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      피히테 법사상의 철학적 기초와 그 의미 = Grundlage und Bedeutung des Rechtsgedankens bei Fichte

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      https://www.riss.kr/link?id=A104130172

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

      Johann Gottlieb Fichte ist ein Philosoph mit einem so starken Rechtsempfinden. Nach der Entdeckung der sittlichen Freiheit Kants stellt sich für die Rechtsphilosophie Fichtes immer schärfer die Frage nach deren Verhältnis zum Begriff des Rechts. Zugleich ist ihm damit die Aufgabe gestellt, das Verhältnis von Freiheit und Recht, Staat und Individuum systematisch zu klären. Mit Hilfe der Prinzipien der Wissenschaftslehre wird Fichte diese Systematik erstmals im “Naturrecht” versuchen.
      Kennzeichnend für die grundlegende Absicht des Naturrechts ist es, dass der Gedanke an eine den Menschen als Person erst ermöglichende ursprüngliche Gemeinschaft verknüpft wird mit dem der individuellen Freiheit. Die in persönlicher Freiheit realisierte und in ihr als ihrer wesentlichsten Möglichkeit liegende personale Beziehung zum Du wird als der Raum erfahren, in dem Freiheit und Gemeinschaft vereinigt sind. Mit dieser Erfahrung ist der Philosophie ein neues Feld der Besinnung erschlossen worden. In der Dimension der Interpersonalität stellt sich der Philosophie die Frage, was der Mensch sei und was er zu tun habe, noch einmal neu.
      Das “Naturrecht” wird nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre behandelt. Die Wissenschaftslehre ist herausgewachsen aus der Beschäftigung Fichtes mit dem transzendentalen Kritizismus Kants und ist zu verstehen als der Versuch, die letzten und umfassenden Konsequenzen aus dem nach Fichtes Meinung noch nicht zu Ende gekommenen transzendentalphilosophischen Bemühen Kants zu ziehen. Die Aufgabe der Wissenschaftslehre ist die reflexive Begründung des Wissens aus dem absoluten Ich als dem Prinzip des Wissens als solchen. Das absolute Ich ist kein Substrat sondern ist nur als Akt des sich selbst Bestimmens.
      Da Fichte eine Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre schreiben will, muss die Frage des Rechts aus dem Blickwinkel der Genesis des sich in Freiheit entäußernden absoluten Ich betrachtet werden. Zur Selbstrealisation jeglicher Individualität gehört die wechselseitige Bezogenheit auf die Freiheit der anderen Individuen. So kann Fichte den Gesichtspunkt und Maßstab der freiwilligen gegenseitigen Begrenzung der Freiheit mit dem Satz angeben: “Alles Rechtsverhältnis ist bestimmt durch den Satz: jeder beschränke seine Freiheit durch die Möglichkeit der Freiheit des anderen.” Der Rechtsbegriff wirf so zum Begriff von der Möglichkeit des Beisammenbestehens der Freiheit mehrerer vernünftig-sinnlicher Wesen.
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      Johann Gottlieb Fichte ist ein Philosoph mit einem so starken Rechtsempfinden. Nach der Entdeckung der sittlichen Freiheit Kants stellt sich für die Rechtsphilosophie Fichtes immer schärfer die Frage nach deren Verhältnis zum Begriff des Rechts. Zu...

      Johann Gottlieb Fichte ist ein Philosoph mit einem so starken Rechtsempfinden. Nach der Entdeckung der sittlichen Freiheit Kants stellt sich für die Rechtsphilosophie Fichtes immer schärfer die Frage nach deren Verhältnis zum Begriff des Rechts. Zugleich ist ihm damit die Aufgabe gestellt, das Verhältnis von Freiheit und Recht, Staat und Individuum systematisch zu klären. Mit Hilfe der Prinzipien der Wissenschaftslehre wird Fichte diese Systematik erstmals im “Naturrecht” versuchen.
      Kennzeichnend für die grundlegende Absicht des Naturrechts ist es, dass der Gedanke an eine den Menschen als Person erst ermöglichende ursprüngliche Gemeinschaft verknüpft wird mit dem der individuellen Freiheit. Die in persönlicher Freiheit realisierte und in ihr als ihrer wesentlichsten Möglichkeit liegende personale Beziehung zum Du wird als der Raum erfahren, in dem Freiheit und Gemeinschaft vereinigt sind. Mit dieser Erfahrung ist der Philosophie ein neues Feld der Besinnung erschlossen worden. In der Dimension der Interpersonalität stellt sich der Philosophie die Frage, was der Mensch sei und was er zu tun habe, noch einmal neu.
      Das “Naturrecht” wird nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre behandelt. Die Wissenschaftslehre ist herausgewachsen aus der Beschäftigung Fichtes mit dem transzendentalen Kritizismus Kants und ist zu verstehen als der Versuch, die letzten und umfassenden Konsequenzen aus dem nach Fichtes Meinung noch nicht zu Ende gekommenen transzendentalphilosophischen Bemühen Kants zu ziehen. Die Aufgabe der Wissenschaftslehre ist die reflexive Begründung des Wissens aus dem absoluten Ich als dem Prinzip des Wissens als solchen. Das absolute Ich ist kein Substrat sondern ist nur als Akt des sich selbst Bestimmens.
      Da Fichte eine Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre schreiben will, muss die Frage des Rechts aus dem Blickwinkel der Genesis des sich in Freiheit entäußernden absoluten Ich betrachtet werden. Zur Selbstrealisation jeglicher Individualität gehört die wechselseitige Bezogenheit auf die Freiheit der anderen Individuen. So kann Fichte den Gesichtspunkt und Maßstab der freiwilligen gegenseitigen Begrenzung der Freiheit mit dem Satz angeben: “Alles Rechtsverhältnis ist bestimmt durch den Satz: jeder beschränke seine Freiheit durch die Möglichkeit der Freiheit des anderen.” Der Rechtsbegriff wirf so zum Begriff von der Möglichkeit des Beisammenbestehens der Freiheit mehrerer vernünftig-sinnlicher Wesen.

