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      주권 주체와 주권의 한계: 바이마르 공화국 주권 논쟁의 한 단면 = Das Subjekt der Souveränität und ihre Grenze innerhalb der Weimarer Souveränitätsdebatte

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      Unter einem Rechtsstaat versteht man die Entpersonalisierung des Staates und Schutz der individullen Freiheit. Der Rechtsstaat behauptet die Priorität des Rechts vor Politik und Souvränität, womit sie verweist auf ein existenzelles Wesen des Staates. Entgegen dem allgemeinen Verständnis vom entpolitisierten Statt macht Heller darauf aufmerksam, dass sich der Staat in einem Ausnahmezustand auch über geltende Gesetze hinwegsetzt. Die Soveränität als Willens- und Wirkungseinheit ergibt sich in der modernen Zeit aus dem Staat. Ein Souverän erscheint daher als Repräsentant des Volkes oder wird als solcher durch einen Volksentscheid dazu ermächtigt. Souveräne Gewalt wird im Rahmen der Volonté générale und derjenigen Rechtsgrundsätze ausgeübt, die sich kulturell und historisch herausgebildet werden und als Maß einer Rechtssetzung dem Verfassungsrecht Legitimität verleihen.
      Schmitt verweist auf die Grenzen des Rechtsstaates, indem er die Frage nach dem Subjekt des Souveräns während eines Ausnahmezustandes aufwirft. Für Schmitt ist für einen “rechtmäßigen” Ausnahmezustand nur die Exekutive als Souverän denkbar, während beim “überrechtlichen” Ausnahmezustand eine verfassunggebende Gewalt(pouvoir contituant) den Platz des Souveräns einnimmt. Ein Souverän der verfassunggebenden Gewalt kann in dem heutigen demokratischen Verfasungsstaat als Entscheidung, die während einer gesellschaftlichen Krise getroffen wird, um die Probleme mit außerrechtlichen Maßnahmen aufzulösen. Folglich kann die Souveränitat des verfassunggebenden Gewalt als Verpflichtung zur gemeinsamen Überbindnug einer politischen Krise interpretiert werden.
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      Unter einem Rechtsstaat versteht man die Entpersonalisierung des Staates und Schutz der individullen Freiheit. Der Rechtsstaat behauptet die Priorität des Rechts vor Politik und Souvränität, womit sie verweist auf ein existenzelles Wesen des Staate...

      Unter einem Rechtsstaat versteht man die Entpersonalisierung des Staates und Schutz der individullen Freiheit. Der Rechtsstaat behauptet die Priorität des Rechts vor Politik und Souvränität, womit sie verweist auf ein existenzelles Wesen des Staates. Entgegen dem allgemeinen Verständnis vom entpolitisierten Statt macht Heller darauf aufmerksam, dass sich der Staat in einem Ausnahmezustand auch über geltende Gesetze hinwegsetzt. Die Soveränität als Willens- und Wirkungseinheit ergibt sich in der modernen Zeit aus dem Staat. Ein Souverän erscheint daher als Repräsentant des Volkes oder wird als solcher durch einen Volksentscheid dazu ermächtigt. Souveräne Gewalt wird im Rahmen der Volonté générale und derjenigen Rechtsgrundsätze ausgeübt, die sich kulturell und historisch herausgebildet werden und als Maß einer Rechtssetzung dem Verfassungsrecht Legitimität verleihen.
      Schmitt verweist auf die Grenzen des Rechtsstaates, indem er die Frage nach dem Subjekt des Souveräns während eines Ausnahmezustandes aufwirft. Für Schmitt ist für einen “rechtmäßigen” Ausnahmezustand nur die Exekutive als Souverän denkbar, während beim “überrechtlichen” Ausnahmezustand eine verfassunggebende Gewalt(pouvoir contituant) den Platz des Souveräns einnimmt. Ein Souverän der verfassunggebenden Gewalt kann in dem heutigen demokratischen Verfasungsstaat als Entscheidung, die während einer gesellschaftlichen Krise getroffen wird, um die Probleme mit außerrechtlichen Maßnahmen aufzulösen. Folglich kann die Souveränitat des verfassunggebenden Gewalt als Verpflichtung zur gemeinsamen Überbindnug einer politischen Krise interpretiert werden.

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      Schmitt verweist auf die Grenzen des Rechtsstaates, indem er die Frage nach dem Subjekt des Souveräns während eines Ausnahmezustandes aufwirft. Für Schmitt ist für einen “rechtmäßigen” Ausnahmezustand nur die Exekutive als Souverän denkbar, während beim “überrechtlichen” Ausnahmezustand eine verfassunggebende Gewalt(pouvoir contituant) den Platz des Souveräns einnimmt. Ein Souverän der verfassunggebenden Gewalt kann in dem heutigen demokratischen Verfasungsstaat als Entscheidung, die während einer gesellschaftlichen Krise getroffen wird, um die Probleme mit außerrechtlichen Maßnahmen aufzulösen. Folglich kann die Souveränitat des verfassunggebenden Gewalt als Verpflichtung zur gemeinsamen Überbindnug einer politischen Krise interpretiert werden.
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      Unter einem Rechtsstaat versteht man die Entpersonalisierung des Staates und Schutz der individullen Freiheit. Der Rechtsstaat behauptet die Priorität des Rechts vor Politik und Souvränität, womit sie verweist auf ein existenzelles Wesen des Staate...

