Die folgende Darstellung versucht, den Zusammenhang zwischen Erfahrung als System und Prinzip der Zweckma¨βigkeit hauptsa¨chlich in der ersten Einleitung in die Kritik der Urteilskraft zu interpretieren.
Zum Ersten bringe ich "Erfahrung als System...
Die folgende Darstellung versucht, den Zusammenhang zwischen Erfahrung als System und Prinzip der Zweckma¨βigkeit hauptsa¨chlich in der ersten Einleitung in die Kritik der Urteilskraft zu interpretieren.
Zum Ersten bringe ich "Erfahrung als System" zur Ero¨rterung. Dieser Begriff ist ein Grenzbegriff, nach dem sick unsere Erkenntniswirkung richtet. Dieser Grenzbegriff ist Eine Erfahrung und eine mo¨gliche Erfahrung, die die wirklichen und besonderen Gesetze unter eine systematische Einheit stellt, die das "Prinzip der Zweckma¨βigkeit" mo¨glich macht, das von der Urteilskraft gebildet wird.
Dann behandle ich "das Prinzip der Zweckma¨βigkeit" in Ansehung der Urteilskraft, besonders der reflektierenden Urteilskraft. Da dieses Prinzip erst die Einheit der empirischen Gesetze mo¨glich macht, ist es selbst kein empirisches Prinzip, sondern ein transzendentales.
Durch die na¨here Untersuchung dieses Prinzips findet man dann den Begriff "Technik der Natur". Hierbei erla¨utere ich, daβ "Technik der Natur" sich auf "Technik der Urteilskraft" begru¨ndet und alle Zweckma¨βigkeit, also a¨sthetische und teleologische Zweckma¨βigkeit sick auf "Technik der Natur" begru¨ndet, In der Ansehung der Zweckma¨βigkeit der Natur ist "Technik der Natur" ein Vermittler zwischen Natur und Freiheit. Von "Technik der Natur" ist die Rede, wenn man einen "intellectus archetypus" annimmt. Kant definiert "Technik der Natur" so : "Die Kausalita¨t nun der Natur, in Ansehung der Form ihrer Produkte als Zwecke, wu¨rde ich die Technik der Natur nennen" (Erste Einleitung von G. Lehmann, VII.S.25). Natur ist als Ganzheit und in Teilen, nach Form und Inhalt technisch und zweckma¨βig, wenn ein freier Intellekt, also ein Zweck der Natur zum Grunde liegt. Hierbei kann man den Grund einer systematischen Einheit besonderer Mannigfaltigkeit in der Nattar legitimieren.
Der intuitive Verstand ist aber selbst kein objecktiv gegebenes Sein, sondern eine notwendig aufgegebene Idee. Damit ist die Sache, nach der Kant fragt, keine zweckma¨βige metaphysische Welt, sondern ein Begriff der Zweckma¨βigkeit, des ku¨rzern keine dingliche Welt, sondern eine logische Welt. Erfahrung als System der empirischen besonderen Gesetze ist selbst ein logisches System. Das dieses System mo¨glick machende Prinzip der Zweckma¨βigkeit ist auch ein methodologisches Prinzip der Natur.
Solche Logik ist aber keine naturwissenschaftliche Logik, sondern ein methodologisches Postulat und eine Ansicht oder Betrachtung fu¨r die naturwissensehaftliche Systematisierung.
Die Ta¨tigkeit der reflektierenden Urteilskraft ist alles das, was natu¨rliche Gegensta¨nde unter dem Gesichtspunkt der Zweckma¨βigkeit betrachtet. Die Urteilskraft ist weder rein theoretisch, noch rein praktisch ta¨tig, sondern betrachtet den Gegenstand unter einem Gesichtspunkt, der in unserem Wollen seinen Ursprung hat, sofern das Wollen auch allgemein und notwendig ist.
Ich kann annehmen, daβ diese Betrachtung die Handlung eines Entwurfes order einer Konzeption ist. Liegt dann nicht der reflekfierenden Urteilkraft und dam Princip ihrer Zweckma¨βigkeit eine urspru¨nglich bildende Funktion der transzendentalen Einbildungskraft zu Grunde?
"Zweckma¨βigkeit" ist ein freier Entwurf der Vernunft. Ich habe fr¨her Kants Lehre als "Lehre vom Entwurf" ausgelegt (in : Sammlung der kulturwissenschaftlichen Abhandlungen der Universita¨t Kon-Kuk,8. Band,S.43-53,1975). Man kann sagen, daβ seine Lehre vom Entwurf in der Lehre dieser Zweckma¨βigkeit noch klarer wird.