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    관계사의 관점에서 본 오스트리아․독일의 봉급고용인연금보험 형성 = Transnationaler Aspekt der österreichischen und deutschen Angestelltenversicherungen

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    Das österreichische Gesetz, betreffend die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten (RGBl. 1907 ex. 1) wurde nach 18 Jahre dauernden Bemühungen verwirklicht. Es handelt sich um eine Ausnahme, dass das Angestelltenversicherungsgesetz in Österreich fünf Jahre vor dem deutschen Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 verabschiedet wurde. Es ist dies umso auffallender, da Österreich anders als in deutschen Fall, eine Angestelltenpension ohne Vorstufe der Alters- und Invalidenversicherung für Arbeiter erlangte.
    Es ist wichtig, nicht nur die Äußerungen der Politiker, sondern auch die Meinung der Angestellten zu untersuchen. Es ist leicht zu beobachten, dass das treibende Motiv der österreichischen Angestelltenpensionsversicherung eher mit der beamtlichen Tradition verknüpft war. Die österreichischen Privatbeamten beantragten in einer Form der Petition gegenüber dem Gesetzgeber und der Regierung die Notwendigkeit ihrer eigenen Pension, ähnlich wie die der Beamten. Von der ersten Petition vom 27. November 1888, den Erhebungen vom Jahre 1896, der Regierungsvorlage vom Mai 1901, und Verhandlungen im Reichsrat hauptsächlich im Jahre 1906, bis endlich zur Verabschiedung vom Herrenhaus am 30. Oktober 1906, sowie bis zur Sanktionierung vom 16. Dezember 1906 ergriffen die österreichischen Privatbeamten wichtige Initiativen für die Gesetzgebung. Es handelt sich um Bemühungen von Privatbeamten gegenüber der Regierung, dem Parlament und nicht zuletzt der Öffentlichkeit, offensichtlich und hinter den Kulissen für die Pensionsversicherung.
    Von den Angestelltenverbänden kann die Privatbeamte-Gruppe mit dem Obmann Anton Blechschmidt als ein auffallendes Beispiel der aktiven Rolle der Angestellten und deren Verbände für eine Mitgestaltung des Gesetzes hervorgehoben werden. Die Bemühungen von Anton Blechschmidt, Obmann der Privatbeamten-Gruppe des ersten allgemeinen Beamten-Vereines der österr.-ungarischenMonarchie sind in seinem Nachlass gut belegt.
    Wir finden in Anton Blechschmidts Nachlass aktive und detailierte Meinungsäußerungen. Aus dem Briefwechsel Anton Blechschmidts und den Organen der Angestelltenverbände können wir die Ansichten und Meinungen der Privatbeamten als Initiatoren und direkt Betroffene der Gesetzgebung besser verstehen. Das daraus entnommene Selbstverständnis der Privatbeamten als ein Stand wirkte nicht nur auf die Pensionsversicherung, sondern weit darüber hinaus auf andere Bereiche: auf in die rechtliche Lage der Privatbeamten eingreifende Angelegenheiten. Mit einer scharfen Kritik an den einseitigen Begutachtungen der Handels- und Gewerbekammer – 'uneingedenk der den Kammern zukommenden schönen Aufgabe: nicht nur die Interessen der Unternehmer, sondern auch die der Angestellten wahrzunehmen" – verlangten die Privatbeamten sogar ihre eigene 'Privatbeamtenkammer".
    Eine systematische Untersuchung der Wechselbeziehungen zwischen Deutschland und Österreich und der Wechselwirkung zwischen den deutschen und österreichischen Angestelltenverbänden für Pensionsversicherungsgesetzen ist eine noch offene Forschungsfrage. Es ist danach zu fragen, wieweit die beiden Gesetzgebungen im Werdegang Gemeinsamkeitenaufweisen und wo die Unterschiede anfangen; weiteres muss die Frage gestellt werden, ob die österreichische Gesetzgebung in gewissem Maß Einfluss auf Entstehung des deutschen Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911 ausübte. Wäre weiteres danach zu fragen, wie dieser Einfluss aussah, und woran der Einfluss liegt, wie die leitende Rolle der österr.-ungarischenDoppel-Monarchie zukam, die sonst immer den Bismarckschen sozialen Versicherungsgesetzgebungen folgte. Diese Frage führt uns zur Frage des gegenseitigen Einflusses oder Transfers der Idee oder der Verflechtung. Man muss noch danach fragen, ob diese Gesetzgebung direkt mit der 'Mittelstandspolitik" und der Bewahrung des Mittelstandes mit B...
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    Das österreichische Gesetz, betreffend die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten (RGBl. 1907 ex. 1) wurde nach 18 Jahre dauernden Bemühungen verwirklicht. Es handelt sich um eine Ausnahme, d...