      Unter einem Rechtsstaat versteht man die Entpersonalisierung des Staates und Schutz der individullen Freiheit. Der Rechtsstaat behauptet die Priorität des Rechts vor Politik und Souvränität, womit sie verweist auf ein existenzelles Wesen des Staates. Entgegen dem allgemeinen Verständnis vom entpolitisierten Statt macht Heller darauf aufmerksam, dass sich der Staat in einem Ausnahmezustand auch über geltende Gesetze hinwegsetzt. Die Soveränität als Willens- und Wirkungseinheit ergibt sich in der modernen Zeit aus dem Staat. Ein Souverän erscheint daher als Repräsentant des Volkes oder wird als solcher durch einen Volksentscheid dazu ermächtigt. Souveräne Gewalt wird im Rahmen der Volonté générale und derjenigen Rechtsgrundsätze ausgeübt, die sich kulturell und historisch herausgebildet werden und als Maß einer Rechtssetzung dem Verfassungsrecht Legitimität verleihen.
      Schmitt verweist auf die Grenzen des Rechtsstaates, indem er die Frage nach dem Subjekt des Souveräns während eines Ausnahmezustandes aufwirft. Für Schmitt ist für einen “rechtmäßigen” Ausnahmezustand nur die Exekutive als Souverän denkbar, während beim “überrechtlichen” Ausnahmezustand eine verfassunggebende Gewalt(pouvoir contituant) den Platz des Souveräns einnimmt. Ein Souverän der verfassunggebenden Gewalt kann in dem heutigen demokratischen Verfasungsstaat als Entscheidung, die während einer gesellschaftlichen Krise getroffen wird, um die Probleme mit außerrechtlichen Maßnahmen aufzulösen. Folglich kann die Souveränitat des verfassunggebenden Gewalt als Verpflichtung zur gemeinsamen Überbindnug einer politischen Krise interpretiert werden.

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      참고문헌 (Reference)

      1 J. Locke, "통치론" 164-168,

      2 김중현, "사회계약론" 웅진씽크빅 2010

      3 박명규, "국민, 인민, 시민. 개념사로 본 한국의 정치주체" 소화 131-, 2009

      4 Hermann Heller, "“Die Souveranitat. Ein Beitrag zur Theorie des Staats- und Volkerrechts”. in: ders. Gesammelte Schriften. 2. Bd. Recht, Staat, Macht" Mohr 1992

      5 Hermann Heller, "“Der Begriff des Gesetzes in der Reichsverfassung,” in: ders. Gesammelte Schriften. 2. Bd. Recht, Staat, Macht" Mohr 226-, 1992

      6 Rudiger Voigt, "Zwischen Mythos und Wirklichkeit. Zur Staatskonzeption von Carl Schmitt, In Carl Schmitts Staatsverstandnis" Nomos 41-, 2001

      7 Peter Unruh, "Weimarer Staatslehre und Grundgesetz. Ein verfassungstheoretische Vergleich" Duncker & Humblot 2004

      8 Carl Schmitt, "Verfassungslehre" Duncker & Humblot 2003

      9 Dietmar Willoweit, "Ulrike Seif. Europaische Verfassungsgeschichte" 637-645, 2003

      10 Jean Bodin, "Uber den Staat [Les six Livres de la Re?publique], In 1권 10장" Reclam 2005

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      5 Hermann Heller, "“Der Begriff des Gesetzes in der Reichsverfassung,” in: ders. Gesammelte Schriften. 2. Bd. Recht, Staat, Macht" Mohr 226-, 1992

      6 Rudiger Voigt, "Zwischen Mythos und Wirklichkeit. Zur Staatskonzeption von Carl Schmitt, In Carl Schmitts Staatsverstandnis" Nomos 41-, 2001

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      13 Michael W. Hebeisen, "Souveranitat in Frage gestellt. Die Souveranitatslehre von Hans Kelsen, Carl Schmitt und Hermann Heller im Vergleich" Nomos 418-, 1995

      14 Jurgen Meinck, "Rechtsnorm und allgemeiner Rechtsgrundsatz. Die Rechts- und Souveranitatslehre Hermann Hellers im Richtungsstreit der deutschen Staatswissenschaft" Nomos 2004

      15 Emmanuel Jeseph Sieyes, "Qu'est-ce que le Tiers Etat? 박인수 옮김, 제3신분이란 무엇인가?" 책세상 2003

      16 Carl Schmitt, "Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveranitat" Duncker & Humblot 1993

      17 Carl Schmitt, "Diktatur, Von den Anfangen des modernen Souveranitatsgedankens bis zum proletarischen Klassenkampf" Duncker & Humblot 2006

      18 Ernst Rudolf Huber, "Deutsche Verfassungsgeschichte. Seit 1789. Bd. 6. Die Weimarer Reichsverfassung" Kohlhammer 16-, 1981

      19 Wilhelm Hennis, "Das Problem der Souveranitat" Mohr Siebeck 2003

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      2010-05-10 학술지명변경 외국어명 : Korean Journal of Philosophy -> Korean Journal of Legal Philosophy KCI등재
      2010-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2008-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2005-05-31 학술지명변경 외국어명 : 미등록 -> Korean Journal of Philosophy KCI등재
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      2004-01-01 평가 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
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