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    범죄인의 Magna Charta로서의 형법이념의 포기: (반시민적) 적형법 = Verzicht auf die strafrechtliche Ideologie als Magna Charta fur den Straftater: Feindstrafrecht

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    국문 초록 (Abstract) kakao i 다국어 번역

    (반시민적) 적형법은 ``적(Feind)``이라는 용어를 사용하고 있다. ``적``은 전쟁 또는 전쟁법에서 사용하는 개념이다. 전쟁은 항상 사람들의 불안감을 증가시키는 가장 중요한 원인이었고, 또한 지금도 그렇다. 하지만 테러리즘?범죄 등은 전쟁과 같은 것은 아니지만, 오늘날 국가의 안전과 국민의 주관적 안전을 지속적으로 혼란케 하고 있는 것으로서, ``테러와의 전쟁(Krieg gegen Terrorismus)`` 또는 ``범죄와의 전쟁(Krieg gegen Verbrechen)``이라는 용어를 통하여 전쟁과 동일시하고 있다. 이러한 용어의 사용은 외적 안전과 관련된 ``전쟁``이라는 개념을 내적 안전의 영역으로 끌어들여, 내적 안전을 위한 수단들의 투입은 자유법치주의국가에서는 국민 개개인의 자유를 최대한 보장하고 국민들간의 상호 공존을 가능하게 하기 위한 범위 내에서만 개인의 자유를 제한할 수 있는 것에 반하여, 외적 안전을 위한 수단들의 투입은 국가의 긴급상태에 해당되어지기 때문에, 국가의 존립위기를 극복하기 위하여 국민의 자유에 대한 희생은 부득이하게 발생되어지며, 국가는 거의 무제한적으로 국민의 자유를 제한하는 조치를 취할 수 있게 되어진다. 결국 전쟁이라는 개념을 통한 테러와 범죄에의 퇴치를 위한 조치들은 이러한 내적 안전과 외적 안전의 경계를 허물어버리고, 내적 안전의 영역에 외적 안전의 수단들 또는 논리들을 투입할 수 있는 가능성을 부여하는 것이다. 이러한 가능성을 위한 근거가 최근에 주장되고 있는 ``(반시민적) 적형법``이다. (반시민적) 적형법과 관련되어 가장 주목을 받는 사람은 형법학자이자 법철학자인 Gu nther Jakobs이다. Jakobs는 1985년 프랑크푸르트에서 개최된 형법교수회의에서 "법익침해 전단계에서의 범죄화(Kriminalisierung im Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung)"라는 제목의 강연에서 ``(반시민적) 적형법(Feindstrafrecht)``이라는 용어를 처음으로 사용하였으며, 그 후의 논문들을 통하여 그의 (반시민적) 적형법이라는 개념을 구체화시켰다. 1985년의 논문에서의 (반시민적) 적형법의 출발점은 순수한 도그마틱적인 방식이었으며, 새로운 전단계 구성요건과 위해화 구성요건의 창출을 통한 가벌성 전치화의 확대에 대한 정당성의 문제이었으며, 여기에서 Jakobs는 오늘날은 구체적인 법익침해뿐만 아니라 법익에 대한 위태화와 연결되어져야만 하는 필요성이 증가하고 있으며, 따라서 이러한범죄화의 전단계화를 통하여 가벌성이 인정되는 영역에서의 행위자를 ``적(Feind)``으로서 취급할 것을 주장하였다. 1985년의 논문에서 Jakobs는 (반시민적) 적형법에 대하여 온화한 표현을 사용하였다면, 그 후의 논문에서 그는 (반시민적) 적형법을 구체화하여, 시민형법과 (반시민적) 적형법을 명백하게 구분하고, 이 두 형법은 서로 다른 목적을 추구하며, 문제 없이 상호 공존할 수 있다고 주장하였다. 현재 Jakobs의 (반시민적) 적형법은 현행형법에 대한 단지 서술적 분석으로서의 적절성은 동의를 받고 있지만, 그 외의 것들에 대해서는 전반적으로 부정되어지고 있는 것처럼 보인다.
