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      KCI등재

      로마의 법사고와 법학방법론 = Der Rechtsgedanke und die juristische Methodenlehre im Rom

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      https://www.riss.kr/link?id=A105794413

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Die Geschichte des europäischen Rechts ist die der römischen Rechts. Das besagt, daß die Grundlagen der europäischen privatrechtlichen Ordnungssysteme durch eine komplexe historische Entwicklung geprägt sind. Dabei hat auch die Ei...

      Die Geschichte des europäischen Rechts ist die der römischen Rechts. Das besagt, daß die Grundlagen der europäischen privatrechtlichen Ordnungssysteme durch eine komplexe historische Entwicklung geprägt sind. Dabei hat auch die Eigenart der römischen Jurisprudenz auf die kontinentalen Rechte am nachhaltigsten eingewirkt. In vorliegender Abhandlung wird es in Betracht kommen, wie die Denkvorgänge, mit deren Hilfe die römische Juristen ihr Recht gefunden haben, sich entwickelt haben.
      Als erstes charakteristischer Merkmal kann man die Fallbearbeitung der Römer nennen. Die Art der Römer, ihr Recht kasuistisch, also aus der Perspektive spezieller Fallprobleme zu sehen, beherrscht alle Perioden ihrer Rechtsgeschichte. Die Gesamtcharakter des römischen Rechts und nammentlich des klassischen davon bestimmt wird, daß sich die Fülle der Rechtsgedanken in den von den Juristen gelösten.
      Zweitens, haben die römische Juristen die Intuition verwenden, also die Gewinnung der richtigen Entscheidung durch ein unvermittelbares Erfassen, das des rationalen Argumentierens nicht bedarf. Dieser Denkvorgang hat zweierlei Grundlagen: die juristische Sachgefühl und die Erfahrung.
      Drittens, neben der intuitiven Rechtsfindung trat jedoch dann auch das Streben nach sachlich-rationalen Begründungen für die gefundenen Lösungen hinzu. Diese mit induktiven und deduktiven Mitteln arbeitende Methode wird im inneren Kreis der Juristen gewiß schon früh geübt worden sein. Zum Beispiel bedienen die Juristen sich der bekannten Typen der Schlußfolgerung mit dem 'argumentum a simili', also der Analogie, oder dem 'argumentum e contrario' usw.
      Viertens, haben die Juristen ihre Entscheidungen daraus folgern, daß sie sich auf einen abstrakten Rechtssatz oder auf einen selbständige Begriffsbestimmung stützt. Die Fähigkeit, solche generalisierende Aussagen juristischen Inhalts zu bilden, haben die römische Juristen schon früh besessen. In der jüngeren Republik haben sie den Namen der Regularjurisprudenz gebildet, auf die die griechsche Philosophie Einfluß gehabt hat. Für die Bedeutung der regular als Rechtserkenntnismittel ist nun aufschlußreich der bekannte Ausspruch des Paulus D. 50. 17. 1.

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      목차 (Table of Contents)

      • Ⅰ. 로마법: 법학방법론의 發祥
      • Ⅱ. 로마법사ㆍ법학사의 전개
      • Ⅲ. 로마법의 기본원리
      • Ⅳ. 로마 시대의 법학 방법론
      • Ⅴ. 맺는 말
      • Ⅰ. 로마법: 법학방법론의 發祥
      • Ⅱ. 로마법사ㆍ법학사의 전개
      • Ⅲ. 로마법의 기본원리
      • Ⅳ. 로마 시대의 법학 방법론
      • Ⅴ. 맺는 말
      • 참고문헌
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