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      사무관리의 성립과 노무 제공에 따른 보수청구권 -대법원 2010.1.14. 선고 2007다55477 판결에 대한 평석- = Geschaftsfuhrung ohne Auftrag und Vergutung von Dienstleistungen -Urteilbesprechung des Oberstengerichtshofs v. 14. 1. 2010 2007Da55477-

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Durch das erlautere Urteil hat das Oberstegerichtshof eine wichtige Entscheidung getroffen, die fur die Intstition "Geschaftsfuhrung ohne Auftrag" wegweisend sein kann. Die Entscheidung hatte uber einen Fall zu entscheiden, bei der eine Mullabfurfirma...

      Durch das erlautere Urteil hat das Oberstegerichtshof eine wichtige Entscheidung getroffen, die fur die Intstition "Geschaftsfuhrung ohne Auftrag" wegweisend sein kann. Die Entscheidung hatte uber einen Fall zu entscheiden, bei der eine Mullabfurfirma fur Erlangung eines Lohnanspruchs die Geschafte einer Baufirma erledigt hatte, und hat zwei wichtige Antworten uber schwierige Fragen des GoA beantwortet. Obwohl die gesetzliche Regelung des koreanischen BGB die sog. objektive Theorie, die die objektive Fuhrung fremder Geschafte fur die GoA genugen liess, folgen zu scheinen mag, hat die Rechtsprechung und h.M. das Fremdgeschaftsfuhrungswillen zum unverzichtbaren Merkmal der GoA gemacht. Jedoch ist dabei der Zweck der Menschenhilfe nicht die einzige, sonderen einer von vielen Zwecken der GoA, so dass der Geschaftsfuhrer nur mit dem Bewusstsein handeln muss, in einen fremden Rechtskreis einzugreifen. Dieser Urteil erweitert den Anwendungsbereich der GoA teilweise, indem der Geschaftsfuhrungswille anerkannt wird, auch wenn der Geschaftsfuhrer ohne Auftrag fur die Erlangung einer Vergutung fur einen Anderen tatig wird. Gesetzlich ist audrucklich keine Vergutung oder Entschadigung fur das Tagigwerden des Geschaftsfurhers ohne Auftrag geregelt. Jedoch soll eine Ausnahme fur solche Tatigkeiten gelten, die zum Beruf oder Gewerbe des Geschaftsfuhrers gehoren. Dieser Urteil hat in diesem Falle keine gesondereten Vergutungsanspruch anerkann, sonderen die Arbeitsleistung des Geschaftsfuhrer als Aufwendung anerkannt. Dies ist in diesem Sinne auch richtig, da Aufwendungen als freiwillige Vermogensopfer im Intersse eines anderen begrifflich verstanden und neben Geld-und Sachaufwendungen konsequent auch erbrachte Arbeits-und Dienstleistungen als solch ein Bespiel genannt werden kann. Solche Arbeitsleistungen haben auch unzweifel-haft Vermogenswert und so liegt eine mittelbare Vermogensaufwendung vor.

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      참고문헌 (Reference)

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      7 "주석민법 채권각칙(5)" 한국사법행정학회 1999

      8 "주석 상법 [총칙․상행위(1)]" 한국사법행정학회 2003

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      35 "Esser/Weyers, Schuldrecht II/2, 8. Auflage"

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      0.7 0.7 0.827 0.44
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