Die Europäische Konvention für Menschenrechte hat keine ausdrückliche Bestimmungen für den Schutz der Minderheitenrechte. Aber der Europäiosche Gerichthof für Menschenrechte hat die Minderheitensrechte von Art. 14 der Eur...

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2015
-
360
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학술저널
1-26(26쪽)
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Die Europäische Konvention für Menschenrechte hat keine ausdrückliche Bestimmungen für den Schutz der Minderheitenrechte. Aber der Europäiosche Gerichthof für Menschenrechte hat die Minderheitensrechte von Art. 14 der Eur...
Die Europäische Konvention für Menschenrechte hat keine ausdrückliche Bestimmungen für den Schutz der Minderheitenrechte. Aber der Europäiosche Gerichthof für Menschenrechte hat die Minderheitensrechte von Art. 14 der Europäischen Konvention für Menschenrechte, d.h. von Diskriminierungsverbotsbestimmung abgeleitet.
Dieser Aufsatz hat die Entscheidungen des Europäioschen Gerichthofs für Menschenrechte über Religion, Sprache, Lebensstil der Minderheiten, insbesondere über zwei Fälle "Case of Chapman v. the United Kindom" und "Case of Podkolzina v. Latvia" untersucht.
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