    Das österreichische Gesetz, betreffend die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten (RGBl. 1907 ex. 1) wurde nach 18 Jahre dauernden Bemühungen verwirklicht. Es handelt sich um eine Ausnahme, dass das Angestelltenversicherungsgesetz in Österreich fünf Jahre vor dem deutschen Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 verabschiedet wurde. Es ist dies umso auffallender, da Österreich anders als in deutschen Fall, eine Angestelltenpension ohne Vorstufe der Alters- und Invalidenversicherung für Arbeiter erlangte.
    Es ist wichtig, nicht nur die Äußerungen der Politiker, sondern auch die Meinung der Angestellten zu untersuchen. Es ist leicht zu beobachten, dass das treibende Motiv der österreichischen Angestelltenpensionsversicherung eher mit der beamtlichen Tradition verknüpft war. Die österreichischen Privatbeamten beantragten in einer Form der Petition gegenüber dem Gesetzgeber und der Regierung die Notwendigkeit ihrer eigenen Pension, ähnlich wie die der Beamten. Von der ersten Petition vom 27. November 1888, den Erhebungen vom Jahre 1896, der Regierungsvorlage vom Mai 1901, und Verhandlungen im Reichsrat hauptsächlich im Jahre 1906, bis endlich zur Verabschiedung vom Herrenhaus am 30. Oktober 1906, sowie bis zur Sanktionierung vom 16. Dezember 1906 ergriffen die österreichischen Privatbeamten wichtige Initiativen für die Gesetzgebung. Es handelt sich um Bemühungen von Privatbeamten gegenüber der Regierung, dem Parlament und nicht zuletzt der Öffentlichkeit, offensichtlich und hinter den Kulissen für die Pensionsversicherung.
    Von den Angestelltenverbänden kann die Privatbeamte-Gruppe mit dem Obmann Anton Blechschmidt als ein auffallendes Beispiel der aktiven Rolle der Angestellten und deren Verbände für eine Mitgestaltung des Gesetzes hervorgehoben werden. Die Bemühungen von Anton Blechschmidt, Obmann der Privatbeamten-Gruppe des ersten allgemeinen Beamten-Vereines der österr.-ungarischenMonarchie sind in seinem Nachlass gut belegt.
    Wir finden in Anton Blechschmidts Nachlass aktive und detailierte Meinungsäußerungen. Aus dem Briefwechsel Anton Blechschmidts und den Organen der Angestelltenverbände können wir die Ansichten und Meinungen der Privatbeamten als Initiatoren und direkt Betroffene der Gesetzgebung besser verstehen. Das daraus entnommene Selbstverständnis der Privatbeamten als ein Stand wirkte nicht nur auf die Pensionsversicherung, sondern weit darüber hinaus auf andere Bereiche: auf in die rechtliche Lage der Privatbeamten eingreifende Angelegenheiten. Mit einer scharfen Kritik an den einseitigen Begutachtungen der Handels- und Gewerbekammer – 'uneingedenk der den Kammern zukommenden schönen Aufgabe: nicht nur die Interessen der Unternehmer, sondern auch die der Angestellten wahrzunehmen" – verlangten die Privatbeamten sogar ihre eigene 'Privatbeamtenkammer".
    Eine systematische Untersuchung der Wechselbeziehungen zwischen Deutschland und Österreich und der Wechselwirkung zwischen den deutschen und österreichischen Angestelltenverbänden für Pensionsversicherungsgesetzen ist eine noch offene Forschungsfrage. Es ist danach zu fragen, wieweit die beiden Gesetzgebungen im Werdegang Gemeinsamkeitenaufweisen und wo die Unterschiede anfangen; weiteres muss die Frage gestellt werden, ob die österreichische Gesetzgebung in gewissem Maß Einfluss auf Entstehung des deutschen Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911 ausübte. Wäre weiteres danach zu fragen, wie dieser Einfluss aussah, und woran der Einfluss liegt, wie die leitende Rolle der österr.-ungarischenDoppel-Monarchie zukam, die sonst immer den Bismarckschen sozialen Versicherungsgesetzgebungen folgte. Diese Frage führt uns zur Frage des gegenseitigen Einflusses oder Transfers der Idee oder der Verflechtung. Man muss noch danach fragen, ob diese Gesetzgebung direkt mit der 'Mittelstandspolitik" und der Bewahrung des Mittelstandes mit B...

