Die vorliegende Arbeit ist ein Versuch, der heutigen sozialen Wirklichkeit der Entwicklung zur Informationsgesellschaft entsprechend die auf dieser Gesellschaft beruhenden, staatlichen Informationsrechtsordnungen im Kontext der Verfassung systematisch...
Die vorliegende Arbeit ist ein Versuch, der heutigen sozialen Wirklichkeit der Entwicklung zur Informationsgesellschaft entsprechend die auf dieser Gesellschaft beruhenden, staatlichen Informationsrechtsordnungen im Kontext der Verfassung systematisch festzulegen. Dafür wird hier versucht, unter einer erneuten Feststellung des Informationsschutzes und der Informationsfreiheit als groβe Staatsaufgaben eine verfassungsrechtliche Interpretation aufzustellen, in welcher das diesen Zweck vollziehen könnende Informationsstaatsprinzip in der heutigen, veränderten modernen Gesellschaft als einer der Grundsätze der Verfassungen dienen kann. Diese Arbeit hat nämlich die Absicht, die Möglichkeiten und Gefahren der Veränderung der Staatsstrukturen im Vollzug der Informationsfreiheit und des -schutzes als der Staatsaufgaben des Verfassungsstaats zu erkennen und nach dem Informationsstaatsprinzip verfassunfsrechtliche Informationsordnungen systematisch zu etablieren.
Das 21. Jahrhundert ist das des Wandels. Zwar sind die Informationen nicht alles, doch, so kann man sagen, leben wir in einer Gesellschaft, wo ohne Informationen nichts zustande kommen kann. Ferner entwickeln sich informationsbezogene Techniken und deren Verwendungen täglich mehr, daher werden die Informationen immer wichtiger und sind zum wichtigen Element für das Menschenleben geworden. Einen Einfluss üben heute die Informationen sowohl auf die Politik und Wirtschaft als auch auf das persönliche Leben aus, und im Verhältnis zwischen dem Staat und Individuum einerseits und in dem zwischen den Individuen andererseits sind sie zum entscheidenden Kraftfaktor geworden. Ohne Informationen sind Hervorrufung bedeutender öffentlicher Meiningen oder demokratische Kontrollen und effektive Grungrechtsausübungen schwer zu denken, und in diesem Punkt ist sagen, dass die Informationen ein unerlässliches Element im demokratischen Gemeinwesen geworden sind. Deshalb sollen sich der Staat und dessen Rechtsordnungen darum bemühen, dass die Informationen und Gedanken frei flieβen und sich kommunizieren können sowie zugleich der Freiraum des Volks gesichert werden kann. Darüber hinaus, dafür zu sorgen, dass sich die Informationen zwischen den Individuen frei übermitteln und austauschen lassen, sollen sie auch nach der Schaffung und Lieferung der Informationen streben.
In diesem Erkenntnis beginnt in dem Verfassungsbereich die Frage nach dem Informationsstaat in dem Sinne der Richtungsnahme des Staates diskutiert zu werden. Mit dem Eintritt in die Ubiquitouszeiten ist es möglich geworden, alle Informationen gleichzeitig und überall zu verarbeiten und zu verwenden. Die rechtlichen Reaktionen auf die Informationen müssen daher nun darüber hinausgehen, die Begründungen aus den bestehenden verfassungrechtlichen Regelungen abzuleiten und darauf basierend Gesetze zu geben, und weiter müssen sie dazu führen, in der Verfassung selbst entsprechende klare Regelungen aufzustellen und auf deren Grund Gesetze zu machen, wie es in der europäischen Union der Fall ist. Dessen Bedeutung prägen hier die Diskussionen um den Informationsstaat deutlicher aus. Die Verfassung zeigt dem Staat und Volk ihre zu nehmende Richtung und wird die Idee aller Gesetze. Die Verfassung als rechtliche Grundordnung des Gemeinwesens regelt die Grundsätze, worauf sich die Gestaltung der politischen Vereinigung und die Vollziehung der Staatsaufgaben berufen. Die Grundsätze, die in der Gestaltung und Erhaltung der staatlichen Ordnungen eine zentrale Rolle spielen, müssen nach der Verfassung festgelegt werden und damit die Staatsordnungen objektiv und klar regeln, und ferner in unserer aktuellen Wirklichkeit müssen sie Geltung haben. Je nach den Zeiten und Staaten verändern sich zwar diese Grundsätze, doch wird es schwer, die gesamte Einheitlichkeit der Verfassung und ferner die Staatsordnungen richtig zu verstehen, wenn man nicht aufklärt, was in der aktuellen Verfassung in der Gestaltung und Erhaltung der staatlichen Ordnungen eine zentrale Rolle spielt.
In diesem Zusammenhang kann das Informationsstaatsprinzip in dem auf der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts basierenden Informationsstaat eine der geänderten Gesellschaft entsprechende, neue Wertnorm zur Gestaltung und Erhaltung der Staatsordnungen sein und muss daher als ein den bestehenden Grundsätzen vergleichbarer Grundsatz anerkannt werden. In dem personenbezogenen Datenschutz und der Informationsfreiheit (Freiheit zum Informationszugang) sowie der Informationsstaatssicherung wird es der staatlichen Gesetzgebungspolitik einen weiteren Anstoβ geben und in der Schlieβung der Lücken von Gesetzen und Institutionen nach den technologischen Fortschritten eine wichtige Rolle spielen, das Informationsstaatsprinzip zum verfassungsrechtlichen Grundsatz zu machen.