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      • KCI등재
      • 社會國家에 있어서의 立法裁量과 司法統制

        李潑來 건국대학교 1997 학술논문집 : 건국대 대학원 Vol.45 No.1

        Es int Aufgabe der Republik die Hindernisse wirtschaftlicher unto gesellschaftlicher Art zu beseitigen, die die Freiheit unto Gleichheit der Burger tatsa¨cl!rich begrenzen und die voile Entfaltung der menschlichen Perso¨nlichkeit und die wirksame Teilnahme aller Arbei-tenden an der politischen, wirtschaftlichen unto sozialen Gestaltung des Landes verhindem. Diese markante Staatszielbestimmung findet sich in der italienischen Verfassung von 1947 In unserem Grundgesetz wird der Sozialstaat schlichter und weniger eindringlich durch die zweimalige Verwendung des Adjektivs 「sozial」 vor Bundesstaat und Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1) umschrieben. Diese Staatszielbestimmung steht in engem Zusammenhang mit dem heftig ero¨rterten Problem der Teilhaberechte. Das Recht auf Teilhabe an staatlichen Leistungen ist eine Wending des Sozialstaats in die Grundrecht-sdogmatik vie sie auf der Regensburger Staatsrechtslehrertagung 1971 von Ha¨berle vorge-nommen worden ist und auch schon mehrfach die Gerichte bescha¨ftigt hat. Grundrechtlich begru¨ndete Staatsleistungen u¨bersteigen dabei den herko¨mmlichen sozialen Auftrag des Staates; sie sollen Wissenschaft(1, Schule und Kultur fo¨rdem. Insoweit ist Leistungsstaat ein weiterer Begriff als Sozialstaat. Die strukturellen Probleme des Leistungsstaates sind aber dieselben wie die des Sozialstaates, der im folgenden auch nur in seinen leistungsrechtli-chen Aspekten betrachtet werden soll. Was bedeutet Sozialstaat? Anders als die anderen Grundprinzipien wie Rechtsstaat, Demokratie und Bundesstaat ist der Sozialstaat nicht lurch Einzelnormen im GHndgesetz na¨her bestimmt. Die Antwort auf die Frage ka¨nnte lauten ·ein staatlich organisiertes System der sozialen Sicherheit fu¨r Not- und Krankheitsfalle. Angleichung der sozialen Chancen durch den Staat. Ausgleich der gro¨bsten faktischen Ungleichheiten. Oder gar Schaffung gleicher Lebenslagen fu¨r alle durch den Staat? Ziel und Grenze des Sozialstaates erschließen sich nur, wenn man ihn in Bezug setzt zu den anderen Aufgaben Zielen und Organisationsprinzipien des Staates. Jede isolierte und unhistoriche InterFetation des Begriffs r 「Sozialstaatj」 verbietet sich daher. So darf die in den Grundrechten gewa¨hrleistete Freiheit durch den Sozialstaat nicht ihrer Antriebe beraubt werden. Vielmehr mu¨ssen sozialstaatliche Aktivita¨ten so eingesetzt werden, daß sie die Freiheit der Bu¨rger ferdern, wie die italienische Verfassung richtig zum Ausdruck bringt. Mit Freiheit ist individuelle Freiheit gemeint. Wenn man den Sozialstaat mit der Freiheir in Einklang zu bringen versucht, indem man nicht mehr individuelle Freiheit, sondern 「ge-sellschaftliche Freiheit」 fordert - wie dies Hartwich tut - dann expandiert der Sozialstaat auf Kosten der Freiheit. Eine solche expansive Interpretation u¨bersieht zudem die Voraussetzungen des Sozialstaates, der auf Freiheit und Wirtschaftswachstum beruht sowie erhebliche steuereinnahmen voraussetzt. Der Sozialstaat ist die (verfassungs)rechtliche Antwort auf eine bestimmte geschichtliche