Am 30. September 2011 wurde das neue Gesetz uber den individuellen Datenschutz in Kraft getreten. Das bedeutet einen Fortschritt fur die Verwirklichung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen vom koreanischen Rechtssystem. Leider ist...
Am 30. September 2011 wurde das neue Gesetz uber den individuellen Datenschutz in Kraft getreten. Das bedeutet einen Fortschritt fur die Verwirklichung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen vom koreanischen Rechtssystem. Leider ist es kein Befugnisnorm fur polizeiliche Datenverarbeitung. Dieses Gesetz ist davon vorausgesetzt, dass die individuellen Daten fur die bestimmte Verwaltungsaufgabe automatisch verarbeitet wird. Im Gegensatz dazu, wird polizeiliche Datenverarbetung verschiedenartig aktiv durchgefuhrt. Daher benotigt spezielle Befugnisnorm. Außerdem gilt das neue Gesetz uber den individuellen Datenschutz nicht bei der Datenverarbetitung fur staatliche Sicherheit. Ein Teil von der polizeilichen Arbeit hat selbstverstandlich damit zu tun, aber nicht alle. Wird irgendeine Datenverarbeitung als Aufgabe fur staatliche Sicherheit anerkannt, muß auch besondere Ermachtigungsgrundlage nach dem Vorbehalt des Gesetzes vorhanden sein. Trotzdem ist keine Befugnisnorm im koreanischen Polizeigesetz vorhanden, sondern nur die Aufgabenzuweisungsnorm fur die polizeiliche Datenverarbeitung. Nach dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes sollten die Befugnisnormen von den Aufgabenzuweisungsnormen getrennt geregelt werden. Auch die Aufgabenzuweisungsnorm im Polizeigesetz ist problematisch, weil die der Polizei die informationelle Aufgabe nur fur die innere Sicherheit erlaubt. In der Praxis werden trotzdem fast alle Informationen, nicht nur fur die innere Sicherheit, sondern auch fur die politische Entscheidnug durch Polizei gesammelt und verarbeitet. In dieser Hinblick argiert koreanische Polizeibehorde als Nachrichtendienst. Dafur braucht man auch eine Gesetzreform fur die polizeiliche Aufgabenzuweisungsnorm.