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    정기금변경판결과 후유장애에 관한 연구 = Die Abänderungsklageerhebung zu den wiederkehrenden Leistungen für die nachträglichen Behinderten

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Die Anwendungsbereich des §323 gehört zu allen Verurteilungen zu künftig wiederkehrenden Leistungen, auch Anerkenntnis-, Versäumnis-und Abänderungsurteile. Anhand von §1040 sind selbst entsprechende Schiedssprüche erfaßt. Auch anerkennungsfähige ausländische Urteile unterliegenden der Abänderung. Sie hängt prozessual von §323 ab, materell aber von dem Unterhaltsstatut. Entgegen §323 Abs.3 bestimmt dieses auch die zeitlichen Grenzen der Abänderbarkeit. Kraft von §323 Abs.4 kann Abänderungsklage weiter für Prozessvergleiche im §794 Abs.1 Nr.1, vollstreckbare Urkunden einschließlich der Jugendamtsurkunden im §794 Abs.1 Nr.5 sowie Unterhaltstitel nach den §§642c, d und §641p Anwendbarkeit finden. Dennnoch ist §323 nicht anzuwenden auf enstweilge Anordnungen nach §620 Abs.1 Nr.4,6, deren Abänderung, auch die eines Prozessvergleiches im Anordnungsverfahren, kann durch Antrag nach §629b ermöglicht werden. Bei einstweilgen Verfügungen wird ausschließlich das Aufhebungsverfahren im §§927, 936 zur Verfügung gestellt. Auch auf die Zukunft gerichtete Feststellungsurteile sind in der Lage zu abändern, beispielsweise wenn eine bestimmte Erwerbsunfähigkeit des Verletzten festgestellt ist und sich später geändert. Und auch unterliegen andere Entscheidungen der Abänderung, wenn sie, wie etwa Unterlassungsurteile die Basis auf eine Einschätzung der Zukunft stellt. Aber Urteile auf Kapitalabfindung im §§ 843 Abs.3, 844 Abs.2 S.1 BGB und §8HPflG können nicht abgeändert werden. Zwar richter sich die Höhe der Abfindung nach bestimmten Annahmen über die künftigen Schadensentwicklung. Die Abänderbarkeit dient nicht dazu, daß die Abfindung einer entgültigen vergleichsweisen Bereinigung zu Grunde liegen soll und daher beide Seiten entgültigen das Prognoserisiko tragen. Zum Teil ist §323 anzuwenden, wenn die Einklage wegen Mangels eines aktuellen Schadens, mangelnder Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit abgewiesen worden ist. Die h.M. bezieht sich darauf, daß in diesen Fällen nicht darum geht, eine fortwirkende Prognoseentscheidung zu korrigieren. Auch §323 spricht dafür, dass die Abänderungsklage lediglich gegen Verurteilungen erhebt. Findet daher erstmals ein Schaden, die Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit statt, so kann einfache Leistungsklge erhebt werden. Also wird in diesem Absatz untersucht, daß z.B. die in einem Verkehrsunfall verletzten Person später Abänderungsklage im Nachprozess erheben kann, wenn ein wiederkehrendes Leistungsurteil im Vorprozess über sie ergehen ließ, aber ihres ärztlche Honorar sich nachträglich erhöhen würde.
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    Die Anwendungsbereich des §323 gehört zu allen Verurteilungen zu künftig wiederkehrenden Leistungen, auch Anerkenntnis-, Versäumnis-und Abänderungsurteile. Anhand von §1040 sind selbst entsprechende Schiedssprüche erfaßt. Auch anerkennungsfäh...