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    (반시민적) 적형법은 ``적(Feind)``이라는 용어를 사용하고 있다. ``적``은 전쟁 또는 전쟁법에서 사용하는 개념이다. 전쟁은 항상 사람들의 불안감을 증가시키는 가장 중요한 원인이었고, 또한 ...

    (반시민적) 적형법은 ``적(Feind)``이라는 용어를 사용하고 있다. ``적``은 전쟁 또는 전쟁법에서 사용하는 개념이다. 전쟁은 항상 사람들의 불안감을 증가시키는 가장 중요한 원인이었고, 또한 지금도 그렇다. 하지만 테러리즘?범죄 등은 전쟁과 같은 것은 아니지만, 오늘날 국가의 안전과 국민의 주관적 안전을 지속적으로 혼란케 하고 있는 것으로서, ``테러와의 전쟁(Krieg gegen Terrorismus)`` 또는 ``범죄와의 전쟁(Krieg gegen Verbrechen)``이라는 용어를 통하여 전쟁과 동일시하고 있다. 이러한 용어의 사용은 외적 안전과 관련된 ``전쟁``이라는 개념을 내적 안전의 영역으로 끌어들여, 내적 안전을 위한 수단들의 투입은 자유법치주의국가에서는 국민 개개인의 자유를 최대한 보장하고 국민들간의 상호 공존을 가능하게 하기 위한 범위 내에서만 개인의 자유를 제한할 수 있는 것에 반하여, 외적 안전을 위한 수단들의 투입은 국가의 긴급상태에 해당되어지기 때문에, 국가의 존립위기를 극복하기 위하여 국민의 자유에 대한 희생은 부득이하게 발생되어지며, 국가는 거의 무제한적으로 국민의 자유를 제한하는 조치를 취할 수 있게 되어진다. 결국 전쟁이라는 개념을 통한 테러와 범죄에의 퇴치를 위한 조치들은 이러한 내적 안전과 외적 안전의 경계를 허물어버리고, 내적 안전의 영역에 외적 안전의 수단들 또는 논리들을 투입할 수 있는 가능성을 부여하는 것이다. 이러한 가능성을 위한 근거가 최근에 주장되고 있는 ``(반시민적) 적형법``이다. (반시민적) 적형법과 관련되어 가장 주목을 받는 사람은 형법학자이자 법철학자인 Gu nther Jakobs이다. Jakobs는 1985년 프랑크푸르트에서 개최된 형법교수회의에서 "법익침해 전단계에서의 범죄화(Kriminalisierung im Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung)"라는 제목의 강연에서 ``(반시민적) 적형법(Feindstrafrecht)``이라는 용어를 처음으로 사용하였으며, 그 후의 논문들을 통하여 그의 (반시민적) 적형법이라는 개념을 구체화시켰다. 1985년의 논문에서의 (반시민적) 적형법의 출발점은 순수한 도그마틱적인 방식이었으며, 새로운 전단계 구성요건과 위해화 구성요건의 창출을 통한 가벌성 전치화의 확대에 대한 정당성의 문제이었으며, 여기에서 Jakobs는 오늘날은 구체적인 법익침해뿐만 아니라 법익에 대한 위태화와 연결되어져야만 하는 필요성이 증가하고 있으며, 따라서 이러한범죄화의 전단계화를 통하여 가벌성이 인정되는 영역에서의 행위자를 ``적(Feind)``으로서 취급할 것을 주장하였다. 1985년의 논문에서 Jakobs는 (반시민적) 적형법에 대하여 온화한 표현을 사용하였다면, 그 후의 논문에서 그는 (반시민적) 적형법을 구체화하여, 시민형법과 (반시민적) 적형법을 명백하게 구분하고, 이 두 형법은 서로 다른 목적을 추구하며, 문제 없이 상호 공존할 수 있다고 주장하였다. 현재 Jakobs의 (반시민적) 적형법은 현행형법에 대한 단지 서술적 분석으로서의 적절성은 동의를 받고 있지만, 그 외의 것들에 대해서는 전반적으로 부정되어지고 있는 것처럼 보인다.

