Die Ergebnisse voliegender Untersuchung über die Kausalität und objektive Zurechnung bei der Beihilfe lassen sich folgendermaßen zusammenzufassen: Nach der Konzeption der Teilnahme als 'Rechtsgutsangriff durch akzessorische Verursachung'...

http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.
변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.
https://www.riss.kr/link?id=A76597364
2009
-
중립적 행위 ; 방조 ; 인과관계 ; 객관적 귀속 ; 허용된 위험 ; neutrales Verhalten ; Beihilfe ; Kausalitä ; t ; objektive Zurechnung ; erlaubtes Risiko
360
KCI등재
학술저널
209-228(20쪽)
13
0
상세조회0
다운로드다국어 초록 (Multilingual Abstract)
Die Ergebnisse voliegender Untersuchung über die Kausalität und objektive Zurechnung bei der Beihilfe lassen sich folgendermaßen zusammenzufassen: Nach der Konzeption der Teilnahme als 'Rechtsgutsangriff durch akzessorische Verursachung'...
Die Ergebnisse voliegender Untersuchung über die Kausalität und objektive Zurechnung bei der Beihilfe lassen sich folgendermaßen zusammenzufassen:
Nach der Konzeption der Teilnahme als 'Rechtsgutsangriff durch akzessorische Verursachung' besteht das Unrecht der Teilnahme nicht nur in akzessorischen Elementen, also Verursachung des Täterunrechts, sonder auch in selbständigen Elementen, also Rechtsgutsangriff.
Die Kausalität der Beihilfe ist danach festzustellen, ob der ‘konkrete' Erfolg ohne den Gehilfenbeitrag entfallen wäre. Somit ist die hypothetische Kausalverlauf auf Kausalität der Beihilfe ohne Einfluß. Nach dem Grundsatz der objektiven Zurechnung muß der Gehilfe durch seinen Beitrag ein unerlaubtes Risiko für das Opfer geschaffen haben. Deswegen kann eine 'erfolgsneutrale Handlung', die kein Risiko für das Opfer erhöht, nicht Beihilfe sein.
Die Strafbarkeit von Beihilfe durch 'neutrale Handlung' hängt davon ab, ob sie einen 'deliktischen Sinnbezug' aufweist. Wenn sie keinen 'deliktischen Sinnbezug' aufweist, muß die objektive Zurechnung nach dem Prinzip des erlaubten Risikos ausgeschlossen werden. Zuerst ist ein deliktischer Sinnbezug gegeben, wenn der Teilnehmer zwecks Verursachung der Haupttat ein Sonderverhalten vornimmt. In den Fällen, indenen er mit dolus directus eine deliktische Handlung unterstützt, liegt ein deliktischer Sinnbezug vor, wenn der fördernde Beitrag ohne die strafbare Handlungen des Täters für ihn keinen Sinn mehr hat. In den Fällen von dolus eventualis ist die Haupttat nach dem Vertrauensgrundsatz dem Gehilfen nicht zuzurechnen, soweit es sich nicht um eine Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters handelt.
목차 (Table of Contents)
참고문헌 (Reference)
1 신양균, "배임행위의 거래상대방의 형사책임"
2 박상기, "방조행위와 인과관계"
3 김봉수, "방조의 인과관계" 서울대학교 대학원 2008
4 이용식, "무형적·정신적 방조행위의 인과관계" (9) : 221-, 2001
5 Roxin, "Strafrecht, Allg. Teil-I"
6 "Sch·Sch·Cramer"
7 Joecks, "MünchKomm-StGB"
8 Roxin, "LK-StGB"
9 Schünemann, "LK-StGB"
10 Mezger, "LK-StGB"
1 신양균, "배임행위의 거래상대방의 형사책임"
2 박상기, "방조행위와 인과관계"
3 김봉수, "방조의 인과관계" 서울대학교 대학원 2008
4 이용식, "무형적·정신적 방조행위의 인과관계" (9) : 221-, 2001
5 Roxin, "Strafrecht, Allg. Teil-I"
6 "Sch·Sch·Cramer"
7 Joecks, "MünchKomm-StGB"
8 Roxin, "LK-StGB"
9 Schünemann, "LK-StGB"
10 Mezger, "LK-StGB"
11 Samson, "Hypothetische Kausalverläufe im Strafrecht"
12 Roxin, "AT-II"
경찰관직무집행법상 불심검문제도의 개정논의에 대한 비판적 고찰
학술지 이력
| 연월일 | 이력구분 | 이력상세 | 등재구분 |
|---|---|---|---|
| 2022 | 평가 | 계속평가 신청대상 (등재유지) | |
| 2017-01-01 | 등재 | 우수등재학술지 선정 (계속평가) | |
| 2013-01-01 | 등재 | 등재학술지 유지 (등재유지) | ![]() |
| 2010-01-01 | 등재 | 등재학술지 유지 (등재유지) | ![]() |
| 2007-01-01 | 등재 | 등재학술지 선정 (등재후보2차) | ![]() |
| 2006-01-01 | 등재 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | ![]() |
| 2005-01-01 | 등재 | 등재후보 1차 FAIL (등재후보1차) | ![]() |
| 2004-01-01 | 등재 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | ![]() |
| 2003-01-01 | 등재 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) | ![]() |
학술지 인용정보
| 기준연도 | WOS-KCI 통합IF(2년) | KCIF(2년) | KCIF(3년) |
|---|---|---|---|
| 2016 | 0.94 | 0.94 | 0.95 |
| KCIF(4년) | KCIF(5년) | 중심성지수(3년) | 즉시성지수 |
| 0.94 | 0.89 | 1.109 | 0.3 |
Music’s Energy Footprint: Energy Footprint of T-shirts
Teachers TV Teachers TVClip 1 from C 2964 001 M05_T15_015
Teachers TV Teachers TVClip 2 from C 2286 001 A m25_t10_020
Teachers TV Teachers TV들리지 않는 소리에 정보를 심는다! - 신개념 T커머스 기술
YTN SCIENCEClip 2 from C 2964 001 M05_T20_025 B
Teachers TV Teachers TV