In der vorliegenden Arbeit handelt es sich um die haftungsrechtliche Frage, ob und gegebenenfalls wann berufliche Experte für ihre fehlerhafte Auskünfte über das Mandantenverhältnis hinaus auch gegenüber vertragsfremden Dritte...
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2004
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재산상 손해 ; 순수 재산상 손해 ; 정보책임 ; 감정평가사 ; 공인회계사 ; 신뢰 ; 특별결합관계 ; 불법행위책임 ; Vermö ; gensschä ; den ; reine Vermö ; gensschä ; den ; Informationshaftung ; ö ; ffentlich bestellter Sachverstä ; ndiger ; Wirtschaftsprü ; fer ; Vertrauen ; Sonderverbindung ; Deliktshaftung
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학술저널
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In der vorliegenden Arbeit handelt es sich um die haftungsrechtliche Frage, ob und gegebenenfalls wann berufliche Experte für ihre fehlerhafte Auskünfte über das Mandantenverhältnis hinaus auch gegenüber vertragsfremden Dritte...
In der vorliegenden Arbeit handelt es sich um die haftungsrechtliche Frage, ob und gegebenenfalls wann berufliche Experte für ihre fehlerhafte Auskünfte über das Mandantenverhältnis hinaus auch gegenüber vertragsfremden Dritten haften sollen. Zur Aufklärung dieser Frage geht es hierin zunächst bei der rechtsvergleichenden Betrachtung vor. Es stellt sich dabei heraus, dass in den untersuchten europäischen Ländern die Haftung der beruflichen Sachverständigen gegenüber Dritten in bestimmten Fällen bejaht wird. Besondere Aufmerksamkeit verdient sich noch die Tatsache, dass die Expertenhaftung in diesen Ländern - trotz der unterschidlichen dogmatischen Begründung - auf denselben wertungsmäßigen Legitimationsansatz zurückzuführen ist, nämlich auf den Ansatzspunkt, dass die Erwartung des geschädigten Dritten in die Richtigkeit der erteilten Auskünfte wegen der berufstypischen Stellung des Auskunftserteilenden legitim bzw. rechtlich schutzwürdig ist. Der Gedanke des berechtigten Vertrauensschutzes wird sodann zur sachlichen Begründung des § 26 I Chigong-Gesetz (Gesetz über die Veröffentlichung des Grundbodenspreises und über die Begutachtung des Grundbodens), nach dem die öffentlich bestellten Sachverständigen für ihre unrichtigen Gutachten auch gegenüber vertragsfremden Dritten haften sollten, fruchtbar gemacht. Diesbezüglich ist es noch darauf hinzuweisen, dass diese Expertenhaftung des § 26 I Chigong-Gesetz nach der hier vertretenen Ansicht nur dann sachlich legitimiert werden kann, wenn es dem auskunftserteilenden Sachverständigen bekannt oder erkennbar ist, wem gegenüber und für welchem Zweck seine sachkundigen Auskünfte verwendent werden sollen. Schließlich kann die sonach innerlich begründete Haftung des Sachverständigen gegenüber Dritten als deliktisch qualifiziert werden und dazu sind keine erkennbare Gründe mehr sichtbar, die Anspruchskonkurrenz zwischen der Dritthaftung nach dem § 26 I Chigong-Gesetz und derjenigen nach dem § 750 KBGB zu bejahen.
목차 (Table of Contents)
受給人의 債務不履行責任 : 우리 民法 및 獨逸의 新.舊民法에 따른 法律狀態
변호사의 성공보수약정 : 대판 2002. 4. 12. 선고 2000다50190 판결, 판례공보 제155호 1085면 이하
프랑스에서의 下都給法에 대한 槪觀 : 건축하수급인의 공사대금채권 담보수단을 중심으로
학술지 이력
연월일 | 이력구분 | 이력상세 | 등재구분 |
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2022 | 평가예정 | 계속평가 신청대상 (등재유지) | |
2017-01-01 | 평가 | 우수등재학술지 선정 (계속평가) | |
2014-01-13 | 학술지명변경 | 외국어명 : 미등록 -> The Korean Journal of Civil Law | ![]() |
2013-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | ![]() |
2010-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | ![]() |
2008-01-01 | 평가 | 등재학술지 유지 (등재유지) | ![]() |
2005-01-01 | 평가 | 등재학술지 선정 (등재후보2차) | ![]() |
2004-01-01 | 평가 | 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) | ![]() |
2003-01-01 | 평가 | 등재후보학술지 선정 (신규평가) | ![]() |
학술지 인용정보
기준연도 | WOS-KCI 통합IF(2년) | KCIF(2년) | KCIF(3년) |
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2016 | 1.42 | 1.42 | 1.24 |
KCIF(4년) | KCIF(5년) | 중심성지수(3년) | 즉시성지수 |
1.13 | 1.08 | 1.392 | 0.31 |