RISS 학술연구정보서비스

검색
다국어 입력

http://chineseinput.net/에서 pinyin(병음)방식으로 중국어를 변환할 수 있습니다.

변환된 중국어를 복사하여 사용하시면 됩니다.

예시)
  • 中文 을 입력하시려면 zhongwen을 입력하시고 space를누르시면됩니다.
  • 北京 을 입력하시려면 beijing을 입력하시고 space를 누르시면 됩니다.
닫기
    인기검색어 순위 펼치기

    RISS 인기검색어

      채권자의 보증인에 대한 정보제공의무 = Informationspflichten des Gläubigers gegenüber dem Bürgen im Bürgschaftsvertrag

      한글로보기

      https://www.riss.kr/link?id=A76505463

      • 0

        상세조회
      • 0

        다운로드
      서지정보 열기
      • 내보내기
      • 내책장담기
      • 공유하기
      • 오류접수

      부가정보

      다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

      Die manchen Burgschaftsvertragen werden von privat handelnden Burgen oft aus Gefalligkeit, sogar aus altruistischen Motiven ubernommen. Daraus konnen erhebliche Risiken fur die solchen Burgen entstehen. In Rechtsprechung und Literatur findet eine Diskussion uber einen angemessenen Schutz des Burgen statt. Gleichwohl bestehen kaum gesetzliche Vorschriften zum Schutz des Burgen im koreanischen Burgerlichen Gesetzbuch, die zum Schutz des Burgen dienen sollten. In der vorliegenden Arbeit wird die Frage behandelt, ob im Burgschaftsvertrag die Informationspflichten dem Glaubiger obliegen konnen.
      In der Arbeit wird die Literatur und Rechtsprechung bezuglich der Informationspflichten des Glaubigers gegenuber dem Burgen in Deutschland berucksichtigt. Im deutschen Burgerlichen Gesetzbuch sind die Informationspflichten des Glaubigers nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Frage der Informationspflichten des Glaubigers ist der Budesgerichtshof von Deutschland außerst zuruckhaltend. Vor allem wird keine Informationspflicht des Burgschaftsglaubigers hinsichtlich der Leistungsfahigkeit des Hauptshuldners angenommen. Freilich bestehen Tendenzen, zum Schutz des Burgen Sorgfalts- und Informationspflichten des Glaubigers anzunehmen, deren Verletzung zu einer Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss fuhren kann. Danach werden Informationspflichten des Glaubigers gegenuber dem Burgen in Fallen bejaht, in denen der Burge aufgrund eines Verhaltens des Glaubigers einem Irrtum unterliegt, ein erhebliches Wissensgefalle zwischen Glaubiger und Burgen besteht, oder sich das Burgschaftsrisiko bereits bei Vertragsschluss verwirklicht hat. Dabei ist festzustellen, dass die nur einseitige Verpflichtung des Burgen der Annahme von Informationspflichten des Burgschaftsglaubigers nicht entgegensteht.
      In Korea verneint grundsatzlich die Rechtsprechung die Informationspflichten des Glaubigers gegenuber dem Burgen. Aber es wird in der Literatur vertreten, dass sie angenommen werden konnen, wenn bestimmte Umstande im Einzelfall bestehen. Fur die Begrundung der Informationspflichten im Vertragsrecht sind die Umstande der Informationsasymmetrie bezuglich der wichtigen Umstande zwischen Beteiligten, der Informationsbedarf auf Seiten des Informationsnachfragers, und die Erkennbarkeit des Informationsbedarfs fur den Informationspflichtigen wichtig. Bei einem arglistigen Verhalten des Glaubigers ist regelmaßig eine Anfechtung des Burgen gem. § 110 des koreanischens Burgerlichen Gesetzbuchs. Daruber hinaus kann die Verletzung der Informationspflichten eine Haftung aus culpa in contrahendo begrunden.
      번역하기

      Die manchen Burgschaftsvertragen werden von privat handelnden Burgen oft aus Gefalligkeit, sogar aus altruistischen Motiven ubernommen. Daraus konnen erhebliche Risiken fur die solchen Burgen entstehen. In Rechtsprechung und Literatur findet eine Disk...

      Die manchen Burgschaftsvertragen werden von privat handelnden Burgen oft aus Gefalligkeit, sogar aus altruistischen Motiven ubernommen. Daraus konnen erhebliche Risiken fur die solchen Burgen entstehen. In Rechtsprechung und Literatur findet eine Diskussion uber einen angemessenen Schutz des Burgen statt. Gleichwohl bestehen kaum gesetzliche Vorschriften zum Schutz des Burgen im koreanischen Burgerlichen Gesetzbuch, die zum Schutz des Burgen dienen sollten. In der vorliegenden Arbeit wird die Frage behandelt, ob im Burgschaftsvertrag die Informationspflichten dem Glaubiger obliegen konnen.
      In der Arbeit wird die Literatur und Rechtsprechung bezuglich der Informationspflichten des Glaubigers gegenuber dem Burgen in Deutschland berucksichtigt. Im deutschen Burgerlichen Gesetzbuch sind die Informationspflichten des Glaubigers nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Frage der Informationspflichten des Glaubigers ist der Budesgerichtshof von Deutschland außerst zuruckhaltend. Vor allem wird keine Informationspflicht des Burgschaftsglaubigers hinsichtlich der Leistungsfahigkeit des Hauptshuldners angenommen. Freilich bestehen Tendenzen, zum Schutz des Burgen Sorgfalts- und Informationspflichten des Glaubigers anzunehmen, deren Verletzung zu einer Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss fuhren kann. Danach werden Informationspflichten des Glaubigers gegenuber dem Burgen in Fallen bejaht, in denen der Burge aufgrund eines Verhaltens des Glaubigers einem Irrtum unterliegt, ein erhebliches Wissensgefalle zwischen Glaubiger und Burgen besteht, oder sich das Burgschaftsrisiko bereits bei Vertragsschluss verwirklicht hat. Dabei ist festzustellen, dass die nur einseitige Verpflichtung des Burgen der Annahme von Informationspflichten des Burgschaftsglaubigers nicht entgegensteht.
      In Korea verneint grundsatzlich die Rechtsprechung die Informationspflichten des Glaubigers gegenuber dem Burgen. Aber es wird in der Literatur vertreten, dass sie angenommen werden konnen, wenn bestimmte Umstande im Einzelfall bestehen. Fur die Begrundung der Informationspflichten im Vertragsrecht sind die Umstande der Informationsasymmetrie bezuglich der wichtigen Umstande zwischen Beteiligten, der Informationsbedarf auf Seiten des Informationsnachfragers, und die Erkennbarkeit des Informationsbedarfs fur den Informationspflichtigen wichtig. Bei einem arglistigen Verhalten des Glaubigers ist regelmaßig eine Anfechtung des Burgen gem. § 110 des koreanischens Burgerlichen Gesetzbuchs. Daruber hinaus kann die Verletzung der Informationspflichten eine Haftung aus culpa in contrahendo begrunden.

      더보기

      목차 (Table of Contents)

      • Ⅰ. 서론
      • Ⅱ. 보증계약 체결과정에서의 설명의무
      • Ⅲ. 채권자의 통지의무
      • Ⅳ. 의무불이행의 효과
      • Ⅴ. 민법개정안 내용
      • Ⅰ. 서론
      • Ⅱ. 보증계약 체결과정에서의 설명의무
      • Ⅲ. 채권자의 통지의무
      • Ⅳ. 의무불이행의 효과
      • Ⅴ. 민법개정안 내용
      • Ⅵ. 결론
      • 참고문헌
      • 〈Zusammenfassung〉
      더보기

      동일학술지(권/호) 다른 논문

      동일학술지 더보기

      더보기

      분석정보

      View

      상세정보조회

      0

      Usage

      원문다운로드

      0

      대출신청

      0

      복사신청

      0

      EDDS신청

      0

      동일 주제 내 활용도 TOP

      더보기

      주제

      연도별 연구동향

      연도별 활용동향

      연관논문

      연구자 네트워크맵

      공동연구자 (7)

      유사연구자 (20) 활용도상위20명

      인용정보 인용지수 설명보기

      학술지 이력

      학술지 이력
      연월일 이력구분 이력상세 등재구분
      2027 평가예정 재인증평가 신청대상 (재인증)
      2022-08-23 학회명변경 영문명 : Chungnam National University Law Resarch Institute -> Chungnam National University Law Research Institute KCI등재
      2021-01-01 평가 등재학술지 유지 (재인증) KCI등재
      2018-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2015-01-01 평가 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2013-12-31 학술지명변경 외국어명 : 미등록 -> Journal of Law KCI등재
      2011-01-01 평가 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
      2010-01-01 평가 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
      2008-01-01 평가 등재후보학술지 선정 (신규평가) KCI등재후보
      더보기

      학술지 인용정보

      학술지 인용정보
      기준연도 WOS-KCI 통합IF(2년) KCIF(2년) KCIF(3년)
      2016 0.65 0.65 0.73
      KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
      0.74 0.79 0.817 0.22
      더보기

      이 자료와 함께 이용한 RISS 자료

      나만을 위한 추천자료

      해외이동버튼