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    日常家事代理權에 관한 硏究 = (Eine) Studie uber die gewohnliche Vertretungsmacht uber die Familienanlegenheit

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    https://www.riss.kr/link?id=T9457779

    • 저자
    • 발행사항

      서울 : 建國大學校 大學院, 1999

    • 학위논문사항

      학위논문(박사) -- 건국대학교 대학원 , 법학과 , 1999. 8

    • 발행연도

      1999

    • 작성언어

      한국어

    • 주제어
    • KDC

      365.558 판사항(4)

    • 발행국(도시)

      서울

    • 형태사항

      iii, 170p. ; 27cm .

    • 일반주기명

      참고문헌: p. 157-170

    • 소장기관
      • 건국대학교 상허기념도서관 소장기관정보
      • 국립중앙도서관 국립중앙도서관 우편복사 서비스
      • 호남대학교 도서관 소장기관정보
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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Die grundliche MaB-Einheit der menschlichen Gesellschaft ist Familien. Und die Familien wurden durch Eheverha¨mis gebracht. Mann und Fray wurden durch EheschlieBung die eheliche Lebensgemeinschaft gebildet. Danach wurden sie als Ehegatten gelebt und wurde durch diese Ehegemeinschaft das Prinzip der GIeichheit der beiden Geschlechter aIs das unbestreitbares Prinzip gefordert.
    Im gewo¨hnlichen wirtschaftlichen Lebensakt besteht der Konflikt der Eheleute bei der Berfu¨gung der Familienangelegenheit der ehelichen Lebensgemeinschaft. Diese Konflikte wurder von Charakter der ehelichen Levensgemeinschaft und trenbaren Einzelheit erscheint. In diesem Gesichtspunkt wurde die gewo¨hnliche Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit als Gemeinsamlast beim Fall der Verfu¨gung der Familienangelegenhiet ohne Einwilligung der Eheleute ausgedru¨ckt. Grundsetzlich ist die gewo¨hnliche Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit der Eheleute das System u¨ber die Verwirklichung des Ehegesetzsideal in wesentlichen Gleichheit der Egeleute. Dieses Wystem Besteht im innerlichen Seit fu¨r den Frieden der eheliche Lebensgemeinschaft und die Bequemlichkeit des Handeln, im a¨uBerlichen Seit fu¨r Schu¨ts des Handelsgegners.
    Im Bu¨rgerlichen Recht wurden die gewo¨hnliche Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit und die Solidarita¨t nach dem Individualismus fu¨r die grundlichen Gleichheit der Eheleuteund fu¨r den Frieden der eheliche Lebensgemeinschaft und fu¨r die Bequemlichkeit des Handeln geregelt. Aber die Regelungen des geltendes bu¨rgerliches Rechts auf die Solidarita¨t ter Eheleute durch die gewo¨hnliche Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit und die gewo¨hnliche Schulden u¨ber die Familienanlegenheit wurden sehr einfach und abstraktiv gewesen. Deshalb die Beurteilen des gewo¨hnlichen Familienanlegenheitakt wurde im kommplizierten ehelichen Lebensgemeinschaften tatsa¨chlich nicht einfach. Im wesentlichen ko¨nnen die Eheleute die eheliche Gu¨ter des Ehegatte als die gemeinsamme Gu¨ter behandeln. Dadurch ko¨nnen die Gu¨ter des Ehegatte die Verfu¨gung mit Eigentumstrchtswandeln ohne Einwilligung einfach stellen. Wenn die Dritte mit dem Ehegatte behanden, ko¨nnen die Dritte diese Behandlungsakt des Ehegatte als der gewo¨hnlichen Familienanlegenheitakt mit Solidarita¨t der Eheleute oder mit der gewo¨hnlichen Vertretungsmacht vertrauen. Daher kanndas eheliches Gu¨terrecht den Ehegatte geschu¨tzt werden Aber der Handlungsgegner kann die unerwartete Schaden gebabt werden. SodaB sollte die Erweiterung der gewa¨hnlichen Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit und Vertretung ohne Vertretungsmacht als gesetzliche Weise fu¨r die Gegnerschu¨ts gefordert werden.
    Dementsprechend sollte die Problemlo¨sung auf die gewo¨hnliche Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit die idealitische U¨bereinstimmung u¨berlegen werden. Nach dem system der gesetzlichen Ordnung ko¨nnen die gewo¨hnliche Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit nur als gesetzliche Vertretungsmacht gesehen werden. Aber diese Bereiche der gesetzlichen Vertretungsmacht soll nach der Arte und Weise der ehelichen Lebensgemeinschaften beurteilen werden. Es ko¨nnte die idealische Verwirklichung gewo¨hnlichen Wertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit oder die idealische Verwirklichung gewo¨hnlichen Wertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit im beschra¨nkenden Bereich nach Vertretung ohne Vertretungsmacht erreichen werden. Aber die Anwendung der Elastizita¨t dieser Vertretungsmacht wurde sehr kimpliziert, weil die Arte und Weise der ehelichen Lebensverh ltnisen nachinnere Situation des Haushalt nicht richitig beurteilen werden ko¨nnen. Der Schu¨tz der Handlung und die Frieden der eheliche Lebensgemeinschaft ko¨nnen durch die Beru¨cksicht der Vertretung ohne Vertretungsmacht dem Ziel dieses System erreichen werden. In dieser Bedeutung wurde die Ansicht der Rechtssprechung der GreBe Gericht entsprechend beurteilt.
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    Die grundliche MaB-Einheit der menschlichen Gesellschaft ist Familien. Und die Familien wurden durch Eheverha¨mis gebracht. Mann und Fray wurden durch EheschlieBung die eheliche Lebensgemeinschaft gebildet. Danach wurden sie als Ehegatten gelebt und ...

