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      우리의 “남녀고용평등과 일ㆍ가정 양립 지원에 관한 법률”과 독일의 “연방남녀평등법”에 대한 비교 고찰 = Eine Rechtsvergleichung zwischen dem 'Bundesgleichstellungsgesetz' Deutschlands und dem 'Gesetz der Gleichstellung und der Unterstuetzung fuer die Vereinbarkeit der Familie und der Arbeit Koreas

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      다국어 초록 (Multilingual Abstract) kakao i 다국어 번역

      In Deutschland trat 2001.12.05 das “Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Maennern in der Bund(Bundesgleichstellungsgesetz)” in Kraft. Die deutsche Regierung zielt mit dem Gesetz, im oeffentlichen Behoerden und Gerichten tatsaechliche Gleichstellung von beiden Geschlechter zu verwirklichen. Ein Eckpunkt im Gesetz ist die Begriffsbestimmung der Unter-Repraesentation im §4(6), wonach die Frauen bevorzugt beruecksichtigt werden koennen, wenn ihr Anteil in den Anwendungsbereichen des Gesetzes unter 50% liegt.
      Im Abschnitt 3 ‘Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstaetigkeit fuer Frauen und Maenner'
      sind Maenner auch fuer familiaengerechte Arbeitszeit und Rahmenbedingungen miteinbezogen, um die Verwirklichung der realen Gleichstellung zu erreichen. Die Erfahrungen und Faehigkeiten, die man bei Familienpflegen gesammelt hat, koennen beruecksichtigt werden, soweit sie fuer die Ausuebung der jemeoligen Taetigkeit von Bedeutung sind. Den Beschaeftlten mit Familienpflichten muss die Dienststelle die Telnahme an der Fortbildung ermoeglichen. Die Fortbildung muss unter realen Bedingungen unter der Beruecksichtigung auf zeitlichen Situationen der Beschaeftlten mit Familienpflichten stattgefunden werden.
      §25 des Gesetzes verlangt die deutsche Regierung, dem Bundestag alle vier Jahren einen Erfahrungsbericht ueber die Situation der Frauen zu legen. Das Vergleichsmassstab bietet maenliche Situation. Infolge des ersten Erfahrungsberichtes ist die Frauenerwer- bstaetigkeit sichtbar gestiegen und insbesondere im mittleren Beamtenschiechten betraegt das Frauenanteilsprozent fast 50%.
      In Korea gab es einen Fortschritt im Zusammenhang mit Gleichberechtigung. Denn am 2007.12 wurde das ‘Gesetz der Gleichstellung und der Unterstuetzung fuer die Vereinbarkeit der Familie und der Arbeit’, das am 2008.06 in Kraft treten wird, erlassen. Dem veraenderten Bewusstsein der Beschaeftigten entsprechend liegt das Ziel des Gesetzes neben der Gleichstellung im Arbeitsleben auch auf die Vereinbarung des Arbeits- und Familienleben.
      Neu geregelte Bestimmungen wie Verhinderung der sexuellen Belaestigung durch Kunden, Geburtsurlaub des Ehepartners, Teilarbeitszeit aufgrund der Kinderbetreuung, Beschaffung der Grundlage fuer die Vereinbarkeit des Arbeits- und Familienleben machen fuer Frauen Hoffnung. Aber man findet ein paar Schwaeche im Gesetz, die moeglichst schnell korrigiert werden sollten. Zu nennen sind das Fehlen der Begriffsbestimmung der Unter-Repraesentation und der Quoten sowie realer Fortbildung, der Gleichstellungsbeauftragte und der Kontrolle durch das Parlament.
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      In Deutschland trat 2001.12.05 das “Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Maennern in der Bund(Bundesgleichstellungsgesetz)” in Kraft. Die deutsche Regierung zielt mit dem Gesetz, im oeffentlichen Behoerden und Gerichten tatsaechliche Gleichste...