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    참고문헌 (Reference)

    1 양병우, "역사논초" 79-, 1987

    2 김병호, "독일봉급고용인보험법 성립과정 고찰" 서울대학교 대학원 2008

    3 Theodor Geiger, "Zeitschrift für Gewerkschaftspolitik und Wirtschaftskunde" 10 : 637-654, 1930

    4 J. Kocka, "White Collar Workers in America 1890-1940" A Social-Political History in International Perspective 1980

    5 마이어, "The Lower Middle Class as Historical Problem" 47 : 409-436, 1975

    6 Edmund Hahn, "Populäre Darstellung der Pensionsversicherung der privaten Angestellten. Zum praktischen Gebrauch für Dienstgeber und Versicherungspflichtige, sowie mit der Durchführung des Gesetzes betrauten Behörden"

    7 J. Kocka, "Organisierter Kapitalismus im Kaiserreich?, in: Historische Zeitschrift 230"

    8 Hubert Korkisch, "Kommentar zum Pensionsversicherungsgesetz" Verlag Manz 1915

    9 Heinrich Waentig, "Gewerbliche Mittelstandspolitik, Eine rechtshistorisch- wirtschaftspolitische Studie auf Grund österreichischer Quellen" 1898

    10 Wilhelm Winker, "Gewerbe und Landwirtschaft in der Invaliden- und Altersversicherung der österreichischen Sozialversicherungsvorlage, in: Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung. Organ der Gesellschaft österreichischer Volkswirte" Neunzehnter Band 602-619, 1910

    1 양병우, "역사논초" 79-, 1987

    2 김병호, "독일봉급고용인보험법 성립과정 고찰" 서울대학교 대학원 2008

    3 Theodor Geiger, "Zeitschrift für Gewerkschaftspolitik und Wirtschaftskunde" 10 : 637-654, 1930

    4 J. Kocka, "White Collar Workers in America 1890-1940" A Social-Political History in International Perspective 1980

    5 마이어, "The Lower Middle Class as Historical Problem" 47 : 409-436, 1975

    6 Edmund Hahn, "Populäre Darstellung der Pensionsversicherung der privaten Angestellten. Zum praktischen Gebrauch für Dienstgeber und Versicherungspflichtige, sowie mit der Durchführung des Gesetzes betrauten Behörden"

    7 J. Kocka, "Organisierter Kapitalismus im Kaiserreich?, in: Historische Zeitschrift 230"

    8 Hubert Korkisch, "Kommentar zum Pensionsversicherungsgesetz" Verlag Manz 1915

    9 Heinrich Waentig, "Gewerbliche Mittelstandspolitik, Eine rechtshistorisch- wirtschaftspolitische Studie auf Grund österreichischer Quellen" 1898

    10 Wilhelm Winker, "Gewerbe und Landwirtschaft in der Invaliden- und Altersversicherung der österreichischen Sozialversicherungsvorlage, in: Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung. Organ der Gesellschaft österreichischer Volkswirte" Neunzehnter Band 602-619, 1910

    11 Gustav Stresemann, "Die Stellung der Industrie zur Frage der Pensions-Versicherung der Privatangestellten, Vortrag, gehalten in der Generalversammlung des Bundes der Industriellen am 15. Oktober 1906, in: Dr. Gustav Stresemann, Mitglied des Reichstages, Wirtschaftspolitische Zeitfragen, Zweite, vermehrte Ausgabe" 47-60, 1911

    12 Andreas Baryli, "Die Sonder-Sozialversicherung der Angestellten in Österreich bis 1938" Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität 1977

    13 Emil Lederer, "Die Privatangestellten in der modernen Wirtschaftsentwicklung" 1912

    14 Dr. Heinrich Rauchberg, "Die Pensionsversicherung der Privatangestellten als Maßnahme der Mittelstandspolitik" 1910

    15 Heinz Potthoff, "Die Organisation des Privatbeamtenstandes, Die staatliche Pensions- und Hinterbliebenen-Versicherung der Privatangestellten" Die Statistik der Privatangestellten 1904

    16 W. Kulemann, "Die Berufsvereine. Erste Abteilung: Geschichtliche Entwicklung der Berufsorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber aller Länder" Fünfter Band 1-140, 1913

    17 W. Kulemann, "Die Berufsvereine, Erste Abteilung: Geschichtliche Entwicklung der Berufsorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber aller Länder" 1908

    18 Jürgen Kocka, "Die Angestellten in der deutschen Geschichte 1850-1980" 9-, 1981

    19 Leo Verkauf, "Die Alters- Invaliditäts- und Stellenlosigkeits-Versicherung der Privatbeamten und Handelangestellten 'kritische Darstellung"der Bestimmungen des in der XVII. Session des österreichischen Reichsrates eingebrachten Gesetzentwurfes" 1901

    20 Albin Bráf, "Das Gesetz über die Pensionsversicherung der Privatbeamten, in: Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung. Organ der Gesellschaft österreichischer Volkswirte" Sechzehnter Band 458-485, 1907

    21 Jürgen Kocka, "Angestellte, Geschichtliche Grundbegriffe: Historische Lexikon zur politisch-soziale Sprache in Deutschland, Band 1" 1972

    22 Jürgen Kocka, "Angestellte im europäischen Vergleich. Die Herausbildung angestellter Mittelschichten seit dem späten 19. Jahrhundert" 1981

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