    Die grundliche MaB-Einheit der menschlichen Gesellschaft ist Familien. Und die Familien wurden durch Eheverha¨mis gebracht. Mann und Fray wurden durch EheschlieBung die eheliche Lebensgemeinschaft gebildet. Danach wurden sie als Ehegatten gelebt und wurde durch diese Ehegemeinschaft das Prinzip der GIeichheit der beiden Geschlechter aIs das unbestreitbares Prinzip gefordert.
    Im gewo¨hnlichen wirtschaftlichen Lebensakt besteht der Konflikt der Eheleute bei der Berfu¨gung der Familienangelegenheit der ehelichen Lebensgemeinschaft. Diese Konflikte wurder von Charakter der ehelichen Levensgemeinschaft und trenbaren Einzelheit erscheint. In diesem Gesichtspunkt wurde die gewo¨hnliche Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit als Gemeinsamlast beim Fall der Verfu¨gung der Familienangelegenhiet ohne Einwilligung der Eheleute ausgedru¨ckt. Grundsetzlich ist die gewo¨hnliche Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit der Eheleute das System u¨ber die Verwirklichung des Ehegesetzsideal in wesentlichen Gleichheit der Egeleute. Dieses Wystem Besteht im innerlichen Seit fu¨r den Frieden der eheliche Lebensgemeinschaft und die Bequemlichkeit des Handeln, im a¨uBerlichen Seit fu¨r Schu¨ts des Handelsgegners.
    Im Bu¨rgerlichen Recht wurden die gewo¨hnliche Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit und die Solidarita¨t nach dem Individualismus fu¨r die grundlichen Gleichheit der Eheleuteund fu¨r den Frieden der eheliche Lebensgemeinschaft und fu¨r die Bequemlichkeit des Handeln geregelt. Aber die Regelungen des geltendes bu¨rgerliches Rechts auf die Solidarita¨t ter Eheleute durch die gewo¨hnliche Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit und die gewo¨hnliche Schulden u¨ber die Familienanlegenheit wurden sehr einfach und abstraktiv gewesen. Deshalb die Beurteilen des gewo¨hnlichen Familienanlegenheitakt wurde im kommplizierten ehelichen Lebensgemeinschaften tatsa¨chlich nicht einfach. Im wesentlichen ko¨nnen die Eheleute die eheliche Gu¨ter des Ehegatte als die gemeinsamme Gu¨ter behandeln. Dadurch ko¨nnen die Gu¨ter des Ehegatte die Verfu¨gung mit Eigentumstrchtswandeln ohne Einwilligung einfach stellen. Wenn die Dritte mit dem Ehegatte behanden, ko¨nnen die Dritte diese Behandlungsakt des Ehegatte als der gewo¨hnlichen Familienanlegenheitakt mit Solidarita¨t der Eheleute oder mit der gewo¨hnlichen Vertretungsmacht vertrauen. Daher kanndas eheliches Gu¨terrecht den Ehegatte geschu¨tzt werden Aber der Handlungsgegner kann die unerwartete Schaden gebabt werden. SodaB sollte die Erweiterung der gewa¨hnlichen Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit und Vertretung ohne Vertretungsmacht als gesetzliche Weise fu¨r die Gegnerschu¨ts gefordert werden.
    Dementsprechend sollte die Problemlo¨sung auf die gewo¨hnliche Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit die idealitische U¨bereinstimmung u¨berlegen werden. Nach dem system der gesetzlichen Ordnung ko¨nnen die gewo¨hnliche Vertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit nur als gesetzliche Vertretungsmacht gesehen werden. Aber diese Bereiche der gesetzlichen Vertretungsmacht soll nach der Arte und Weise der ehelichen Lebensgemeinschaften beurteilen werden. Es ko¨nnte die idealische Verwirklichung gewo¨hnlichen Wertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit oder die idealische Verwirklichung gewo¨hnlichen Wertretungsmacht u¨ber die Familienanlegenheit im beschra¨nkenden Bereich nach Vertretung ohne Vertretungsmacht erreichen werden. Aber die Anwendung der Elastizita¨t dieser Vertretungsmacht wurde sehr kimpliziert, weil die Arte und Weise der ehelichen Lebensverh ltnisen nachinnere Situation des Haushalt nicht richitig beurteilen werden ko¨nnen. Der Schu¨tz der Handlung und die Frieden der eheliche Lebensgemeinschaft ko¨nnen durch die Beru¨cksicht der Vertretung ohne Vertretungsmacht dem Ziel dieses System erreichen werden. In dieser Bedeutung wurde die Ansicht der Rechtssprechung der GreBe Gericht entsprechend beurteilt.

