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      민영의료보험에서의 위험률변경제도 수용방안에 관한 연구 = Eine Studie über die Einführung des Prämienanpassungssystems bei Veränderung der Rechnungsgrundlage in Krankenversicherung

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      https://www.riss.kr/link?id=A101615069

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

      In Korea ist die Diskussion um die Reform der staatlichen Kranken- versicherung im Gange. Es besteht zum einen kein Wettbewerb. Zum anderen ist die sozusagen “moral hazard” der Bevölkerung noch ein Problem. Die Krankenversierung, die durch private Versicherungsge- sellschaften durchgeführt ist, ergänzt die staatliche Krankenversi- cherung. Dabei ist aber keine Prämienanpassungsmöglichkeit vorgesehen, auch wenn die Prämienrechnungsgrundlage geändert worden ist. Im Gegensatz dazu ist eine solche Möglichkeit in Deutschland vorgesehen. Am 5. 7. 2007 ist das deutsche VVG enorm reformiert worden. Dabei wurde vor allem die Informationspflicht der Versicherer verschärft. Eine davon ist die Informationspflicht der Versicherer. Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Angaben über die Auswirkungen steigender Krankheitskosten auf die zukünftige Beitrag- sentwicklung zu geben. In Deutschland bestehen 2 Arten von Krankenversicherung. Eine ist staatliche Krankenversicherung, andere ist die substitutive Krankenversierung. Diese ist eine private Krankenver- sicherung, die staatliche Krankenversicherung ergänzt. Dabei gibt der Staat den Versicherten einen hinreichenden Schutz, zum Beispiel durch Verbot der freiwilligen Kündigung. Bei einem erhöhten Risiko, das der Begründung bedarf, ist der Versicherer berechtigt, einen Risikoauss- chluß zu vereinbaren oder einen angemessenen Risikozuschlag zu erheben. Dies ist in Korea nicht vorgesehen. § 647 kor. HGB ist unzureichend. Daher hat der Author in diesem Aufsatz vorgeschlagen, daß eine solche Prämienanpassungsregelung im kor. HGB eingeführt werden sollte. Dabei ist § 649 kor. HGB ein Hindernis, der jederzeitige Kündigung vor dem Ereignis des Versicherungsfalles erlaubt. Privatisierung der staatlichen Krankenversicherung und die Einführung des Wettbewerbssystems sind daher miteinander verknüpft. In langer Hinsicht ist aber ein solcher Gang in Korea unvermeidbar. Dabei könnte die Einführung der Prämienanpassungsmöglichkeit in der privaten (substitutiven) Krankenversicherung eine große Hilfe leisten.
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      In Korea ist die Diskussion um die Reform der staatlichen Kranken- versicherung im Gange. Es besteht zum einen kein Wettbewerb. Zum anderen ist die sozusagen “moral hazard” der Bevölkerung noch ein Problem. Die Krankenversierung, die durch privat...

      In Korea ist die Diskussion um die Reform der staatlichen Kranken- versicherung im Gange. Es besteht zum einen kein Wettbewerb. Zum anderen ist die sozusagen “moral hazard” der Bevölkerung noch ein Problem. Die Krankenversierung, die durch private Versicherungsge- sellschaften durchgeführt ist, ergänzt die staatliche Krankenversi- cherung. Dabei ist aber keine Prämienanpassungsmöglichkeit vorgesehen, auch wenn die Prämienrechnungsgrundlage geändert worden ist. Im Gegensatz dazu ist eine solche Möglichkeit in Deutschland vorgesehen. Am 5. 7. 2007 ist das deutsche VVG enorm reformiert worden. Dabei wurde vor allem die Informationspflicht der Versicherer verschärft. Eine davon ist die Informationspflicht der Versicherer. Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die Angaben über die Auswirkungen steigender Krankheitskosten auf die zukünftige Beitrag- sentwicklung zu geben. In Deutschland bestehen 2 Arten von Krankenversicherung. Eine ist staatliche Krankenversicherung, andere ist die substitutive Krankenversierung. Diese ist eine private Krankenver- sicherung, die staatliche Krankenversicherung ergänzt. Dabei gibt der Staat den Versicherten einen hinreichenden Schutz, zum Beispiel durch Verbot der freiwilligen Kündigung. Bei einem erhöhten Risiko, das der Begründung bedarf, ist der Versicherer berechtigt, einen Risikoauss- chluß zu vereinbaren oder einen angemessenen Risikozuschlag zu erheben. Dies ist in Korea nicht vorgesehen. § 647 kor. HGB ist unzureichend. Daher hat der Author in diesem Aufsatz vorgeschlagen, daß eine solche Prämienanpassungsregelung im kor. HGB eingeführt werden sollte. Dabei ist § 649 kor. HGB ein Hindernis, der jederzeitige Kündigung vor dem Ereignis des Versicherungsfalles erlaubt. Privatisierung der staatlichen Krankenversicherung und die Einführung des Wettbewerbssystems sind daher miteinander verknüpft. In langer Hinsicht ist aber ein solcher Gang in Korea unvermeidbar. Dabei könnte die Einführung der Prämienanpassungsmöglichkeit in der privaten (substitutiven) Krankenversicherung eine große Hilfe leisten.

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      참고문헌 (Reference)

      1 맹수석, "주제발표(4), 상법 보험편 개정시안 공청회 자료집, 2007.8.17"

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      3 손지열, "약관의 계약편입과 명시,설명의무" 1995

      4 김은경, "상법상 보험약관 교부 및 설명의무와 독일 보험계약법 개정안의 소비자정보제공 등의 의무에 대한 고찰" 법학연구소 (25) : 209-242, 2007

      5 정찬형, "상법강의(하)" 박영사 2008

      6 채이식, "상법강의(하)" 박영사 2003

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      8 김정호, "상법강의(하)" 법문사 2000

      9 이기수, "보험해상법" 박영사 2006

      10 유주선, "보험자의 정보제공의무 - 독일과 한국의 비교법적인 관점에서 -" 79 : 2008

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      4 김은경, "상법상 보험약관 교부 및 설명의무와 독일 보험계약법 개정안의 소비자정보제공 등의 의무에 대한 고찰" 법학연구소 (25) : 209-242, 2007

      5 정찬형, "상법강의(하)" 박영사 2008

      6 채이식, "상법강의(하)" 박영사 2003

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      13 박세민, "보험자의 고지의무에 관한 연구 - 영국의 Skandia 사건의 판결문 분석을 중심으로 -" 17 (17): 1998

      14 김성태, "보험법강론" 법문사 2001

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      18 보험경영연구회, "보험론" 문영사 2005

      19 김은경, "보험계약법과 보험소비자 문제" 2008

      20 김은경, "독일 보험계약법 개혁과 그 시사점" 25 (25): 2007

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      27 Niederleithinger, "Das neue VVG, Baden-Baden, 2007"

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