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Feindstrafrecht wendet den Begriff ?Feind? an. Feind ist ein Begriff, der im Krieg oder Kriegsrecht angewendet wird. Nach dem Ende des Kalten Krieges haben zwischenstaatliche Konflikte, die neuen asymmetrischen Kriege zwischen bewaffneten Gruppen und Staaten, vor allem aber der international agierende Terrorismus die Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsempfinden der Burger nachhaltig erschuttert. Der Begriff ?Krieg gegen Terror? oder ?Krieg gegen Verbrechen? wird neuerdings zu einem Modewort und durch diese Begriffe wissen wir, dass der Begriff des Krieges in Bezug auf die außere Sicherheit im Feld der inneren Sicherheit bereits einbezogen wird. Allerdings kann im freiheitlich-rechtlichen Staat die Freiheit der Burger durch den Einsatz des Mittels zur inneren Sicherheit nur im Fall dafur begrenzt werden, die individuelle Freiheit der Burger maximal zu verburgen und die zwischenmenschliche Koexistenz zu ermoglichen, demgegenuber konnen die Mittel zur außeren Sicherheit nur im Fall des staatlichen Notstands eingesetzt werden, also angesichts der Krisen des staatlichen Daseins sollen die Menschen den Preis ihrer Freiheit hinnehmen und dadurch kann der Staat die die Freiheit der Burger begrenzenden Maßnahmen fast grenzlos ergreifen. Damit man die Grenzen zwischen der inneren und der außeren Sicherheit verschwimmen und die Moglichkeit eroffnen will, die Mittel zur außeren Sicherheit in den Bereichen der inneren Sicherheit einzusetzen, benutzt man den Begriff ?Krieg? in den Bereichen der Bekampfung gegen Terror und Verbrechen. Ein gutes Beispiel fur dieses Argumentation ist ein Feindstrafrecht. Das Feindstrafrecht wird vom Gunther Jakobs vorgeschlagen. Jakobs hielt einen Vortrag auf der Strafrechtslehrertagung in Frankfurt am Main im Jahr 1985 unter dem Titel "Kriminalisierung im Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung", und dort schlug er zuerst das Feindstrafrecht vor und danach hat er den Begriff des Feindstrafrechts in seinen anderen weiteren Aufsatzen konkretisiert. Der Ausgangspunkt des Feindstrafrechts im Aufsatz vom Jahr 1985 war nicht der Terrorismus und kein irgendwie geartetes politisches Strafrecht, sondern nur ein rein dogmatischer Ansatz, d.h. bei der zunehmenden Vorverlagerung der Strafbarkeit durch die Schaffung immer neuer Vorfeld- und Gefahrdungstatbestande ist sein Ausgangspunkt nur eine Frage der Legitimation einer solchen Kriminalitatsausdehnung. Als Antwort auf diese Frage anerkannte er die Vermehrung des heutigen Bedurfnisses danach, strafrechtliche Aufgabe nicht erst an die konkrete Rechtsgutsverletzung, sondern bereits an die Rechtsgutsgefahrdung anzuknupfen, also nennte er einen Straftater, der im Vorfeld in Bezug auf die Rechtsgutsgefahrdung bestraft werden kann, einen Feind. im Aufsatz vom Jahr 1985 verwendete er zwar den milderen Ausdruck des Feindstrafrechts, aber spater konkretisierte er in anderen Aufsatzen seine Konzeption des Feindstrafrechts, er unterschied das Feindstrafrecht eindeutig vom Burgerstrafrecht, dabei behauptete er, dass das Feind- und Burgerstra- frecht jeweils andere Zwecke verfolge und sie ohne weiteres gegenseitig vorhanden seien.
