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      직접성 원칙의 비교법적 검토를 통해 본 향후 개정 과제 = Künftige Revisionsaufgabe im Hinblick auf die Rechtsvergleichung des Unmittelbarkeitsprinzips

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract)

      Die jüngste Änderung der Strafprozessordnung in Korea lässt Zweifel aufkommen, was die Gesetzgebung und die Rechtsprechung über den Zweck des Strafverfahrens und die Rolle der Gerichte und Richterinnen und Richter denken. Der Autor meint, dass insbesondere die Revision des §312 der koreanischen Strafprozessordnung auf der Spitze zu stehen scheint. Als Grund für die Gesetzesänderung wird die Stärkung des Unmittelbarkeitsprinzips und der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung vermutet. In dieser Arbeit wird es untersucht, was man in den Ländern der europäischen Tradition, also des kontinentalen Rechts, die das Prinzip der Unmittelbarkeit als eines der Grundprinzipien des Strafverfahrens anerkennen, unter dem Unmittelbarkeitsprinzip versteht, um es deutlicher zu machen, ob es das richtige Verständnis vom Unmittelbarkeitsprinzip ist, dass persönliche Beweise, die nicht vor einem Richter vorgebracht werden, nicht als Beweismittel verwendet werden können. Und noch es wir geprüft, ob Praxis und Theorie im Bezug auf die Unmittelbarkeit in Korea kein Problem in sich haben.
      Dass das Unmittelbarkeitsprinzip die fundamentale Bedeutung hat, dass es ein optimales MIttel für die materielle Wahrheitsfindung ist und dass Deutschland, Schweiz, und anderen europäischen Länder zeigen, dass der Rückzugs vom Unmittelbarkeitsprinzip nicht vom Rechtsstaatsprinzip abweicht, wenn das Recht auf ein Kreuzverhör gewährleistet ist und die Unterstützung eines Anwalts auch vor und außerhalb des Prozesses verfügbar ist, um effizient auf die jüngste Flut von Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen bei der Bearbeitung von Fällen reagieren zu können, sind in dieser Abhandlung vorgestellt.
      Der Autor, der es für notwendig hält, das Problem der durch verschiedene Teilrevisionen verursachten systematischen Widersprüchlichkeit der geltenden Strafprozessordnung durch eine sog. Reform zu lösen, analysiert das Unmittelbarkeitsprinzip unter dem Gesichtspunkt der Rechtsvergleichung und versucht vorzuschlagen, was die künftige Revisionsaufgabe sein soll.
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      Die jüngste Änderung der Strafprozessordnung in Korea lässt Zweifel aufkommen, was die Gesetzgebung und die Rechtsprechung über den Zweck des Strafverfahrens und die Rolle der Gerichte und Richterinnen und Richter denken. Der Autor meint, dass ins...

      Die jüngste Änderung der Strafprozessordnung in Korea lässt Zweifel aufkommen, was die Gesetzgebung und die Rechtsprechung über den Zweck des Strafverfahrens und die Rolle der Gerichte und Richterinnen und Richter denken. Der Autor meint, dass insbesondere die Revision des §312 der koreanischen Strafprozessordnung auf der Spitze zu stehen scheint. Als Grund für die Gesetzesänderung wird die Stärkung des Unmittelbarkeitsprinzips und der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung vermutet. In dieser Arbeit wird es untersucht, was man in den Ländern der europäischen Tradition, also des kontinentalen Rechts, die das Prinzip der Unmittelbarkeit als eines der Grundprinzipien des Strafverfahrens anerkennen, unter dem Unmittelbarkeitsprinzip versteht, um es deutlicher zu machen, ob es das richtige Verständnis vom Unmittelbarkeitsprinzip ist, dass persönliche Beweise, die nicht vor einem Richter vorgebracht werden, nicht als Beweismittel verwendet werden können. Und noch es wir geprüft, ob Praxis und Theorie im Bezug auf die Unmittelbarkeit in Korea kein Problem in sich haben.
      Dass das Unmittelbarkeitsprinzip die fundamentale Bedeutung hat, dass es ein optimales MIttel für die materielle Wahrheitsfindung ist und dass Deutschland, Schweiz, und anderen europäischen Länder zeigen, dass der Rückzugs vom Unmittelbarkeitsprinzip nicht vom Rechtsstaatsprinzip abweicht, wenn das Recht auf ein Kreuzverhör gewährleistet ist und die Unterstützung eines Anwalts auch vor und außerhalb des Prozesses verfügbar ist, um effizient auf die jüngste Flut von Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen bei der Bearbeitung von Fällen reagieren zu können, sind in dieser Abhandlung vorgestellt.
      Der Autor, der es für notwendig hält, das Problem der durch verschiedene Teilrevisionen verursachten systematischen Widersprüchlichkeit der geltenden Strafprozessordnung durch eine sog. Reform zu lösen, analysiert das Unmittelbarkeitsprinzip unter dem Gesichtspunkt der Rechtsvergleichung und versucht vorzuschlagen, was die künftige Revisionsaufgabe sein soll.

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