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      독일 복지국가 담론의 역사 - 독일제국 사회정책과 근대적 국민국가로의 길 = Geschichte des Sozialstaatsdiskurses in Deutschland - Die Sozialpolitik im Kaiserreich und der Weg zum modernen Nationalstaat

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Die Sozialpolitik im Kaiserreich kann als ein Prozess der inneren Nationalstaatsbildung interpretiert werden. In diesem Kontext war die Sozialversicherungspolitik Bismarcks ein Versuch, die Arbeiterklasse als Untertanen, aber nicht als voll berechtigte Staatsbürger, in das neu gegründete Kaiserreich zu integrieren. Durch das Sozialistengesetz und die Dreiklassenewahl in Preussen war jedoch das politische Recht der Arbeiterklasse stark beeinträchtigt, während das soziales Recht durch die Sozialversicherungspolitik einigermaßen erweitert wurde.
      Die bürgerlichen Sozialreformer, repräsentiert durch den Centralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen, den Verein für Sozialpolitik und die Gesellschaft für Soziale Reform, wollten die soziale Frage, bzw. die Arbeiterfrage, durch die Gleichberechtigung der Arbeiter im Arbeitsverhältnis lösen. Die konkreten Vorschlägen dafür waren Arbeiterschutzmaßnahmen und Erweiterung des kollektiven Arbeitsrechtes. Solche Politik zielte auf Erweiterung des sozialen Rechts der Arbeiterklasse. Aber die Arbeiterschutzgesetzgebung, die sowohl von den bürgerlichen Sozialreformern, als auch von den Sozialdemokraten mit Nachdruck gefodert wurde, konnte erst im “Neuen Kurs” in den 1890er Jahren teilweise verwirklicht werden. Der Versuch, zu dem Tarifvertragswesen ein gesetzliches Fundament zu geben, blieb erfolglos im Kaiserreich. Bei all diesem ging es um die Anerkennung der Arbeiter als gleichberechtigter Kontrahent.
      Bezüglich der Sozialpolitik lag der Schwerpunkt der Sozialdemokratie deutlich auf dem Arbeiterschutz, denn Arbeiterschutz wurde als eine Vorbedingung für die Emanzipation der Arbeiterklasse angesehen. Dagegen war die Sozialdemokratie anfangs skeptisch gegenüber der Sozialversicherung, trat jedoch später für die Sozialversicherung ein, weil sie darin die Erweiterungsmöglichkeit ihrer Rechte einblickte.
      Insgesamt war die Integration der Arbeiter in das Kaiserreich nur teilweise vollzogen. Der Sozialstaat des Kaiserreiches kennzeichnete sich durch die Ungleichheit der politischen und sozialen Rechte, die für einen Nationalstaat notwendig sind. In diesem Sinne war die innere Nationalstaatsbildung im Kaiserreich mittels Sozialpolitik nur halb erfolgreich gewesen.
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      Die Sozialpolitik im Kaiserreich kann als ein Prozess der inneren Nationalstaatsbildung interpretiert werden. In diesem Kontext war die Sozialversicherungspolitik Bismarcks ein Versuch, die Arbeiterklasse als Untertanen, aber nicht als voll berechtigt...

      Die Sozialpolitik im Kaiserreich kann als ein Prozess der inneren Nationalstaatsbildung interpretiert werden. In diesem Kontext war die Sozialversicherungspolitik Bismarcks ein Versuch, die Arbeiterklasse als Untertanen, aber nicht als voll berechtigte Staatsbürger, in das neu gegründete Kaiserreich zu integrieren. Durch das Sozialistengesetz und die Dreiklassenewahl in Preussen war jedoch das politische Recht der Arbeiterklasse stark beeinträchtigt, während das soziales Recht durch die Sozialversicherungspolitik einigermaßen erweitert wurde.
      Die bürgerlichen Sozialreformer, repräsentiert durch den Centralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen, den Verein für Sozialpolitik und die Gesellschaft für Soziale Reform, wollten die soziale Frage, bzw. die Arbeiterfrage, durch die Gleichberechtigung der Arbeiter im Arbeitsverhältnis lösen. Die konkreten Vorschlägen dafür waren Arbeiterschutzmaßnahmen und Erweiterung des kollektiven Arbeitsrechtes. Solche Politik zielte auf Erweiterung des sozialen Rechts der Arbeiterklasse. Aber die Arbeiterschutzgesetzgebung, die sowohl von den bürgerlichen Sozialreformern, als auch von den Sozialdemokraten mit Nachdruck gefodert wurde, konnte erst im “Neuen Kurs” in den 1890er Jahren teilweise verwirklicht werden. Der Versuch, zu dem Tarifvertragswesen ein gesetzliches Fundament zu geben, blieb erfolglos im Kaiserreich. Bei all diesem ging es um die Anerkennung der Arbeiter als gleichberechtigter Kontrahent.
      Bezüglich der Sozialpolitik lag der Schwerpunkt der Sozialdemokratie deutlich auf dem Arbeiterschutz, denn Arbeiterschutz wurde als eine Vorbedingung für die Emanzipation der Arbeiterklasse angesehen. Dagegen war die Sozialdemokratie anfangs skeptisch gegenüber der Sozialversicherung, trat jedoch später für die Sozialversicherung ein, weil sie darin die Erweiterungsmöglichkeit ihrer Rechte einblickte.
      Insgesamt war die Integration der Arbeiter in das Kaiserreich nur teilweise vollzogen. Der Sozialstaat des Kaiserreiches kennzeichnete sich durch die Ungleichheit der politischen und sozialen Rechte, die für einen Nationalstaat notwendig sind. In diesem Sinne war die innere Nationalstaatsbildung im Kaiserreich mittels Sozialpolitik nur halb erfolgreich gewesen.

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      참고문헌 (Reference)

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      2011-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
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