Diese Arbeit handelt von der verfassungsrechtlichen Mo¨glichkeit und Grenze der Biotechnologie, u.a. der Embryonenforschung and der Genmanipulation. Es wird in erester Linie die grundrechtlichen Eingriffe des Klonen von Embryonen und Menschen untersu...
Diese Arbeit handelt von der verfassungsrechtlichen Mo¨glichkeit und Grenze der Biotechnologie, u.a. der Embryonenforschung and der Genmanipulation. Es wird in erester Linie die grundrechtlichen Eingriffe des Klonen von Embryonen und Menschen untersucht.
Die wesentlichen Ergebnisse dieser Arbeit lassen sich folgendermaßen zusammenfassen.
Grundsa¨tzlich muß fu¨r zuku¨nftige Forschung an und mit menschlichen Stammzellen ausgeschlossen sein, daß sich aus menschlichen pluripotenten Stammenzellen Eizellen, Samenzellen oder Embryonen entwickeln. Außerdem muß nach der Menschenwu¨r-degarantie sichergestellt sein, daß das Klonen von Menschen oder die Erzeugung von Menschen mit ku¨nstlich vera¨ndertem Erbgut ausgeschlossen bleiben. Nur in dem außerordentlichen Fall kann die Forschung an und mit menschlichen Stammzellen ausnahmsweise erlaubt werden. Spezielle Verboten gelten auch fu¨r manipulative Eingriffe an menschliche Embryonen, die ein erho¨htes Gefa¨hrdungspotentiel aufweisen.