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      독일법상 면접교섭보조인제도에 관한 소고 = Die Umgangspflegeschaft in Deutschland

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      https://www.riss.kr/link?id=A101430209

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

      Die vorliegende Arbeit geht es um die Umgangspflegeschaft in Deutschland. Der § 1684 BGB regelt um den Umgang des Kindes mit den Eltern. Leben die Eltern eines Kindes voneinander getrennt, hat dejenige Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich nicht aufhält, ein Umgangsrecht. Aber es sieht schlecht aus, wenn sich der Elternteil, bei dem das Kind lebt(betreuender Elternteil) den Umgang vereitelt. In diesem Fall bietet allerdings das Gesetz dem zum Umgang berechtigten Elternteil die Möglichkeit, die Durchsetzung der Umgangsregelung im Wege der Zwangsvollstereckung(Androhung von Zwangsgeld bzw. Zwangshaft) zu erreichen. In solchen Fällen kann sog. Umgangspflegeschaft helfen. Die Aufgabe des Umgangspflegers ist es, den Umgang zu begleiten und zur Durchsetzung des Umgangs auf die Beteiligten einzuwirken, um auf diese Weise den Umgang zu ermöglichen. Dennoch zeigt sich, dass es mehre Probleme im Hinblich auf das Kindeswohl gibt. Der deutsche Gesetzgeber hat durch das FGG-Reformgesetz Regelungen zur Umgangspflegeschaft in das BGB eingeführt. Durch das FGG-Reformgesetz wurde die
      Umgangspflegeschaft in § 1684 Abs. 3 BGB geregelt. Deshalb kann das Familiengericht eine Pflegeschaft für die Durchfühung des Umgangs anordnen, wenn die Pflicht nach Abs. 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt wird, Darüber hinaus kann gemäß § 1684 BGB der Umgangspfleger die Herausgabe des Kinedes zum Zweck dem Umgang vom betreuenden Elternteil verlangen und für die Dauer des Umgangs den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Dennoch wird vertreten in der deutschen Literatur im Hinblick auf die neue Regelungen der Umgangspflegeschaft positive und negative Bemerkung. Ich denke, es ist positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber für die Anordnung einer Umgangspflegeschaft nicht mehr den Nachweis einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 BGB verlangt, sondern einen dauerhaften oder wiederholten Verstoß eines Elternteils gegen die Wohlverhaltenpflicht aus § 1684 Abs. 2 BGB genügen lässt. Aber es ist zu mir bedauerlich, dass es keine genaue Beschreibung der Funktion des Umgangspflegeschaft im Gesetz gibt. Zum Schluss denke ich, dass die Diskussion und die Probleme über die Umgangspflegeschaft in Deutschland bei uns aufmekrsam macht und ich hoffe darauf, dass es bei der Durchführung des neuen koreanischen Familienprozessrechts in Betracht ziehen wird.
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      Die vorliegende Arbeit geht es um die Umgangspflegeschaft in Deutschland. Der § 1684 BGB regelt um den Umgang des Kindes mit den Eltern. Leben die Eltern eines Kindes voneinander getrennt, hat dejenige Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlic...