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      Johann Gottlieb Fichte ist ein Philosoph mit einem so starken Rechtsempfinden. Nach der Entdeckung der sittlichen Freiheit Kants stellt sich für die Rechtsphilosophie Fichtes immer schärfer die Frage nach deren Verhältnis zum Begriff des Rechts. Zugleich ist ihm damit die Aufgabe gestellt, das Verhältnis von Freiheit und Recht, Staat und Individuum systematisch zu klären. Mit Hilfe der Prinzipien der Wissenschaftslehre wird Fichte diese Systematik erstmals im “Naturrecht” versuchen.
      Kennzeichnend für die grundlegende Absicht des Naturrechts ist es, dass der Gedanke an eine den Menschen als Person erst ermöglichende ursprüngliche Gemeinschaft verknüpft wird mit dem der individuellen Freiheit. Die in persönlicher Freiheit realisierte und in ihr als ihrer wesentlichsten Möglichkeit liegende personale Beziehung zum Du wird als der Raum erfahren, in dem Freiheit und Gemeinschaft vereinigt sind. Mit dieser Erfahrung ist der Philosophie ein neues Feld der Besinnung erschlossen worden. In der Dimension der Interpersonalität stellt sich der Philosophie die Frage, was der Mensch sei und was er zu tun habe, noch einmal neu.
      Das “Naturrecht” wird nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre behandelt. Die Wissenschaftslehre ist herausgewachsen aus der Beschäftigung Fichtes mit dem transzendentalen Kritizismus Kants und ist zu verstehen als der Versuch, die letzten und umfassenden Konsequenzen aus dem nach Fichtes Meinung noch nicht zu Ende gekommenen transzendentalphilosophischen Bemühen Kants zu ziehen. Die Aufgabe der Wissenschaftslehre ist die reflexive Begründung des Wissens aus dem absoluten Ich als dem Prinzip des Wissens als solchen. Das absolute Ich ist kein Substrat sondern ist nur als Akt des sich selbst Bestimmens.
      Da Fichte eine Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre schreiben will, muss die Frage des Rechts aus dem Blickwinkel der Genesis des sich in Freiheit entäußernden absoluten Ich betrachtet werden. Zur Selbstrealisation jeglicher Individualität gehört die wechselseitige Bezogenheit auf die Freiheit der anderen Individuen. So kann Fichte den Gesichtspunkt und Maßstab der freiwilligen gegenseitigen Begrenzung der Freiheit mit dem Satz angeben: “Alles Rechtsverhältnis ist bestimmt durch den Satz: jeder beschränke seine Freiheit durch die Möglichkeit der Freiheit des anderen.” Der Rechtsbegriff wirf so zum Begriff von der Möglichkeit des Beisammenbestehens der Freiheit mehrerer vernünftig-sinnlicher Wesen.
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      Johann Gottlieb Fichte ist ein Philosoph mit einem so starken Rechtsempfinden. Nach der Entdeckung der sittlichen Freiheit Kants stellt sich für die Rechtsphilosophie Fichtes immer schärfer die Frage nach deren Verhältnis zum Begriff des Rechts. Zu...

