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    조세법률주의와 헌법재판 -헌법재판소의 2009헌바123,126(병합) 구 조세감면규제법 부칙 제23조에 대한 위헌소원결정과 관련한 헌법적 쟁점들을 중심으로- = Steuergesetzesvorbehalt und Verfassungsgerichtsbarkeit

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Am 31. Mai 2012 hat das Verfassungsgericht eine Gesetzesauslegung fur verfassungswidrig erklart, das § 23 Anhang des Gesetzes fur die Regulierung der Ermasigung der Steuer (im folgenden: Steuerermasigungsregulierungsgesetz. SteuerERG) trotz der totalen Reform dieses Gesetzes unter den besonderen Vorausetzungen weiter gilt. Der Gesetzgeber hat dieses SteuerERG nicht partiell, sondern total reformiert. Er hat aber die notwendige Ubergangsregelungen im Anhang dieses neu geanderten Gesetzes unterlassen, die auf die Aufarbeitung der Ermasigung der Korperschaftsteuer fur diejenige Korper bezogen sind, die ihr Vermogen gemas Vermogensaufwertungsgesetz neu aufwertet, aber auf die Registrierung auf den Aktienmarkt verzichtet oder die Vermogensaufwertung zuruckgenommen haben. Trotzdem hat die Steuerverwaltung die Ubergangsregelung der alten SteuerERG noch gultig gehalten und der betroffenen Korper die ubermasige Korperschaftsteuer belastet. Nach der erfolglosen Anfechtungsklage gegenuber dieser Besteuerung hat diese Korper hat einen Verfassungsbeschwerde gegen § 23 Anhang der SteuerERG vor dem Verfassungsgericht gemas § 68 Abs. 2 Verfassungsgerichtsgesetz erhoben. Das Verfassungsgericht hat die Auslegung der Steuerverwaltung oder des ordentlichen Gerichts, das die Ubergangsregelungen trotz der totalen Reformen der alten SteuerERG unter den besonderen Voraussetzungen weiter gelten. Eine solche Auslegung verletze nicht nur den Grundsatz des Steuergesetzesvorbehalts und die Gewaltenteilung, sondern auch die Grundrechte der Verfassungsbeschwerdefuhrer. In vorliegender Arbeit hat der Autor festgestellt, ob der Urteil des Verfassungsgerichts vertretbar und zutreffend getroffen ist. Im Ergebnis sind die Entscheidung des Verfassungsgerichts als zutreffend zu bewerten, weil der Tatbestand der Steuer nach dem Grundsatz des Steuergesetzesvorbehalts (Art. 59 Verfassung) im Gesetz deutlich bestimmt werden soll. Die teleologische Auslegung und Analogie der Steuernormen unter der Belastung der Steuerpflichtigen sind im Prinzip strikt verboten. Nach Meinung des Austors hat das Verfassungsgericht diese Entscheidung zutreffend getroffen.
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    Am 31. Mai 2012 hat das Verfassungsgericht eine Gesetzesauslegung fur verfassungswidrig erklart, das § 23 Anhang des Gesetzes fur die Regulierung der Ermasigung der Steuer (im folgenden: Steuerermasigungsregulierungsgesetz. SteuerERG) trotz der total...