Entwicklung : Das Elend vieler Arbeiter im 19. Jahrhundert und im beginnenden 20. Jahrhundert hat soziale Reaktionen des Staates heHorgerufen, ehe eine entsprechende Staatszielbestimmung in der Verfassung auftauchte. Durch den Fortschritt der Technik und durch den Wandel der sozialen Bedu¨rfnisse sind die Lebensbedingungen Instabil geworden, der einzelne kann sein Leben immer schwerer allein bewa¨1tigen. Insoweit wird der Staat ta¨tig, um soziale Not abzuwenden und dafu¨r zu sorgen, daß die vitalen Bedu¨rfnisse eines wu¨rdigen menschlichen Daseins befriedigt werden ko¨nnen. Aber nicht nur das Elend und dessen U¨berwindung haben den Sozialstaat stimuliert. Freiheitsverwirklihungen unter Einsatz o¨konomischer Mittel versta¨rken bestehende und schaffen neue Ungleichheiten. Soziale Ungleichheiten liegen nicht mehr u¨ber Generationen fest und werden nicht mehr als gottgegeben angenommen. Auch die sta¨rkere Orientierung auf das irdische Leben la¨ßt faktische Ungleichheiten schwerer ertra¨glich erscheinen. Damit wuchs dem Staat die Aufgabe des sozialen Ausgleichs zu. Er sollte wenigstens a¨ußere Bedingungen des menschlichen Glu¨cks garantieren. Von dem Sozialstaatsprinzip geht heute eine große politische Faszinationskraft aus : Was fu¨r das 19. Jahrhundert der Nationalgedanke und der Nationalstaat war, ist heute der Sozialgedanke und der Sozialstaat. Die politische Eigendynamik des Sozialstaatsprinzips, das haute zu einem umfassenden Leistungssystem ausgebaut ist, wurde durch die gu¨nstige wirtschaftliche Entwicklung der Nachkriegszeit unterstu¨tzt und teils erst ermo¨glicht. Viele haven sich um eine rechtsdogmatische Pra¨zisierung der Sozialstaatsldausel bemu¨ht. Dabei blieben die Grenzen des Sozialstaats auffa¨llig unbeleuchtet. Betrachtet man zwei Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts zum Sozial-staatsprinzip aus den ersten Jahren und aus der ju¨ngsten Vergangenheit, so wird das Gesagte besta¨tigt : Nach dem KPD-Urteil ist das Sozialstaatsprinzip vorzu¨glich gerade deshalb zum Verfassungsprinzip erhoben worden, um scha¨dliche Auswirkungen schrankenloser Freiheit zu verhindern und die Gleichheit (ortschreitend bis zu dem vemu¨ntigerweise zu fordemden Maße zu verwirklichen. Die bier schwach angedeutete Konkordanz (vernu¨nftiges Maß) von Sozialstaat und Grundrechten wird im ersten humerus-clausus-Urteil besta¨tigt : Danach nimmt der soziale Rechtsstaat eine Garantens-tellung fu¨r die Umsetzung des grundrechtlichen Wertsystems in die Verfassungswirklichkeit ein. Diese beiden interpretationsbedu¨rftigen Aussagen sollen hier das Thema geben, das wie folgt zu entwickeln ist : Zuna¨chst ist nach den Aufgaben und Grenzen des Gesetzgebers bei der Verwirklichung des Sozialstaates zu flagen (Ⅱ), sodann ist die judizielle Seite des Themes zu ero¨rtem, die verschiedene Aspekte hat (Ⅲ) : 1. Wie sind Leistungsgesetze durch die Gerichte auszulegen? 2. Ko¨nnen die Gerichte Leistungsanspru¨che unmittelbar aus den Grundrechten herleiten? 3. Welche Ma??sta¨be gibt der Gleichheitssatz fu¨r den austeilenden Staat? Abschließend mo¨chte ich kurz auf die exekutivische Verwirklichung des Sozialstaats unter dem Blickwinkel des Gesetzma¨ßigkeitsprinzips eingehen (Ⅳ).