      In Deutschland trat 2001.12.05 das “Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Maennern in der Bund(Bundesgleichstellungsgesetz)” in Kraft. Die deutsche Regierung zielt mit dem Gesetz, im oeffentlichen Behoerden und Gerichten tatsaechliche Gleichstellung von beiden Geschlechter zu verwirklichen. Ein Eckpunkt im Gesetz ist die Begriffsbestimmung der Unter-Repraesentation im §4(6), wonach die Frauen bevorzugt beruecksichtigt werden koennen, wenn ihr Anteil in den Anwendungsbereichen des Gesetzes unter 50% liegt.
      Im Abschnitt 3 ‘Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstaetigkeit fuer Frauen und Maenner'
      sind Maenner auch fuer familiaengerechte Arbeitszeit und Rahmenbedingungen miteinbezogen, um die Verwirklichung der realen Gleichstellung zu erreichen. Die Erfahrungen und Faehigkeiten, die man bei Familienpflegen gesammelt hat, koennen beruecksichtigt werden, soweit sie fuer die Ausuebung der jemeoligen Taetigkeit von Bedeutung sind. Den Beschaeftlten mit Familienpflichten muss die Dienststelle die Telnahme an der Fortbildung ermoeglichen. Die Fortbildung muss unter realen Bedingungen unter der Beruecksichtigung auf zeitlichen Situationen der Beschaeftlten mit Familienpflichten stattgefunden werden.
      §25 des Gesetzes verlangt die deutsche Regierung, dem Bundestag alle vier Jahren einen Erfahrungsbericht ueber die Situation der Frauen zu legen. Das Vergleichsmassstab bietet maenliche Situation. Infolge des ersten Erfahrungsberichtes ist die Frauenerwer- bstaetigkeit sichtbar gestiegen und insbesondere im mittleren Beamtenschiechten betraegt das Frauenanteilsprozent fast 50%.
      In Korea gab es einen Fortschritt im Zusammenhang mit Gleichberechtigung. Denn am 2007.12 wurde das ‘Gesetz der Gleichstellung und der Unterstuetzung fuer die Vereinbarkeit der Familie und der Arbeit’, das am 2008.06 in Kraft treten wird, erlassen. Dem veraenderten Bewusstsein der Beschaeftigten entsprechend liegt das Ziel des Gesetzes neben der Gleichstellung im Arbeitsleben auch auf die Vereinbarung des Arbeits- und Familienleben.
      Neu geregelte Bestimmungen wie Verhinderung der sexuellen Belaestigung durch Kunden, Geburtsurlaub des Ehepartners, Teilarbeitszeit aufgrund der Kinderbetreuung, Beschaffung der Grundlage fuer die Vereinbarkeit des Arbeits- und Familienleben machen fuer Frauen Hoffnung. Aber man findet ein paar Schwaeche im Gesetz, die moeglichst schnell korrigiert werden sollten. Zu nennen sind das Fehlen der Begriffsbestimmung der Unter-Repraesentation und der Quoten sowie realer Fortbildung, der Gleichstellungsbeauftragte und der Kontrolle durch das Parlament.

