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      혼인의 성립요건에 대한 소고

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

      Weil Eingehung der Ehe ein privatrechtliches Rechtsgeschft ist, kann man ihr Tatbestand in Zustandekommenserfordernisse und Wirksamkeitserfordernisse teilen und die Teilung gibt in der Praxis Vorteile. Das Koreanische Bürgerliche Gesetzbuch(KBGB) geht auch von dieser Teilung aus. Zustandekommenserfordernisse betreffen hier Willensübereinstimmung und Anmeldung. Die Zustandekommensrfordernisse befriediegen sich dort in der Regel gleichzeitig, wo das Eheschliessungsverfahren vor dem Standesbeamten erfolgen muss, wie in Deutschland. Allderdings ist es in Korea anders wegen des Anmeldungssystem. Die Erfordernisse sind getrennt, d.h. sie gehen sich in anderem Ort und in anderer Zeit vor.
      Eheschliessungswille ist auf die Rechtswirkung, die im Gesetzt regelt, gerichtet. Deshalb ist der Wille bei der Willenserklärung zwischen Eheschliessenden nicht auf einen wirtschaftlichen gesellschaftlichen Erfolg, sondern auf einen rechtlichen Erfolg gerichtet. Und solcher Wille richtet sich nicht auf einzelne Rechte oder Verpflichtungen, sondern auf ein Rechtsverhältnis zwischen Partnern. So kann die Eheschliessung mit der Voraussetzungen wirksam sein, etwa dass die Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft begründet.
      Die Wirksamkeit der Scheinehe ist nicht immer zu verneinen. Andere Zwecke als die Eheschliessungswille sind ist Motive, die in der Regel nicht die Wirkung des Vertrags beeinflusst. Nur da, wo die Motive gegen die guten Sitte stösst, die Wirkung der Ehe gemäß § 103 KBGB zu verneinen.
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      Weil Eingehung der Ehe ein privatrechtliches Rechtsgeschft ist, kann man ihr Tatbestand in Zustandekommenserfordernisse und Wirksamkeitserfordernisse teilen und die Teilung gibt in der Praxis Vorteile. Das Koreanische Bürgerliche Gesetzbuch(KBGB)...

      Weil Eingehung der Ehe ein privatrechtliches Rechtsgeschft ist, kann man ihr Tatbestand in Zustandekommenserfordernisse und Wirksamkeitserfordernisse teilen und die Teilung gibt in der Praxis Vorteile. Das Koreanische Bürgerliche Gesetzbuch(KBGB) geht auch von dieser Teilung aus. Zustandekommenserfordernisse betreffen hier Willensübereinstimmung und Anmeldung. Die Zustandekommensrfordernisse befriediegen sich dort in der Regel gleichzeitig, wo das Eheschliessungsverfahren vor dem Standesbeamten erfolgen muss, wie in Deutschland. Allderdings ist es in Korea anders wegen des Anmeldungssystem. Die Erfordernisse sind getrennt, d.h. sie gehen sich in anderem Ort und in anderer Zeit vor.
      Eheschliessungswille ist auf die Rechtswirkung, die im Gesetzt regelt, gerichtet. Deshalb ist der Wille bei der Willenserklärung zwischen Eheschliessenden nicht auf einen wirtschaftlichen gesellschaftlichen Erfolg, sondern auf einen rechtlichen Erfolg gerichtet. Und solcher Wille richtet sich nicht auf einzelne Rechte oder Verpflichtungen, sondern auf ein Rechtsverhältnis zwischen Partnern. So kann die Eheschliessung mit der Voraussetzungen wirksam sein, etwa dass die Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft begründet.
      Die Wirksamkeit der Scheinehe ist nicht immer zu verneinen. Andere Zwecke als die Eheschliessungswille sind ist Motive, die in der Regel nicht die Wirkung des Vertrags beeinflusst. Nur da, wo die Motive gegen die guten Sitte stösst, die Wirkung der Ehe gemäß § 103 KBGB zu verneinen.

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      목차 (Table of Contents)

      • Ⅰ. 서론
      • Ⅱ. 혼인의 성립요건과 효력요건
      • Ⅲ. 혼인의사와 혼인신고의 구별
      • Ⅳ. 혼인의사의 내용
      • Ⅴ. 결론
      • Ⅰ. 서론
      • Ⅱ. 혼인의 성립요건과 효력요건
      • Ⅲ. 혼인의사와 혼인신고의 구별
      • Ⅳ. 혼인의사의 내용
      • Ⅴ. 결론
      • 《참고문헌》
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      참고문헌 (Reference)

      1 Erman, 2008

      2 권순한, "혼인의사와 혼인신고" (13) : 79-100, 1999

      3 조미경, "혼인의사와 신고" (10) : 59-84, 1996

      4 명순구, "프랑스민법전" 2004

      5 조승현, "친족상속법" 2009

      6 김주수, "친족상속법" 1910

      7 김주수, "친족상속법" 1998

      8 양수산, "친족상속법" 1998

      9 김형배, "민법학강의" 2009

      10 서광민, "민법총칙" 2007

      1 Erman, 2008

      2 권순한, "혼인의사와 혼인신고" (13) : 79-100, 1999

      3 조미경, "혼인의사와 신고" (10) : 59-84, 1996

      4 명순구, "프랑스민법전" 2004

      5 조승현, "친족상속법" 2009

      6 김주수, "친족상속법" 1910

      7 김주수, "친족상속법" 1998

      8 양수산, "친족상속법" 1998

      9 김형배, "민법학강의" 2009

      10 서광민, "민법총칙" 2007

      11 이은영, "민법총칙" 2009

      12 정광현, "가족법연구" 1968

      13 이화숙, "가족법상의 법률행위에 있어서의 의사와 신고" 한국민사법학회 (36) : 613-644, 2007

      14 박병호, "가족법" 1991

      15 Bechmann, "System des Kaufs nach gemeinem Recht II"

      16 Lenel, "Parteiabsicht und Rechtserfolg" Schwab, Familienrecht 19-154, 2006

      17 Danz, "Auslegung" 1911

      18 Flume, "Allgemeiner Teil des Bu¨rgerlichen Rechts" Band II —Das Rechtsgescha 1979

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      2017-01-01 등재 등재학술지 유지 (계속평가) KCI등재
      2013-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2010-01-01 등재 등재 1차 FAIL (등재유지) KCI등재
      2008-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2005-06-13 학술지명변경 외국어명 : Korean Journal of Korean Law -> Korean Journal of Family Law KCI등재
      2005-06-10 학술지명변경 외국어명 : Korean Journal of Korean Law -> Korean Journal of Family Law KCI등재
      2005-01-01 등재 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
      2004-01-01 등재 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
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      2016 0.87 0.87 0.83
      KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
      0.77 0.77 0.758 0.5
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