Die Doppelu¨bertragung der Grundstu¨cken bedeutet, daβ der Eigentu¨mer einem ersten Ka¨ufer die Grundstucken verkauft, und danaoh einem zweiten Ka¨ufer die Eigentu¨msubertragung macht. Die Doppelu¨bertragung ist nichtig, wenn die unter den bes...

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[수원] : 경기대학교, 1988
학위논문(석사) -- 京畿大學校 行政大學院 , 不動産管理(私法)專攻 , 1988. 2
1988
한국어
367.000
경기도
82 p.
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Die Doppelu¨bertragung der Grundstu¨cken bedeutet, daβ der Eigentu¨mer einem ersten Ka¨ufer die Grundstucken verkauft, und danaoh einem zweiten Ka¨ufer die Eigentu¨msubertragung macht. Die Doppelu¨bertragung ist nichtig, wenn die unter den bes...
Die Doppelu¨bertragung der Grundstu¨cken bedeutet, daβ der Eigentu¨mer einem ersten Ka¨ufer die Grundstucken verkauft, und danaoh einem zweiten Ka¨ufer die Eigentu¨msubertragung macht. Die Doppelu¨bertragung ist nichtig, wenn die unter den bestimmten Bedingungen des ξ103 Koreanisches BGB ist. Das wichtigste Problem u¨ber die Doppelu¨bertragung ist, daβ die Stellung der ersten Ka¨ufer und die Stellung der gutgla¨ubigen Dritten in Konflikt kommen, wenn der zweite Ka¨ufer dem gutgla¨ubigen Dritten die Grundstu¨cke schon u¨bertragen hat, und sie eintragen haben.
Die bestehende Rechtsprechung u¨ber die Doppelu¨bertragung der Grundstu¨cken ist nicht bedingungslos nichtig, sondern nur auf den bestimmten Fa¨lle.
Die Stellungen des ersten Ka¨ufers und des gutgla¨ubigen Dritterwerbers kommen in Konflikt, wenn die Verga¨ltnisse von dem Vera¨uβerer und dem zweiten u¨bernehmer nach Maβgabe des ξ103 Koreanisches-BGB nichtig sind.
Der erste Ka¨ufer kann die Rechte ausu¨ben, die der Vera¨uβerer gegen den zweiten u¨bernehmer hat(d.h. Einsetzung des Gla¨ubigers in die Rechte des Schuldners). Die Eintragung des gutgla¨ubigen Dritterwerbers, der die u¨ber-tragungseintragung des Objekts vom zweiten U¨bernehmer registriert, ist nichtig, denn die Vera¨uβerungshandlung des Vera¨uβerers und des zweiten U¨bernehmers ist nichtig und die Eintragung stimmt mit dem substantiellen Rechtsverha¨ltnis nicht u¨berein.
Die Unanwendungslehre des ξ746 Koreanisches-BGB Diese Lehre sohlieβt nur die Anwendung des ξ746 im Aufbau der Einsetzung des Gla¨ubigers in die Rechte des Schuldners, denn die Absicht der Nichtigkeit von der Doppelu¨bertragung ist zum schutz des ersten Ka¨ufers.
Die Anfechtungslehre der gegen das Recht gerichtete Handlung Diese Lehre erkennt das Recht bes Gla¨udigers auf Anfechtung nicht nur unter Geldschuld, sondern auch unter Schuld der bestimmten Sache. Deshalb erkennt diese lehre den ersten Ka¨ufer als Anfechtungsrechtisinhaber, wenn die Doppelu¨bertragungshandlung die Voraussetzungen des ξ406 Koreanishes-BGB besitzt. Nach dieser Lehre ist die Einsetzung des ersten Ka¨ufers in das Recht des Vera¨uβerere unno¨tig und der erste Ka¨ufer kann dem gutgla¨ubigen Dritterwerber nicht widerstehcn(ξ406 Abs. 1 Koreanischeg-BGB).
Da diese Lehre das in der Fall von der Schuldverletzung des ersten Ka¨ufers gegen den Vera¨uβerer erkennt, deshalb erkennt die Lehre die Wiederherstellung zu den u¨msta¨nde vor der Doppelu¨bertragung als Erschadigungsart(d. h. der erste Ka¨ufer kann dem zweiten u¨bernehmer das Zuru¨okgeben des Objekts zum Vera¨uβerer beanspruchen.). Und der erate Ka¨ufer kann dem gutgla¨ubigen Dritterwerber nicht widerstehen, dean der erste Ka¨ufer hat nur uas Recht gegen den Schuldner.
Nach meiner Meinung denke ich, daβ die allgemeine Theorie der Nichtigkeit das Problem der Doppelu¨bertr gung lo¨sen kann; jeder kann behaupten, daβ eine Rechtsgescha¨ft nichtig ist. Wenn er aber die prozessuale Nichtigkeit behaupten will, muβ er die Rechtsschutzinteresse haben. Aber der erste. Ka¨ufer hat die Rechtsschutzinteresse, die Feststellungsklage auf die Niohtigkeit in Ans.
Auf der anderen Seite muβ der gutgla¨ubige Dritte im Verkehr der Grundstu¨ckem geschu¨tzt werden. Wenn es aber keine gesetzliche Sondervorschriften gibt, kann er nicht geschu¨tzt werden, denn Koreanisches-BGB crkennt o¨ffentlicher Glaube des Grundbuchs nicht an. Die Eintragung des gutgla¨ubigen Dritten ist nichtig. Zum schluβ, nachdem der erate Ka¨ufer dem Vera¨uβerer und dem zweiten u¨bernehmer die Feststellungsklage auf die Niehtigkeit gogen die Doppelu¨bertragungsgescha¨ft einleitet, fordert er unter der Voraussetzung der Feststellungsklage auf die Niohtigkeit auf, Eintragungen des zweiten U¨bernehmers und des gutgla¨ubigen Dritterwerbers wegzustreichen (Wiederherstellung der Eintragung zum Verau erer). Danach kann der erate Ka¨ufer dem Vera¨uβerer in anspruch auf die U¨bertragung im Eigentum nehmen.
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