Staatsgeheimnissen einschliesslich der militärischen Geheimnissen sind noch heute sehr wichtige Information für die nationale äußere Sicherheit, also müssen sie noch rechtlich, besonders strafrechtlch geschützt werden. Aber ...

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2015
-
360
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학술저널
1-29(29쪽)
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Staatsgeheimnissen einschliesslich der militärischen Geheimnissen sind noch heute sehr wichtige Information für die nationale äußere Sicherheit, also müssen sie noch rechtlich, besonders strafrechtlch geschützt werden. Aber ...
Staatsgeheimnissen einschliesslich der militärischen Geheimnissen sind noch heute sehr wichtige Information für die nationale äußere Sicherheit, also müssen sie noch rechtlich, besonders strafrechtlch geschützt werden.
Aber individuelle Gesetze im Zusammenhang damit sind einiges problematisch, also die Inkohärenz von der rechtlichen Sprache der Staatsgeheimnissen, die Doppelheit der Bestimmungen, die systematische Inkohärenz von der Versuch bzw. der Beihilfe, die Ungleichmäßigkeit der bestimmten Strafdrohung usw. Damit sollen diese Gesetze wieder verbessert werden, um ein Normbefolger diese Regelungen einfach zu anerkennen. Ferner werden die zahlreichen Staatsgeheimnissen besonders im Internet schon öffentlich gemacht. Da ist es wichtig, ob diese bekanntgemachten Staatsgeheimnissen ein ‘Geheimnis’ noch bewahren. Um diese Geheimnissen strafrechtlich zu schützen, braucht es die formellen Kriterien, d.h. die faktische Geheimhaltung und die Unöffentlichkeit. Zuerst ist die Geheimhaltung ein wertrelativ und flüssig Begriff. Also soll man sie fluessig nach der Zeit und dem Raum auffassen. Zumal soll sich ein Täter nach den Grundsatz ‘in dubio pro reo’ und ‘in dubio pro libertate’ nicht nachteilg auswirken werden. Deshalb soll die Kosten, die ein Staatsgeheimnis öffentlich bekanntmacht wird, nicht ein Täter, sondern ein Staat tragen.
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