      • KCI등재
      • 制度的 保障論

        이발래 건국대학교 1994 대학원 학술논문집 Vol.39 No.-

        In dieser Abhandlung setze ich mich mit den Problemen auseinander, die die Lehre von den Einrichtungsgarantien (Institutionelle Garantien und Institutsgarantien) unter dem Blickpunkt des Bonner Grundgesetzes undunseres Verfassungsrechtes aufwirkt. Die Legre (von den institutionellenGarantien der Verfassung) wurde-nach Ans tzen bei anderen der WeimarerRepublik und insbesondere Martin Wolff-systematisch zun chst von Carl Schmitt entwickelt und gelangte in den folgenden Jahren zufastuneingeschrankter Anerkennung. Mit dem zurucktretenden extremen Liberalimus und unter dem immer zunehmenden Einflu des Sozialistischen Gedankens erschienen in der Weimar Republik die Verfassungsnormen, die Friheit und Dasein gleichzeitigsichern solten. Damit wurden auch die Einrichtungsgarantien als technisches Hilfsinstrumentum zur Auslegung des Grundrechtsteils heraus gearbeitet. Die sogenannte Einrichtungsgarantien beinhalten die verfassungsrecht-liche Sicherung des Bestands bestimmter Einrichtungen mit deren unversehrten Wesensgehalt besonders gegen der Gesetzgebung, auf jeden Fall gegen die Staatsgewalt von Verwaltung und Justiz Carl Schmitt spricht von der Sicherung eines Komplexes ffentlich-rechtlicher Einrichtungen mit den dazugeh rigen Konnex-undKomplementargarantien und Normierungen und von Gewhrleistungen von Rechtsinstituten im Sinne von typischen, traditionell feststehenden Normenkomplexen und Rechtsbeziehungen. Grunds tzlich schutzteninstitutionelle Garantien und Institutsgarantien nur das, was man als typischen Grundz ge der bischerigen gesetzlichen Regelung. Dabeiunterscheidet Carl Schmitt noch zwischen den institutionellen Garantien, welche ffentlich-rechtliche Normenkomplexe abdecken, und Instituts-garantieen, welche sich auf privatrechtliche Institutionen beziehen. Die Lehre Carl Schmitts von den Einrichtungsgarantien ist in der Weimarer Republik und unter dem Grundgesetz mit wenigen Ausnahmen von der Lehre fast einstimming akzeptiert worden. Die Entwicklung ist ber dentheoretischen Stand Carl Schmitts weit hinausgegangen, imdem man manche neuere Deutungen und Systematisierungsversuche unternommen hat. Zun chst die Einteilung in Institutsgarantien und institutionelle Garantien wird durch dem Oberbegriff Einrichtungsgarantie aufgehoben. Ferner z hlt man zu den neueren Versuche. F.klein versucht die Garantien nach den wesensm ige Inhaltgesellschaftlichen Sachverhalt in die vier verschiedenen Arten und nach ihrer Zuordnung zu den Grundrechten einzuteilen. Nach B. Dennewitz sind Institutionen Lebensbereiche, die sich zum Gantzen der Verfassung zusammemschlie en. Die Grundrechte sein durchwegs einer institutionellen Deutung zug nglich und bed rftig.Die Grundrechteerscheinen von den Grundrechtsberechtigen her gesehen als subjective ffentliche Rechte, von den Lebensverh ltnissen aus als Institute. Dasjeweiling Grundrecht in der gesetzgeberischen Ausgestaltung in der Lebenswirklichkeit vollzogen wird. E.R. Huber zeigh da die Grundrechte haben nicht prim r den Charakter staatsbezogener Abwehrrechte des Individuumszur Sicherung eines Bereichs individueller Freiheit, in dem einzelnen, rechtlich gesehen, subjecktivem Belieben handeln k nnen, sondern den Charakter objecktiverOrdnungsprinzipien fr die von ihren gesch tzten Lebensbereiche. N mlich kann, wenn zur Erforschung der institutionellen Garantie aufderen Zweck abgegoben wird, nicht mehr nur die bisherige Regelung verbindlich sein, Das Institut kann der Entwicklung angepa t werden und verliert dadurch seinen bisherigen alleinigen Bezug auf die Verangenheit.

