Das Sondergesetz zur Wiederermittlung des Liegenschaftskatarsters in Süd-Korea(KWLG) istam 17. März 2012 in Kraft getreten, um die Divergenz zwischen der Grenzung nach dem Liegenschaftskatarsters und der Grenzung nach dem Besitzstand zu lösen. In d...
Das Sondergesetz zur Wiederermittlung des Liegenschaftskatarsters in Süd-Korea(KWLG) istam 17. März 2012 in Kraft getreten, um die Divergenz zwischen der Grenzung nach dem Liegenschaftskatarsters und der Grenzung nach dem Besitzstand zu lösen. In diesem Gesetz spielt die Vorschrift über Maβstab für abgrenzung des Grundstücks eine groβe Rolle. § 14 Abs. 1. KWLG lautet: Das Vermessungsamt hat die grundstücksgrenze in der Wiederermittlung des Liegenschaftskatarsters nach dem folgenden Rang zuentscheiden. die Grenze nach dem Besitzstand, wenn zwischen zwei Grundstückseigentümern über die wirkliche Grundstücksgrenze selbst kein Streit herrschen, die das Vermessugsmaterial zu Vermessungszeit ermittelnde grenze, wenn zwischen zwei Grundstückseigentümern über die wirkliche Grundstücksgrenze selbst Streit herrsen, die Grenze nach der im Lokal geltenden Gewohnheiten und Gebräuche.
Die Vorschrift für abgrenzung des Grundstücks ist aber teilweise in inhaltlicher Hinsicht undeutlich, teilweise in systematischer Hinsicht eine Lücke im Gesetz. Um die Probleme zu lösen, wird in diesem Aufsatz der neue Maβstab für Abgrenzung des Grundstücks, § 920 BGB zum Vorbild zu nehmen, vertritt. Es ist dafür unentbehrlich, genauer den Inhalt des § 920 BGB einzugehen. Der zunächst Maβstab für die Abgrenzung ist dabei der Besizstand. Kann der Besizstand nicht mehr festgestellt werden, dann erfolgt eine Aufteilung dergestalt. daβ jedem Grundstück ein gleichgroβes Stück der streitigen Fläche zugeteilt wird. Die Festlegung der Grenze hat in beiden Fällen nach billigem ermessen zu erfolgen.
Das Grundstück in Süd-Korea hat bisher die Grenze nach dem Liegenschaftskataster gezogen. Das Ministerium für Landes und Verkehr in Süd-Korea fasst jedoch in der letzten Zeit einen neuen Plan, alles umfassend das abmarkungssystem in Süd-korea einzuführen. In der Arbeitszone zur Wiederermittlung des Liegenschaftskatasters ist bereits teilweise das Grenzzeichen angebracht worden und das Grenzpunktsregister eingetragen worden. Das Ministerium bringt dafür das bezogene Rechtsszstem in Ordnung. Dieser Aufsatz basiert grundsätzlich auf den im Jahre 2013 für Wiederermittlung des Liegenschaftskatasters abgefassten Bericht in das Ministerium.
§ 237 I KBGB bestimmt, dass der Eigentümer eines Grendstücks, das mit Nachbargrundstück aneinander stoβt, kann auf Mitkosten die gewöhnliche Mauer oder das Grenzzeichen errichten. Es trägt eigentlich dem Grenzsystem im Feld Rechnung. Es dürfte aber heute allgemeine Meinung sein, dass die Regelung des § 237 I KBGB für die Benutzungsbeziehung der benachbarten Grundstücken eine groβe Rolle spielt. Das Gesetz über die Vermessung, Wasserwegsermittlung und Liegenschaftskatarsters(KWLSG) bestimmen auch die einigen abmarkungsvorschriften. Sie regelen jedoch nur den Standard und die Materialqualität des Grenzzeichenes, und daneben die Eintragungsmethode des Grenzpunktsregisters.
Für die Ausführung des Abmarkungssystems ist zunächst die ausgehende Untersuchung unentbehrlich, für welches Ziel es einleiten soll. Es ist daneben näher zu prüfen, welche Beziehung es zwischen der Grenze nach dem Liegenschaftskatarsters und der Grenze im Feld gibt, und welche Wirkung die Grenze im Feld eintreten soll.
Für die Lösung der vorgelegen Fragen ist es zunächstunentbehrlich, genauer auf die Regelungen über das Abmarkungssystem einzugehen. Von dieser Betrachtung ausgehend werden die rechtlichen Schwerpunkte über das Abmarkungssystem untersucht. Abschlieβend werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst.