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    독일의 2012년 개정 주식법에 관한 소고 = Die Betrachtung über die Änderung des deutschen Aktiengesetzes 2012

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    다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

    Am 20.12 2011 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zu den geplanten Änderungen des Aktiengesetzes beschlossen. Mit dem Inkrafttreten ist bis Ende 2012 zu rechnen. Diese geplanten Änderungen sind die kleine Novellierung des Aktienrechts. Der Zweck zu den zwei grössten Änderungen des Aktiengesetzes ist Beteiligungstransparenz bei nicht börsennotierten AGs und die Erleichterungen bei der Gesellschaftsfinanzierung. Und noch kommen Vorschläge zur relativen Befristung der aktienrechtlichen Nichtigkeitsklage und Klarstellungen rund um die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat vor.
    Als erste Ansatz sind die grössten Transparenz im Bereich der Beteiligungsverhältnisse von nicht börsennortierten Gesellschaften, die Ausgabe von Namensaktien verpflichtend sein(§§ 10, 24 AktG). Bis 2014 sind die nicht börsennortierten Gesellschaften unter gesetzlichen Beschränkungen Inhaberaktien auszugeben.
    Um eine flexiblere Finanzierung zu gewährleisten, soll die Möglichkeit eingeräumt werden, dass stimmrechtlose Vorzugsaktien nicht mehr nachzuzahlen sind. Die Neuregelung erlaubt die ersatzlose Nichtzahlung von Vorzügen(§§ 139,140 AktG).
    Bei Änderung des Aktiengesetzes 2012 sieht der Gesetzentwurf vor,Wandelschuldverschreibungen zuzulassen, bei denen auch der Aktiengesellschaft also der Schuldner, das Wandlungsrecht hat(§192 AktG). Künftig soll die Gesellschaft ein Umtauschrecht bei Wandelschuldverschreibungen eingeräumt bekommen. Dies soll besonders einer leichteren Sanierung im Fall einer drohenden Insolvenz dienen.
    Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine wichtige Einschränkung vor,relative Befristung von Nichtigkeitsklagen gegenüber den räuberischen Aktionären zu halten(§ 249 II AktG). Daneben finden sich in dem Gesetzentwurf die Klarstellung und Korrektur rund um die Themen Aufsichtrat und Hauptversammlung.
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    Am 20.12 2011 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zu den geplanten Änderungen des Aktiengesetzes beschlossen. Mit dem Inkrafttreten ist bis Ende 2012 zu rechnen. Diese geplanten Änderungen sind die kleine Novellierung des Aktienrechts. Der Zw...

    Am 20.12 2011 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zu den geplanten Änderungen des Aktiengesetzes beschlossen. Mit dem Inkrafttreten ist bis Ende 2012 zu rechnen. Diese geplanten Änderungen sind die kleine Novellierung des Aktienrechts. Der Zweck zu den zwei grössten Änderungen des Aktiengesetzes ist Beteiligungstransparenz bei nicht börsennotierten AGs und die Erleichterungen bei der Gesellschaftsfinanzierung. Und noch kommen Vorschläge zur relativen Befristung der aktienrechtlichen Nichtigkeitsklage und Klarstellungen rund um die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat vor.
    Als erste Ansatz sind die grössten Transparenz im Bereich der Beteiligungsverhältnisse von nicht börsennortierten Gesellschaften, die Ausgabe von Namensaktien verpflichtend sein(§§ 10, 24 AktG). Bis 2014 sind die nicht börsennortierten Gesellschaften unter gesetzlichen Beschränkungen Inhaberaktien auszugeben.
    Um eine flexiblere Finanzierung zu gewährleisten, soll die Möglichkeit eingeräumt werden, dass stimmrechtlose Vorzugsaktien nicht mehr nachzuzahlen sind. Die Neuregelung erlaubt die ersatzlose Nichtzahlung von Vorzügen(§§ 139,140 AktG).
    Bei Änderung des Aktiengesetzes 2012 sieht der Gesetzentwurf vor,Wandelschuldverschreibungen zuzulassen, bei denen auch der Aktiengesellschaft also der Schuldner, das Wandlungsrecht hat(§192 AktG). Künftig soll die Gesellschaft ein Umtauschrecht bei Wandelschuldverschreibungen eingeräumt bekommen. Dies soll besonders einer leichteren Sanierung im Fall einer drohenden Insolvenz dienen.
    Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine wichtige Einschränkung vor,relative Befristung von Nichtigkeitsklagen gegenüber den räuberischen Aktionären zu halten(§ 249 II AktG). Daneben finden sich in dem Gesetzentwurf die Klarstellung und Korrektur rund um die Themen Aufsichtrat und Hauptversammlung.

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    참고문헌 (Reference)

    1 최병규, "회사법" 박영사 2011

    2 최병규, "최근 독일의 회사법제의 개혁과 규제완화, 최신외국법제정보"

    3 정찬형, "상법강의(하)(제14판)" 박영사 2012

    4 최병규, "독일의 회사지배구조와 주식회사법제"

    5 안성포, "독일 회사법의 개혁과 최근 동향 -2005년도 UMAG에 의한 주식법 개정을 중심으로" 한국기업법학회 19 (19): 83-110, 2005

    6 "http://www.platow.de/ausserboerslich-mehr-transparenz-durch-namensaktien/585482.html"

    7 "http://www.iwr.uni-kassel.de/law/archives/kleine-novellierung-des-aktienrechts-d ie-geplanten-anderungen -und-wesentliche-kritikpunkte.htm#more-8196. http://www.osborneckarke.de/publications/sectors/financial-services/updte/2012/ kleineaktionrechtsnovell-2012.aspx. http://www.shearman.com/files/Publication/99d7464d-d751-49d2-8971-f0da6a906 a1d/Presentation/PublicationAttachment/297c7510-c2-2-4d48-a81d-00043493f dc5/CP-Update%E2%80%93Regierungsentwurf-zur-Aktienrechtnovelle-2012-1 211.pdf"

    8 "http://www.fatf-gafi.org/document/11/0.3746"

    9 "http://campaigns. k2netsolutions. com/t/ViewEmail/y/"

    10 Deutsches Akiteninstitut, "Stellungnahme des Deutschen Aktieninstitut zun Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz Änderung des Aktiengesetzes"

    1 최병규, "회사법" 박영사 2011

    2 최병규, "최근 독일의 회사법제의 개혁과 규제완화, 최신외국법제정보"

    3 정찬형, "상법강의(하)(제14판)" 박영사 2012

    4 최병규, "독일의 회사지배구조와 주식회사법제"

    5 안성포, "독일 회사법의 개혁과 최근 동향 -2005년도 UMAG에 의한 주식법 개정을 중심으로" 한국기업법학회 19 (19): 83-110, 2005

    6 "http://www.platow.de/ausserboerslich-mehr-transparenz-durch-namensaktien/585482.html"

    7 "http://www.iwr.uni-kassel.de/law/archives/kleine-novellierung-des-aktienrechts-d ie-geplanten-anderungen -und-wesentliche-kritikpunkte.htm#more-8196. http://www.osborneckarke.de/publications/sectors/financial-services/updte/2012/ kleineaktionrechtsnovell-2012.aspx. http://www.shearman.com/files/Publication/99d7464d-d751-49d2-8971-f0da6a906 a1d/Presentation/PublicationAttachment/297c7510-c2-2-4d48-a81d-00043493f dc5/CP-Update%E2%80%93Regierungsentwurf-zur-Aktienrechtnovelle-2012-1 211.pdf"

    8 "http://www.fatf-gafi.org/document/11/0.3746"

    9 "http://campaigns. k2netsolutions. com/t/ViewEmail/y/"

    10 Deutsches Akiteninstitut, "Stellungnahme des Deutschen Aktieninstitut zun Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz Änderung des Aktiengesetzes"

    11 "SdK Stellungnahme der SdK zum Referentenentwurf zur Aktienrechtsnovelle"

    12 "Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom11.7.2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären inbörsennotierten Gesellschaften; Aktionärsrechterichtlinie, ABl. L 184 vom14.7.2007"

    13 Gesetzenentwurf der Bundesregierung, "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes"

    14 Bayer, "Die Verbreitung der Namensaktie in Deutschland"

    15 Frank Holstein, "Die Aktienrechtsnovelle 2012 ist auf dem Weg!"

    16 Noack, "DB 2010, 2657"

    17 Dickert, "Computershare Deutschland, Going Public"

    18 Schmittmann, "Aktienrechtsnovelle 2012"

    19 Clifford Chance, "Aktienrechtsnovelle 2012"

    20 정대익, "21세기 진입을 전후한 독일 주식회사법의 주요 개정내용(2): 2000년 이후" 25 : 2006

    21 정대익, "21세기 진입을 전후한 독일 주식회사법의 주요 개정내용(1): 2000년 이전" 21 : 2004

    22 최병규, "2002년 개정 독일 주식법상 Squeeze-Out 규정에 대한 연구" 2002

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    2020-01-01 등재 등재학술지 유지 (재인증) KCI등재
    2017-01-01 등재 등재학술지 유지 (계속평가) KCI등재
    2013-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2010-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2008-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2007-05-07 학술지명변경 외국어명 : 미등록 -> KOREAN COMMERCIAL LAW ASSOCIATION KCI등재
    2006-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2005-10-18 학술지등록 한글명 : 상사법연구
    외국어명 : 미등록
    KCI등재
    2004-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
    2001-07-01 등재 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
    1999-01-01 등재 등재후보학술지 선정 (신규평가) KCI등재후보
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    기준연도 WOS-KCI 통합IF(2년) KCIF(2년) KCIF(3년)
    2016 1 1 1.07
    KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
    0.96 0.93 0.979 0.58
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