    Die Anwendungsbereich des §323 gehört zu allen Verurteilungen zu künftig wiederkehrenden Leistungen, auch Anerkenntnis-, Versäumnis-und Abänderungsurteile. Anhand von §1040 sind selbst entsprechende Schiedssprüche erfaßt. Auch anerkennungsfähige ausländische Urteile unterliegenden der Abänderung. Sie hängt prozessual von §323 ab, materell aber von dem Unterhaltsstatut. Entgegen §323 Abs.3 bestimmt dieses auch die zeitlichen Grenzen der Abänderbarkeit. Kraft von §323 Abs.4 kann Abänderungsklage weiter für Prozessvergleiche im §794 Abs.1 Nr.1, vollstreckbare Urkunden einschließlich der Jugendamtsurkunden im §794 Abs.1 Nr.5 sowie Unterhaltstitel nach den §§642c, d und §641p Anwendbarkeit finden. Dennnoch ist §323 nicht anzuwenden auf enstweilge Anordnungen nach §620 Abs.1 Nr.4,6, deren Abänderung, auch die eines Prozessvergleiches im Anordnungsverfahren, kann durch Antrag nach §629b ermöglicht werden. Bei einstweilgen Verfügungen wird ausschließlich das Aufhebungsverfahren im §§927, 936 zur Verfügung gestellt. Auch auf die Zukunft gerichtete Feststellungsurteile sind in der Lage zu abändern, beispielsweise wenn eine bestimmte Erwerbsunfähigkeit des Verletzten festgestellt ist und sich später geändert. Und auch unterliegen andere Entscheidungen der Abänderung, wenn sie, wie etwa Unterlassungsurteile die Basis auf eine Einschätzung der Zukunft stellt. Aber Urteile auf Kapitalabfindung im §§ 843 Abs.3, 844 Abs.2 S.1 BGB und §8HPflG können nicht abgeändert werden. Zwar richter sich die Höhe der Abfindung nach bestimmten Annahmen über die künftigen Schadensentwicklung. Die Abänderbarkeit dient nicht dazu, daß die Abfindung einer entgültigen vergleichsweisen Bereinigung zu Grunde liegen soll und daher beide Seiten entgültigen das Prognoserisiko tragen. Zum Teil ist §323 anzuwenden, wenn die Einklage wegen Mangels eines aktuellen Schadens, mangelnder Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit abgewiesen worden ist. Die h.M. bezieht sich darauf, daß in diesen Fällen nicht darum geht, eine fortwirkende Prognoseentscheidung zu korrigieren. Auch §323 spricht dafür, dass die Abänderungsklage lediglich gegen Verurteilungen erhebt. Findet daher erstmals ein Schaden, die Bedürftigkeit oder Leistungsfähigkeit statt, so kann einfache Leistungsklge erhebt werden. Also wird in diesem Absatz untersucht, daß z.B. die in einem Verkehrsunfall verletzten Person später Abänderungsklage im Nachprozess erheben kann, wenn ein wiederkehrendes Leistungsurteil im Vorprozess über sie ergehen ließ, aber ihres ärztlche Honorar sich nachträglich erhöhen würde.

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    참고문헌 (Reference)

    1 백태승, "한국민법이론의 발전I(물권·총칙편)" 박영사 1999

    2 이호원, "주석 신민사소송법(Ⅳ)" 한국사법행정학회 208-, 2004

    3 이범균, "종단에 사찰등록을 마친 사찰 주지의 지위에 관한 소의 적법성" 2006

    4 전병서, "정기금판결에 대한 변경의 소" 2003

    5 김상수, "소의 취하와 재소금지효" 30 (30):

    6 문성재, "부동산명의신탁과 재산권의 인정 - 대상판결:서울지방법원 2003. 11. 28 제20 민사부 2003가합49028 -" 한국재산법학회 21 (21): 51-83, 2004

    7 "법원실무제요 1-3 in 민사소송(Ⅲ)" 법원행정처

    8 "법원실무제요 1-2, in 민사소송(Ⅱ)" 법원행정처

    9 양병회, "민사소송법강의(제3판)" 삼지원 2007

    10 전병서, "민사소송법강의" 법문사 2002

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    4 전병서, "정기금판결에 대한 변경의 소" 2003

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    43 Klauser, "Abänderung von Unterhaltstiteln" 1981

    44 Kauser, "Abänderung von Unterhaltstiteln" 1981

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    2006-01-01 등재 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
    2005-01-01 등재 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
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    2016 0.31 0.31 0.49
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
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