerkten Anspruch bestehendes selbsta¨ndiges sicherndes Recht ist zu leugnen.
    3. Die Sichoerungswirkung-die Wirkung der Vormerkung vor der Eintragung
    Anders gestaltet sich der Schutz gegen Verfu¨gungen des Eigentumers, die den vorgemerkten Anspruch scha¨digen Ko¨nnten: Jede spa¨tere Verfu¨gung des Eigentu¨mers u¨ber das Grundstu¨ck (Belastung oder Vera¨ußerung) oder des Berechtigten u¨ber das Recht, auf dessen Erwerb der vorgemerkte Anspruch sich richtet, ist gegenu¨ber dem durch die Vormerkung gesicherten Gla¨ubiger insoweit unwirksam, als sie den gesicherten Anspruch vereiteln oder beeintra¨chtigen wu¨rde. Dieser Schutz ist notwendig, denn es tritt durch die Vormerkung keine Sperre des Grundbuchs ein, spa¨tere Verf¨ugungen sind mo¨glich. Sie haben aber nur dem Sinn, wenn man mit dem Wegfall der Vormerkung rechnet.
    Die Unwirksamkeit bedeutet aber nicht absolute Nichtigkeit, sondern nur relative Nichtigkeit gegenu¨ber dem durch die Vormerkung gesicherten Gla¨ubiger. Nur dieser kann die verfu¨gung als nichtig behandeln, alken anderen gegenu¨ber ist sie wirksam. Relative Nichtigkeit tritt immer da ein, wo das Gesetz nur den Schutz baetimmter. Personen im Auge hat und diese dadurch sichert, daß sie eine sie scha¨digende Verfu¨gung als nichtig behandeln du¨rfen. Andere Personen haben in solchen Fa¨llen kein Interesse an der Nichtigkeit der Verfu¨gung, daher auch kein Recht, ihre Wirsamkeit anzutasten. Hier dient die relative Nichtigkeit dem Schutz des Vormerkungsgla¨ubigers.
    Weil die Vormerkung nicht die Nichtigkeit einer entgegenstehenden Verfu¨gung herbeifu¨hrt, bewirkt die Eintragung der Vormerkung auch nicht die Sperre des Grundbuchs. Wird die Eintragung einer Verfu¨gung beantragt, die, weil der Vormerkung entgegenstehend, unwirksam werden kann, so kann der Grundbuchrichter ihre Eintragung nicht ablehnen, sondern hat sie trotz der Vormerkung zu vollziehen. Ob sie unwirksam wird, ha¨ngt ja erst davon ab, ob es zu der Rechtsa¨nderung kommt, auf welche sich der vorgemerkte Anspruch richtet. Unterbleibt diese aus irgendeinem Grund, so haftet der Vorfu¨gung kein Mangel an.

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    Der Zweck dieses Aufsatzes ist die Theorie der Vormerkung von einem neuen Standpunkt zu systematisiren. Besonders untersuche ich die Entwicklungsgeschichte der Vormerkung, das Wesen der Vormerkung und die Wirkung der Vormerkung vor dor Eintragung, die...