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      In Deutschland trat 2001.12.05 das “Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Maennern in der Bund(Bundesgleichstellungsgesetz)” in Kraft. Die deutsche Regierung zielt mit dem Gesetz, im oeffentlichen Behoerden und Gerichten tatsaechliche Gleichstellung von beiden Geschlechter zu verwirklichen. Ein Eckpunkt im Gesetz ist die Begriffsbestimmung der Unter-Repraesentation im §4(6), wonach die Frauen bevorzugt beruecksichtigt werden koennen, wenn ihr Anteil in den Anwendungsbereichen des Gesetzes unter 50% liegt.
      Im Abschnitt 3 ‘Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstaetigkeit fuer Frauen und Maenner'
      sind Maenner auch fuer familiaengerechte Arbeitszeit und Rahmenbedingungen miteinbezogen, um die Verwirklichung der realen Gleichstellung zu erreichen. Die Erfahrungen und Faehigkeiten, die man bei Familienpflegen gesammelt hat, koennen beruecksichtigt werden, soweit sie fuer die Ausuebung der jemeoligen Taetigkeit von Bedeutung sind. Den Beschaeftlten mit Familienpflichten muss die Dienststelle die Telnahme an der Fortbildung ermoeglichen. Die Fortbildung muss unter realen Bedingungen unter der Beruecksichtigung auf zeitlichen Situationen der Beschaeftlten mit Familienpflichten stattgefunden werden.
      §25 des Gesetzes verlangt die deutsche Regierung, dem Bundestag alle vier Jahren einen Erfahrungsbericht ueber die Situation der Frauen zu legen. Das Vergleichsmassstab bietet maenliche Situation. Infolge des ersten Erfahrungsberichtes ist die Frauenerwer- bstaetigkeit sichtbar gestiegen und insbesondere im mittleren Beamtenschiechten betraegt das Frauenanteilsprozent fast 50%.
      In Korea gab es einen Fortschritt im Zusammenhang mit Gleichberechtigung. Denn am 2007.12 wurde das ‘Gesetz der Gleichstellung und der Unterstuetzung fuer die Vereinbarkeit der Familie und der Arbeit’, das am 2008.06 in Kraft treten wird, erlassen. Dem veraenderten Bewusstsein der Beschaeftigten entsprechend liegt das Ziel des Gesetzes neben der Gleichstellung im Arbeitsleben auch auf die Vereinbarung des Arbeits- und Familienleben.
      Neu geregelte Bestimmungen wie Verhinderung der sexuellen Belaestigung durch Kunden, Geburtsurlaub des Ehepartners, Teilarbeitszeit aufgrund der Kinderbetreuung, Beschaffung der Grundlage fuer die Vereinbarkeit des Arbeits- und Familienleben machen fuer Frauen Hoffnung. Aber man findet ein paar Schwaeche im Gesetz, die moeglichst schnell korrigiert werden sollten. Zu nennen sind das Fehlen der Begriffsbestimmung der Unter-Repraesentation und der Quoten sowie realer Fortbildung, der Gleichstellungsbeauftragte und der Kontrolle durch das Parlament.
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      In Deutschland trat 2001.12.05 das “Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Maennern in der Bund(Bundesgleichstellungsgesetz)” in Kraft. Die deutsche Regierung zielt mit dem Gesetz, im oeffentlichen Behoerden und Gerichten tatsaechliche Gleichste...

      In Deutschland trat 2001.12.05 das “Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Maennern in der Bund(Bundesgleichstellungsgesetz)” in Kraft. Die deutsche Regierung zielt mit dem Gesetz, im oeffentlichen Behoerden und Gerichten tatsaechliche Gleichstellung von beiden Geschlechter zu verwirklichen. Ein Eckpunkt im Gesetz ist die Begriffsbestimmung der Unter-Repraesentation im §4(6), wonach die Frauen bevorzugt beruecksichtigt werden koennen, wenn ihr Anteil in den Anwendungsbereichen des Gesetzes unter 50% liegt.
      Im Abschnitt 3 ‘Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstaetigkeit fuer Frauen und Maenner'
      sind Maenner auch fuer familiaengerechte Arbeitszeit und Rahmenbedingungen miteinbezogen, um die Verwirklichung der realen Gleichstellung zu erreichen. Die Erfahrungen und Faehigkeiten, die man bei Familienpflegen gesammelt hat, koennen beruecksichtigt werden, soweit sie fuer die Ausuebung der jemeoligen Taetigkeit von Bedeutung sind. Den Beschaeftlten mit Familienpflichten muss die Dienststelle die Telnahme an der Fortbildung ermoeglichen. Die Fortbildung muss unter realen Bedingungen unter der Beruecksichtigung auf zeitlichen Situationen der Beschaeftlten mit Familienpflichten stattgefunden werden.
      §25 des Gesetzes verlangt die deutsche Regierung, dem Bundestag alle vier Jahren einen Erfahrungsbericht ueber die Situation der Frauen zu legen. Das Vergleichsmassstab bietet maenliche Situation. Infolge des ersten Erfahrungsberichtes ist die Frauenerwer- bstaetigkeit sichtbar gestiegen und insbesondere im mittleren Beamtenschiechten betraegt das Frauenanteilsprozent fast 50%.
      In Korea gab es einen Fortschritt im Zusammenhang mit Gleichberechtigung. Denn am 2007.12 wurde das ‘Gesetz der Gleichstellung und der Unterstuetzung fuer die Vereinbarkeit der Familie und der Arbeit’, das am 2008.06 in Kraft treten wird, erlassen. Dem veraenderten Bewusstsein der Beschaeftigten entsprechend liegt das Ziel des Gesetzes neben der Gleichstellung im Arbeitsleben auch auf die Vereinbarung des Arbeits- und Familienleben.
      Neu geregelte Bestimmungen wie Verhinderung der sexuellen Belaestigung durch Kunden, Geburtsurlaub des Ehepartners, Teilarbeitszeit aufgrund der Kinderbetreuung, Beschaffung der Grundlage fuer die Vereinbarkeit des Arbeits- und Familienleben machen fuer Frauen Hoffnung. Aber man findet ein paar Schwaeche im Gesetz, die moeglichst schnell korrigiert werden sollten. Zu nennen sind das Fehlen der Begriffsbestimmung der Unter-Repraesentation und der Quoten sowie realer Fortbildung, der Gleichstellungsbeauftragte und der Kontrolle durch das Parlament.