      • 立法者의 豫測에 대한 裁判的 統制 : 1970년대 獨逸에 있어서의 學說ㆍ判例의 검토 Ein u¨berblick u¨ber die Auseinandersetzungen in den siebziger Jahren

        이발래 건국대학교 1995 대학원 학술논문집 Vol.40 No.-

        Die Einzelergebnisse der voliegerden Untersuchung lassen sich nunmehr wie fole zusammerlfassen. Der Ausstieg eines Gesetgebers aus der friedlichen Nutzung der kernenergie versto¨βt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Auf Bundesebene ergibt sick die Verfassu¨ngswidrigkeit eines Ausstiegs bereits aus eienem Verstoβ gegen Grungesetz. Sowohl grammatische, als auch historischteleologische Aspekte verdeu¨tlichen daβder einache Gesetzgeber durch Grumdgesetz im Sinne eines "Verfassungsauftrages" an eine eindeutig positive Regelu¨ng zugunsten der friedlichen Nutzung der Kernenergie gebuden ist. Danach kommt ein Ausstieg aus kompetenzrechtlicher Sicht erst in Betracht, wenn Grundgesetz mit der fur eine Grundsetza¨nderung erforderlichen Mehrheit durch eine ausreichende Liquidationskompetenz ersetzt worden ist. Schliβlich versto¨βt twin Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kemergie auch gegen den Vertrag. Zwaf sind die Mitgliedsstaaten des Vertra¨gs zu einer Betatigung nicht ausdru¨ccklich angehalten. Ein Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland wu¨rde jedoch einen gravierenden Verstoβgegen den Sinn und Zweck des Verfassu¨ngsauftrages darstellen.

      • KCI등재

        국내 이주민의 정신건강 법률에 관한 연구

        이발래,오영섭 사단법인 인문사회과학기술융합학회 2018 예술인문사회융합멀티미디어논문지 Vol.8 No.12

        2017년 국내 이주민의 비율이 총 인구의 4%가 되었다. 이러한 인구학적인 변화가 시사해주는 것은 앞으로 한국이 다문화사회에 적극적으로 대처해야 한다는 것이다. 한국은 산업에 필요한 노동 및 농어촌지역의 결혼을 위하여 이주민을 수용하였지만, 앞으로 국내 이주민의 삶의 질, 특별히 정신건강에 관한 관심을 가질 필요가 있다. 선행연구에 따르면, 이주민이 선주민보다 정신건강에 있어서 열악한 상황에 있다는 사실을 알 수 있으며, 이는 결혼이주여성의 이혼율 및 다문화청소년의 자살률 등이 반증하고 있다. 본 연구는 정신건강복지법, 다문화법률, 사회복지법률 등을 살펴보면서, 법률상의 문제점을 제기한다. 본 연구는 국내 이주민의 정신건강 법률에 대한 개선방향을 다음과 같이 제시한다. 첫째, 정신건강 복지에서 정신건강복지의 대상을 이주민까지 확대하며 정신질환을 사전에 예방하고 정신건강증진의 장을 마련하는 관점으로 전환해야한다. 둘째, 다문화관련 법률에서 이주민의 정신건강복지에 대한 내용을 구체적으로 추가해야 한다. 셋째, 사회복지관련 법률에서 이주민에게 정신보건서비스를 제공하는 데 필요한 전문인력의 문화적 유능성에 관한 요건을 보완해야한다. The rate of immigrants in Korea has become 4 percentages of total population in 2017. Korea society needs to actively prepare for the transformation into multicultural society. While Korean society needed immigrants for industrial labors and marriage in rural area, it is more necessary to be interested in immigrants’ quality of life, especially, their mental health. According to previous studies, immigrants’ mental health is in poorer condition than Korean people. It is supported by higher rates in marriage immigrant women’s divorce and immigrant youths’ suicide attempt. This study presented problems of mental health laws for immigrants in Korea. Implications of mental health laws in Korea are as follows: First, the Act on the Improvement of Mental Health and the Support for Welfare Services for Mental Patients needs to expand the law’s beneficiary to immigrants and transform the viewpoint into mental disease prevention and mental health enhancement. Second, so-called multicultural acts like Multicultural Families Support Act need to include the specific contents about mental health support. Third, social welfare acts need to mention cultural competence as the qualification of mental health specialists.

