Die Geschichte des europäischen Rechts ist die der römischen Rechts. Das besagt, daß die Grundlagen der europäischen privatrechtlichen Ordnungssysteme durch eine komplexe historische Entwicklung geprägt sind. Dabei hat auch die Ei...
http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.
변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.
https://www.riss.kr/link?id=A105794413
2013
-
361
KCI등재
학술저널
87-124(38쪽)
0
상세조회0
다운로드다국어 초록 (Multilingual Abstract)
Die Geschichte des europäischen Rechts ist die der römischen Rechts. Das besagt, daß die Grundlagen der europäischen privatrechtlichen Ordnungssysteme durch eine komplexe historische Entwicklung geprägt sind. Dabei hat auch die Ei...
Die Geschichte des europäischen Rechts ist die der römischen Rechts. Das besagt, daß die Grundlagen der europäischen privatrechtlichen Ordnungssysteme durch eine komplexe historische Entwicklung geprägt sind. Dabei hat auch die Eigenart der römischen Jurisprudenz auf die kontinentalen Rechte am nachhaltigsten eingewirkt. In vorliegender Abhandlung wird es in Betracht kommen, wie die Denkvorgänge, mit deren Hilfe die römische Juristen ihr Recht gefunden haben, sich entwickelt haben.
Als erstes charakteristischer Merkmal kann man die Fallbearbeitung der Römer nennen. Die Art der Römer, ihr Recht kasuistisch, also aus der Perspektive spezieller Fallprobleme zu sehen, beherrscht alle Perioden ihrer Rechtsgeschichte. Die Gesamtcharakter des römischen Rechts und nammentlich des klassischen davon bestimmt wird, daß sich die Fülle der Rechtsgedanken in den von den Juristen gelösten.
Zweitens, haben die römische Juristen die Intuition verwenden, also die Gewinnung der richtigen Entscheidung durch ein unvermittelbares Erfassen, das des rationalen Argumentierens nicht bedarf. Dieser Denkvorgang hat zweierlei Grundlagen: die juristische Sachgefühl und die Erfahrung.
Drittens, neben der intuitiven Rechtsfindung trat jedoch dann auch das Streben nach sachlich-rationalen Begründungen für die gefundenen Lösungen hinzu. Diese mit induktiven und deduktiven Mitteln arbeitende Methode wird im inneren Kreis der Juristen gewiß schon früh geübt worden sein. Zum Beispiel bedienen die Juristen sich der bekannten Typen der Schlußfolgerung mit dem 'argumentum a simili', also der Analogie, oder dem 'argumentum e contrario' usw.
Viertens, haben die Juristen ihre Entscheidungen daraus folgern, daß sie sich auf einen abstrakten Rechtssatz oder auf einen selbständige Begriffsbestimmung stützt. Die Fähigkeit, solche generalisierende Aussagen juristischen Inhalts zu bilden, haben die römische Juristen schon früh besessen. In der jüngeren Republik haben sie den Namen der Regularjurisprudenz gebildet, auf die die griechsche Philosophie Einfluß gehabt hat. Für die Bedeutung der regular als Rechtserkenntnismittel ist nun aufschlußreich der bekannte Ausspruch des Paulus D. 50. 17. 1.
목차 (Table of Contents)
고용의 유연안정성(flexicurity)과 근로계약법의 법제화 방향