Das sich als 'Sozialstaat' bezeichnende Deutschland hat in dem letzten Jahrhundert ein soziales Sicherungssystem aufgebaut, das nahezu lu¨ckenlos erscheint. Die kommunale Altenpolitik im System der sozielen Sicherung ist im wesentlichen dadurch besti...
Das sich als 'Sozialstaat' bezeichnende Deutschland hat in dem letzten Jahrhundert ein soziales Sicherungssystem aufgebaut, das nahezu lu¨ckenlos erscheint. Die kommunale Altenpolitik im System der sozielen Sicherung ist im wesentlichen dadurch bestimmt, daβ sie auβerhalb der Sozialversicherung und der Versorgung platziert ist. Angesichts der demographischen und familienstrukturellen Vera¨nderungen werden in Zukunft Bedarf und Anforderungen an der Altenhilfe steigen. Die Altenhilfe wird nicht nur von o¨ffentlichen Tra¨gern geleistet, sondern auch von zahlreichen Tra¨gern der freien Wohlfahrtspflege sowie von private Gewerben. Obwohl Altenhilfe eine kommunale Angelegenheit ist, wird die kommunale Altenpolitik in vielfa¨ltiger Weise von der Bundes- und Landesgesetzgegung unmittelbar beeinfluβt. Die Aufgabe der Kommunen besteht darin, im Rahmen der Altenplanung durch Abstimmung und Vernetzung von unterschiedlichen Tra¨gern der Altenhilfe eine bedarfsgerechte Versorgung sicher zu stellen. Solche kommunale Zusta¨ndigkeit der Altenhilfe hat sich auch nach Einfu¨hrung des Pflegeversicherungsgesetzes vom Wesen nach nicht gea¨ndert. Es wird nur komplexer im Bereich der Pflege. Um diese Situation zu meistern, hat das Land Nordrhein-Westfalen das Projekt 'Sozialgemeinde' und 'Pflegekonferenz' durchgefu¨hrt.