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      참고문헌 (Reference)

      1 김혜원, "제4차 남녀고용평등 기본계획안" Korea Labor Institute 2007

      2 "http://www.molab.go.kr"

      3 Leitfaden fuer Gender Mainstreaming in der Legistik,Bundeskanzleramt-Bundesministerin fuer Frauen, "Leitfaden fuer Gender Mainstreaming in der Legistik, Bundeskanzleramt - Bundesministerin fuer Frauen, Medien und Oeffentlichen Dienst, wien, 2007"

      4 Schweizer, Kerstin, "Der Gleichberechtigungssatz - neue Form" alter Inhalt 1998

      5 Shin,Okju, "Das neue Verstaendnis des Gleichberechtigungssatzes des Art.3 Abs.2 GG unter der Beruecksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europaeischen Gerichtshofs"

      6 Das neue Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Maennern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes,Bundesministerium fuer Familie, "Das neue Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Maennern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes, Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend"

      7 Drucksache, "Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesbleichstellungsgesetz, deutscher Bundestag, Drucksache 16/3776, 07.12.2006"

      1 김혜원, "제4차 남녀고용평등 기본계획안" Korea Labor Institute 2007

      2 "http://www.molab.go.kr"

      3 Leitfaden fuer Gender Mainstreaming in der Legistik,Bundeskanzleramt-Bundesministerin fuer Frauen, "Leitfaden fuer Gender Mainstreaming in der Legistik, Bundeskanzleramt - Bundesministerin fuer Frauen, Medien und Oeffentlichen Dienst, wien, 2007"

      4 Schweizer, Kerstin, "Der Gleichberechtigungssatz - neue Form" alter Inhalt 1998

      5 Shin,Okju, "Das neue Verstaendnis des Gleichberechtigungssatzes des Art.3 Abs.2 GG unter der Beruecksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europaeischen Gerichtshofs"

      6 Das neue Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Maennern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes,Bundesministerium fuer Familie, "Das neue Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Maennern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes, Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend"

      7 Drucksache, "Bundesministerium fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesbleichstellungsgesetz, deutscher Bundestag, Drucksache 16/3776, 07.12.2006"

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      2011-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2009-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2007-01-01 등재 등재학술지 유지 (등재유지) KCI등재
      2004-01-01 등재 등재학술지 선정 (등재후보2차) KCI등재
      2003-01-01 등재 등재후보 1차 PASS (등재후보1차) KCI등재후보
      2002-01-01 등재 등재후보학술지 유지 (등재후보1차) KCI등재후보
      1999-07-01 등재 등재후보학술지 선정 (신규평가) KCI등재후보
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      기준연도 WOS-KCI 통합IF(2년) KCIF(2년) KCIF(3년)
      2016 0.84 0.84 0.73
      KCIF(4년) KCIF(5년) 중심성지수(3년) 즉시성지수
      0.69 0.69 0.687 0.35
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