      Die vorliegende Arbeit geht es um die Umgangspflegeschaft in Deutschland. Der § 1684 BGB regelt um den Umgang des Kindes mit den Eltern. Leben die Eltern eines Kindes voneinander getrennt, hat dejenige Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich nicht aufhält, ein Umgangsrecht. Aber es sieht schlecht aus, wenn sich der Elternteil, bei dem das Kind lebt(betreuender Elternteil) den Umgang vereitelt. In diesem Fall bietet allerdings das Gesetz dem zum Umgang berechtigten Elternteil die Möglichkeit, die Durchsetzung der Umgangsregelung im Wege der Zwangsvollstereckung(Androhung von Zwangsgeld bzw. Zwangshaft) zu erreichen. In solchen Fällen kann sog. Umgangspflegeschaft helfen. Die Aufgabe des Umgangspflegers ist es, den Umgang zu begleiten und zur Durchsetzung des Umgangs auf die Beteiligten einzuwirken, um auf diese Weise den Umgang zu ermöglichen. Dennoch zeigt sich, dass es mehre Probleme im Hinblich auf das Kindeswohl gibt. Der deutsche Gesetzgeber hat durch das FGG-Reformgesetz Regelungen zur Umgangspflegeschaft in das BGB eingeführt. Durch das FGG-Reformgesetz wurde die
      Umgangspflegeschaft in § 1684 Abs. 3 BGB geregelt. Deshalb kann das Familiengericht eine Pflegeschaft für die Durchfühung des Umgangs anordnen, wenn die Pflicht nach Abs. 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt wird, Darüber hinaus kann gemäß § 1684 BGB der Umgangspfleger die Herausgabe des Kinedes zum Zweck dem Umgang vom betreuenden Elternteil verlangen und für die Dauer des Umgangs den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Dennoch wird vertreten in der deutschen Literatur im Hinblick auf die neue Regelungen der Umgangspflegeschaft positive und negative Bemerkung. Ich denke, es ist positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber für die Anordnung einer Umgangspflegeschaft nicht mehr den Nachweis einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 BGB verlangt, sondern einen dauerhaften oder wiederholten Verstoß eines Elternteils gegen die Wohlverhaltenpflicht aus § 1684 Abs. 2 BGB genügen lässt. Aber es ist zu mir bedauerlich, dass es keine genaue Beschreibung der Funktion des Umgangspflegeschaft im Gesetz gibt. Zum Schluss denke ich, dass die Diskussion und die Probleme über die Umgangspflegeschaft in Deutschland bei uns aufmekrsam macht und ich hoffe darauf, dass es bei der Durchführung des neuen koreanischen Familienprozessrechts in Betracht ziehen wird.

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      목차 (Table of Contents)

      • Ⅰ. 소 론
      • Ⅱ. 독일법상 면접교섭보조인제도의 개관
      • Ⅲ. 면접교섭보조인의 임무와 선임요건
      • Ⅳ. 독일법상 면접교섭보조인제도의 문제점과 평가
      • Ⅴ. 결론 및 시사점
      • Ⅰ. 소 론
      • Ⅱ. 독일법상 면접교섭보조인제도의 개관
      • Ⅲ. 면접교섭보조인의 임무와 선임요건
      • Ⅳ. 독일법상 면접교섭보조인제도의 문제점과 평가
      • Ⅴ. 결론 및 시사점
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      참고문헌 (Reference)

      1 박동섭, "친족상속법" 박영사 2009

      2 김주수, "친족·상속법" 법문사 2013

      3 김주수, "주석민법, 친족(2)" 한국사법행정학회 2010

      4 김상용, "절차보조인 제도 및 면접교섭보조인 제도의 도입을 위한 시론(試論) - 가사절차에서 자녀의 지위 강화와 관련하여" 사법발전재단 1 (1): 67-101, 2014

      5 박주영, "자녀의 이익을 위한 가사사건 절차상 대리인제도 -영국과 독일의 제도를 중심으로-" 한국민사법학회 (46) : 477-518, 2009

      6 김유미, "자녀의 복리와 친권법의 과제" 법학연구소 54 (54): 93-119, 2013

      7 김연, "면접교섭권에 관한 절차적 문제점과 최근의 동향- 면접교섭권절차에 있어서의 자의 지위 -" 한국민사소송법학회 11 (11): 358-381, 2007

      8 김상용, "면접교섭권" 40 (40): 1999

      9 신영호, "가족법강의" 세창출판사 2013

      10 이경희, "가족법(친족법·상속법)" 법원사 2008

      1 박동섭, "친족상속법" 박영사 2009

      2 김주수, "친족·상속법" 법문사 2013

      3 김주수, "주석민법, 친족(2)" 한국사법행정학회 2010

      4 김상용, "절차보조인 제도 및 면접교섭보조인 제도의 도입을 위한 시론(試論) - 가사절차에서 자녀의 지위 강화와 관련하여" 사법발전재단 1 (1): 67-101, 2014

      5 박주영, "자녀의 이익을 위한 가사사건 절차상 대리인제도 -영국과 독일의 제도를 중심으로-" 한국민사법학회 (46) : 477-518, 2009