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    Feindstrafrecht wendet den Begriff ?Feind? an. Feind ist ein Begriff, der im Krieg oder Kriegsrecht angewendet wird. Nach dem Ende des Kalten Krieges haben zwischenstaatliche Konflikte, die neuen asymmetrischen Kriege zwischen bewaffneten Gruppen und ...

    Feindstrafrecht wendet den Begriff ?Feind? an. Feind ist ein Begriff, der im Krieg oder Kriegsrecht angewendet wird. Nach dem Ende des Kalten Krieges haben zwischenstaatliche Konflikte, die neuen asymmetrischen Kriege zwischen bewaffneten Gruppen und Staaten, vor allem aber der international agierende Terrorismus die Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsempfinden der Burger nachhaltig erschuttert. Der Begriff ?Krieg gegen Terror? oder ?Krieg gegen Verbrechen? wird neuerdings zu einem Modewort und durch diese Begriffe wissen wir, dass der Begriff des Krieges in Bezug auf die außere Sicherheit im Feld der inneren Sicherheit bereits einbezogen wird. Allerdings kann im freiheitlich-rechtlichen Staat die Freiheit der Burger durch den Einsatz des Mittels zur inneren Sicherheit nur im Fall dafur begrenzt werden, die individuelle Freiheit der Burger maximal zu verburgen und die zwischenmenschliche Koexistenz zu ermoglichen, demgegenuber konnen die Mittel zur außeren Sicherheit nur im Fall des staatlichen Notstands eingesetzt werden, also angesichts der Krisen des staatlichen Daseins sollen die Menschen den Preis ihrer Freiheit hinnehmen und dadurch kann der Staat die die Freiheit der Burger begrenzenden Maßnahmen fast grenzlos ergreifen. Damit man die Grenzen zwischen der inneren und der außeren Sicherheit verschwimmen und die Moglichkeit eroffnen will, die Mittel zur außeren Sicherheit in den Bereichen der inneren Sicherheit einzusetzen, benutzt man den Begriff ?Krieg? in den Bereichen der Bekampfung gegen Terror und Verbrechen. Ein gutes Beispiel fur dieses Argumentation ist ein Feindstrafrecht. Das Feindstrafrecht wird vom Gunther Jakobs vorgeschlagen. Jakobs hielt einen Vortrag auf der Strafrechtslehrertagung in Frankfurt am Main im Jahr 1985 unter dem Titel "Kriminalisierung im Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung", und dort schlug er zuerst das Feindstrafrecht vor und danach hat er den Begriff des Feindstrafrechts in seinen anderen weiteren Aufsatzen konkretisiert. Der Ausgangspunkt des Feindstrafrechts im Aufsatz vom Jahr 1985 war nicht der Terrorismus und kein irgendwie geartetes politisches Strafrecht, sondern nur ein rein dogmatischer Ansatz, d.h. bei der zunehmenden Vorverlagerung der Strafbarkeit durch die Schaffung immer neuer Vorfeld- und Gefahrdungstatbestande ist sein Ausgangspunkt nur eine Frage der Legitimation einer solchen Kriminalitatsausdehnung. Als Antwort auf diese Frage anerkannte er die Vermehrung des heutigen Bedurfnisses danach, strafrechtliche Aufgabe nicht erst an die konkrete Rechtsgutsverletzung, sondern bereits an die Rechtsgutsgefahrdung anzuknupfen, also nennte er einen Straftater, der im Vorfeld in Bezug auf die Rechtsgutsgefahrdung bestraft werden kann, einen Feind. im Aufsatz vom Jahr 1985 verwendete er zwar den milderen Ausdruck des Feindstrafrechts, aber spater konkretisierte er in anderen Aufsatzen seine Konzeption des Feindstrafrechts, er unterschied das Feindstrafrecht eindeutig vom Burgerstrafrecht, dabei behauptete er, dass das Feind- und Burgerstra- frecht jeweils andere Zwecke verfolge und sie ohne weiteres gegenseitig vorhanden seien.

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