Voraussetzung fur eine Fortsetzungstat im deutschen Strafrecht ist, daß sich die Einzelakte der Handlungsreihe gegen das gleiche Rechtsgut richten, in der Begehungsweise gleichartig sind und von einem Gesamtvorsatz getragen werden, der die konkrete T...
Voraussetzung fur eine Fortsetzungstat im deutschen Strafrecht ist, daß sich die Einzelakte der Handlungsreihe gegen das gleiche Rechtsgut richten, in der Begehungsweise gleichartig sind und von einem Gesamtvorsatz getragen werden, der die konkrete Tat in ihren wesentlichen Grundzugen nach Zeit, Ort und Art der Begehung sowie der Person des Verletzten umfassen muß. Also liegt vor Idealkonkurrenz, wenn bei Vorliegen von Handlungseinheit mehrere Tatbestande gleichzeitig verwirklicht sind, die auch nicht durch Gesetzeskonkurrenz verdrangt werden. Die Rechtsfolgen richten sich dann nach §40 im koreanischen Strafrecht. Die Rechtssituation im beide Landern ist aber nicht immer ein und derselbe. Die Fortsetzungstat im koreanischen Konkurrenzlehren ist eine Erfindung der Rechtsprechung. Besonders begrundet wurde mit der Lebensnahe der Zusammenfassung und der Prozeßokonomie. Aber sie ist eine Rechtsfigur, die mehrere Taten zu einer Handlung zusammenfasst, so dass zwischen diesen Taten Idealkonkurrenz besteht. Daher im meier abhandlungen ist behandelt neue Interpretationen worden, auf Grund von koreanischen Konkurrenzlehren.