    Am 31. Mai 2012 hat das Verfassungsgericht eine Gesetzesauslegung fur verfassungswidrig erklart, das § 23 Anhang des Gesetzes fur die Regulierung der Ermasigung der Steuer (im folgenden: Steuerermasigungsregulierungsgesetz. SteuerERG) trotz der totalen Reform dieses Gesetzes unter den besonderen Vorausetzungen weiter gilt. Der Gesetzgeber hat dieses SteuerERG nicht partiell, sondern total reformiert. Er hat aber die notwendige Ubergangsregelungen im Anhang dieses neu geanderten Gesetzes unterlassen, die auf die Aufarbeitung der Ermasigung der Korperschaftsteuer fur diejenige Korper bezogen sind, die ihr Vermogen gemas Vermogensaufwertungsgesetz neu aufwertet, aber auf die Registrierung auf den Aktienmarkt verzichtet oder die Vermogensaufwertung zuruckgenommen haben. Trotzdem hat die Steuerverwaltung die Ubergangsregelung der alten SteuerERG noch gultig gehalten und der betroffenen Korper die ubermasige Korperschaftsteuer belastet. Nach der erfolglosen Anfechtungsklage gegenuber dieser Besteuerung hat diese Korper hat einen Verfassungsbeschwerde gegen § 23 Anhang der SteuerERG vor dem Verfassungsgericht gemas § 68 Abs. 2 Verfassungsgerichtsgesetz erhoben. Das Verfassungsgericht hat die Auslegung der Steuerverwaltung oder des ordentlichen Gerichts, das die Ubergangsregelungen trotz der totalen Reformen der alten SteuerERG unter den besonderen Voraussetzungen weiter gelten. Eine solche Auslegung verletze nicht nur den Grundsatz des Steuergesetzesvorbehalts und die Gewaltenteilung, sondern auch die Grundrechte der Verfassungsbeschwerdefuhrer. In vorliegender Arbeit hat der Autor festgestellt, ob der Urteil des Verfassungsgerichts vertretbar und zutreffend getroffen ist. Im Ergebnis sind die Entscheidung des Verfassungsgerichts als zutreffend zu bewerten, weil der Tatbestand der Steuer nach dem Grundsatz des Steuergesetzesvorbehalts (Art. 59 Verfassung) im Gesetz deutlich bestimmt werden soll. Die teleologische Auslegung und Analogie der Steuernormen unter der Belastung der Steuerpflichtigen sind im Prinzip strikt verboten. Nach Meinung des Austors hat das Verfassungsgericht diese Entscheidung zutreffend getroffen.

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    참고문헌 (Reference)

    1 이동식, "형식적 조세법률주의의 재조명" 한국세법학회 16 (16): 294-345, 2010

    2 이태로, "조세법강의"

    3 박훈, "전문 개정되기 전 법률의 부칙조항에 근거한 과세의 위법 여부-헌법재판소 2012. 5. 21. 2009헌바123ㆍ126 결정을 중심으로" 2012

    4 이명웅, "위헌법률심판제도에서 법규범과 법해석의 연관성"

    5 김시철, "위헌법률심판절차에서 사법작용의 당부를 심사할 수 있는지 여부"

    6 양인준, "세법적 관점에서 본 조세법률주의의 재검토" 한국법제연구원 2012

    7 이창희, "세법강의"

    8 방승주, "법률유보와 의회유보" 10 : 1-, 2009

    9 Ossenbühl, Fritz, "Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, in: HStR V"

    10 Vogel, "Vorbem. z. Art 104a-115, Rn. 476"

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    3 박훈, "전문 개정되기 전 법률의 부칙조항에 근거한 과세의 위법 여부-헌법재판소 2012. 5. 21. 2009헌바123ㆍ126 결정을 중심으로" 2012

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    5 김시철, "위헌법률심판절차에서 사법작용의 당부를 심사할 수 있는지 여부"

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    15 Seuffert, Walter, "Lückenausfüllung” und “Analogieschlüsse” im Steuerrecht"

    16 Papier, Han-Jürgen, "Die finanzrechtlichen Gesetzesvorbehalte und das grundgesetzliche Demokratieprinzip"

    17 Woerner, Lothar, "Die Steuerrechtsprechung zwischen Gesetzeskonkretisierung, Gesetzesfortbildung und Gesetzeskorrektur, In Grenzen der Rechtsfortbildung durch Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften im Steuerrecht" 1982

    18 Tanzer, "Das Analogieverbot im Steuerrecht"

    19 Waldhoff, Christian, "Christian, Struktur und Funktion des Steuertatbestands, In Steuerrecht im Rechtsstaat-Festschrift für Wolfgang Spindler zum 65" 2011

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