Nach geltendem Strafrecht ist Vergewaltigung das grundlegende Element eines Sexualdelikts, das das Recht einer anderen Person auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Artikel 297 des Strafgesetzbuchs, in dem der Straftatbestand der Vergewaltigung defin...
Nach geltendem Strafrecht ist Vergewaltigung das grundlegende Element eines Sexualdelikts, das das Recht einer anderen Person auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Artikel 297 des Strafgesetzbuchs, in dem der Straftatbestand der Vergewaltigung definiert ist, verlangt als Voraussetzung für die Begehung der Straftat einen Angriff oder eine Einschüchterung. Der Angriff oder die Einschüchterung muss so beschaffen sein, dass der Widerstand des Opfers unmöglich gemacht oder erheblich beeinträchtigt wird. Dieses Erfordernis der Gewalt oder der Androhung von Gewalt ist ein Relikt aus der Vergangenheit, als Vergewaltigung als Verstoß gegen die Scham definiert war. In dem Maße, in dem der Straftatbestand der Vergewaltigung als Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung definiert wird, lohnt es sich zu überdenken, ob Körperverletzung und Einschüchterung oder sogar Gewalt in einem Ausmaß, das den Widerstand des Opfers erheblich erschwert, notwendig sind. In diesem Zusammenhang mehren sich die Rufe nach der Einführung der Vergewaltigung ohne Einwilligung als neues Sexualdelikt, das auf der Einwilligung des Opfers und nicht auf Übergriffen und Einschüchterung beruht. Insbesondere nach der #MeToo-Bewegung wurden in der letzten Nationalversammlung mehrere Gesetzentwürfe zur Einführung des nicht einvernehmlichen Ehebruchs eingebracht, die jedoch alle aufgrund des Ablaufs ihrer Fristen aufgegeben wurden. In dieser Situation kann es hilfreich sein, einen Blick auf die Gesetzgebung anderer Länder zu werfen, die Korea bei der Einführung des nicht einvernehmlichen Ehebruchs einen Schritt voraus sind. In diesem Beitrag wird der Stand der Gesetzgebung in der Schweiz untersucht, die im Gegensatz zu ihrem Nachbarland Deutschland, das den nicht einvernehmlichen Ehebruch im Namen der so genannten Sexualstrafrechtsreform rasch eingeführt hat, erst vor kurzem eine Änderung des Strafgesetzbuches durchsetzen konnte. Die Verzögerungen bei der Gesetzgebung in der Schweiz sind ähnlich wie bei uns, und wir glauben, dass die Diskussion darüber nützliche Lehren liefern kann.