      • 違憲審査權과 立法裁量論의 序論的 考察

        李潑來 건국대학교 1995 대학원 학술논문집 Vol.41 No.-

        In modern democratic states, the guarantee of the Constitution law is very important because the success of the guarantee of the constitutional law is the success of the constitutional order of the state. The judicial review of legislation adopted as one of the methods for guaranteeing the constitution has systematic significance of protecting the constitution by reviewing the illegality of law made by Congress. The pattern of this system is classified into two ; $quot;Judicial Review System$quot;, the American style, $quot;Verfassungsgerichtsbarkeit$quot;, the German style. The legislative Discretion is divided into the positive and passive meaning ; the law that has the The Legislative Discretion has to keep the validity in the passive meaning but on the other hand they have to restrict and supply the consents of law to be up to the spirit of the constitution in the posstive meaning. Now, we must keep and guard the constitutional system in order to prevent invasion of individual rights. People must understand their constitutional rights and have the will to require the review of the constitutionality of laws.

      • 美合衆國憲法上의 司法審査

        李潑來 건국대학교 1995 대학원 학술논문집 Vol.42 No.-

        The judicial review of legislation adopted as one of methods to guarantee noms of the cmsti-tution is provided to ensure constitutional effectiveness and to protect fundamental human rights through the judicial procedure.But there are many differences in theory and practice be-cause it was formed on the basis of many countries'own historical backgrounds.Then in general, it is possible to classify them into two categOTies,i.e.the American style Judicial Review and the German style Constitutional Court system. The American Judicial Review means that ordinary courts can declare any congressional act Void when they violate the constitution.It has played an important role in carrying out its func-tion mentioned above in constitutional order of the U.S.A.The Doctrine of Judicial Review has been widely admired by lawyers and scholars in the U.S. A. as well as in foreign countries. Many countries including Japan currently adopt such system and Korea once has experienced such a system during the Third Republic too.This system was influenced by Dr Bonham's Case of England and was consolidated by Marbury v.Madison Case(1803)of the U.S.A. In this thesis,I have tried to analyze various aspects,above all,in relation to of judicial review in the U.S.A.

      • 社會福祉立法에 있어서 立法形成의 自由와 그 限界 : 미연방대법원의 판례를 중심으로 Focus on the U.S Supreme Court Cases

        이발래 건국대학교 1998 학술논문집 : 건국대 대학원 Vol.46 No.1

        The declaration of war against poverty was a major event of the 1960's. The federal government loudly and publicly announced its intent to end poverty and discrimination, and to equalize opportunity for white and black, rich and poor, in the United States. This public extort-and the forces that underlay it-has stimulated scholars in many fields to do research on problems of poverty and social welfare. Law and political Science have felt this influence too. Among other things, interest in social welfare legislation has been growing. This interest is rotatively new; there is not yet much general agreement on what social welfare legislation is, and whether the study of social welfare legislation does or does not constitute a legitimate "field." The purpose of this Article is to clarify the concept of social legislation and to classify? existing programs. As we shall see, two basic types emerge-"middle class" and "charity" programs-with hybrids between. We shall discuss their characteristics, the forces that predispose a program to be of one or the other type, and suggest areas fur further study and research. Essentially, this Article has attempted to define and classify? programs of welfare legislation. The central distinction has been between "middle-class" and "charity" programs. In the "middle-class" programs, benefits tend to be a matter of right; eligibility is earned , benefits are restitutionary , the means test is avoided. Characteristics of "charity" laws are flatly the reverse. These differences correspond to the social and political origins of the programs. Today the welfare system is in crisis. The crisis is dangerous and real even though the poor are probably better off here than in most other countries, and probably better off now than in the American past. A crisis arises when a situation is sensed as intolerable by some important social group ; crisis is a matter of feeling, not of precise and measurable fact. There is an amazing amount of agreement, both by the administrators and the administered, that welfare policy must change. The crisis, practically speaking, is confined to the non-middle-class programs, such as AFDC and public housing. Many of the proposed solutions-such as the negative income tax-call for reworking the welfare system on the model of what we have here called "middle-class" programs. Other suggestions call for more flexibility, but with the power to govern handed over to the poor themselves, who will decide what kind of housing, schools, and benefits they get. In any event, a basic reform of American welfare demands a clear understanding of the forms and types of welfare, their political and social antecedents, and their probable consequences.

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