      Johann Gottlieb Fichte ist ein Philosoph mit einem so starken Rechtsempfinden. Nach der Entdeckung der sittlichen Freiheit Kants stellt sich für die Rechtsphilosophie Fichtes immer schärfer die Frage nach deren Verhältnis zum Begriff des Rechts. Zugleich ist ihm damit die Aufgabe gestellt, das Verhältnis von Freiheit und Recht, Staat und Individuum systematisch zu klären. Mit Hilfe der Prinzipien der Wissenschaftslehre wird Fichte diese Systematik erstmals im “Naturrecht” versuchen.
      Kennzeichnend für die grundlegende Absicht des Naturrechts ist es, dass der Gedanke an eine den Menschen als Person erst ermöglichende ursprüngliche Gemeinschaft verknüpft wird mit dem der individuellen Freiheit. Die in persönlicher Freiheit realisierte und in ihr als ihrer wesentlichsten Möglichkeit liegende personale Beziehung zum Du wird als der Raum erfahren, in dem Freiheit und Gemeinschaft vereinigt sind. Mit dieser Erfahrung ist der Philosophie ein neues Feld der Besinnung erschlossen worden. In der Dimension der Interpersonalität stellt sich der Philosophie die Frage, was der Mensch sei und was er zu tun habe, noch einmal neu.
      Das “Naturrecht” wird nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre behandelt. Die Wissenschaftslehre ist herausgewachsen aus der Beschäftigung Fichtes mit dem transzendentalen Kritizismus Kants und ist zu verstehen als der Versuch, die letzten und umfassenden Konsequenzen aus dem nach Fichtes Meinung noch nicht zu Ende gekommenen transzendentalphilosophischen Bemühen Kants zu ziehen. Die Aufgabe der Wissenschaftslehre ist die reflexive Begründung des Wissens aus dem absoluten Ich als dem Prinzip des Wissens als solchen. Das absolute Ich ist kein Substrat sondern ist nur als Akt des sich selbst Bestimmens.
      Da Fichte eine Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre schreiben will, muss die Frage des Rechts aus dem Blickwinkel der Genesis des sich in Freiheit entäußernden absoluten Ich betrachtet werden. Zur Selbstrealisation jeglicher Individualität gehört die wechselseitige Bezogenheit auf die Freiheit der anderen Individuen. So kann Fichte den Gesichtspunkt und Maßstab der freiwilligen gegenseitigen Begrenzung der Freiheit mit dem Satz angeben: “Alles Rechtsverhältnis ist bestimmt durch den Satz: jeder beschränke seine Freiheit durch die Möglichkeit der Freiheit des anderen.” Der Rechtsbegriff wirf so zum Begriff von der Möglichkeit des Beisammenbestehens der Freiheit mehrerer vernünftig-sinnlicher Wesen.

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      참고문헌 (Reference)

      1 백훈승, "피히테의 자아론" 신아출판사 48-, 2004

      2 백훈승, "피히테의 자아론" 165-,

      3 피히테, "전체 지식론의 기초" 279-,

      4 한스 벨첼, "자연법과 실질적 정의" 삼영사 231-, 2001

      5 최재희, "서양철학사상" 박영사 193-, 1989

      6 백종현, "독일철학과 20세기 한국의 철학" 철학과 현실사 37-, 2000

      7 "Fichte, SSL, SW IV, 53"

      8 "Fichte, GN, GA I/3, 432; SW III, 149"

      9 "Fichte, GN, GA I/3, 430; SW III, 146"

      10 "Fichte, GN, GA I/3, 417; SW III, 129"

      1 백훈승, "피히테의 자아론" 신아출판사 48-, 2004

      2 백훈승, "피히테의 자아론" 165-,

      3 피히테, "전체 지식론의 기초" 279-,

      4 한스 벨첼, "자연법과 실질적 정의" 삼영사 231-, 2001

      5 최재희, "서양철학사상" 박영사 193-, 1989

      6 백종현, "독일철학과 20세기 한국의 철학" 철학과 현실사 37-, 2000

      7 "Fichte, SSL, SW IV, 53"

      8 "Fichte, GN, GA I/3, 432; SW III, 149"

      9 "Fichte, GN, GA I/3, 430; SW III, 146"

      10 "Fichte, GN, GA I/3, 417; SW III, 129"

      11 "Fichte, GN, GA I/3, 404; SW III, 113"

      12 "Fichte, GN, GA I/3, 400; SW III, 106"

      13 "Fichte, GN, GA I/3, 390; SW III, 93f"

      14 "Fichte, GN, GA I/3, 320; SW III, 10"

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      2017-01-01 평가 등재학술지 유지 (계속평가) KCI등재
      2013-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2010-05-10 학술지명변경 외국어명 : Korean Journal of Philosophy -> Korean Journal of Legal Philosophy KCI등재
      2010-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2008-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2005-05-31 학술지명변경 외국어명 : 미등록 -> Korean Journal of Philosophy KCI등재
      2005-01-01 평가 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
      2004-01-01 평가 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
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