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      • Die Elektronisierung von Registern -Eine europaische Erfolgsgeschichte am Beispiel des Markenregisters?-

        ( Markus Kohler ) 한독법률학회 2013 한독법학 Vol.18 No.-

        Register haben fur den Rechtsverkehr, insbesondere den Wirtschaftsrechtsverkehr, eine ganz erhebliche Bedeutung. Ohne sie wurden viele Teile des Wirtschaftsrechtsverkehrs nicht funktionieren. Man denke an das Handelsregister, das Grundbuch, das Markenregister aber auch das Personenstandsregister. Der vereinfachte Zugriff auf Registerdaten, die Recherchemoglichkeiten, Effizienzgewinne in der Verwaltung und-insbesondere-die beschleunigte Zusammenarbeit von Behorden sind die Motive, wichtige Register zukunftig elektronisch zu fuhren. Die Fluchtigkeit elektronisch gespeicherter Daten, die Anfalligkeit von IT-Technik und Erwagungen des Datenschutzes sind hierbei zu berucksichtigen und entstehende Gefahren fur die registrierten Daten abzuwehren. Der Motor der Entwicklung elektronsicher Register war die Europaische Union. Sie fuhrte 1995 das elektronische Gemeinschaftsmarkenregister in Alicante ein. Uber CTM-online und “Mypage" stehen einfache elektronische Recherchemoglichkeiten und eine Kommunikationsplattform zur Verfugung. 1996 startete die Europaische Kommission auserdem die SLIM-Initiative, in deren vierten Phase es darum ging, Handels- und Gesellschaftsregister zu elektronisieren. Eine entsprechende Richtlinie wurde 2003 verabschiedet. Flankierend verabschiedete die EU die Datenbankrichtlinie und die Signaturrichtlinie, um dem elektronischen Rechtsverkehr in Registern entsprechenden Schutz zu gewahren. In Deutschland setzt sich das elektronische Register nur langsam durch. Zwar wird das Markenregister elektronisch gefuhrt und online-Recherchen sind moglich. Das Eintragungsverfahren findet aber noch in Papierform statt. Das elektronische Handelsregister existiert seit 2007. Elektronische Grundbucher sollen bis 2015 durchgangig geschaffen sein. Personenstandsregister werden ab 2014 ausschlieslich elektronisch gefuhrt. Die Elektronisierung von Registern, die fur den Rechtsverkehr erheblich sind, ist nicht aufzuhalten. Am weitesten fortgeschritten sind elektronische Register bezuglich weniger sensibler Daten, die von einer Vielzahl von Usern abgerufen werden mussen. Bei sensiblen und wichtigen Daten, die einen begrenzten Nutzerkreis interessieren (durfen), kommt die Entwicklung indes nur schleppend voran. Entstehende IT-Kosten und das einheitlicher Registerfuhrung entgegenwirkende foderale Prinzip behindern die rasche Elektronisierungvon Registern ebenfalls.

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