RISS 학술연구정보서비스

검색

인기 검색어

    다국어 입력

    http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.

    변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.

    예시)
    • 中文 을 입력하시려면 zhongwen을 입력하시고 space를누르시면됩니다.
    • 北京 을 입력하시려면 beijing을 입력하시고 space를 누르시면 됩니다.
    닫기

    국제물품매매계약에 관한 UN협약상 변경된 승낙의 효력

    한글로보기
    • 내보내기
    • 내책장담기
    • 공유하기
    • 오류접수
    인용문이 복사되었습니다.

    부가정보

    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Die Vorliegende Studie möchte den versuch unternehmen, die Auswirkungen der Annahme mit Änderungen im UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf(UN-Kaufrecht) bezüglich seines Auslegungsproblem und kollidierender allgemeiner Geschäftsbedingungen("Battle of Forms") nach Art. 19 des UN-Kaufrechts. Die Zentrale Frage für die Auslegung des Art. 19 des UN-Kaufrechts ist, ob eine Annahmeerkläung wesentlich oder nur unwesentlich von Angebot abweicht. Grundsäatzlich liegt darin eine Ablehnung des Angebots verbundenen mir einer Gegenofferte(Abs. 1). Art. 19 Abs. 1 gilt nur für wesentliche Abweichungen. Bei unwesentlichen Abweichungen stellt jedoch eine Annahme dar, wenn der Offerte nicht unverzüglich widerspricht(Abs. 2). Art. 19 Abs. 3 gibt durch eine umfangreiche beuspielhafte Aufzählung Anhalt für die Abgrenzung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Abweichungen. Umstritten ist, ob die in Art. 19 Abs. 3 ausgeführte Abweichungen eine unwiderlegliche Vermutung der Wesentlichkeit aufstellt oder ob ein Wertungsspielraum besteht. Im Ergebnis ist der Auffassung zuzustimmen, dass Art. 19 Abs. 3 eine Auslegungsregel, von der im Einzelfall aufgrund der Umstände, Gepflogenheiten der Parteien etc abgewichen werden darf, bedeutet. Da Art. 19 Abs. 3 keine abschliessende Regelungen, Abweichungen in Punkte, die Abs, 3 nicht nennt sind auch als wesentlich oder unwesentlich einzustufen. Bezüglich kollidierender allgemeiner Geschäftsbedingungen stellt die Frage, ob und wann sie Vertragsinhalt geworden sind. Da diese Frage im im UN-Kaufrecht nicht gerelt ist, ist sie über Art. 19 zu lösen. Bei wörtlicher Anwendung des Art. 19 gelten die zuletzte übersandte allgemeiner Geschäftsbedingungen als Vertragsinhalt bei Vertragsdurchführung(Theorie des letzten Wortes; last shot rule). Daher ist die Rechtsgültigkeitslösung(knock-out rule) durch Art. 19 nicht ausgeschlossen.
    번역하기

    Die Vorliegende Studie möchte den versuch unternehmen, die Auswirkungen der Annahme mit Änderungen im UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf(UN-Kaufrecht) bezüglich seines Auslegungsproblem und kollidierender allgemei...

    Die Vorliegende Studie möchte den versuch unternehmen, die Auswirkungen der Annahme mit Änderungen im UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf(UN-Kaufrecht) bezüglich seines Auslegungsproblem und kollidierender allgemeiner Geschäftsbedingungen("Battle of Forms") nach Art. 19 des UN-Kaufrechts. Die Zentrale Frage für die Auslegung des Art. 19 des UN-Kaufrechts ist, ob eine Annahmeerkläung wesentlich oder nur unwesentlich von Angebot abweicht. Grundsäatzlich liegt darin eine Ablehnung des Angebots verbundenen mir einer Gegenofferte(Abs. 1). Art. 19 Abs. 1 gilt nur für wesentliche Abweichungen. Bei unwesentlichen Abweichungen stellt jedoch eine Annahme dar, wenn der Offerte nicht unverzüglich widerspricht(Abs. 2). Art. 19 Abs. 3 gibt durch eine umfangreiche beuspielhafte Aufzählung Anhalt für die Abgrenzung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Abweichungen. Umstritten ist, ob die in Art. 19 Abs. 3 ausgeführte Abweichungen eine unwiderlegliche Vermutung der Wesentlichkeit aufstellt oder ob ein Wertungsspielraum besteht. Im Ergebnis ist der Auffassung zuzustimmen, dass Art. 19 Abs. 3 eine Auslegungsregel, von der im Einzelfall aufgrund der Umstände, Gepflogenheiten der Parteien etc abgewichen werden darf, bedeutet. Da Art. 19 Abs. 3 keine abschliessende Regelungen, Abweichungen in Punkte, die Abs, 3 nicht nennt sind auch als wesentlich oder unwesentlich einzustufen. Bezüglich kollidierender allgemeiner Geschäftsbedingungen stellt die Frage, ob und wann sie Vertragsinhalt geworden sind. Da diese Frage im im UN-Kaufrecht nicht gerelt ist, ist sie über Art. 19 zu lösen. Bei wörtlicher Anwendung des Art. 19 gelten die zuletzte übersandte allgemeiner Geschäftsbedingungen als Vertragsinhalt bei Vertragsdurchführung(Theorie des letzten Wortes; last shot rule). Daher ist die Rechtsgültigkeitslösung(knock-out rule) durch Art. 19 nicht ausgeschlossen.

    더보기

    목차 (Table of Contents)

    • Ⅰ. 서론
    • Ⅱ. 변경된 승낙의 의의 및 입법례
    • Ⅲ. 본질적 변경
    • Ⅳ. ‘서식전쟁(battle of forms)’과 관련한 문제
    • Ⅴ. 결론
    • Ⅰ. 서론
    • Ⅱ. 변경된 승낙의 의의 및 입법례
    • Ⅲ. 본질적 변경
    • Ⅳ. ‘서식전쟁(battle of forms)’과 관련한 문제
    • Ⅴ. 결론
    • 참고문헌
    • ABSTRACT
    더보기

    분석정보

    View

    상세정보조회

    0

    Usage

    원문다운로드

    0

    대출신청

    0

    복사신청

    0

    EDDS신청

    0

    동일 주제 내 활용도 TOP

    더보기

    주제

    연도별 연구동향

    연도별 활용동향

    연관논문

    연구자 네트워크맵

    공동연구자 (7)

    유사연구자 (20) 활용도상위20명

    이 자료와 함께 이용한 RISS 자료

    나만을 위한 추천자료

    해외이동버튼