Die Studie befasst sich mit dem Widerrufsrecht und dem Wertersatz bei Dienstleistungsverträgen. Während das Widerrufsrecht als zentrales Instrument zum Verbraucherschutz bei Information sasymmetrien traditionell für Sachgüter entwickelt wurde, erg...
Die Studie befasst sich mit dem Widerrufsrecht und dem Wertersatz bei Dienstleistungsverträgen. Während das Widerrufsrecht als zentrales Instrument zum Verbraucherschutz bei Information sasymmetrien traditionell für Sachgüter entwickelt wurde, ergeben sich bei nicht-gegenstädlichen Leistungen wie Dienstleistung komplizierte Probleme. Nach Erbringungsbeginn dieser Leistung ist eine Rückgabe in natura unmöglich, was Fragen zur Einräumung des Widerrufsrechts und zur Rückabwicklung bereits erbrachter Dienstleistungen aufwirft. Die EU und Deutschland haben klare ausführliche Ausschluss- und Erlöschensgründe des Widerrufsrechts festgelegt und ein Wertersatzsystem für bereits erbrachte Dienstleistungen stabliert, um einen angemessenen Ausgleich zwischen Unternehmer- und Verbraucherinteressen zu verschaffen. Demgegenüber berücksichtigen koreanische Regelungen wie das E-Commerce-, Haustürverkaufs-und Teilzahlungsgesetz die Besonderheiten von Dienstleistungen unzureichend und enthalten keine ausdrücklichen Wertersatzvorschriften, was zu Rechtsunsicherheiten führt.
Die Analyse zeigt, dass das Widerrufsrecht auch bei Dienstleistung- sverträgen grundsätzlich erforderlich ist. Die Ausschlussgründe sollten aber an die Eigenheiten von Dienstleistungen angepasst und ausdrückliche Wertersatzregelungen mit klaren Voraussetzungen eingeführt werden. Darfür wird eine Übernahme des EU- oder deutschen Modells mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und vorheriger Belehrung durch den Unternehmer empfohlen. Ziel ist ein ausgewogener Rechtsrahmen, der den Verbraucher schützt und zugleich Transaktionssicherheit gewährleistet.