    Der Zweck dieses Aufsatzes ist die Theorie der Vormerkung von einem neuen Standpunkt zu systematisiren. Besonders untersuche ich die Entwicklungsgeschichte der Vormerkung, das Wesen der Vormerkung und die Wirkung der Vormerkung vor dor Eintragung, die bisher in Korea nicht sehr weit studiert worden sind.
    Die Hauptpunkte der Arbeit faßt man folgendermaßen zusammen.
    1. Zweck der Vormerkung
    Die Bindung des schuldrechtlichen vertrags hindert den Verpflichteten nicht, eine vertragswidrige, aber dennoch wirksame Verfu¨gung u¨ber das Grundstu¨ck zugunsten eines Dritten vorzunehmen und die Erfu¨llung des Rechtsgescha¨fts zu vereiteln. Zwar lo¨st diese Verfu¨gung fu¨r den obligatorisch Berechtigten einen Schadensersatzanspruch aus ; die dingliche Rechtsa¨nderung zu seinen Gunsten kann er jedoch nicht mehr herbeifu¨hren. Die schuldrechtlichen Rechtsbehelfe reichen somit fu¨r einen wirksaman Schutz des Berechtigten nicht aus. Erforderlich ist vielmehr ein dinglich wirkendes Sicherungsmittel. Diese Sichrung eines obligatorischen Anspruchs auf eine dingliche Rechtsa¨nderung am Grundstu¨ck erfolgt durch Entragung einer Vormerkung im Grundbuch.(KGBO §3)
    2. Das Wesen der Vormerkung
    (1) Der vorgemerkte Anspruch bleibt nach Eintragung der Vormerkung eine reine Obligation.
    (2) Die Vormerkung ist kein Recht, Sie ist ein Grundbuchvermerk, welcher dem perso¨nlichen Anspruch absoluten Schutz verleiht.
    (3) Ein neben dam vorgemerkten Anspruch bestehendes selbsta¨ndiges sicherndes Recht ist zu leugnen.
    3. Die Sichoerungswirkung-die Wirkung der Vormerkung vor der Eintragung
    Anders gestaltet sich der Schutz gegen Verfu¨gungen des Eigentumers, die den vorgemerkten Anspruch scha¨digen Ko¨nnten: Jede spa¨tere Verfu¨gung des Eigentu¨mers u¨ber das Grundstu¨ck (Belastung oder Vera¨ußerung) oder des Berechtigten u¨ber das Recht, auf dessen Erwerb der vorgemerkte Anspruch sich richtet, ist gegenu¨ber dem durch die Vormerkung gesicherten Gla¨ubiger insoweit unwirksam, als sie den gesicherten Anspruch vereiteln oder beeintra¨chtigen wu¨rde. Dieser Schutz ist notwendig, denn es tritt durch die Vormerkung keine Sperre des Grundbuchs ein, spa¨tere Verf¨ugungen sind mo¨glich. Sie haben aber nur dem Sinn, wenn man mit dem Wegfall der Vormerkung rechnet.
    Die Unwirksamkeit bedeutet aber nicht absolute Nichtigkeit, sondern nur relative Nichtigkeit gegenu¨ber dem durch die Vormerkung gesicherten Gla¨ubiger. Nur dieser kann die verfu¨gung als nichtig behandeln, alken anderen gegenu¨ber ist sie wirksam. Relative Nichtigkeit tritt immer da ein, wo das Gesetz nur den Schutz baetimmter. Personen im Auge hat und diese dadurch sichert, daß sie eine sie scha¨digende Verfu¨gung als nichtig behandeln du¨rfen. Andere Personen haben in solchen Fa¨llen kein Interesse an der Nichtigkeit der Verfu¨gung, daher auch kein Recht, ihre Wirsamkeit anzutasten. Hier dient die relative Nichtigkeit dem Schutz des Vormerkungsgla¨ubigers.
    Weil die Vormerkung nicht die Nichtigkeit einer entgegenstehenden Verfu¨gung herbeifu¨hrt, bewirkt die Eintragung der Vormerkung auch nicht die Sperre des Grundbuchs. Wird die Eintragung einer Verfu¨gung beantragt, die, weil der Vormerkung entgegenstehend, unwirksam werden kann, so kann der Grundbuchrichter ihre Eintragung nicht ablehnen, sondern hat sie trotz der Vormerkung zu vollziehen. Ob sie unwirksam wird, ha¨ngt ja erst davon ab, ob es zu der Rechtsa¨nderung kommt, auf welche sich der vorgemerkte Anspruch richtet. Unterbleibt diese aus irgendeinem Grund, so haftet der Vorfu¨gung kein Mangel an.

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    목차 (Table of Contents)

    • 목차
    • 序章; 考察의 目的과 範圍 = 3
    • 一. 序論 = 6
    • 1. 假登記의 意義 = 6
    • 2. 假登記制度의 目的 = 9
    • 목차
    • 序章; 考察의 目的과 範圍 = 3
    • 一. 序論 = 6
    • 1. 假登記의 意義 = 6
    • 2. 假登記制度의 目的 = 9
    • 3. 假登記制度의 沿革 = 10
    • (1) 槪觀 = 10
    • (2) 獨逸의 경우 = 11
    • (3) 日本의 경우 = 17
    • 4. 假登記制度의 社會的 機能 = 33
    • 二. 假登記의 本質 = 36
    • 1. 假登記와 請求權과의 關係 = 36
    • 2. 假登記의 本質 = 37
    • (1) 獨逸의 경우 = 37
    • (2) 우리 나라의 경우 = 40
    • 三. 假登記의 要件 = 45
    • 1. 實體的 要件-假登記의 對象 = 45
    • (1) 假登記가 許容되는 法律關係 = 45
    • (2) 假登記가 許容되는 權利의 種類 = 57
    • (3) 假登記가 許容되는 登記의 種類 = 59
    • 2. 節次的要件-假登記의 節次 = 68
    • (1) 假登記權利者의 單獨申請 = 68
    • (2) 假登記假處分 = 69
    • (3) 登記簿記載 = 74
    • 四. 假登記의 效力 = 75
    • 1. 順位保全의 效力-本登記後의 假登記의 效力 = 75
    • (1) 意義 = 75
    • (2) 理論的 根據 = 77
    • (3) 中間處分의 失效 = 85
    • 2. 請求權 保全의 效力-本登記前의 假登記의 效力 = 85
    • (1) 問題의 所在 = 85
    • (2) 請求權保全의 效力의 內容 = 89
    • (3) 請求權保全의 現實化 = 92
    • 3. 假登記의 消滅 = 94
    • 五. 立法論 = 94
    • 參考文獻 = 97
    • Zusammenfassung = 101
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