      6 김유미, "자녀의 복리와 친권법의 과제" 법학연구소 54 (54): 93-119, 2013

      7 김연, "면접교섭권에 관한 절차적 문제점과 최근의 동향- 면접교섭권절차에 있어서의 자의 지위 -" 한국민사소송법학회 11 (11): 358-381, 2007

      8 김상용, "면접교섭권" 40 (40): 1999

      9 신영호, "가족법강의" 세창출판사 2013

      10 이경희, "가족법(친족법·상속법)" 법원사 2008

      11 Rainer Frank, "獨逸 親子法의 가장 최근의 발전" 한국가족법학회 19 (19): 403-430, 2005

      12 Finger, Peter, "§ 1684 BGB Umgangsverweigerung und ihre Folgen" 299-, 2006

      13 Veit, Barbara, "nteressenvertreter des Kindes Verfahrensbeistand und Umgangspfleger nach dem FamFG" 476-, 2008

      14 Weber, Corina, "Verfahrenspflegschaft und Umgangsbegleitung" 161-, 2002

      15 Kuleisa-Binge, Ute, "Verfahrensbeistandschaft, Ergänzungspflegeschaft und Umgangspflegeschaft" 363-, 2012

      16 Stözel, Manuela, "Verfahrensbeistand und Umgangspfleger - Aufgaben und Befugnisse" 27-, 2009

      17 "Staudinger Kommentar zum BGB, Buch 4: §§ 1684 - 1717 (Elterliche Sorge 3 - Umgangsrecht) Neubearb." Berlin 2006

      18 "Palandt Kommentar zum BGB" München 2006

      19 "Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 8: Familienrecht II: §§ 1589 1921" München 2012

      20 Salzgeber, Joseph, "Kind-Prax, Kindschaftsrechtliche Praxis" Köln 2004

      21 DIJuF, "Hinweise zu den gesetzgeberischen Überlegungen zur Regelung von sog. Umgangspflegeschaft" 11 : 571-, 2004

      22 Menne, Martin, "Gutachten: Die Tätigkeit des Verfahrenspflegers im Spiegel der Rechtsprechung" 274-, 2005

      23 Johannsen, Kurt Hebert, "Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Verfahren, Kommentar" München 2015

      24 Weinreich, Gerd, "Familienrecht: Kompaktkommentar" München 2005

      25 Johannsen, Kurt Hebert, "Eherecht: Trennung, Scheidung, Folgen, Kommentar" München 2003

      26 Zivier, Ezra, "Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Umgangspflegeschaft" 306-, 2010

      27 Prenzlow, Reinhard, "Die alte und neue Umgangspflegschaft" 120-, 2010

      28 Willutzki, Siegfried, "Die Umgangspflegeschaft" 281-, 2009

      29 Obermann, Torsten, "Der Umgangspfleger nach § 1666 BGB - gefährdet, aber notwendig?" 976-, 2014

      30 Menne, Martin, "Der Umgangspfleger ein unbekanntes Wesen?" 445-, 2006

      31 Schulze, Reiner, "Bürgerliches Gesetzbuch: Handkommentar" Baden-Baden 2014

      32 Bamberger, Heinz Georg, "Beckscher Online-Kommentar zum BGB, Stand: 1.5.2015" München 2015

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      2020-01-01 평가 등재학술지 유지 (재인증) KCI등재
      2017-01-01 평가 등재학술지 유지 (계속평가) KCI등재
      2013-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2010-01-01 평가 등재 1차 FAIL (등재유지) KCI등재
      2008-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2005-06-13 학술지명변경 외국어명 : Korean Journal of Korean Law -> Korean Journal of Family Law KCI등재
      2005-06-10 학술지명변경 외국어명 : Korean Journal of Korean Law -> Korean Journal of Family Law KCI등재
      2005-01-01 평가 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
      2004-01-01 평가 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
      2003-01-01 평가 등재후보학술지 선정 (신규평가) KCI등재후보
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      기준연도 WOS-KCI 통합IF(2년) KCIF(2년) KCIF(3년)
      2016 0.87 0.87 0.83
      KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
      0.77 0.77 0.758 0.5
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