Ein selektives Vertriebssystem liegt vor, wenn der Hersteller seine Produktenicht an alle - theoretisch zur Verfugung stehenden-, sondern an diebestimmte Kriterien erfullenden und meist besonders ausgewahlten Handlernliefert. Es ist dem Hersteller nic...
Ein selektives Vertriebssystem liegt vor, wenn der Hersteller seine Produktenicht an alle - theoretisch zur Verfugung stehenden-, sondern an diebestimmte Kriterien erfullenden und meist besonders ausgewahlten Handlernliefert. Es ist dem Hersteller nicht verwehrt, den Absatz seiner Erzeugnissenach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er es fur wirtschaftlich richtigund sinnvoll halt, insbesondere sein Vertriebssystem in qualitativer Weiseselektiv auszugestalten und im Rahmen des Zulassigen eine Vertriebsbindungeinzufuhren. Der Hersteller organisiert durch das selektive Vertriebssystemden Warenlauf bis zum Endverbraucher. Beim selektiven Vertrieb wahlt derHersteller den Handler aus, weist dem Handler ein bestimmtes Absatzgebietzu und erlegt dem Handler Kooperationspflichten auf. Ein SelektivesVertriebssystem wirft eine Reihe wettbewerbsrechtlicher Fragen auf. Nacheinem selektiven Vertrieb liefert der Hersteller bzw. Lieferant nicht an alleVertriebsmittler, sondern an die Handler, die seine Selektionsanforderungenerfullen. Der Hersteller sortiert fur den selektiven Vertrieb planmaBig einigeVertragspartner, die die nach seiner Zielvorstellung optimalen Ergebnisseerreichen konnen. Diese Auswahl hangt wesentlich von der Natur desvertriebenen Produkts ab. Die Auswahl (Selektion) erfolgt haufig nachqualitativen Kriterien, z.B. der fachlichen Eignung des Personals, demCharakter und Umfang des Geschaftsbetriebes, den Verkaufsraumen, demKundendienst des Abnehmers bzw. Handlers. Gegebenenfalls erfolgt dieSelektion nach quantitativen Kriterien, namlich so, daB die Zahl derausgewahlten H ndler durch den Hersteller weiter beschrankt wird. SolcheBeschrankungen der vertikalen Kooperation konnten sich eventuellbeeintrachtigend auf den Wettbewerb auswirken. Deswegen ist das selektiveVertriebssystem nach wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu prufen.