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    목차 (Table of Contents)

    • 목차 = ⅰ
    • 第1章 序論 = 1
    • 第1篩 硏究目的 = 1
    • 第2節 硏究範圍와 方法 = 3
    • 第2章 日常家事代理權의 基礎理論 = 5
    • 목차 = ⅰ
    • 第1章 序論 = 1
    • 第1篩 硏究目的 = 1
    • 第2節 硏究範圍와 方法 = 3
    • 第2章 日常家事代理權의 基礎理論 = 5
    • 第1節 日常家事代理權에 관한 立法例 = 8
    • Ⅰ. 沿革 = 8
    • Ⅱ. 立法例 = 13
    • 1. 英美法上의 夫婦別産制 = 14
    • 2. 프랑스의 夫婦共有制 = 24
    • 3. 스위스의 所得參與制 = 27
    • 4. 獨逸의 附加利益共耐制(Zugewinngemeinschaft) = 29
    • 5. 日本民法과 夫婦財産制 = 36
    • 6. 北韓 家族法上의 夫婦財産制 = 42
    • Ⅲ. 우리 民法上 夫婦別産制 = 44
    • 第2節 日常家事代理權의 法的 性格 = 46
    • Ⅰ. 任意代理權說 = 47
    • Ⅱ. 法定代理權說 = 47
    • Ⅲ. 代表權說 = 48
    • Ⅳ. 學說의 檢討 = 49
    • 第3章 日常家事代理權과 表見代理 = 51
    • 第1節 權限을 넘은 表見代理理論 = 53
    • Ⅰ. 우리 나라의 理論體系 = 53
    • 1. 學說의 動向 = 54
    • 2. 表見代理의 適用基準 = 57
    • Ⅱ. 日本에서의 利益衡量論의 形成過程 = 59
    • Ⅲ. 旣存 理論體系에 대한 評價 = 65
    • 1. 基本代理權의 適格性 評價 = 65
    • 2. 基本權限의 授與行爲와 正當한 理由 = 69
    • 第2節 日常家事債務의 連帶責任 = 71
    • Ⅰ. 連帶責任의 內容 = 71
    • Ⅱ. 免責의 豫告 = 73
    • Ⅲ. 夫婦 사이의 求償關係 = 75
    • 第3節 우리 나라 判例의 分析과 類型化 = 76
    • Ⅰ. 表見代理를 認定한 事例 = 76
    • Ⅱ. 表見代理를 否定한 事例 = 92
    • Ⅲ. 判例의 類型化 = 110
    • Ⅳ. 結語 = 112
    • 第4章 日常家事代理權의 限界設定 = 116
    • 第1節 設定基準 = 116
    • Ⅰ. 設定基準의 意味 = 116
    • Ⅱ. 各國의 一般的 見解 = 118
    • 第2節 日常家事代理灌의 限界 = 120
    • Ⅰ. 典型的 限界 = 120
    • 1. 日常家事代理權의 範圍 = 121
    • 2. 日常家事代理權의 範圍內로 보는 境遇 = 123
    • 3. 日常家事代理權의 範圍外로 보는 境遇 = 124
    • 4. 夫婦關係의 態樣과 日常家事代理權의 範圍 = 125
    • Ⅱ. 去來類型別 限界 = 127
    • 1. 金錢消費貸借의 境遇 = 127
    • 2. 不動産處分行爲나 擔保權設定行爲 = 129
    • 3. 基本代理權과 日常家事代理權 = 134
    • Ⅲ. 學說과 判例에 대한 檢討 = 135
    • 第3節 日常家事代理權의 制限과 消滅 = 137
    • Ⅰ. 日常家事代理權의 制限 = 137
    • 1. 學說의 動向 = 138
    • 2. 判例의 態度 = 142
    • Ⅱ. 日常家事代理橫의 消滅 = 146
    • 第5章 結論 = 148
    • Zusammenfassung = 153
    • 參考文獻 = 157
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