Das Polizeikostenrecht ist teilweise in den Polizeigesetzen, teilweise in den Verwaltungskostengesetzen geregelt. Die Beantwortung der politisch brisanten Frage, ob und inwiefern der Veranlasser von Einsatzen der Polizei zur Erstattung der Polizeikost...
Das Polizeikostenrecht ist teilweise in den Polizeigesetzen, teilweise in den Verwaltungskostengesetzen geregelt. Die Beantwortung der politisch brisanten Frage, ob und inwiefern der Veranlasser von Einsatzen der Polizei zur Erstattung der Polizeikosten herangezogen werden soll, erfordert einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen und den verfassungsrechtlichen Rahmen des Polizeikostenrechts. Einzelne Kostentatbestande sind die polizeiliche Maßnahmen wie Ersatzvornahme, Unmittelbare Ausfuhrung, Sicherstellung und Verwahrung. Das bedeutet, daß Das Polizeikostenrecht die rechtsmaße Maßnahmen voraussetz. Deshalb kann die Frage nach dem Polizeikostenrecht als die Frage nach dem polizeilichen Befugnissensystem gewechselt werden. Diese Diskuss ist sinnvoll vor allem unter das koreanische Polizeiaufgabenvollzugsgesetz, das noch die unsysmatische Problemen hat. In rechtsstaatlicher Hinsichtlich verwirklichen die Befugnissnorm den Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes. Die Schaffung von Befugnissnorm ist eine verfassungsrechtlich begrundete Notwendigkeit. Weil die Durchfuhrung von Maßnahmen nur an die Grenzen des Verfassungsrechts zulassig ist. Inhalt und Grenzen der Normierungsphlicht sind aber auch nicht statisch zu bestimmen. Doch bleibt der Gesetzgeber im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gehalten.